Ehrenamtliche Tätigkeit mit Erwerbsminderungsrente (neuer Versuch)

25. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
DerPilz
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Praktikant
(594 Beiträge, 42x hilfreich)
Ehrenamtliche Tätigkeit mit Erwerbsminderungsrente (neuer Versuch)

Moin,

ich habe folgendes Problem:

Ich beziehe seit geraumer Zeit eine volle Erwerbsminderungsrente und aufstockende Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII. Ich würde nun gern eine ehrenamtliche Tätigkeit beim ASB aufnehmen, weiß aber nicht, ob dies meine Erwerbsminderungsrente tangiert, weil ich ja immer noch kein Einkommen dafür erhalte. Wenn ich richtig informiert bin, korrigiert mich, wenn ich falsch liege, wäre meine Mutter, wenn ich die Grundsicherung verliere, mir zum Unterhalt verpflichtet, weil ich an mehreren psychischen Erkrankungen leide, von denen bislang jetzt eine therapiert wurde. Dies würde bedeuten, dass wenn ich dann statt der Grundsicherung nun Bürgergeld oder Wohngeld beantrage, die Behörden meine Unterhaltsberechtigung prüfen und zum Schluss kommen könnten, dass meine Mutter für mich aufkommen muss. Diese ist 77 und würde dann ihre Wohnung verlieren, weil sie nicht beides finanzieren kann. Sie ist vor einigen Jahren in der so genannten Altersteilzeit im Blockmodell nach 45 Jahren in den Ruhestand gegangen. Hierbei konnte sie früher gehen als ihre Kollegen, musste aber auch Abzüge hinnehmen. Sie war dem Pensum nicht mehr gewachsen und konnte sich nicht vorstellen vier weitere Jahre als Grundschullehrerin tätig zu sein. Sie kann dann ihre aktuelle Miete sowie meine Unterhalt nicht gleichzeitig finanzieren. Sie hat bereits nach vergleichbaren Wohnungen in ihrer Umgebung gesucht, dies ist aber selbst mit einer sehr guten Bonität ohne jede Schulden zwecklos. Sie würde quasi auf der Straße landen.

Nachdem ich hier gestern gesperrt wurde, weil ich ja angeblich nur Unfug erzählen soll, habe ich mich heute an die Rentenversicherung telefonisch gewandt, genauer gesagt an meinen Sachbearbeiter. Dieser bestätigte meine Annahme, erklärte aber auch, dass dies jede ehrenamtliche Tätigkeit und/oder Praktikum betrifft. Ich kann also gar nichts machen, ohne das ich die Rente verliere. Ich will aber meine Mutter nicht zum Unterhalt heranziehen, kann dies aber auch nicht verhindern, wenn die Behörden den Unterhaltsbetrag an meine jeweilige Leistung anrechnen, sodass ich mir, um überleben und Miete zahlen zu können, an meine Mutter herantreten muss.

Ich bin gerade ratlos, hoffe das ich hier nun auf offene Ohren und zielführende Ratschläge treffe, vielen Dank.

Gruß

-- Editiert von User am 25. September 2024 14:21

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25 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39620 Beiträge, 14175x hilfreich)

Die Rechtslage hat sich seit gestern nicht geändert. Glaub es mir mal. Dies bedeutet, dass Deine Mutter abweichend von der juristischen Einschätzung auch heute nicht für Dich unterhaltspflichtig geworden ist, wirklich nicht. Und man kann sehr wohl neben EM-Rente noch ehrenamtlich tätig sein, glaub es mir mal. Hab ich jahrelang praktizieret. Nur, was Du planst, das ist ein "Umgehungsgeschäft." Und das geht gar nicht. Das hat mit Ehrenamt so viel zu tun, wie Bismarck mit den Preiselbeeren. Ein Löwe mutiert ja auch nicht zum Affen, indem man ihm ein Schild umhängt, auf dem steht, ich bin ein Affe.

wirdwerden

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34411 Beiträge, 5925x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
(neuer Versuch)
Gleiches Ergebnis.
Die Annahmen zu deiner Mutter sind falsch.
Die Annahmen zur Ausbildung beim ASB sind falsch.
Du wirst deine volle Erwerbsminderung (wg. Vielzahl der Erkrankungen) nicht verlieren.
Deshalb wirst du die EMR und die erg. SH behalten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 42x hilfreich)

Ich habe mit der RV gesprochen, auch meine gute Freundin bestätigte mir, dass dies an die RV gemeldet wird. Ich kann da natürlich beginnen, aber ich muss das der RV dann melden, wenn ich dies unterlasse könnte ich mich wegen Betrugs strafbar machen, wenn dies, was mein Sachbearbeiter heute Morgen erklärt hat, wirklich zutrifft. Ich habe meine Mitwirkungspflichten bei der Rente. In meinem Bescheid steht hierzu folgendes:

"Arbeiten neben der Rente - was muss ich beachten?

