Guten Abend, ichhabe eine allgemeine Frage mit zwei Beispielen:
Jemand erregt Mitleid mit einer erfundenen Geschichte ("Mutter gestorben" oder "Ich habe nur noch wenige Monate" usw) und bekommt dafür von einer anderen Person Zuneigung (Kuss oder sogar Sex). Macht sich der jemand damit strafbar (Betrug z.b)?
Wenn nein: Wie sieht es aus, wenn die andere Person eine Prostiuierte ist? D.h. normalerweise Geld über einen Vetrag für diese Leistungen bekommt?
Danke und LG
Pascal
Sexuelle Dienstleistungen "ertrügen"
21. September 2024
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Frage vom 21. September 2024 | 22:31
Von
Status: Beginner (92 Beiträge, 0x hilfreich)
Sexuelle Dienstleistungen "ertrügen"
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#1
Antwort vom 22. September 2024 | 03:18
Von
Status: Lehrling (1922 Beiträge, 1026x hilfreich)
Ganz klar: Nein.
#2
Antwort vom 22. September 2024 | 07:42
Von
Status: Unbeschreiblich (39610 Beiträge, 14175x hilfreich)
Auch Prostituierte dürfen Dienstleistungen verschenken. Im übrigen siehe § 263 Abs. 1 Satz 1 StGB.
wirdwerden
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#3
Antwort vom 25. September 2024 | 21:43
Von
Status: Beginner (92 Beiträge, 0x hilfreich)
Den rechtswidrigen Vermögensvorteil würde mansich verschaffen, indem man durch Vorspielung falscher Tatsachen (s.o.) die Leistungen der Prostituierten kostenlos in Anspruch nimmt und dadurch ihr Vermögen (ausbleibendes Einkommen)schädigt.
#4
Antwort vom 25. September 2024 | 22:50
Von
Status: Lehrling (1922 Beiträge, 1026x hilfreich)
Beim Betrug geht es eher um die irrige Vermögensverfügung, nicht um irgendwelche Schnorrer, die erfolgreich Mitleid erregen konnten.
#5
Antwort vom 26. September 2024 | 21:31
Von
Status: Beginner (92 Beiträge, 0x hilfreich)
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