Guten Tag ihr Helfenden Bin schon jetzt mega dankbar das es so ein Forum gibt.
Meine Frage ist:
Kann man in einem Arbeitsvertrag bei der genaueren Tätigkeitsbeschreibung auch Tätigkeiten ausschliessen?
Oder ist das "seltsam"?
Ich möchte Sichergehen, damit ich als Kassen- und Ausgabekraft in einer Schule nicht plötzlich in den Küchenspülraum gestellt werde, weil das da Gang und Gebe ist.
Darum möchte ich gerne in der Tätigkeitsbeschreibung vor Unterzeichnung des Vertrags den Änderungsvorschlag einreichen "Kann nicht als Spülhilfe eingesetzt werden" zu ergänzen.
Oder als Alternative Frage: Reicht es eventuell das "Ausgabe- und Kassenkraft" genauer in ihrer Tätigkeit beschrieben werden und damit der Einsatz als Spülhilfe automatisch ausgeschlossen ist? Auch wenn im Vertrag sowas steht:
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen — auch nach vorheriger Absprache an einem anderen Ort - die Ihren Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt, soweit dies bei Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und dem Arbeitnehmer zumutbar und nicht mit einer Lohnminderung verbunden ist.
Vielen lieben Dank schonmal.
Ich hatte auch schon die Suchfunktion benutzt und ChatGPT sagt theoretisch man könne Ausschlüsse reinschreiben, aber ich vertraue dann doch lieber echten Menschen. ChatGPT hat eher immer so 50/50 recht.
Liebe Grüsse
Lilly
Kann man im Vertrag Tätigkeitsbereiche ausschliessen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wir leben in einem Land, in welchem es Vertragsfreiheit gibt. D.h., Du kannst mit Deinem Vertragspartner alles vereinbaren, wenn Ihr Euch einig seid und die Vereinbarung nicht gegen zwingendes Recht verstößt. Allerdings kannst Du Deinen möglichen Arbeitgeber nicht zwingen, eine solche Vereinbarung zu treffen.
wirdwerden
ZitatKann man in einem Arbeitsvertrag bei der genaueren Tätigkeitsbeschreibung auch Tätigkeiten ausschliessen? :
Oder ist das "seltsam"?
'Seltsam' im Sinn von ungewöhnlich - mag sein. Aber warum nicht, wenn der AG mitspielt?
Aufpassen solltest du aber mit der Formulierung: ich würde sagen ' wird nicht ... eingesetzt' (statt kann nicht ...)
Und da wäre noch die Frage, ob es weitere Tätigkeiten gibt, die du keinesfalls willst.
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Ja das dachte ich mir auch "wenn er es denn annimmt"
Ah nein sonst gibt es nichts, will nur nicht in der Spülküche landen. Bin sonst offen für vielerlei Arbeiten. Habe meinem Chef auch schon im Büro geholfen.
Wie liest sich das für euch, klingt das irgendwie seltsam? Ich hab keine Ahnung wie man "in Vertragssprache" schreibt.
§ 3 Tätigkeit
Der Hauptarbeitsplatz ist -----Arbeitsort-------.
Der Arbeitnehmer wird als Ausgabe -und Kassenkraft eingestellt. Übernimmt folgende mögliche Arbeitsbereiche: Speisenausgabe und Organisation der dafür benötigten Utensilien wie Serviertabletts, Tellerwagen und Vorlegebesteck. Besetzung der Mittagskasse. Mini-Kiosk Besetzung, Befüllen und Reinigen der Kioskoberflächen. Reinigung der Oberflächen im Essensausgabebereich. Wird nicht als Spülhilfe eingesetzt. Zusätzlich ist der Arbeitnehmer bereit, bei Bedarf den Fähigkeiten entsprechende administrative Aufgaben zu übernehmen, auch allgemeine Sortier-, Ordnungs- und Beschriftungsaufgaben, bei Bedarf auch mit Einarbeitung. Die Auswahl der Aufgaben erfolgt in Absprache mit dem Arbeitgeber und unter Berücksichtigung der täglichen Arbeitszeit von 4 Stunden.
Der Arbeitnehmer wird hauptsächlich -----Arbeitsort----- eingesetzt. Eine Versetzung an eine andere Arbeitsstelle im Raum ---- erfolgt nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache. Während der Schulferien, wenn der Arbeitnehmer nicht genügend Urlaubstage und Überstunden hat, um die gesamten Schulferien zu überbrücken, kann eine vorübergehende Versetzung an eine andere Arbeitsstelle im Raum ---- erfolgen.
-- Editiert von User am 21. September 2024 11:02
-- Editiert von User am 21. September 2024 11:02
-- Editiert von User am 21. September 2024 11:04
-- Editiert von User am 21. September 2024 11:05
-- Editiert von User am 21. September 2024 11:06
Du versuchst, die Aufgabenbeschreibung in den AV zu integrieren. Das geht m.E. zu weit.
Wenn du hier im Forum sozusagen Formulierungen abgesegnet haben willst, ist das auch so ein Ding: hier kann jeder schreiben, was er oder sie mag - aber die Verantwortung für eine konkrete Formulierung wird hier niemand übernehmen wollen.
Und bedenke bitte auch, welchen Eindruck du auf deinen künftigen AG machst, wenn du alles bis in die Einzelheiten geregelt haben willst. Das kann auch abschrecken.
ZitatUnd bedenke bitte auch, welchen Eindruck du auf deinen künftigen AG machst, wenn du alles bis in die Einzelheiten geregelt haben willst. Das kann auch abschrecken. :
Richtig. So eine Person würde ich nicht einstellen. Der Arbeitgeber darf nicht das Gefühl haben, in seinem Direktionsrecht eingeschränkt zu werden.