Bitte teilen Sie uns unverzüglich mit, wenn Sie eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit aufnehmen oder ausüben. Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung kann dann wegfallen. Dies gilt selbst dann, wenn Sie nichts verdienen oder sogar Verluste erwirtschaften."

Das ist ganz klar in meinem Bescheid angegeben.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34411 Beiträge, 5925x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Ich habe mit der RV gesprochen,
Das ist hier lesbar. Die RV sagt das gleiche wie das Forum.

Ehrenamt: 200,-mtl. sind anrechnungsfrei. Es müssen unter 3 Std.tgl. sein.
Was ist daran schwer zu verstehen?
Zitat (von DerPilz):
Das ist ganz klar in meinem Bescheid angegeben.
Logisch. Aber erst, WENN du arbeitest.

1. Das Ehrenamt ist keine Arbeit.
2. Die Ausbildung zum R-Sanitäter ist deine Illusion.
3. Deine multiplen Einschränkungen bzw. deine volle Erwerbsminderung erlauben keine solche Ausbildung und folgende Arbeit.
4. Tausende haben eine solche Ausbildung und arbeiten trotzdem nicht als R-Sanitäter.
5. Die gute Freundin hat dir nur gesagt, dass du ehrenamtlich beim ASB tätig sein kannst. Das war richtig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 42x hilfreich)

Vielen Dank für diese Ausführungen, die helfen ein wenig weiter :-)

Mein Psychotherapeut und ich sind der Auffassung, dass ich diesen Beruf ergreifen kann. Ich sollte es zumindest ausprobieren, um zu erfahren ob ich dies leisten kann, oder nicht. Dieser Einschätzung stimme ich zu.

Ja, dies ist keine Arbeit, das ist korrekt. Allerdings können, wie hier schon erwähnt, ehrenamtliche Tätigkeiten unter Umständen eine erhebliche gesundheitliche Belastung für mich darstellen, vor allem wenn sie in einem größeren Umfang ausgeübt werden. Die Rentenversicherung möchte daher sicherstellen, dass die gesundheitlichen Einschränkungen einer Person (von mir) nicht durch eine übermäßige ehrenamtliche Tätigkeit verschärft werden. Außerdem setzt die Erwerbsminderung voraus, dass ich aufgrund meiner psychischen Erkrankung nicht mehr in der Lage bin, in meinem erlernten oder aber irgendeinem Beruf tätig zu sein. Ehrenamtliche Tätigkeiten können aber Hinweise darauf geben, inwieweit ich tatsächlich erwerbsgemindert bin.

Daher bin ich noch immer nicht davon überzeugt, dass diese Tätigkeit die Rente nicht betrifft. Auch ob ich dies melden muss, weiß ich nicht so sicher, denn im Bescheid wurde ich ganz klar darauf hingewiesen dass ich derartige Änderungen im Rahmen meiner Mitwirkungspflichten anzugeben habe.

