Mal angenommen, es gibt folgenden fiktiven Fall:
Eine Person P bezieht BAföG und lebt bei ihren Eltern, die ALG II beziehen. P hat einen Minijob und geht davon aus, dass sie wegen des BAföG-Bezugs nicht mehr Teil der Bedarfsgemeinschaft ist, weshalb der Minijob nicht gemeldet wird. Später erhält die Familie ein Schreiben vom Jobcenter, dass zu viel ALG II ausgezahlt wurde, und beginnt, den Betrag zurückzuzahlen.
Nun kommt aber ein weiteres Schreiben vom Zoll, in dem gegen die Familie wegen Betrugs ermittelt wird. P hatte das Ganze nicht absichtlich verschwiegen, sondern aufgrund eines Missverständnisses, weil P davon ausging, dass das BAföG sie aus der Bedarfsgemeinschaft ausschließt.
Wie könnte man in einem solchen Fall am besten vorgehen, um die Situation zu klären?
-- Editiert von Moderator topic am 26. September 2024 23:11
-- Thema wurde verschoben am 26. September 2024 23:11
Brief vom Zollamt wegen Betrug ALG2
26. September 2024
Thema abonnieren
Frage vom 26. September 2024 | 20:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Brief vom Zollamt wegen Betrug ALG2
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 26. September 2024 | 21:39
Von
Status: Unbeschreiblich (124736 Beiträge, 40398x hilfreich)
ZitatNun kommt aber ein weiteres Schreiben vom Zoll, in dem gegen die Familie wegen Betrugs ermittelt wird. :
Der Fall scheint nicht in DE zu spielen?
Denn in DE gibt es keine Sippenhaft mehr.
Und jetzt?
Schon
278.055
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.