Wollte heute Wohngeld beantragen. Leider wurde das abgelehnt, wir sollen Grundsicherung beantragen. Nun zu unserer Situation. Mein Mann und ich bekommen zur Zeit Bürgergeld bis 30.11.24.Ab 1.12.24 bekommt mein Mann Altersrente und ich bekomme nichts(gesundheitliche Gründe),daher wollten wir Wohngeld beantragen. Ist das wirklich nicht möglich?
-- Editiert von Moderator topic am 26. September 2024 23:12
-- Thema wurde verschoben am 26. September 2024 23:12
Wohngeldantrag nicht möglich
26. September 2024
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Frage vom 26. September 2024 | 22:31
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngeldantrag nicht möglich
#1
Antwort vom 26. September 2024 | 23:06
Von
Status: Unbeschreiblich (128654 Beiträge, 41086x hilfreich)
Zitat :Ab 1.12.24 bekommt mein Mann Altersrente und ich bekomme nichts(gesundheitliche Gründe)
Reicht die Rente von der Höhe her rechtlich dann für beide?
Denn ansonsten dürfte es doch schon mehr als "nichts" sein - korrekter Antrag vorausgesetzt.
Zitat :Leider wurde das abgelehnt
Mit welcher konkreten Begründung?
Zitat :wir sollen Grundsicherung beantragen.
Mit Grundsicherung steht man oft besser als mit Wohngeld.
-- Editiert von User am 26. September 2024 23:06
#2
Antwort vom 26. September 2024 | 23:36
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Rente reicht nicht für beide
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#3
Antwort vom 27. September 2024 | 12:26
Von
Status: Unbeschreiblich (38962 Beiträge, 6426x hilfreich)
Als Rentner gäbe es dann ergänzende Grundsicherung vom Sozialamt.Zitat :Leider wurde das abgelehnt, wir sollen Grundsicherung beantragen.
Bist du auch schon im Rentenalter? Falls nicht, würdest du weiterhin Bürgergeld bekommen. Vom Jobcenter.
Dann gäbe es Geld aus 3 Töpfen. Jobcenter, Sozialamt, Rente.
Ich vermute: Die Wohngeldstelle hat schnell überschlägig gerechnet und euch die lange Wartezeit auf eine mögliche Ablehnung erspart. Wohngeld wäre sowieso nur ein Zuschuss zur Miete.
-- Editiert von User am 27. September 2024 12:27
#4
Antwort vom 27. September 2024 | 16:10
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich bin arbeitsunfähig,bekomme aber keine Rente
#5
Antwort vom 27. September 2024 | 17:24
Von
Status: Unbeschreiblich (38962 Beiträge, 6426x hilfreich)
Schon klar.Zitat :Ich bin arbeitsunfähig, bekomme aber keine Rente
Meine Frage war: Bist du auch schon im Rentenalter?
JA---> Dann für euch beide beim Sozialamt den Antrag stellen.
NEIN---> Dann sollte nur dein Mann den Antrag beim Sozialamt stellen.(Du bleibst dann JC-Kunde mit Bürgergeld)
#6
Antwort vom 27. September 2024 | 17:41
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nein ich bin noch nicht im Rentenalter.Bin aber arbeitsunfähig.
#7
Antwort vom 27. September 2024 | 17:55
Von
Status: Schüler (238 Beiträge, 68x hilfreich)
Arbeitsunfähig (AU-Bescheinigung vom Arzt)?Zitat :Nein ich bin noch nicht im Rentenalter.Bin aber arbeitsunfähig.
Oder erwerbsunfähig (gem. Feststellung der Rentenversicherung)?
Ansonsten müsstest du schon mal konkrete Zahlen liefern, um hier helfen zu können hinsichtlich Wohngeld, bspw:.
Brutto- und Nettorente
Grundmiete, kalte Betriebskosten, Kosten Warmwasser/Heizung
Andere Einnahmen außer der Rente?
Höhe des Vermögens?
Wohnort oder besser gleich Mietstufe für denselben (googeln hilft weiter). Wichtig für Höhe des Wohngelds
#8
Antwort vom 27. September 2024 | 18:14
Von
Status: Unbeschreiblich (41721 Beiträge, 14599x hilfreich)
Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft, d.h., es wird für beide gemeinsam gerechnet. Das ist hier geschehen, Euer gemeinsamer Bedarf wurde errechnet und wurde aus verschiedenen Töpfen gefüllt. Du bist also in den Bedarfsberechnungen mit drin.
wirdwerden
#9
Antwort vom 27. September 2024 | 19:13
Von
Status: Unbeschreiblich (38962 Beiträge, 6426x hilfreich)
Dein Mann sollte jetzt beim Sozialamt Grundsicherung beantragen.Zitat :Nein ich bin noch nicht im Rentenalter.
Die erste Rente kommt erst am 31.12.24
Du bleibst vermutlich mit Bürgergeld und halben KdU beim JC.
Die Schnellrechnung ergab ja, dass Wohngeld abgelehnt werden müsste. Deshalb ist der Hinweis zur Grundsicherung für den Rentner doch in Ordnung.Zitat :Du bist also in den Bedarfsberechnungen mit drin.
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