Sollte ich im Verlauf dieser Tätigkeiten ebenfalls zum Ergebnis kommen, dass ich dem nicht gewachsen bin und dies meine Möglichkeiten übersteigt, kann ich wieder in die Werkstatt zurückkehren. Ich habe zwar die Diagnose der Sozialphobie nicht mehr, aber dafür die andere Diagnose noch und die berechtigt mich auch zum Besuch der Werkstatt. Fraglich wäre dann aber ob ich in diesem speziellen Fall auch wieder Grundsicherung nach dem SGB XII erhalten kann. Ich befürchte, dass ich dann erst wieder an die RV herantreten, einen Antrag stellen und mich etwaigen Gutachtern stellen muss, um wieder in den Bezug einer Rente zu kommen, die dann den Anspruch auf SGB XII-Leistungen begründet.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34411 Beiträge, 5925x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Mein Psychotherapeut und ich sind der Auffassung, dass ich diesen Beruf ergreifen kann.
Soso.
1. Voraussetzung für jeden: erfolgreiche Ausbildung und Einsatz durch den späteren AG. Beides hier noch nicht vorhanden, aber schön, dass ihr mal darüber gesprochen habt...
2. Empfehlung ist: ausprobieren, ob du das leisten kannst. Sorry, niemand kann erstmal Rettungssanitäter ausprobieren. Evtl. aber ein klitzekleines Ehrenamt ausüben.
Zitat (von DerPilz):
ehrenamtliche Tätigkeiten unter Umständen eine erhebliche gesundheitliche Belastung für mich darstellen, vor allem wenn sie in einem größeren Umfang ausgeübt werden.
Das kommt für dich auch nicht infrage. Nur max. 2,99Std. tgl. sind möglich.
Zitat (von DerPilz):
Ehrenamtliche Tätigkeiten können aber Hinweise darauf geben, inwieweit ich tatsächlich erwerbsgemindert bin.
Was soll das denn? Ganz sicher ändert eine ganz kleine ehrenamtl. Tätigkeit beim ASB deinen Status NICHT. Denn du arbeitest nicht als RSanitäter, sondern kannst als Ehrenamtler bissel reinschnuppern, was der ASB alles so macht. Du hast deine diversen Erwerbsminderungen schon seit Jahren, längst auch eine volle+dauerhafte Rente und auch SoHi.
Und auch Sozialphobien sind nicht auszuheilen wie ein Beinbruch.

Nochmal von vorn für jetzt:

1.Ehrenamt beim ASB für Es ändert sich nichts bei Rentenhöhe, SoHihöhe und Mutter.
--->Du hättest einfach ein klein wenig mehr Geld zur Verfügung. Denn du ARBEITEST nicht.

Zitat (von DerPilz):
den Anspruch auf SGB XII-Leistungen begründet.
Ja, der bleibt, auch ohne Gutachter, denn der begründet sich aus der €-Summe deiner EMR, die deinen Bedarf nicht deckt. Es würde also wie bisher weitergezahlt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 42x hilfreich)

Also ich wurde beispielsweise schon für eine Klinikevakuierung aufgrund einer Bombenentschärfung im Oktober eingeplant. Das sind zwei Tage, an denen ich dort dabei sein und mithelfen soll. Wenn das nur ein klitzekleines Ehrenamt ist, heiße ich Franz. Mir werden Klamotten ausgehändigt und ich kann mich in verschiedene Kurse eintragen und soll direkt mit eingebunden werden, so die Aussage des ASB. Das ist nicht mehr klitzeklein, das dürfte die Rentenversicherung tatsächlich interessieren. Was meine psychischen Erkrankungen betrifft, so sollte man den Fachleuten die Einschätzung über die Machbarkeit überlassen, finde ich. Ich befinde mich seit Jahren in Therapie, daher kann der Therapeut auch beurteilen ob es mir möglich ist einer solchen Tätigkeit nachzugehen oder ob dies in einem Fiasko endet, welches bereits jetzt absehbar ist. Die Ausbildung folgt ja nach dem Ehrenamt im kommenden Jahr, so die Planung. Daher befürchte ich schon, dass dies zum Wegfall der Rente führen könnte. Ich kann auch rechtlich nicht auf den Unterhalt verzichten, das ist gesetzlich ausgeschlossen. Ich muss diesen daher in einem solchen Fall annehmen.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124734 Beiträge, 40397x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Ja, dies ist keine Arbeit, das ist korrekt.

Selbstverständlich ist es Arbeit, Rettungskraft / -Sanitäter ist sogar recht anspruchsvolle Arbeit.



Zitat (von DerPilz):
Ich kann also gar nichts machen, ohne das ich die Rente verliere

Auch das ist wieder schlicht falsch.

Man kann sehr viele ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben, die die mit der EM-Rente kompatibel sind, weil sie die Rahmenbedingungen erfüllen.
Nur fällt Deine da nicht drunter.



Zitat (von DerPilz):
Das ist nicht mehr klitzeklein, das dürfte die Rentenversicherung tatsächlich interessieren.