Da hat man sich aus was für Programmen auch immer alles zusammen geklaubt, was gut und teuer klingt. Ohne Fachverstand. Was aber zumindest teilweise mit Sicherheit nichtig ist. Die Überlegungen kann man sich aber sparen, denn man vergisst, dass in Einstellungsverfahren der Personalrat/Betriebsrat mit zu entscheiden hat.
Wenn man denn meint, da überhaupt einen Verhandlungsspielraum zu haben, dann sollte man mit dem Vertragsentwurf einen Fachmann betrauen, der nicht nur die gesetzliche Lage per se, sondern auch das Tarifrecht, Betriebsvereinbarungen u.s.w. überschaut.
wirdwerden
Beim Einstellungsgespräch wurde mir gesagt ich soll bescheid geben bei Änderungswünschen im Vertrag und sie brauchen mich sehr dringend. Ich bin auch nicht auf den Job angewiesen, daher habe ich grossen Spielraum.
Sie finden seit einem halben Jahr niemanden der meine Stelle antreten möchte.
.... okay - gleichwohl kann man sein Blatt auch überreizen.
Dieser eine Satz aus deiner Anfrage sollte als Zusatzvereinbarung doch reichen.
Wie ich es verstanden habe will der AN denn Arbeitsvertrag nur wenn der Einsatz als Spülhilfe ausgeschlossen ist, da ist es für alle Beteiligen besser das klar kommuniziert wird was der AN machen sol und was nicht.
Ob man die entsprechende Klausel in den Arbeitsvertrag oder als verbindliche Zusatzvereinbarung aufnimmt sollte dann zweitrangig sein.
Wenn der AG typischerweise standardisierte Arbeitsverträge nutzt erscheint eine Zusatzvereinbarung sinnvoller, wenn der Vertrag ohnehin individualisiert aufgesetzt wird Wie kann man die Klausel auch gleich mit dort aufnehmen.
... ich bin sehr dafür, Zusatzvereinbarungen auch in den AV aufzunehmen. Denn das hat sich oft genug erwiesen, dass mündlich Zugesichertes am Ende keinen Bestand hat, sei es durch unterschiedliche Erinnerungen, sei es, weil die interessierte Partei es nicht mehr wahr haben will.
Natürlich ist es immer sinnvoll, Zusatzvereinbarungen schriftlich nieder zu legen. Nur, das, was man sich hier vorstellt, ist keine Zusatzvereinbarung.
wirdwerden
Gut, darum frag ich ja, ob sowas üblich oder komisch ist. Für das sind ja Foren da.
Mündlich konnte man es nie mitteilen, da es nie ein Einstellungsgespräch gab. (Zu lange Geschichte, Firmenübergabe)
Es geht mir hier wirklich nur um die korrekte höfliche Formulierung, wie man das macht und so.
Aber das habt ihr ja jetzt beantwortet, hat mir sehr geholfen, Ich werd denen einmal anrufen und es mündlich mitteilen und dann alle nötigen restlichen Umformulierungen zusenden.
Der Arbeitgeber hat auch die meisten Leute unter Druck den Vertrag vor ein paar Tagen sofort noch heute unterschreiben lassen, sonst würden sie kein Geld kriegen. (Fristen vom Arbeitgeber verschlampt) Das hiess bei den meisten hier >ungelesen<, denn sie können kaum deutsch und hätten zuerst alles übersetzen müssen.)
Der Personalmangel ist massiv. Und der Chef ein Kolleriker der seine Angestellten beleidigt. Ich hab zum Glück wenig mit dem zu tun daher ist mir das egal und der würde sowieso direkt private Anzeige kriegen wenn der mich anschnauzt. Hab da gar keine Schmerzen. Bin Rechtschutzversichert.
Aktuell liest der Vertrag sich für die, die schon unterschieben haben "Du kriegst keine Sonderzuwendungen, musst Überstunden machen und achja der Chef kann mit dir machen was er möchte."
Vielen lieben Dank. Ich geb euch dann Bescheid ob alle Änderungen vom Arbeitgeber unterschrieben wurden. Ansonsten muss er wohl wieder eine Stellenausschreibung machen, denn dann mach ich nicht mit Werden sicher wieder spassige 6 Monate der Suche für ihn.
Machts erstmal gut ihr Lieben
ZitatIch hab keine Ahnung wie man "in Vertragssprache" schreibt. :
In deutsch.
Wäre ich an Deiner Stelle, würde ich nur durchgeben, das ich als Änderungswunsch den einfachen Satz
"Der Einsatz als Spülkraft / im Spülraum o.ä. ist ausgeschlossen."
hätte.
Zitatkorrekte höfliche Formulierung :
... es geht um einen Vertrag. Darin sollte klar und unmissverständlich stehen, was der gemeinsame Wille ist. Höflichkeit fällt in eine andere Kategorie.
Aber es mag sein wie es will - du sprichst von Korrektheit und Höflichkeit und schilderst im selben Atemzug deinen künftigen AG als Choleriker, der Leute unter Druck setzt und gar beleidigend werden kann.
Na denn auf eine gedeihliche Zukunft miteinander!
Hat geklappt, inklusive Lohnerhöhung, da ich auch wichtigere Sachen mache.
ZitatHat geklappt, inklusive Lohnerhöhung, da ich auch wichtigere Sachen mache. :
Glückwunsch - und viel Spaß in der neuen Stellung.
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