Das Haus wurde schon vor Jahren an ein Kind überschrieben, für die Eltern ist im Grundbuch Nießbrauch eingetragen. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften für den Nießbrauch.
Wenn jetzt der Heizkessel erneuert werden muss, weil eine Reparatur nicht mehr sinnvoll ist, wer muss hierfür aufkommen: der Eigentümer oder die Nießbrauchberechtigten?
Nießbrauch für Haus - wer zahlt eine neue Heizung?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Das kommt ganz darauf, was man evtl. vertraglich geregelt hat. Dazu kann man hier das passende nachlesen:
https://www.recht-rotenburg.de/themen/nie%C3%9Fbrauch/#:~:text=Beispiel%3A%20F%C3%BCr%20eine%20neue%20Heizung%20ist%20dann%20der%20Nie%C3%9Fbraucher%20zust%C3%A4ndig!
ZitatWenn jetzt der Heizkessel erneuert werden muss, weil eine Reparatur nicht mehr sinnvoll ist, wer muss hierfür aufkommen: der Eigentümer oder die Nießbrauchberechtigten? :
Der Eigentümer.
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ZitatDer Eigentümer. :
Kommt doch darauf an, was im Übergabevertrag steht.
Der Nießbrauchnehmer ist doch mit für die Instandhaltungskosten verantwortlich.
Der Eigentümer häufig nur, für außergewöhnliche Unterhaltskosten.
Da es im Ausgangsposting ausdrücklich heißt, dass die gesetzlichen Bestimmungen gelten, müsste doch § 1048 BGB gelten, oder ist das in dieser Konstellation kein 'Grundstück mit Inventar'?
"(1) Ist ein Grundstück samt Inventar Gegenstand des Nießbrauchs, so kann der Nießbraucher über die einzelnen Stücke des Inventars innerhalb der Grenzen einer ordnungsmäßigen Wirtschaft verfügen. Er hat für den gewöhnlichen Abgang sowie für die nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft ausscheidenden Stücke Ersatz zu beschaffen; die von ihm angeschafften Stücke werden mit der Einverleibung in das Inventar Eigentum desjenigen, welchem das Inventar gehört.
-- Editiert von User am 28. September 2024 13:04
ZitatKommt doch darauf an, was im Übergabevertrag steht. :
im Normalfall gibt es bei der Vereinbarung eines Nießbrauchsrechts keine Vereinbarungen (wie beim Wohnungsreecht), so dass das Gesetz gilt.
Zitat:Der Nießbrauchnehmer ist doch mit für die Instandhaltungskosten verantwortlich.
Das gilt m.E. aber nicht für die Erneuerung der Heizung.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1041.html
-- Editiert von User am 28. September 2024 20:23
ZitatDas gilt m.E. aber nicht für die Erneuerung der Heizung. :
Und wer kann die Kosten für die Erneuerung steuerlich absetzen? Da kommt es doch wieder darauf an, um welches Nießbrauchrecht es sich handelt bzw. was im Vertrag steht.
ZitatUnd wer kann die Kosten für die Erneuerung steuerlich absetzen? :
Niemand
ZitatDa kommt es doch wieder darauf an, um welches Nießbrauchrecht es sich handelt bzw. was im Vertrag steht. :
Was im Vertrag steht gibt der Sachverhalt doch vor:
ZitatEs gelten die gesetzlichen Vorschriften für den Nießbrauch. :
Somit ist nach § 1041 BGB der Eigentümer für die Erneuerung der Heizung zuständig, weil das nicht zur gewöhnlichen Unterhaltung der Sache gehört.
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