Richtig, alles was die Erwerbsfähigkeit nachweist, dürfte die Rentenversicherung sehr interessieren.



Zitat (von DerPilz):
Ich kann auch rechtlich nicht auf den Unterhalt verzichten, das ist gesetzlich ausgeschlossen. Ich muss diesen daher in einem solchen Fall annehmen.

Da es in Gesetz anders steht, frage ich mich, woher man den Unfug hat?



Zitat (von DerPilz):
Mein Psychotherapeut und ich sind der Auffassung, dass ich diesen Beruf ergreifen kann. Ich sollte es zumindest ausprobieren, um zu erfahren ob ich dies leisten kann, oder nicht. Dieser Einschätzung stimme ich zu.

Nun, dann könnte man doch versuchen, das ganze der Rentenversicherung als "Praktikum" / Eignungstest / Belastungstest für den Versuch des Widereinstiegs in die Erwerbsfähigkeit zu beantragen.
Ob die das dann so genehmigen, ist natürlich fraglich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 42x hilfreich)

Ich gebe Dir Recht, Harry, jedoch ist in § 1614 BGB festgehalten, dass ich auch als volljähriges Kind für die Zukunft nicht auf Unterhalt verzichten kann. Wenn ich dies dort missverstanden habe, wäre ich über eine Korrektur dankbar.

Wie verhält es sich denn, wenn ich nicht regelmäßig, sondern nur tageweise mehr als drei Stunden an diesen Tagen dort etwas mache? Ich bin ja nicht täglich dort, ich erhalte ab dem 01.10.2024 Zugang zu einem Server, auf dem die Termine angegeben sind, an denen ich dort zu erscheinen habe. Einmal monatlich findet ein Helferabend statt, der aber verpflichtend ist. Wie Du schon sagst, könnte man dies als eine Art Test für meine Erwerbsfähigkeit der RV verkaufen. Irgendwie muss ich doch prüfen können, ob ich inzwischen den Bedingungen des ersten Arbeitsmarktes gewachsen bin und dies sah ich eben als Chance.

Ich will hier keinem zu nahe treten, aber bin mit meiner aktuellen Situation wirklich todunglücklich. Dies war einmal echt cool, das gebe ich zu, aber zwischenzeitig hat sich das Blatt gewendet und ich fühle mich hier nur noch mies. Ich war froh, als mir diese Freundin den Vorschlag unterbreitet hat, weil ich mich wirklich für den Bereich interessiere und wusste das hier Personalmangel herrscht. Ich wollte Menschen helfen, etwas für die Allgemeinheit tun, die mich die gesamten letzten Jahre und Jahrzehnte über Wasser gehalten hat. Ich wollte etwas von dem zurückgeben, was mir gegeben wurde. Ich wollte Wertschätzung zeigen und fand diesen Bereich daher passend.

Insbesondere möchte ich unter gar keinen Umständen das meine Mutter wegen mir ihre Wohnung verliert. Das wäre ihr Todesurteil in dem Alter und ich hätte danach mehr als ein schlechtes Gewissen. In der Familie könnte ich mich dann ganz sicher nicht mehr blicken lassen.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34411 Beiträge, 5925x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Wenn das nur ein klitzekleines Ehrenamt ist, heiße ich Franz.
Schreiben wir hier aneinander vorbei oder blendest du aus, was dir nicht *gefällt*.
Bisher ging es nicht darum, dass du dort schon tätig bist. Sondern was dir unter Beibehaltung der vollen EMR als Ehrenamtler zeitlich+geldlich erlaubt ist.
Hast du der RV mitgeteilt, dass du ehrenamtlich bereits tätig bist? Was sagt dein Renten-SB dazu?
Für 2 Einsatztage geplant --- das geht weit über die Zeit hinaus, die dir als EMRentner im Ehrenamt *erlaubt* sind.
Zitat (von DerPilz):
Was meine psychischen Erkrankungen betrifft
Ja, das stimmt. Dann bleibe ich bei:
voll+dauerhaft EM mit Rente und erg. SoHi...und macht trotzdem schon ---sowas---beim ASB. Ich hoffe, du hast nicht nur der guten Freundin reinen Wein über deinen Status eingeschenkt, sondern auch dem ASB.

