Von Vermieter aus der Wohnung gelockt!

26. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
go683663-81
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Von Vermieter aus der Wohnung gelockt!

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe bis vor Kurzem in einer möblierten Wohnung zur Miete gelebt. Da mein Vermieter die Wohnung verkaufen wollte, hat er mir das Angebot gemacht zum 15.09.24, in eine andere Wohnung in einer Nachbarstadt zu ziehen, die ihm auch gehört. Da er mir eine wesentlich geringere Miete zugesagt hat, bin ich auf das Angebot eingegangen.
Ich habe also die alte Wohnung zum 15.09.24 trotz laufendem gültigen Mietvertrag und ohne schriftliche Kündigung geräumt und mich mit meinem Gepäck zur neuen Wohnung begeben.
Nachdem ich dem Vermieter den Schlüssel der alten Wohnung übergeben habe, konfrontierte er mich dann plötzlich mit Modalitäten für die neue Wohnung von denen vorher nie die Rede war, wie etwa eine völlig überzogene Miete, Gehaltsnachweise meiner Eltern zur Sicherheit etc. Als ich ihm sagte, dass davon nie die Rede war, bzw. ein anderer Mietvertrag vereinbart war und ich diesen nicht zahlen zahlen könne, wurde er aufbrausend, meinte ich hätte nicht richtig zugehört und weigerte sich, mich in die neue Wohnung zu lassen und natürlich konnte ich auch nicht zurück in die alte.
Seitdem wohne ich wieder bei meinen Eltern...

Ich habe den Eindruck, dass mich mein Vermieter erfolgreich aus der alten Wohnung gelockt hat und nie wirklich die Absicht hatte, mir (zu annehmbaren Bedingungen) die andere Wohnung zu vermieten.

Meine Frage: Was kann ich tun? Sollte ich mich an einen Anwalt wenden? Kann ich das Recht einklagen, in die alte Wohnung zurückzukehren, obwohl ich ausgezogen bin, es aber keine schriftliche Kündigung gibt?

Danke für Eure Tipps!

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124702 Beiträge, 40393x hilfreich)

Zitat (von go683663-81):
Ich habe den Eindruck, dass mich mein Vermieter erfolgreich aus der alten Wohnung gelockt hat und nie wirklich die Absicht hatte, mir (zu annehmbaren Bedingungen) die andere Wohnung zu vermieten.

Ja, das war offenbar sehr erfolgreich.

Ich frage mich nur, was einen dazu treibt, die alte Wohnung zu räumen ohne eine neuen Wohnung zu haben.



Zitat (von go683663-81):
Sollte ich mich an einen Anwalt wenden?

Das erscheint mir als durchaus sinnvoll.
Man wird ja auch Interesse daran haben, das ganze rechtssicher zu machen? Da würde ich versuchen einen Anwalt zu finden der das kompetent macht.
Das geht z.B. auch gleich hier https://www.frageinen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79



Zitat (von go683663-81):
Kann ich das Recht einklagen, in die alte Wohnung zurückzukehren, obwohl ich ausgezogen bin, es aber keine schriftliche Kündigung gibt?

Gemäß der Grundregel "Wer es erst erfragen muss, kann es nicht" wird man es wohl nicht können. Weshalb hier das beauftragen eines entsprechenden Rechtsanwaltes zu raten wäre.
Wobei ich kein Recht zur Rückkehr in die alte Wohnung sehe - offenbar hat man sie aufgegeben und an den Vermieter zurückgegeben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
GefährlichesHalbwissen
Status:
Schüler
(248 Beiträge, 82x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wobei ich kein Recht zur Rückkehr in die alte Wohnung sehe - offenbar hat man sie aufgegeben und an den Vermieter zurückgegeben.


Echt? Darf ich fragen, warum nicht? Wenn es keine schriftliche Kündigung des Mietvertrags von irgendeiner der beteiligten Parteien gibt, läuft der Mietvertrag unverändert weiter. Eine konkludente Beendigung eines Mietvertrages durch Rückgabe der Wohnung gibt es meines Wissens nach nicht. Die Kündigung eines Mietverhältnisses bedarf zwingend der Schriftform. Und das scheint hier laut Schilderung nicht der Fall zu sein:

Zitat (von go683663-81):
trotz laufendem gültigen Mietvertrag und ohne schriftliche Kündigung


Zitat (von Harry van Sell):
Ich frage mich nur, was einen dazu treibt, die alte Wohnung zu räumen ohne eine neuen Wohnung zu haben.


Mir ist auch schleierhaft, was das für einen Unterschied machen sollte, ob man die Wohnung geräumt hat. Ich darf eine von mir angemietete Wohnung so oft räumen, wie es mir Spaß bringt, und dem Vermieter jedes Mal die Schlüssel in die Hand drücken (wenn der sich auf so einen Blödsinn einlässt, er muss die Schlüssel natürlich nicht annehmen). Und dann anschließend die Schlüssel wieder zurückverlangen und wieder einziehen, ohne dass das einen Einfluss auf den Mietvertrag hat.

Ich sehe hier also durchaus, dass der TE das Recht hat, vom Vermieter die Schlüssel zur alten Wohnung zurückzuverlangen. Wenn der Vermieter das nicht freiwillig tut, dann sollte es eigentlich kein Problem sein, das auch mit einer einstweiligen Verfügung sehr schnell durchzusetzen. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren, warum Du da anderer Meinung bist.

Aber dem Tipp hier, würde ich mich vollumfänglich anschließen:

Zitat (von go683663-81):
Sollte ich mich an einen Anwalt wenden?

Zitat (von Harry van Sell):
Man wird ja auch Interesse daran haben, das ganze rechtssicher zu machen? Da würde ich versuchen einen Anwalt zu finden der das kompetent macht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5374 Beiträge, 664x hilfreich)

Zitat (von go683663-81):
Sollte ich mich an einen Anwalt wenden?


Sofort.

Zitat (von go683663-81):
Da mein Vermieter die Wohnung verkaufen wollte, hat er mir das Angebot gemacht zum 15.09.24, in eine andere Wohnung in einer Nachbarstadt zu ziehen, die ihm auch gehört.


Und dafür hast du zumindest einen Nachweis?

Zitat (von go683663-81):
, Gehaltsnachweise meiner Eltern zur Sicherheit etc.


warum? Hattest du Mietschwierigkeiten in der alten Wohnung oder bist sonstwie auffällig geworden?

Wie auch immer, ich würde sofort einen Anwalt bemühen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124702 Beiträge, 40393x hilfreich)

Zitat (von GefährlichesHalbwissen):
Wenn es keine schriftliche Kündigung des Mietvertrags von irgendeiner der beteiligten Parteien gibt, läuft der Mietvertrag unverändert weiter.

Die Aufhebung des Mietvertrages kann formfrei erfolgen.



Zitat (von GefährlichesHalbwissen):
und dem Vermieter jedes Mal die Schlüssel in die Hand drücken

Die vorbehaltlose Rückgabe sämtlicher Schlüssel der Wohnung ist recht eindeutig - sofern man die Wohnung zuvor mit der Absicht der Aufgabe der Wohnung geräumt hat.
Also genau das was hier passiert ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1218 Beiträge, 477x hilfreich)

Zitat (von GefährlichesHalbwissen):
Echt? Darf ich fragen, warum nicht? Wenn es keine schriftliche Kündigung des Mietvertrags von irgendeiner der beteiligten Parteien gibt, läuft der Mietvertrag unverändert weiter. Eine konkludente Beendigung eines Mietvertrages durch Rückgabe der Wohnung gibt es meines Wissens nach nicht. Die Kündigung eines Mietverhältnisses bedarf zwingend der Schriftform. Und das scheint hier laut Schilderung nicht der Fall zu sein:


Halbwissen wäre immerhin ein Anfang. Hier haben wir es aber offensichtlich mit völliger Ahnungslosigkeit zu tun.

Selbstverständlich können sich die Parteien formlos auf die Beendigung eines Mietverhältnisses verständigen. Das nennt sich dann nicht Kündigung, sondern Vertrag.

Ob im konkreten Fall ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen wurden und welchen Inhalt dieser Vertrag haben könnte möchte ich hier nicht weiter kommentieren.

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#6
 Von 
GefährlichesHalbwissen
Status:
Schüler
(248 Beiträge, 82x hilfreich)

@RMHV

Mir ist absolut bewusst, was ein Aufhebungsvertrag ist und dass man den auch formfrei schließen kann. Nur, wo ist denn hier ein Aufhebungsvertrag zu sehen? Es gibt bestenfalls ein Indiz, die Rückgabe der Wohnung. Aber ohne etwas schriftliches ist das halt immer sehr schwer zu beweisen.

Schauen wir uns den geschilderten Sachverhalt doch mal genauer an und spinnen weiter, wie es vor Gericht ablaufen könnte.

Vermieter: Also, ich wollte die Wohnung teurer verkaufen. Deswegen haben der Mieter und ich uns drauf geeinigt, dass er einfach auszieht, also einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Natürlich komplett ohne irgendeine Gegenleistung von mir, außer, dass er für viel mehr Geld und Beibringung von zig mehr Unterlagen eine meiner anderen Wohnungen hätte mieten dürfen.

Mieter: Wir haben keinen Aufhebungsvertrag geschlossen. Ich habe lediglich das Angebot des Vermieters akzeptiert, einen Wohnungstausch zu machen, damit er meine aktuelle Wohnung besser verkauft bekommt. Als Gegenleistung für mein Entgegenkommen, hat er mir eine billigere Miete für die neue
Wohnung zugesagt.

Und du denkst, das Gericht würde hier einen Aufhebungsvertrag sehen und den Erklärungen des Vermieters glauben? Sorry, Gerichte sind doch nicht bescheuert. Zusätzlich sind die meisten eher mieterfreundlich. Das Ding würde dem Vermieter um die Ohren fliegen.

Insofern bleibe ich bei meiner Aussage, der Mietvertrag hat weiterhin Gültigkeit und der Vermieter muss die Schlüssel wieder rausgeben.

