Welche Rechtsschutzversicherung brauche ich

25. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
TomboTom31
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Welche Rechtsschutzversicherung brauche ich

Hallo zusammen.
Folgende Situation: Ich habe das Eigenheim meiner Eltern überschrieben bekommen. Diese Wohnen weiterhin in diesem Haus. Ich selbst wohne anderswo zur Miete. In der Vergangenheit kam es dank eines sehr netten Nachbarn immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten. Dabei ging es meist um Grundstücksgrenzen, Abwasserrohrverläufe, "Wer ist für was zuständig" und solches Zeug.
Nun bin ja ich der Eigentümer des Hauses. Bisher lief alles über die Rechtsschutz meiner Eltern.
Kann es das auch weiterhin?
Wenn nein, brauche ich eine Rechtsschutzversicherung, aber welche deckt einen solchen Fall ab?
Die meisten "normalen" Rechtsschutzversicherungen decken nur selbst bewohnte Immobilien ab.
Vielleicht mag mir jemand weiterhelfen.

Tom

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34411 Beiträge, 5925x hilfreich)

Zitat (von TomboTom31):
Wenn nein, brauche ich eine Rechtsschutzversicherung,
Frag doch mal die RSV deiner Eltern, ob sie dich in diesem Fall als *Nachfolge- VN* nehmen würden?

Waren deine Eltern denn mit dieser Versicherung zufrieden?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124732 Beiträge, 40397x hilfreich)

Zitat (von TomboTom31):
Kann es das auch weiterhin?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest, denn da pflegen mitunter hilfreiche / aufklärende Details drin zu stehen.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.



Zitat (von TomboTom31):
Wenn nein, brauche ich eine Rechtsschutzversicherung, aber welche deckt einen solchen Fall ab?

Die Frage hat man sich praktischerweise schon selber beantwortet.
Zitat (von TomboTom31):
Bisher lief alles über die Rechtsschutz meiner Eltern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TomboTom31
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Frag doch mal die RSV deiner Eltern, ob sie dich in diesem Fall als *Nachfolge- VN* nehmen würden?


Das bringt mir nichts, weil deren Versicherung auch nur für selbst bewohnte Immobilien gilt. Ich bewohne sie aber nicht.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von TomboTom31):
Wenn nein, brauche ich eine Rechtsschutzversicherung, aber welche deckt einen solchen Fall ab?


Inwiefern hat sich das von selbst beantwortet? Ich suche weiterhin eine Rechtsschutzversicherung, die auch Immobilien abdeckt, die man nicht selbst bewohnt. Da spielt die RV meiner Eltern erstmal gar keine Rolle

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34411 Beiträge, 5925x hilfreich)

Zitat (von TomboTom31):
Das bringt mir nichts,
Da hast du natürlich Recht, sorry. :sweat:
Ich such jetzt aber keine...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124732 Beiträge, 40397x hilfreich)

Zitat (von TomboTom31):
Da spielt die RV meiner Eltern erstmal gar keine Rolle

Nun, für mache Sachen ist nicht der Eigentümer der Ansprechpartner, sondern die Bewohner. Kommt also ganz darauf an, was sich in den jeweiligen Vereinbarungen etc. findet.

Ansonsten würde ich den Weg zum unabhängigen Versicherungsmakler empfehlen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11189 Beiträge, 4295x hilfreich)

Zitat (von TomboTom31):
Ich habe das Eigenheim meiner Eltern überschrieben bekommen. Diese Wohnen weiterhin in diesem Haus..... Bisher lief alles über die Rechtsschutz meiner Eltern. Kann es das auch weiterhin?

Was wurde denn bei der Überschreibung geregelt?
Zahlen die Eltern Miete an dich?
Oder haben sie ein ein eingetragenes Nießbrauchrecht?

Frage deswegen, da bei Nießbrauch höchstwahrscheinlich weiterhin Deine Eltern bzw. deren Versicherung (nachfragen!) zuständig sind.

Unabhängig davon, es ist und bleibt vom Namen her eine Immobilienrechtsschutz.

Welcher der unzähligen Versicherer nun was abdeckt (gemietet, vermietet, selbst bewohnt, brach liegend), sollte der von Harry ins Spiel gebrachte unabhängige Versicherungsmakler herausfinden können.

-- Editiert von User am 26. September 2024 11:57

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 278.053 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.340 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen