Eine Abmahnung eines Vereins betrifft mehrere Punkte, wobei bis auf einen alle Vorwürfe völlig unberechtigt sind.
Allerdings ist dieser letzte Punkt nicht unumstritten.
Muss man auf eine Abmahnung eines Vereins überhaupt antworten?
Genügt es ggf. nur auf den umstrittenen Punkt einzugehen?
Reaktion auf Abmahnung
27. September 2024
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Frage vom 27. September 2024 | 13:39
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 0x hilfreich)
Reaktion auf Abmahnung
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#1
Antwort vom 27. September 2024 | 13:46
Von
Status: Unbeschreiblich (34765 Beiträge, 5957x hilfreich)
Nein.ZitatMuss man auf eine Abmahnung eines Vereins überhaupt antworten? :
Zu empfehlen ist aber, alles zu lesen.
#2
Antwort vom 27. September 2024 | 20:25
Von
Status: Unbeschreiblich (125422 Beiträge, 40489x hilfreich)
ZitatMuss man auf eine Abmahnung eines Vereins überhaupt antworten? :
Nein, das ist freiwillig.
Das „muss" kommt dann erst später, wenn man eventuell eintretende Nachteile zu tragen hat, da man hier nicht entsprechend gehandelt hat.
ZitatGenügt es ggf. nur auf den umstrittenen Punkt einzugehen? :
Durchaus, ja.
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