Hallo Allerseits,
3 Erben einer Eigentumswohnung, bilden eine Erbengemeinschaft. Es kommt zu einem Streit. Erbe A beantragt eine Teilungsversteigerung, Erbe B tritt bei. Erbe C zieht dagegen vor Gericht und verliert. Gericht erwähnt, dass der Termin zur TVST, noch ein paar Monate entfernt ist und man doch eigenhändig den Verkauf starten kann. Erben A+B beauftragen einen RA/Notar der die Abwicklung der ETW, d.h. u.a die Räumung der ETW, Beauftragung eines Maklers usw. übernehmen soll. Ist das Rechtens oder muss hier nicht Erbe C auch zustimmen? Umgekehrt, darf Erbe C auch eigenständig einen Makler zum VK der ETW beauftragen?
Teilungsversteigerung/ETW
25. September 2024
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Frage vom 25. September 2024 | 13:40
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilungsversteigerung/ETW
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 25. September 2024 | 19:40
Von
Status: Schüler (470 Beiträge, 34x hilfreich)
Hallo, HansK,
wie sind deine ziele in dieser sache?
Bist du an der übernahme der wohnung interessiert?
Sind A u an dich herangetreten wegen der Kostenübernahme für den RA/Makler????
#2
Antwort vom 26. September 2024 | 00:09
Von
Status: Unbeschreiblich (48509 Beiträge, 17107x hilfreich)
ZitatIst das Rechtens oder muss hier nicht Erbe C auch zustimmen? :
C muss einem Verkauf zustimmen.
Wenn also A+B einen Anwalt, sowie einen Makler auf eigene Kosten beauftragen, dann einen Käufer finden, dann war das alles vergebens, wenn C dem Verkauf nicht zustimmt.
Das gilt genauso im umgekehrten Fall.
Wie C mit der Situation umgehen sollte hängt davon ab, was das Ziel von C ist.
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