Hi.
Provisionspflichtig wird man, wenn man auf eine Anzeige hin mit entsprechendem Hinweis auf die Höhe der Provision eine Anfrage stellt und der Makler einem lediglich Objektadresse und Eigentümer nennt. Damit ist der Nachweis erbracht, die Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags herbeigeführt zu haben durch den Makler.
Soweit...
Wenn man nun den Eigentümer rausfindet und nachweislich Kontakt aufnimmt in schriftlicher Form am besten und bevor man den Makler jemals kontaktiert, dann kann der Nachweis in dieser Form doch schon automatisch nicht mehr erbracht werden - korrekt? Selbst wenn also der Eigentümer einen an den Makler verweist und man von diesem weitere Unterlagen bekommt, kann man nicht provisionspflichtig werden als Käufer - korrekt? Geht hier immer nur um Aussenprovision.
Dank
-- Editiert von User am 9. August 2024 10:09
Nachweismaklerei
9. August 2024
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Frage vom 9. August 2024 | 10:08
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachweismaklerei
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 9. August 2024 | 19:10
Von
Status: Unbeschreiblich (124564 Beiträge, 40379x hilfreich)
Zitatkorrekt? :
2x falsch.
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