Sexuelle Dienstleistungen "ertrügen"

21. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
DerPascal
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 0x hilfreich)
Sexuelle Dienstleistungen "ertrügen"

Guten Abend, ichhabe eine allgemeine Frage mit zwei Beispielen:

Jemand erregt Mitleid mit einer erfundenen Geschichte ("Mutter gestorben" oder "Ich habe nur noch wenige Monate" usw) und bekommt dafür von einer anderen Person Zuneigung (Kuss oder sogar Sex). Macht sich der jemand damit strafbar (Betrug z.b)?

Wenn nein: Wie sieht es aus, wenn die andere Person eine Prostiuierte ist? D.h. normalerweise Geld über einen Vetrag für diese Leistungen bekommt?

Danke und LG
Pascal

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1922 Beiträge, 1026x hilfreich)

Ganz klar: Nein.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39610 Beiträge, 14175x hilfreich)

Auch Prostituierte dürfen Dienstleistungen verschenken. Im übrigen siehe § 263 Abs. 1 Satz 1 StGB.

wirdwerden

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#3
 Von 
DerPascal
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 0x hilfreich)

Den rechtswidrigen Vermögensvorteil würde mansich verschaffen, indem man durch Vorspielung falscher Tatsachen (s.o.) die Leistungen der Prostituierten kostenlos in Anspruch nimmt und dadurch ihr Vermögen (ausbleibendes Einkommen)schädigt.

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#4
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1922 Beiträge, 1026x hilfreich)

Beim Betrug geht es eher um die irrige Vermögensverfügung, nicht um irgendwelche Schnorrer, die erfolgreich Mitleid erregen konnten.

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#5
 Von 
DerPascal
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön!

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