Denn man tau und viel Glück bei weiteren selbst ausgedachten Eskapaden. Wenn dein Therapeut dir auch bestätigt, dass dir die Rente erhalten bleibt und deine Mutter nicht belastet wird---dann gut. Besser wirds nicht.
Zitat (von DerPilz):
Daher befürchte ich schon, dass dies zum Wegfall der Rente führen könnte.
So siehts aus---und was versuchte ich dir zu erklären?

Ganz was anderes:
WER würde eigentlich die Ausbildung bezahlen...nur für den Fall, dass.
Zitat (von DerPilz):
nur tageweise mehr als drei Stunden
Hey--- weniger als 3!!
Zitat (von DerPilz):
Ich will hier keinem zu nahe treten,
Ich will dir auch nicht zu nahe treten, aber ausgerechnet Rettungssanitäter als Ausstieg aus der ewig langen EM zu sehen--- das ist schon mehr als mutig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 42x hilfreich)

Ihr versteht mich falsch. Ich habe zunächst nur die Mitgliedschaft für 12 Euro/Jahr abgeschlossen. Meine gute Freundin hat dem ASB mitgeteilt, dass ich am 01.10.2024, 09.10.2024 und 11.10.2024 dabei bin. Das sind die einzigen Termine, die ich derzeit habe. Dies hat der ASB bereits bestätigt und da es sich hierbei mitnichten um eine regelmäßige Tätigkeit handelt, sehe ich auch keine Erfordernis die RV hierüber zu unterrichten. Ich bin nicht täglich dort und werde es auch demnächst nicht sein. Es sind einzelne Termine im Monat, nicht mehr und nicht weniger.

Ich glaube aber das sich das Thema hier jetzt erledigt hat. Ich konnte inzwischen, was wirklich unglaublich schwer ist, mit meinem Bruder, der fertiger Jurist ist und sich hierbei auch auskennt, reden. Er beruhigte mich und ist der Auffassung, dass ich dies nicht melden muss. Daher werde ich auch so verfahren. Sollte es falsch sein, müssen wir dann sehen, wie wir damit umgehen. Da es aber von ihm gedeckt ist und er nicht blöd ist, vertraue ich ihm natürlich. Er hat einige Jahre Erfahrung auf diesen Gebiet, ist aber wirklich schwer zu erreichen, weil er ebenfalls bis zum Hals in Arbeit steckt. Ich will damit nicht sagen, dass ich eure Meinung nicht schätze, im Gegenteil, aber dann verlasse ich mich auf meinen Bruder, denn er würde mich, bei Fehlern auch aus der Sache rausholen, was hier nicht der Fall ist. Daher bleibt es erst einmal dabei, dass ich diese Tage dort mitmache und dann weitersehe. Solange werde ich nichts melden, ich mache keine Pferde scheu, sodass meine Mutter noch ihre Wohnung verliert. Das kommt für mich überhaupt nicht in Betracht.

Ich weiß dass dieses Vorhaben überambitioniert ist, aber irgendwie muss ich es doch Mal endlich schaffen und was ist besser, als wenn ich ins "kalte Wasser" geschmissen werde? Gerade bei dem Erste-Hilfe-Kurs, den ich dort absolvieren werde, bin ich mit Menschen konfrontiert, die nicht vom ASB kommen, sondern den Kurs z.B. für den Führerschein belegen und mich dann auch anders behandeln, wovor ich bislang panische Angst hatte. Dies wird eine Challenge für mich, da gebe ich euch durchaus Recht. Noch ein Grund mehr, weswegen dies nun noch nicht an die große Glocke gehangen und der RV mitgeteilt werden darf. Sollte dies scheitern, wäre die Rente futsch, die Grundsicherung auch und ich stünde da und wüsste nicht wovon ich leben soll. Daher Schritt für Schritt und wenn es wirklich ernst wird, gebe ich der RV definitiv Bescheid.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124734 Beiträge, 40397x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Ich gebe Dir Recht, Harry, jedoch ist in § 1614 BGB festgehalten, dass ich auch als volljähriges Kind für die Zukunft nicht auf Unterhalt verzichten kann.

Da bedeutet, Do kannst nicht sagen "ich verzichte auf den Unterhalt im Oktober" oder "ich will nie wieder Unterhalt".
Du kannst aber immer auf den aktuellen Unterhalt verzichten.



