Untervermietung an Erwerbslose Mutter

25. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
soundzeazy
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Untervermietung an Erwerbslose Mutter

Guten Morgen,

Folgende Situation zu der ich ein paar Meinungen bräuchte:
Meine Mutter ist vor einigen Jahren finanziell in Schieflage geraten, da sie ihren Job verloren hat. Mittlerweile bekommt sie ein wenig Rente und der Rest zum Leben wird über Sozialhilfe gestemmt. Nun wird ihre Wohnung vom Vermieter verkauft und eine Eigenbedarfs Kündigung ist nur noch eine Frage von Wochen.
Nun habe ich eine neue Wohnung gefunden und meine late Wohnung mit ca 45qm wird dadurch frei, vonovia ist mein Vermieter.
Da meine Mutter eine negative Schufa hat und erwerbslos ist, stehen die Chancen auf eine neue Wohnung sehr schlecht bzw gehen gegen 0.
Nun meine idee, dass ich die Wohnung untervermiete und dadurch zum Vermieter werde.
Ich habe gelesen, dass vonovia zustimmen muss aber ich könnte wohl laut meinen Recherchen auch einfach ein Zimmer "behalten" und dadurch nicht die ganze Wohnung untervermieten, wodurch ich nicht einmal die Zustimmung bräuchte. Bin auch bereit etwas zur Miete beizusteuern und hafte natürlich für etwaige Mietausfälle. Ist das ganze prinzipiell möglich und was sollte ich beachten bevor ich den Stein ins Rollen bringe.

-- Editiert von Moderator topic am 25. September 2024 08:14

-- Thema wurde verschoben am 25. September 2024 08:14

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GefährlichesHalbwissen
Status:
Schüler
(248 Beiträge, 82x hilfreich)

Zitat (von soundzeazy):
Nun meine idee, dass ich die Wohnung untervermiete und dadurch zum Vermieter werde.
Ich habe gelesen, dass vonovia zustimmen muss


Nö, muss Vonovia nicht. Das ist keine Untervermietung, auf die man als Mieter ein Recht hat, das ist eine vollständige Gebrauchsüberlassung und der muss der Vermieter niemals zustimmen.

Zitat (von soundzeazy):
ich könnte wohl laut meinen Recherchen auch einfach ein Zimmer "behalten" und dadurch nicht die ganze Wohnung untervermieten, wodurch ich nicht einmal die Zustimmung bräuchte


Das ja. Da Deine Mutter zu Deinem engsten Familienkreis gehört, kannst Du sie ganz ohne Zustimmung des Vermieters mit in Deine Wohnung aufnehmen. Lediglich eine Information muss dem Vermieter zugehen, damit er z.B. ggf. die Nebenkosten korrekt ermitteln kann, wenn etwas nach Personen berechnet wird. Aber wichtig ist halt, dass Du wirklich ein Zimmer dort behältst. Wenn ihr das nur vortäuscht, dann kann das im schlimmsten Fall zu einer durchaus berechtigten Kündigung von Vonovia an Dich führen.

Zitat (von soundzeazy):
Bin auch bereit etwas zur Miete beizusteuern und hafte natürlich für etwaige Mietausfälle. Ist das ganze prinzipiell möglich und was sollte ich beachten bevor ich den Stein ins Rollen bringe.


Wenn Du regelmäßig da bist, mindestens noch ein paar Deiner Sachen da lagerst, und auch noch einen Teil der Miete zahlst, sollten aus meiner Sicht alle Voraussetzungen vorhanden sein, um Deine Mutter mit in Deine Wohnung einziehen zu lassen.

Auch der Umstand, dass Du eine andere Wohnung angemietet hast, steht dem meiner Meinung nach nicht im Wege. Man darf so viele Wohnungen anmieten, wie man möchte (und sich leisten kann). Allein daraus kann man also nicht schließen, dass Du den Besitz an der alten Wohnung aufgegeben und sie komplett an Deine Mutter unvermietet hast.

Andererseits, wir reden hier über Vonovia. Und dass die sich dafür interessieren, was sie dürfen und was nicht, was rechtlich korrekt ist und was nicht, wäre zumindest mir neu... kann also trotzdem Ärger geben :wink:

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#2
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5374 Beiträge, 664x hilfreich)

Du könntest deine Mutter bei dir einziehen lassen ohne zu fragen. Du musst dem Vermieter lediglich mitteilen, dass ab dem Zeitpunkt X deine Mutter bei dir einzieht.

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3807 Beiträge, 615x hilfreich)

Zitat (von soundzeazy):
Nun meine idee, dass ich die Wohnung untervermiete und dadurch zum Vermieter werde.

Jede Mieteinnahme muss versteuert werden.
Zitat (von soundzeazy):
Mittlerweile bekommt sie ein wenig Rente und der Rest zum Leben wird über Sozialhilfe

Bei der Sozialhilfe wird doch auch die Miete berücksichtigt? Da sie und ihre Mutter zusammenleben, muss sie dann nur die Hälfte bezahlen und Sie haben höhere Ausgaben.
Warum reden sie nicht mit Vonovia und bürgen für ihre Mutter?

