Muss ich eine häufig offene Haustür zur Belüftung des Treppenhauses hinnehmen?

23. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
tiefkuehltruhe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Muss ich eine häufig offene Haustür zur Belüftung des Treppenhauses hinnehmen?

Hallo, ich bitte hier mal um eine Einschätzung:

Ich wohne seit vielen Jahren in einem Mehrfamilienhaus mit zehn Parteien. Es handelt sich um Eigentumswohnungen mit verschiedenen Eigentümern, die teilweise selbst bewohnt und teilweise vermietet sind. Ich wohne zur Miete.

Da sich das Treppenhaus im Inneren des Hauses befindet, hat es keine Fenster und keine Belüftung. Das war bislang nie ein Problem. Neuerdings steht die Haustür aber manchmal sperrangelweit offen. Ein Eigentümer sagte mir, dass ein Bewohner das gerne so hätte, damit Frischluft in das Treppenhaus gelangt.

Ich bemerke das etwa einmal in der Woche (vielleicht ist es öfter; ich sehe es ja nicht immer; bin auch oft nicht da). Manchmal mache ich die Tür dann selbst zu. Wenn ich sie nicht zumache, ist sie erst nach mehreren Stunden geschlossen. Einmal hatte ich sogar erlebt, dass die Tür noch um 22 Uhr offenstand.

Ich habe da Sicherheitsbedenken (Einbruch) und möchte, dass die Haustür standardmäßig zu ist und ins Schloss fällt und von außen nur mit einem Schlüssel geöffnet werden kann.

Welche Interessen haben hier wohl den Vorrang? Die einer guten Belüftung oder Sicherheitsbedenken (selbst wenn, hypothetisch betrachtet, alle anderen Bewohner mit der offenen Haustür einverstanden sein sollten)?

Bislang habe ich meinen Vermieter noch nicht angesprochen, bin mir aber nicht sicher, ob ich es tun soll. Ich bin auch im Mieterverein.

Vielen Dank!



-- Editiert von User am 23. September 2024 18:15

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5374 Beiträge, 664x hilfreich)

Zitat (von tiefkuehltruhe):
Ich habe da Sicherheitsbedenken (Einbruch) und möchte, dass die Haustür standardmäßig zu ist und ins Schloss fällt und von außen nur mit einem Schlüssel geöffnet werden kann.


Das würde ich dem VM vortragen und ihn bitten, hier für eine adäquate Regelug zu sorgen, wobei das Lüften des Treppenhauses per se mal nichts unanständiges ist.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124702 Beiträge, 40393x hilfreich)

Zitat (von tiefkuehltruhe):
Ein Eigentümer sagte mir, dass ein Bewohner das gerne so hätte, damit Frischluft in das Treppenhaus gelangt.

Generell eine Gute Idee - wer mag schon Muff und Schimmel?



Zitat (von tiefkuehltruhe):
Welche Interessen haben hier wohl den Vorrang? Die einer guten Belüftung oder Sicherheitsbedenken

Die Interessen werden gegeneinander abgewogen.



Zitat (von tiefkuehltruhe):
Ich habe da Sicherheitsbedenken (Einbruch) und möchte, dass die Haustür standardmäßig zu ist und ins Schloss fällt und von außen nur mit einem Schlüssel geöffnet werden kann.

Da so eine Haustür einen Einbrecher in der Regel nur ein paar Sekunden aufhält, sehe ich da keinen wirklich großen Sicherheitsgewinn.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6625 Beiträge, 2335x hilfreich)

Die Frage wäre doch wer kann entscheiden !! Vilelleicht ist ja schon mal was entscieden worden.
Bei Eigentumswohnungen hat ein "nur" Mieter die schlechtesten Karten.
Vermutlich gibt es ein eine von der Eigentümerversammlung beschlossene Hausordnung.
Schon mal geprüft ob dort etwas darüber steht ?
Der eigene Vermieter könnte da aufklären.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8036 Beiträge, 1655x hilfreich)

Nach 22 Uhr muss kein Lüften mehr sein. Alles andere wurde hier schon gesagt

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2520x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Nach 22 Uhr muss kein Lüften mehr sein.


Bei uns war in den letzten Wochen selten VOR 22 Uhr ein sinnvolles Lüften möglich.

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#6
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2022 Beiträge, 427x hilfreich)

Zitat (von tiefkuehltruhe):
Da sich das Treppenhaus im Inneren des Hauses befindet, hat es keine Fenster und keine Belüftung.

Das kann nicht sein. Das Treppenhaus ist sehr wahrscheinlich der erste bauliche Rettungsweg und der muss belüftbar sein.

Vermutlich über ein Dachflächenfenster. Das kombiniert mit Wind- und Regensensor kann sehr wohl als Lüftung fungieren.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
tiefkuehltruhe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Das kann nicht sein. Das Treppenhaus ist sehr wahrscheinlich der erste bauliche Rettungsweg und der muss belüftbar sein.

Vermutlich über ein Dachflächenfenster. Das kombiniert mit Wind- und Regensensor kann sehr wohl als Lüftung fungieren.