Zitat (von DerPilz):
aber bin mit meiner aktuellen Situation wirklich todunglücklich.

Das bezweifelt hier keiner.
Und ich finde es schön, das Du da nicht in Lethargie verfällst.



Zitat (von DerPilz):
Er beruhigte mich und ist der Auffassung, dass ich dies nicht melden muss.

Das passt dann aber gar nicht zu
Zitat (von DerPilz):
Bitte teilen Sie uns unverzüglich mit, wenn Sie eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit aufnehmen oder ausüben.

Aber als Jurist der in dem Gebiet tätig ist, sollte ja wissen was er macht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 42x hilfreich)

Er meint, dass es sich hier nicht um eine solche Tätigkeit handelt, wie es die RV meint. Er hat dies ein bisschen mit den Tätigkeiten bei Fussballfesten oder einer Kirmes, wenn man Getränke verkauft verglichen. Auch dies kann ja mehrere Tage hintereinander andauern und dies wäre ebenfalls nicht anzeigepflichtig. Im Übrigen erhalte ich hier keinen Arbeitsvertrag, kann also sofort wieder raus, ohne das ich vertragsbrüchig werde. Was ja auch Sinn der Sache ist, denn wenn es nach hinten losgehen sollte, weil ich es nicht packe, darf ich nicht noch lange gebunden sein. Es bleibt also dabei, dass ich nichts melden werde, solange es noch keinen handfesten Vertrag, wie einen Ausbildungsvertrag gibt. Ich bin hier auch sehr skeptisch, wenn ich ehrlich bin und daher ganz bei euch, aber wenn ich es jetzt melde, ist in meiner Familie richtig was los, dann darf ich laufen gehen, am besten wandere ich dann aus, ganz weit weg, das würde knallen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39620 Beiträge, 14175x hilfreich)

Was heisst hier, Du bekommst keinen Arbeitsvertrag? Du hast da einen, einen mündlichen. Geht alles. Und schauen, ob was klappt, da gibt es auch was, das nennt sich Probezeit.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 42x hilfreich)

fakt ist, ich darf nichts machen, was die Wohnung meiner Mutter gefährdet. Daher werde ich mich jetzt strikt an die Anweisungen meines Bruders halten. Sollte das falsch sein, ist es eben so, dann erhalte ich Leistungen, die mir nicht zustehen und am Ende zurückgezahlt werden müssen. Auch das kriegen wir hin und ist alle Mal besser, als wenn meine Mutter ihre Wohnung verliert. Wenn ich aber am Anfang abbrechen würde, wäre die Rente weg, die Wohnung auch und ich irgendwo in Exil, damit mich auch ja keiner aus der Familie kriegt. Nein, ich habe keinen AV bekommen, ja mündlich wurden mir diese beide Termine zugesagt, aber weder eine Probezeit vereinbart, sofern es dies überhaupt bei diesen ehrenamtlichen Tätigkeiten gibt und auch sonst keine weiteren Regelungen und kosten besprochen. Ich habe das nicht erwähnt, weil ich den Eindruck hatte, hier wüsste schon jeder wie ich ticke, aber ich stehe unter rechtlicher Betreuung. Der Betreuer ist ebenfalls Anwalt und müsste einem solchen Vertrag zustimmen, was er noch nicht getan hat. Ich stehe unter Einwilligungsvorbehalt, er hat auch die Vertretung gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern, wozu die RV zählt, Gesundheitsfürsorge und Finanzangelegenheiten. Daher wäre ein solcher, wenn auch bisher nur mündlicher Vertrag, allenfalls schwebend unwirksam, bis er diesem zugestimmt hat. Es ist auch seine Aufgabe dies der RV mitzuteilen und nicht meine. Ich überlasse dies daher sowohl meinem Bruder als auch meinem Betreuer und halte jetzt die Füße still. Er ist aber, weil er, weiterhin sehr belastet ist, auch für mich nur schwer greifbar. Man erreicht ihn zwar telefonisch durchaus, aber diese Gespräche dauern immer nur wenige Minuten. Zu wenig Zeit, um mit ihm hier alles zu besprechen, dies muss dann in einem längeren Gespräch erklärt werden.

-- Editiert von User am 25. September 2024 21:37

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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34411 Beiträge, 5925x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Ihr versteht mich falsch.
NÖ. Du drückst dich missverständlich aus und zuletzt kommst du wieder mit deinem Betreuer-Bruder....und dass deine gute Freundin nur schon mal für dich ...

