Anfangs niedrige Ratenzahlung bei Gerichtsvollzieher möglich

24. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.09.2024 16:09:22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anfangs niedrige Ratenzahlung bei Gerichtsvollzieher möglich

Hallo,
ich habe folgendes Problem: Inkassounternehmen hat Ratenzahlung abgelehnt und hat jetzt gerichtliches Verfahren eingeleitet. Soweit ich weiß, kommt als Nächstes das Schreiben vom Gerichtsvollzieher.

Ich habe gelesen, dass man bei Gerichtsvollzieher maximal nur 12 Monate Ratenzahlungen vereinbaren kann. Ich kann den Betrag in Höhe von 1700€ in 12 Monaten abbezahlen aber anfangs nur mit niedriger Rate, da ich noch zwei andere Gläubiger abbezahle, die in 9 Monaten abbezahlt sind.

Ich möchte den 1.- 9. Monat 50€ bezahlen und die restlichen 3 Monate dann 420€. Ist das möglich oder verlangt der Gerichtsvollzieher immer die gleiche Höhe der Monatsrate?

Vielen Dank im Voraus.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34399 Beiträge, 5920x hilfreich)

Zitat (von Frankenstein09995):
Ich habe gelesen,
...dass man mit manchen Gerichtsvollziehern sachlich und vernünftig reden kann.
Als Schuldner hat man keinen Anspruch darauf, dass ein solcher an der Tür klingelt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124702 Beiträge, 40393x hilfreich)

Zitat (von Frankenstein09995):
Ich habe gelesen, dass man bei Gerichtsvollzieher maximal nur 12 Monate Ratenzahlungen vereinbaren kann.

Da hat man falsches gelesen.
Wenn der Gläubiger keine Ratenzahlung will, dann gibt es keine.
Wenn der Gläubiger eine Ratenzahlung über 24 Monate genehmigt dann gilt diese.



Zitat (von Frankenstein09995):
Ist das möglich

Wenn der Gläubiger so eine Ratenzahlung genehmigt, dann gilt diese.



Zitat (von Frankenstein09995):
Soweit ich weiß, kommt als Nächstes das Schreiben vom Gerichtsvollzieher.

Nö, als nächstes kommen Schreiben vom Gericht.



Zitat (von Frankenstein09995):
Ich kann den Betrag in Höhe von 1700€ in 12 Monaten abbezahlen

Da hätte man ja schon mal längst mit anfangen können? Was hat daran gehindert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39610 Beiträge, 14175x hilfreich)

Es ist alles möglich, auf was man sich einigt. Nur, man hat keinen Anspruch darauf.

wirdwerden

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#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2514 Beiträge, 737x hilfreich)

Zitat (von guest-12324.09.2024 16:09:22):
anfangs nur mit niedriger Rate, da ich noch zwei andere Gläubiger abbezahle, die in 9 Monaten abbezahlt sind.


Wie kommst du auf die Idee, dass deine Gläubiger Verständnis haben dass du andere Verbindlichkeiten bevorzugst?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go504151-66
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Gerichtvollzieher haben immer ein Ermessensspielraum. Auch ein Gläubiger wird eine Ratenzahlung akzeptieren , wenn man ihm ansonsten die Insolvenz und den Verlust seiner Forderung in Aussicht stellt.

Ggf. kann man auch die Raten der anderen Rückzahlungen verkleinern - wenn man die Insolvenz in Aussicht stellt und dann die Zahlungen ganz ausbleiben würden.

Am besten jedem 100 € anbieten oder 150 € so das jeder den selben Teil bekommt. Dann dauert es für alle länger aber niemand wird bevorzugt.

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