Teilungsversteigerung/ETW

25. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
HansK.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilungsversteigerung/ETW

Hallo Allerseits,

3 Erben einer Eigentumswohnung, bilden eine Erbengemeinschaft. Es kommt zu einem Streit. Erbe A beantragt eine Teilungsversteigerung, Erbe B tritt bei. Erbe C zieht dagegen vor Gericht und verliert. Gericht erwähnt, dass der Termin zur TVST, noch ein paar Monate entfernt ist und man doch eigenhändig den Verkauf starten kann. Erben A+B beauftragen einen RA/Notar der die Abwicklung der ETW, d.h. u.a die Räumung der ETW, Beauftragung eines Maklers usw. übernehmen soll. Ist das Rechtens oder muss hier nicht Erbe C auch zustimmen? Umgekehrt, darf Erbe C auch eigenständig einen Makler zum VK der ETW beauftragen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo, HansK,
wie sind deine ziele in dieser sache?

Bist du an der übernahme der wohnung interessiert?
Sind A u an dich herangetreten wegen der Kostenübernahme für den RA/Makler????


Signatur:

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48509 Beiträge, 17107x hilfreich)

Zitat (von HansK.):
Ist das Rechtens oder muss hier nicht Erbe C auch zustimmen?

C muss einem Verkauf zustimmen.

Wenn also A+B einen Anwalt, sowie einen Makler auf eigene Kosten beauftragen, dann einen Käufer finden, dann war das alles vergebens, wenn C dem Verkauf nicht zustimmt.

Das gilt genauso im umgekehrten Fall.

Wie C mit der Situation umgehen sollte hängt davon ab, was das Ziel von C ist.

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