Wohngeldantrag nicht möglich

26. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.09.2024 18:00:51
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngeldantrag nicht möglich

Wollte heute Wohngeld beantragen. Leider wurde das abgelehnt, wir sollen Grundsicherung beantragen. Nun zu unserer Situation. Mein Mann und ich bekommen zur Zeit Bürgergeld bis 30.11.24.Ab 1.12.24 bekommt mein Mann Altersrente und ich bekomme nichts(gesundheitliche Gründe),daher wollten wir Wohngeld beantragen. Ist das wirklich nicht möglich?

-- Editiert von Moderator topic am 26. September 2024 23:12

-- Thema wurde verschoben am 26. September 2024 23:12

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124740 Beiträge, 40398x hilfreich)

Zitat (von Alter Opi):
Ab 1.12.24 bekommt mein Mann Altersrente und ich bekomme nichts(gesundheitliche Gründe)

Reicht die Rente von der Höhe her rechtlich dann für beide?
Denn ansonsten dürfte es doch schon mehr als "nichts" sein - korrekter Antrag vorausgesetzt.



Zitat (von Alter Opi):
Leider wurde das abgelehnt

Mit welcher konkreten Begründung?



Zitat (von Alter Opi):
wir sollen Grundsicherung beantragen.

Mit Grundsicherung steht man oft besser als mit Wohngeld.




-- Editiert von User am 26. September 2024 23:06

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12327.09.2024 18:00:51
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Rente reicht nicht für beide

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34411 Beiträge, 5925x hilfreich)

Zitat (von Alter Opi):
Leider wurde das abgelehnt, wir sollen Grundsicherung beantragen.
Als Rentner gäbe es dann ergänzende Grundsicherung vom Sozialamt.
Bist du auch schon im Rentenalter? Falls nicht, würdest du weiterhin Bürgergeld bekommen. Vom Jobcenter.

Dann gäbe es Geld aus 3 Töpfen. Jobcenter, Sozialamt, Rente.

Ich vermute: Die Wohngeldstelle hat schnell überschlägig gerechnet und euch die lange Wartezeit auf eine mögliche Ablehnung erspart. Wohngeld wäre sowieso nur ein Zuschuss zur Miete.

-- Editiert von User am 27. September 2024 12:27

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
guest-12327.09.2024 18:00:51
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin arbeitsunfähig,bekomme aber keine Rente

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34411 Beiträge, 5925x hilfreich)

Zitat (von Alter Opi):
Ich bin arbeitsunfähig, bekomme aber keine Rente
Schon klar.
Meine Frage war: Bist du auch schon im Rentenalter?

JA---> Dann für euch beide beim Sozialamt den Antrag stellen.
NEIN---> Dann sollte nur dein Mann den Antrag beim Sozialamt stellen.(Du bleibst dann JC-Kunde mit Bürgergeld)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
guest-12327.09.2024 18:00:51
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein ich bin noch nicht im Rentenalter.Bin aber arbeitsunfähig.

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#7
 Von 
TazDummchen
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 53x hilfreich)

Zitat (von Alter Opi):
Nein ich bin noch nicht im Rentenalter.Bin aber arbeitsunfähig.
Arbeitsunfähig (AU-Bescheinigung vom Arzt)?

Oder erwerbsunfähig (gem. Feststellung der Rentenversicherung)?

Ansonsten müsstest du schon mal konkrete Zahlen liefern, um hier helfen zu können hinsichtlich Wohngeld, bspw:.

Brutto- und Nettorente

Grundmiete, kalte Betriebskosten, Kosten Warmwasser/Heizung

Andere Einnahmen außer der Rente?

Höhe des Vermögens?

Wohnort oder besser gleich Mietstufe für denselben (googeln hilft weiter). Wichtig für Höhe des Wohngelds

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39620 Beiträge, 14175x hilfreich)

Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft, d.h., es wird für beide gemeinsam gerechnet. Das ist hier geschehen, Euer gemeinsamer Bedarf wurde errechnet und wurde aus verschiedenen Töpfen gefüllt. Du bist also in den Bedarfsberechnungen mit drin.

wirdwerden

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34411 Beiträge, 5925x hilfreich)

Zitat (von guest-12327.09.2024 18:00:51):
Nein ich bin noch nicht im Rentenalter.
Dein Mann sollte jetzt beim Sozialamt Grundsicherung beantragen.
Die erste Rente kommt erst am 31.12.24
Du bleibst vermutlich mit Bürgergeld und halben KdU beim JC.

Zitat (von wirdwerden):
Du bist also in den Bedarfsberechnungen mit drin.
Die Schnellrechnung ergab ja, dass Wohngeld abgelehnt werden müsste. Deshalb ist der Hinweis zur Grundsicherung für den Rentner doch in Ordnung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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