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#4
 Von 
soundzeazy
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

ich versuche sicher keine Mieteinnahmen zu generieren, die gesamte Miete inklusive meinem Anteil würde natürlich an den Vermieter, Vonovia, gehen und ich werde am Ende mit höheren Ausgaben leben. Ich würde natürlich für meine Mutter bürgen aber ich bezweifle, dass Vonovia das interessiert, die werden versuchen an jemand anderen für mehr Geld weiter zu vermieten. Da die Chancen auf eine Wohnung für sie sehr gering sind, würde ich gerne einen Weg finden um sicher zu gehen, dass sie die Wohnung bekommt.

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#5
 Von 
GefährlichesHalbwissen
Status:
Schüler
(248 Beiträge, 82x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Jede Mieteinnahme muss versteuert werden.


Nein, muss sie nicht. Versteuert werden muss nur ein eventueller Überschuss. Wenn man sich die Miete mit jemandem aus der engsten Familie teilt und damit dann auch keinen Überschuss erwirtschaftet, gibt es auch nichts zu versteuern.

Zitat (von Loni12):
Bei der Sozialhilfe wird doch auch die Miete berücksichtigt? Da sie und ihre Mutter zusammenleben, muss sie dann nur die Hälfte bezahlen und Sie haben höhere Ausgaben.


Ich vermute, da hat der TE sich wohl falsch ausgedrückt, denn:

Zitat (von soundzeazy):
Mittlerweile bekommt sie ein wenig Rente


Die Rente wird ggf. auf das Existenzminimum aufgestockt, aber da sind keine Bedingungen dran geknüpft und das wird auch nicht gekürzt, wenn man billig wohnt, weil man sich die Miete mit jemandem teilt.

Zitat (von soundzeazy):
Da die Chancen auf eine Wohnung für sie sehr gering sind, würde ich gerne einen Weg finden um sicher zu gehen, dass sie die Wohnung bekommt.


Da gibt es keinen sicheren Weg, wenn Du aus der Wohnung ausziehst und den Mietvertrag kündigst. Sogar die Vonovia darf sich nämlich aussuchen, an wen sie vermietet.

Aber der von Dir angedachte Weg würde doch funktionieren. Du darfst nur eben nicht die gesamte Wohnung untervermieten.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34399 Beiträge, 5920x hilfreich)

Zitat (von soundzeazy):
ich versuche sicher keine Mieteinnahmen zu generieren
Wenn deine Mutter deine Untermieterin würde, wäre das durchaus so. Ob davon bei dir etwas hängenbliebt, ist hier irrelevant.
Hat die 45-m²-Wohnung denn 2 Zimmer? Wovon du 1Zi+ Gem.-Räume an deine Mutter vermieten könntest?
(Manche Hausverwaltungen in manchen Orten sind da von *V* gehalten, sehr penibel darauf zu achten, denn stets warten Mietinteressenten für ganze Whg. in langer Schlange, auch bei Vermietern wie *V*.
Wo eher Leerstand gähnt, mags anders aussehen.
Zitat (von soundzeazy):
die werden versuchen an jemand anderen für mehr Geld weiter zu vermieten.
Davon musst du zumindest ausgehen.

Zitat (von soundzeazy):
Nun wird ihre Wohnung vom Vermieter verkauft und eine Eigenbedarfs Kündigung ist nur noch eine Frage von Wochen.
Bist du sicher, dass das so schnell geht?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10155 Beiträge, 4544x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von soundzeazy):
ich versuche sicher keine Mieteinnahmen zu generieren

Wenn deine Mutter deine Untermieterin würde, wäre das durchaus so. Ob davon bei dir etwas hängenbliebt, ist hier irrelevant.
Dunkel bleibt der Worte Sinn. Zu versteuern ist doch ein Mietgewinn. Das ist also genau das was hängenbleibt. Warum das nun nicht relevant sein soll, erschließt sich mir daher nicht. Laut Fragesteller ist kein Mietgewinn zu erkennen.

Zitat (von GefährlichesHalbwissen):
Aber der von Dir angedachte Weg würde doch funktionieren.
Wenn der Fragesteller ehrlich ist, dann sollte das nicht funktionieren. Es wird nur dann keine Genehmigung des Vermieters gebraucht, wenn der Mieter mit der Mutter einen gemeinsamen Haushalt führen will. Das ist hier aber nicht der Fall. Auch dann nicht, wenn er ein Zimmer oder einen Schrank nicht mitvermietet.

