Nießbrauch für Haus - wer zahlt eine neue Heizung?

27. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1987 Beiträge, 1542x hilfreich)
Nießbrauch für Haus - wer zahlt eine neue Heizung?

Das Haus wurde schon vor Jahren an ein Kind überschrieben, für die Eltern ist im Grundbuch Nießbrauch eingetragen. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften für den Nießbrauch.

Wenn jetzt der Heizkessel erneuert werden muss, weil eine Reparatur nicht mehr sinnvoll ist, wer muss hierfür aufkommen: der Eigentümer oder die Nießbrauchberechtigten?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8020 Beiträge, 1650x hilfreich)
Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8273 Beiträge, 4563x hilfreich)

Zitat (von joebeuel):
Wenn jetzt der Heizkessel erneuert werden muss, weil eine Reparatur nicht mehr sinnvoll ist, wer muss hierfür aufkommen: der Eigentümer oder die Nießbrauchberechtigten?

Der Eigentümer.

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3801 Beiträge, 613x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Der Eigentümer.

Kommt doch darauf an, was im Übergabevertrag steht.
Der Nießbrauchnehmer ist doch mit für die Instandhaltungskosten verantwortlich.
Der Eigentümer häufig nur, für außergewöhnliche Unterhaltskosten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 71x hilfreich)

Da es im Ausgangsposting ausdrücklich heißt, dass die gesetzlichen Bestimmungen gelten, müsste doch § 1048 BGB gelten, oder ist das in dieser Konstellation kein 'Grundstück mit Inventar'?

"(1) Ist ein Grundstück samt Inventar Gegenstand des Nießbrauchs, so kann der Nießbraucher über die einzelnen Stücke des Inventars innerhalb der Grenzen einer ordnungsmäßigen Wirtschaft verfügen. Er hat für den gewöhnlichen Abgang sowie für die nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft ausscheidenden Stücke Ersatz zu beschaffen; die von ihm angeschafften Stücke werden mit der Einverleibung in das Inventar Eigentum desjenigen, welchem das Inventar gehört.

-- Editiert von User am 28. September 2024 13:04

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8273 Beiträge, 4563x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Kommt doch darauf an, was im Übergabevertrag steht.

im Normalfall gibt es bei der Vereinbarung eines Nießbrauchsrechts keine Vereinbarungen (wie beim Wohnungsreecht), so dass das Gesetz gilt.
Zitat:
Der Nießbrauchnehmer ist doch mit für die Instandhaltungskosten verantwortlich.

Das gilt m.E. aber nicht für die Erneuerung der Heizung.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1041.html

-- Editiert von User am 28. September 2024 20:23

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3801 Beiträge, 613x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Das gilt m.E. aber nicht für die Erneuerung der Heizung.

Und wer kann die Kosten für die Erneuerung steuerlich absetzen? Da kommt es doch wieder darauf an, um welches Nießbrauchrecht es sich handelt bzw. was im Vertrag steht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17086x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Und wer kann die Kosten für die Erneuerung steuerlich absetzen?

Niemand

Zitat (von Loni12):
Da kommt es doch wieder darauf an, um welches Nießbrauchrecht es sich handelt bzw. was im Vertrag steht.

Was im Vertrag steht gibt der Sachverhalt doch vor:
Zitat (von joebeuel):
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften für den Nießbrauch.


Somit ist nach § 1041 BGB der Eigentümer für die Erneuerung der Heizung zuständig, weil das nicht zur gewöhnlichen Unterhaltung der Sache gehört.

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