Umzug mit Cannabisernte nach CanG

3. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
BOSSexe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzug mit Cannabisernte nach CanG

Hallo Zusammen,

ich werde bald umziehen, nun ist es so, dass ich meine Cannabispflanze nicht legal beim Umzug mitnehmen kann, da ich ja erst in der neuen Wohnung anbauen darf sobald ich 6 Monate dort lebe. Wenn ich nun meine Pflanze kurz vor dem Umzug ernte und dann Nass dort hintransportiere (natürlich immer 25g pro fahrt, damit es auch legal ist) und dann dort zum trocknen aufhänge mache ich mich dann Strafbar?
Mein Gedanke war, da Cannabis ca. 80% des Gewichts beim trocknen verliert könnte ich ja nun legal ca. 250 gramm Cannabis Nass in meiner neuen Wohnung aufhängen, da es ja trocken ca. 50 gramm ergibt. Somit müsste ich ja (wenn ich jeweils nur 25g transportiere) halt öfters fahren aber könnte es ganz legal in die neue Wohnung bringen, dort trocknen und dann legal meine 50 gramm dort besitzen oder?
Ein wenig kompliziert, aber lieber fahre ich 10 mal als etwas illegales zu machen. Wenn es schon legal geht möchte ich mich ja auch an die Vorgaben halten.
Irgendwelche sonstigen Ideen?

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9 Antworten
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#1
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 191x hilfreich)

Ich nehme mal an, du bleibst durch den Umzug in Deutschland. Also ziehst in D um.
Somit hättest du ja schon den 6 Monate Aufenthalt in Deutschland
und wenn du bis zu 3 Kanabis Pflanzen hast, kannst du die normal mitnehmen:
(Und volljährig bist du sicher auch ;)

Erwachsene, die in Deutschland seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, dürfen zum Zwecke des Eigenkonsums an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen. Die Anzahl von drei Cannabispflanzen gilt je volljähriger Person eines Haushalts.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124251 Beiträge, 40344x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Somit hättest du ja schon den 6 Monate Aufenthalt in Deutschland
und wenn du bis zu 3 Kanabis Pflanzen hast, kannst du die normal mitnehmen:

Dummerweise steht es im Gesetz aber ganz anders...

1. Außerhalb der Wohnung gilt die Grenze von 25g im Trockenzustand.
2. In der neuen Wohnung darf man erst anbauen, wenn man da 6 Monate wohnt.

Kann man alles hier im "Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis" nach lesen
https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/

Also zu ziemlich das Gegenteil von "normal mitnehmen".



Zitat (von BOSSexe):
Wenn ich nun meine Pflanze kurz vor dem Umzug ernte und dann Nass dort hintransportiere (natürlich immer 25g pro fahrt, damit es auch legal ist) und dann dort zum trocknen aufhänge mache ich mich dann Strafbar?

Wenn man die 25g einhält nicht. Ob man sie einhält, das wird man ohne Hellseher vorher wohl nicht beantworten können.

Insofern würde ich zur Sicherheit nur von 50% Flüssigkeitsverlust als Rechengrundlage ausgehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17249 Beiträge, 9510x hilfreich)

@Daskalos
Woher ist der von Ihnen genannte Text? Es ist jedenfalls eine verkürze Zusammenfassung des Gesetzestextes, welche Details unterschlägt, auf die es hier ankommt.


Das Cannabisgesetz ist ja so gut durchdacht (hüstel), dass da ziemlich schräge Dinge drinstehen, die der Gesetzgeber wahrscheinlich gar nicht beabsichtigt hat. Aber Gesetz ist halt Gesetz - und der Wortlaut ist eindeutig. Und wenn der Gesetzgeber etwas beschlossen hat, ohne zu verstehen, was da beschlossen wurde, dann kommt halt sowas heraus wie das Cannabisgesetz.

Man darf am Wohnsitz 50g Cannabis besitzen und 3 Pflanzen anbauen. Außerhalb des Wohnsitz darf man nur 25g besitzen.
Ein Wohnsitz zählt aber erst dann als Wohnsitz im Sinne des KCanG, wenn man dort seit mindestens 6 Monaten wohnt.
D.h. nach einem Umzug darf man am neuen Wohnsitz in den ersten 6 Monaten nicht anbauen - und (ganz wichtig) man darf keine 50g Cannabis besitzen, sondern nur 25g.

@Fragesteller:

Zitat:
Somit müsste ich ja (wenn ich jeweils nur 25g transportiere) halt öfters fahren aber könnte es ganz legal in die neue Wohnung bringen, dort trocknen und dann legal meine 50 gramm dort besitzen oder?

Nein - am neuen Wohnsitz darf man in den ersten 6 Monaten nur 25g (getrocknet) besitzen.

Das hat der Gesetzgeber sehr wahrscheinlich so nicht gewollt. Was der Gesetzgeber wahrscheinlich wollte, war den Cannabistourismus unattraktiver machen. Es gab und gibt Befürchtungen, dass Leute aus den Nachbarländern dann in Deutschland Ferienwohnungen oder Hotelzimmer anmieten, und hier anbauen - nach dem Motto "eine Ferienwohnung ist ja auch ein Wohnsitz, wenn auch nur kurz". Man muss bedenken, dass in quasi allen Nachbarländern die Gesetze zu Cannabis strenger sind und Deutschland sich bei den dortigen Regierungen ziemlich unbeliebt gemacht hat. Es ist politisch nicht gewollt gewesen, dass Ausländer kurz nach Deutschland kommen, die neue, lockere Gesetzeslage ausnutzen und dann die Drogen mit in die Heimat nehmen. Daher vermutlich die 6-Monats-Regelung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 191x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
@Daskalos Woher ist der von Ihnen genannte Text?


https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/cannabis-legalisierung-2213640
unter: Was sind die wesentlichen Inhalte des Gesetzes?