Ich vermute, du vermischt hier Dinge. Für die Gebrauchsüberlassung nach § 553 BGB ist es notwendig, dass nur ein Teil der Wohnung überlassen wird. Dafür würde es reichen, wenn der Mieter ein Zimmer oder vielleicht auch nur einen Schrank zurückbehalt. Für § 553 BGB braucht es jedoch ein berechtigtes Interesse und das kann ich hier nicht erkennen. Zudem wäre dann eine Genehmigung des Vermieters einzuholen. Aufgrund des fehlenden berechtigten Interesses könnte der aber meiner Meinung nach ablehnen.

Von daher sehe ich diese Variante als nicht ganz so rechtlich korrekt an. Natürlich kann es sein, dass es trotzdem funktioniert, weil der Vermieter es nicht mitbekommt. Aber das macht es nicht rechtskonform.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33408 Beiträge, 17439x hilfreich)

Ich habe gelesen, dass vonovia zustimmen muss aber ich könnte wohl laut meinen Recherchen auch einfach ein Zimmer "behalten" Zwei Wohnsitze führen dann aber auch dazu, dass man Zweitwohnsitzsteuer zahlt, sofern die entsprechende Gemeinde eine ZWS-Steuer erhebt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
GefährlichesHalbwissen
Status:
Schüler
(248 Beiträge, 82x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ich vermute, du vermischt hier Dinge.


Stimmt, da hast Du natürlich vollkommen recht, Denkfehler meinerseits :augenroll:

Zitat (von cauchy):
Von daher sehe ich diese Variante als nicht ganz so rechtlich korrekt an. Natürlich kann es sein, dass es trotzdem funktioniert, weil der Vermieter es nicht mitbekommt.


Ich würde trotzdem davon ausgehen, dass das in der Praxis funktioniert. Vonovia ist ja doch ein bisschen größer, da wird nicht jeder einzelne Mieter so im Blickfeld sein wie bei Max Mustermann, der eine Wohnung vermietet und selbst direkt nebenan wohnt...

Alternativ könnten der TE auch tatsächlich seine Mutter bei sich einziehen lassen und einen gemeinsamen Haushalt mit ihr führen und dann sterben. Das ist aus meiner Sicht die Option, bei der sie dann auch mit ziemlicher Sicherheit ganz rechtskonform die Wohnung als Mieterin übernehmen könnte. Würde ich aber trotzdem nicht zu raten, das so umzusetzen, ist vielleicht doch etwas übertrieben :wink:

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
soundzeazy
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

also erst einmal vielen dank für die ganzen hilfreichen Kommentare!
ich rufe erst einmal vonovia an, ob die mit einer Untervermietung der ganzen Wohnung einverstanden wären. Wenn das nicht der Fall sein sollte, dann probiere ich es als Mitteilung als teilweise Untervermietung. Oder kann mir die Reihenfolge dann um die Ohren fliegen? Lieber direkt als Mitteilung?
Gibt es bei der Formulierung der Mitteilung noch etwas zu beachten?
Lieben dank nochmal für die Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5374 Beiträge, 664x hilfreich)

Zitat (von soundzeazy):
Oder kann mir die Reihenfolge dann um die Ohren fliegen? Lieber direkt als Mitteilung?


Bitte einfach um Zustimmung zur Untervermietung an deine Mutter ohne Angabe der Zimmerzahl.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124702 Beiträge, 40393x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Bitte einfach um Zustimmung zur Untervermietung an deine Mutter ohne Angabe der Zimmerzahl.

Und zwar in gerichtsfester Form.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5374 Beiträge, 664x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und zwar in gerichtsfester Form.


Also zumindest Einwurf/Einschreiben, du musst also Papier und Post bemühen :wink:

-- Editiert von User am 27. September 2024 11:52

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34399 Beiträge, 5920x hilfreich)

Zitat (von soundzeazy):
dann probiere ich es als Mitteilung als teilweise Untervermietung.
Einfache Mitteilung genügt nicht. Der Vermieter soll dir doch eine Zustimmung geben.
Du kannst schriftlich die Zustimmung zur Untervermietung verlangen.

Knackpunkt: Die Untervermietung soll ja nicht befristet erfolgen...und 45m² sind evtl. nicht *teilbar*.

Ich weiß, dass befristeten Untervermietungen aus bestimmten Gründen von Teilen der Wohnung durchaus zugestimmt wird, zB wenn der Hauptmieter aus beruflichen Gründen von---bis eine andere Wohnung benötigt, dann aber zurückkommt.
Häufig gibt es die Zustimmung, wenn zB Studierende für ihre Praktika/A-Semester zeitbegrenzt untervermieten möchten.
Je nach Ort: Manche Vermieter sind froh über keinen Leerstand...Manche wollen genau über den Untermieter Bescheid wissen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3807 Beiträge, 615x hilfreich)

Vonovia ist vermutlich sogar froh, wenn die Wohnung übernommen wird. Es fallen keinerlei Renovierungen an und etliche Wohnungen bringen die auch schlecht los, sehe es bei uns, gerade kleinere Wohnungen sind häufig lange inseriert.

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