Ganz oben ist der Dachboden, der durch eine stets abgeschlossene Tür auch nicht zugänglich ist. Auf dem Dach befinden sich zwar ein paar kleine Fenster, aber die sind zu weit weg von der Tür, um das Treppenhaus zu belüften. Außerdem ist das ja sehr staubig.

Außen am Haus befindet sich eine Nottreppe, die über die Fenster der Wohnungen erreichbar ist. Vermutlich ist das der Rettungsweg.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1389 Beiträge, 155x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Generell eine Gute Idee - wer mag schon Muff und Schimmel?


Von Schimmel steht da aber gar nichts.

Und da es nicht zur Mietsache gehört, sehe ich auch kein Recht eines Hausbewohners auf gute Luft im Treppenhaus.

Zitat (von tiefkuehltruhe):
Bislang habe ich meinen Vermieter noch nicht angesprochen, bin mir aber nicht sicher, ob ich es tun soll.


Es wäre ggf. zielführender, zunächst die Person anzusprechen, die die Haustüre offen lässt.

-- Editiert von User am 24. September 2024 07:42

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#9
 Von 
GefährlichesHalbwissen
Status:
Schüler
(248 Beiträge, 82x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Und da es nicht zur Mietsache gehört, sehe ich auch kein Recht eines Hausbewohners auf gute Luft im Treppenhaus.


Natürlich gehört das Treppenhaus zur Mietsache! Zwar nicht zu dem Teil, der zur alleinigen Nutzung überlassen wurde (Wohnung), aber dem Teil, der zur gemeinschaftlichen Nutzung zwingend erforderlich ist, und insofern muss auch dieser Teil vom Vermieter im vertragsgemäßen und nutzbaren Zustand gehalten werden. Ab wann schlechte Luft einen Mangel darstellt, darüber lässt sich vortrefflich streiten. Aber dass der Mieter das Treppenhaus in absolut jedem Zustand akzeptieren muss, stimmt nicht.

Zitat (von Nana71):
Es wäre ggf. zielführender, zunächst die Person anzusprechen, die die Haustüre offen lässt.


Wenn diese bekannt ist, ist das theoretisch möglich. Aber auch das würde ich zumindest vorher mit dem Vermieter abklären, ob er damit einverstanden ist. Denn der korrekte Ansprechpartner ist der Vertragspartner und das ist der Vermieter, nicht irgendein Nachbar. Es gibt Vermieter, die halten sich ganz gerne aus solchen Angelegenheiten raus, aber auch solche, die einen Tobsuchtsanfall bekommen, wenn der Mieter anfängt "den Blockwart" zu spielen, etc. und eigenmächtig andere Mieter/Eigentümer "belästigt".

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5374 Beiträge, 664x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Und da es nicht zur Mietsache gehört, sehe ich auch kein Recht eines Hausbewohners auf gute Luft im Treppenhaus.


Sauerstoff ist Powerstoff.

Es spricht ja nichts dagegen zu lüften, nur die Daueröffnung der Tür wird beanstandet. Ich habe immer noch Schwierigkeiten mir ein Treppenhaus ohne Fenster vorzustellen, baulich nmW nicht erlaubt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124702 Beiträge, 40393x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Ich habe immer noch Schwierigkeiten mir ein Treppenhaus ohne Fenster vorzustellen, baulich nmW nicht erlaubt.

Eventuell Bestandsschutz aus alten Zeiten?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2644 Beiträge, 1205x hilfreich)

Zitat (von tiefkuehltruhe):
Ein Eigentümer sagte mir, dass ein Bewohner das gerne so hätte, damit Frischluft in das Treppenhaus gelangt.
Diesen Eigentümer scheint das nicht zu stören, bzw. es ist ihm egal? Da er den frischlufthungrigen Bewohner gesprochen hat, sollte er Dir diesen benennen können.

Ist er Miteigentümer, ist er Mieter? Ist es ein Mensch mit dem man reden kann? Es sollte sich ein Weg finden lassen, der allen Interessen gerecht wird. Frischluft, Sicherheit - aber auch energetische Gesichtspunkte berücksichtigt.

Zum Lüften (Luftaustausch) macht es keinen Sinn die Haustüre möglichst lange offen zu halten. Stoßlüften ist das Mittel der Wahl. Das gelingt aber nur, wenn möglichst weit oben die frische Luft rein - oder die verbrauchte Luft raus kann. Stellen sich die Fragen;

Wie kann eine Stoßlüftung erreicht werden? Und, ist eine Änderung der bisherigen Handhabung erforderlich? Letzteres kann berechtigt in Zweifel gezogen werden, wenn die Luft im Treppenhaus nicht übel riecht und/oder muffig ist. Selbstredend darf es auch nicht feucht und schimmlig sein.

Das mag Dir alles rechtlich nicht weiter helfen. Es sind nur ein paar Hinweise, die im Austausch mit dem Bewohner, Deinem Vermieter – ggfs. auch dem Beirat oder dem Verwalter des Hauses zur Sprache kommen könnten.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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