Du darfst da gerne anderer Meinung sein. Wie das in der Praxis ausgeht, falls dieser Fall vor Gericht landet, kann keiner von uns wissen, aber komm mal von deinem hohen Ross runter, Darling.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
GefährlichesHalbwissen
Status:
Schüler
(248 Beiträge, 82x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die vorbehaltlose Rückgabe sämtlicher Schlüssel der Wohnung ist recht eindeutig - sofern man die Wohnung zuvor mit der Absicht der Aufgabe der Wohnung geräumt hat.
Also genau das was hier passiert ist


Dann siehe meinen vorherigen Post und frage dich mal, wie eindeutig das hier tatsächlich ist..

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6625 Beiträge, 2335x hilfreich)

Zitat:
und mich mit meinem Gepäck zur neuen Wohnung begeben.
Nachdem ich dem Vermieter den Schlüssel der alten Wohnung übergeben habe, konfrontierte er mich dann plötzlich mit Modalitäten für die neue Wohnung.

Ich kann nicht verstehen, wie man die Auflösung des bisherigen Mietverhältnisses einschl. Schlüsselübergabe der alten und Schlüselerhalt der neuen Wohnung vornehrem kann, ohne einen neuen unterschriebenen Mietvertrag vorliegen zu haben.
Ich denke daher diese Schilderung ist unvollständig, so daß auch die Anworten den Sachverhalt nicht richtig
bewerten konnten.
Frage, gab es tatsächlich vor dem Umzug keinen unterschriebenen neuen Mietvertrag ?
Und was war darin vereinbart ?
Im Übrigen, Was heißt:
Zitat:
Ich habe bis vor Kurzem in einer möblierten Wohnung zur Miete gelebt.

Etwa in einem Mietverhältnis ohne den üblichen Kündigungs-/Mieterschutz ??

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
GefährlichesHalbwissen
Status:
Schüler
(248 Beiträge, 82x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Etwa in einem Mietverhältnis ohne den üblichen Kündigungs-/Mieterschutz ??


Es gibt für möblierte Wohnungen den exakt identischen Mieterschutz, wie für nicht möblierte auch. Ausnahmen gibt es nur für möblierte Zimmer in einer Wohnung, in der der Vermieter ebenfalls wohnt.

Aber ich stimme dir zu, der Sachverhalt klingt durchaus etwas krude. Und je nachdem, was hier für Details vielleicht noch kommen, kann sich meine Meinung auch noch um 180 Grad drehen :wink:

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2644 Beiträge, 1205x hilfreich)

Zitat (von GefährlichesHalbwissen):
Mieter: Wir haben keinen Aufhebungsvertrag geschlossen. Ich habe lediglich das Angebot des Vermieters akzeptiert, einen Wohnungstausch zu machen, damit er meine aktuelle Wohnung besser verkauft bekommt. Als Gegenleistung für mein Entgegenkommen, hat er mir eine billigere Miete für die neue
Wohnung zugesagt.
Kann der Mieter seine Darstellung irgendwie belegen, gibt es Zeugen?

Falls NEIN, könnte die Aussage des Vermieters lauten, wie folgt: Der Vortrag des Klägers wird bestritten. Ich habe meinen Mieter informiert, dass ich die Wohnung verkaufe und er mit einer Eigenbedarfskündigung rechnen muss. Er erklärte, dass er zufällig eine sehr attraktive Wohnung beziehen kann, wenn er es sehr kurzfristig realisieren kann. Bei Verzicht auf Einhaltung der Kündigungsfrist und Übergabearbeiten, würde er umgehend ausziehen. Wir vereinbarten diese Vorgehensweise, die ja dann auch vollzogen wurde.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5374 Beiträge, 664x hilfreich)

Ohne die Gesamtumstände des "Wohnungswechsels" genau zu kennen, kann man das eigentlich nicht abwägen.

Für mich deutet vieles auf noch nicht offenbarte Schwierigkeiten im Mietverhältnis hin. Die Geschichte scheint mir so tolldreist, dass sie auf mich unglaubwürdig wirkt.

Wir müssen wohl warten, ob hier noch weitere Infos reinkleckern oder nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1751 Beiträge, 277x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Die Geschichte scheint mir so tolldreist, dass sie auf mich unglaubwürdig wirkt.

Geht mir ähnlich. Dass ein Mensch so dumm ist und ein anderer so dreist ist schwer nachzuvollziehen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34401 Beiträge, 5920x hilfreich)

Ich sehe es wie in # 9, 11,12 und ergänze:
Die Formulierung *vom Vermieter aus der Wohnung gelockt* bekommt vermutlich eine ganz andere Bedeutung, wenn man ---mehr--- zur Verlockung erfährt.
...oder ein Anwalt erfährt den Sachverhalt...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3807 Beiträge, 615x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Die Geschichte scheint mir so tolldreist, dass sie auf mich unglaubwürdig wirkt.

So ist es, es gibt keinerlei Antwort auf all die Threads. Und dass jemand so dumm ist, kann ich mir nicht vorstellen.

Da war es wohl jemand langweilig.

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