Zitat (von drkabo):
Ein Wohnsitz zählt aber erst dann als Wohnsitz im Sinne des KCanG, wenn man dort seit mindestens 6 Monaten wohnt.


Hier ist aber nicht die Stadt gemeint, sondern Deutschland

https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=Erwachsene%2C+die+in+Deutschland+seit+mindestens+sechs+Monaten+einen+Wohnsitz+oder+gew%C3%B6hnlichen+Aufenthalt+haben%2C+d%C3%BCrfen+zum+Zwecke+des+Eigenkonsums+an+ihrem+Wohnsitz+oder+

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#5
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 191x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
@Daskalos Woher ist der von Ihnen genannte Text?


https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/cannabis-legalisierung-2213640
unter: Was sind die wesentlichen Inhalte des Gesetzes?



Zitat (von drkabo):
Ein Wohnsitz zählt aber erst dann als Wohnsitz im Sinne des KCanG, wenn man dort seit mindestens 6 Monaten wohnt.


Hier ist aber nicht die Stadt gemeint, sondern Deutschland (betrifft auch Harrys 2. )

https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=Erwachsene%2C+die+in+Deutschland+seit+mindestens+sechs+Monaten+einen+Wohnsitz+oder+gew%C3%B6hnlichen+Aufenthalt+haben%2C+d%C3%BCrfen+zum+Zwecke+des+Eigenkonsums+an+ihrem+Wohnsitz+oder+

Zitat (von Harry van Sell):
Dummerweise steht es im Gesetz aber ganz anders...

1. Außerhalb der Wohnung gilt die Grenze von 25g im Trockenzustand.
2. In der neuen Wohnung darf man erst anbauen, wenn man da 6 Monate wohnt.

Kann man alles hier im "Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis" nach lesen
https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/

Also zu ziemlich das Gegenteil von "normal mitnehmen".


Wenn man deinen Link anklickt und dort unter: Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz - KCanG)
§ 3 Erlaubter Besitz von Cannabis

nachschaut, findet man:

Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist abweichend von Absatz 1 im Geltungsbereich dieses Gesetzes an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt der Besitz von Cannabis wie folgt erlaubt:

1. von bis zu 50 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen, und
2. von bis zu drei lebenden Cannabispflanzen.

In den Fällen des erlaubten Besitzes von Cannabis nach Satz 1 Nummer 1 und Absatz 1 darf die insgesamt besessene Menge 50 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen, nicht übersteigen.



-- Editiert von User am 4. August 2024 12:44

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124251 Beiträge, 40344x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Wenn man deinen Link anklickt und dort unter: Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz - KCanG)
§ 3 Erlaubter Besitz von Cannabis
nachschaut, findet man:
...
an ihrem Wohnsitz
...

Wohnsitz ist der Ort, an dem eine Person seit mindestens sechs Monaten eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass sie die Wohnung beibehalten und benutzen wird.



Zitat (von Daskalos):
Hier ist aber nicht die Stadt gemeint, sondern Deutschland (betrifft auch Harrys 2. )

Das ist schlicht falsch, Wohnsitz ist hier gesetzlich definiert, siehe oben.

Das es Leute gibt, denen der Unterschied zwischen "Ort" und "Land" nicht geläufig ist, ist schade, ändert aber nichts am Gesetz. Zumindest so lange nicht, bis sich ein (höheres) Gericht findet, bei dem diese Bildunglücke ebenfalls vorherrscht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17249 Beiträge, 9510x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Hier ist aber nicht die Stadt gemeint, sondern Deutschland

Vielleicht wollte der Gesetzgeber das sogar so regeln. Hat er aber nicht, möglicherweise aus Unfähigkeit.

§1 Nr. 16 KCanG ist eindeutig und bietet keinerlei Interpretationsspielraum:
Wohnsitz: der Ort, an dem eine Person seit mindestens sechs Monaten eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass sie die Wohnung beibehalten und benutzen wird; (Hervorhebung von mir)

Ist halt blöd, wenn "was ich will" und "was ich beschließe" nicht übereinstimmen. Wenn das beim Trachtenverein Hintertupfingen passiert, ist das vielleicht nicht so schlimm. Aber beim Bundestag ...?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 191x hilfreich)

@Harry und drkabo; das kann man ja gerne so sehen...

Ich zitiere mal das Bundesministerium der Gesundheit:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz

17. Wer darf Cannabis anbauen?
Erwachsene, die in Deutschland seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, dürfen zum Zwecke des Eigenkonsums an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen. Die Anzahl von drei Cannabispflanzen gilt je volljähriger Person eines Haushalts.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33350 Beiträge, 17417x hilfreich)

Ja und? Verurteilt wird man letztlich nach dem KCanG - da hilft es einem nicht, dass das Gesundheitsministerium mißverständliches Zeug auf seine Webseite schreibt...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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