Eine Abmahnung eines Vereins betrifft mehrere Punkte, wobei bis auf einen alle Vorwürfe völlig unberechtigt sind.
Allerdings ist dieser letzte Punkt nicht unumstritten.
Muss man auf eine Abmahnung eines Vereins überhaupt antworten?
Genügt es ggf. nur auf den umstrittenen Punkt einzugehen?
Reaktion auf Abmahnung
27. September 2024
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Frage vom 27. September 2024 | 13:39
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 0x hilfreich)
Reaktion auf Abmahnung
#1
Antwort vom 27. September 2024 | 13:46
Von
Status: Unbeschreiblich (38883 Beiträge, 6423x hilfreich)
Nein.Zitat :Muss man auf eine Abmahnung eines Vereins überhaupt antworten?
Zu empfehlen ist aber, alles zu lesen.
#2
Antwort vom 27. September 2024 | 20:25
Von
Status: Unbeschreiblich (128654 Beiträge, 41084x hilfreich)
Zitat :Muss man auf eine Abmahnung eines Vereins überhaupt antworten?
Nein, das ist freiwillig.
Das „muss" kommt dann erst später, wenn man eventuell eintretende Nachteile zu tragen hat, da man hier nicht entsprechend gehandelt hat.
Zitat :Genügt es ggf. nur auf den umstrittenen Punkt einzugehen?
Durchaus, ja.
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