Sorry, frag beim nächsten Problem am besten gleich deinen Betreuer, denn der weiß, wie du tickst und badet es aus...

Fakt: Die einfache Mitteilung an die RV über ein Ehrenamt hat überhaupt keine Auswirkungen auf Rente, SoHi, Mutter. Der Ehrenamtler hat aber die RV-Bedingungen einzuhalten.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#17
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 42x hilfreich)

Ja, ich werde dies jetzt meinen Bruder und meinen Betreuer machen lassen, die kennen sich aus, wenn sie dann was falsch machen, müssen sie dies auch wieder geradebiegen und ich mich nicht dem Ärger meiner Familie aussetzen. Das ist wirklich das einfachste. Ich muss nur überlegen, wie ich dem ASB verdeutliche, dass ich unter rechtlicher Betreuung stehe und daher keine wirksamen Vereinbarungen treffen kann. Kommt bei denen wahrscheinlich nicht so oft vor. Aber dies ist kein Ausschlussgrund für mich.

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#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34411 Beiträge, 5925x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Ich muss nur überlegen, wie ich dem ASB verdeutliche, dass ich unter rechtlicher Betreuung stehe und daher keine wirksamen Vereinbarungen treffen kann.
Du musst dazu gar nichts tun. Das machen dein Betreuer+dein Bruder. Es bleibt bei unter 3 Std.tgl. und max 200,- mtl.---> grüner Bereich für dich.

Viel wichtiger finde ich, dass du deiner guten Freundin endlich mal reinen Wein einschenkst, damit die für die Zukunft weiß, WAS sie dir reinen Herzens empfehlen kann.
Sonst tappst du bei der nächsten Aktion wieder wo rein...und baust große Gerüste auf.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#19
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 42x hilfreich)

Sie weiß das ich eine Rente beziehe und Grundsicherungsleistungen, das habe ich ihr von Anfang klar gemacht. Ich werde es so halten, wie es mein Bruder mir empfiehlt, auch wenn dies dies 3 Std./Tag überschreitet. Wenn das ein Fehler ist, bekomme ich definitiv Hilfe und Unterstützung und werde nicht allein gelassen, sind ja alles Juristen/Rechtsanwälte. Daher halte ich jetzt die Füße gegenüber der RV still, sage gar nichts und werde einfach ehrenamtlich tätig sein, so wie es der ASB von mir verlangt. Auf die Zeit achte ich hierbei selbstverständlich nicht. Ich werde im Übrigen nicht entlohnt für die Arbeit, dies ist komplett kostenfrei. Zunächst wird auch der ASB nicht über meine Rente und Grundsicherung informiert, auch dies ist Absprache zwischen mir und meinem Bruder. Wie sähe es auch aus, wenn ich als 38-jähriger da ankomme und mitteile, dass ich verrentet bin? Das zeugt nicht von Leistungsfähigkeit und wirft ein schlechtes Licht auf mich. Nein, dies wird nicht beauskunftet.

-- Editiert von User am 26. September 2024 17:04

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#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124734 Beiträge, 40397x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
ch muss nur überlegen, wie ich dem ASB verdeutliche, dass ich unter rechtlicher Betreuung stehe und daher keine wirksamen Vereinbarungen treffen kann.

Ganz einfach, in dem man es ihnen mitteilt.



Zitat (von DerPilz):
Kommt bei denen wahrscheinlich nicht so oft vor.

Doch, aber wohl eher bei der Kundschaft.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34411 Beiträge, 5925x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Ich werde im Übrigen nicht entlohnt für die Arbeit, dies ist komplett kostenfrei.
Sag mal...
Entlohnung oder Lohn gibts für ein Ehrenamt nicht. Allerhöchstens eine Aufwandsentschädigung!
Und kostenfrei ist ganz was anderes.
Zitat (von DerPilz):
Wie sähe es auch aus, wenn ich als 38-jähriger da ankomme und mitteile, dass ich verrentet bin?
Das merken die noch früh genug und ist auch gar nicht so selten.
Schließlich hast du eine Rente wegen Erwerbsminderung und NICHT, weil du ein verrenteter Alter bist.

Zitat (von DerPilz):
Nein, dies wird nicht beauskunftet.
Soso, auch noch Sozialleistungsbetrug. Mit dem Bruder UND dem Betreuer, die sich (dabei) ja so gut auskennen.
...und wovon träumst du nachts?
Aber mach mal...wer keine Probleme hat, macht sich eben welche.

...ich habe fertig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#22
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 42x hilfreich)

Ja. genau, so wird es sein. Wie gesagt, ich überlasse alles meinen Fachleuten, die entscheiden, wie es weitergeht, nicht ich. Ich werde gar nichts machen, dabei bleibt es. Wenn Du meinst, das ist Sozialleistungsbetrug, dann ist es so, wird aber nichts an meiner Meinung und Haltung ändern. Ich halte die Füße still, werde nichts über die Verrentung sagen und auch die Rentenversicherung nicht informieren. Dies überlasse ich alles den Leuten, die dafür zuständig sind. Ich habe dies nicht studiert, kenne mich zu wenig auf diesem Gebiet aus und halte mich daher auch raus. Ich habe auch fertig. :-)

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#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124734 Beiträge, 40397x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Ich habe dies nicht studiert, kenne mich zu wenig auf diesem Gebiet aus und halte mich daher auch raus.

Vor allem stehst Du wohl unter umfassender Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt. Dein Betreuer wurde informiert, es durfte nun sein Part sein.
Von daher ist es wichtig, immer den Betreuer zu informieren (schriftlich, E-Mail).

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#24
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 42x hilfreich)

Auch das lasse mal meine Sorge sein, ok? Wie ich wann meinen Betreuer informiere, ist meine Baustelle oder ob ich zunächst meinen Bruder, zu dem ich natürlich von Natur aus schon ein engeres Vertrauensverhältnis pflege, in Kenntnis setze. Mit meinem Bruder zusammen werden dann alle weiteren Schritte und Maßnahmen besprochen und durchgeführt. Die Betreuung wurde aber, nur Mal so am Rande, nicht von Amts wegen, sondern auf meinen Wunsch hin eingerichtet, daher kann ich diese natürlich auch wieder aufheben lassen, wenn nötig. Aber bislang hat sich mein Betreuer glücklicherweise noch nichts groß zu Schulden kommen lassen, weswegen ich auch ihm vertraue und weiß, dass er nichts tun würde, was mich oder mein Vorhaben gefährden könnte. Ziel ist, dass ich so selbstständig werde, dass ich einen solchen Beruf ergreifen kann und nicht endgültig in der Rente und Grundsicherung verbleibe. Außerdem muss ich ja auch nicht in den aktiven Außeneinsatz, sondern könnte auch Leitstellendisponent werden. Dafür wäre ich wohl besser geeignet, denke ich.

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#25
 Von 
smogman
Status:
Student
(2986 Beiträge, 968x hilfreich)

Hallo Pilz!

Zum Thema Rente schaue einfach mal in den brandneuen § 43 Abs.7 SGB VI: "Wird neben einer Rente nach Absatz 1 oder 2 unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes eine Erwerbstätigkeit ausgeübt, deren Umfang das der Rentengewährung zugrunde liegende zeitliche Leistungsvermögen überschreitet, besteht für einen Zeitraum von regelmäßig sechs Monaten ab Beginn der Ausübung weiterhin Anspruch auf die gewährte Rente."

Selbst wenn man also Vollzeit eine Tätigkeit aufnimmt, würde einem mittlerweile nicht mehr die Erwerbsminderungsrente gestrichen werden. Lediglich das Einkommen wäre anzurechnen. Der Paragraph wurde 2024 eingeführt, um die (Wieder)eingliederung ins Berufsleben zu fördern.

Erwerbsminderungsrente: Rückkehr in den Job ohne Risiko ausprobieren

Zum Thema Unterhalt sind deine grundsätzlichen Annahmen richtig, auch wenn hier andere das Gegenteil schreiben. Zu einem realen Anspruch von Sozialleistungsträgern (z.B. Jobcenter oder Sozialamt) gegen deine Mutter kann es aber nur bei objektiver Leistungsfähigkeit kommen. Wenn deine Mutter also wirklich nicht genügend Geld aus ihrer Pension hat, dann muss sie auch nichts bezahlen. Der Selbstbehalt liegt bei 1.750 Euro.

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