Krankheit Datenerhebung und überprüfen in öffentlichen Einrichtungen

27. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
marianne 12
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankheit Datenerhebung und überprüfen in öffentlichen Einrichtungen

Meine Tochter ist seit diesem Jahr im Kindergarten. Sie hustet seit ca. Drei Monaten. Wir sind regelmäßig beim Arzt ( Bronchitis , Infekte, Eisenmangel jedoch keine Allergie ).
Der Husten wird mal stärker mal Schwächer. Nun müssten wir die als erste wegen Keuchhusten testen lassen ( ohne Befund ) trotz Impfung .
Nun kamen sie die hätte stark gehustet , hätte glasige Augen , Niesen und ,Schnupfen. Nun haben sie Sie wieder überprüft mit Fieber messen. Wieder ohne Befund. Sie ist fit.
Langsam weiß ich nicht mehr weiter will ja das meine Tochter gesund ist. Doch irgendwann nervt es wenn der Arzt selbst auch über die Kita lacht und sagt dass kann ich mit dem Anwalt klären.
Nun gegoogelt Fieber messen ist zum Zwecke der Datenerhebung nicht erlaubt . Was mir bekannt ist dass sie Husten in ihr Buch bei ihr eintragen , ist dann davon auszugehen dass Fieber messen dann auch erhoben wird. Dürfen die Notizen über Husten dauerhaft in einem Buch erhoben werden !?
Schlaflosigkeit wird ebenso dauerhaft bei ihr im Buch erhoben. Habe ich ein Recht auf Einsicht? Angeblich stehen da alle Kinder drin und dass dürfen Sie nicht .

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14 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34411 Beiträge, 5925x hilfreich)

Zitat (von marianne 12):
Nun kamen sie die hätte stark gehustet , hätte glasige Augen , Niesen und ,Schnupfen. Nun haben sie Sie wieder überprüft mit Fieber messen. Wieder ohne Befund. Sie ist fit.
Das klingt nicht nach fit.
Zitat (von marianne 12):
Nun gegoogelt Fieber messen ist zum Zwecke der Datenerhebung nicht erlaubt
Was willst du mit dieser falsch gegoogelten Info ?
Zitat (von marianne 12):
will ja das meine Tochter gesund ist.
Hm, wer will das nicht. Aber immer wieder Husten, Schnupfen und glasige Augen--- das ist weder gesund noch fit.

Zitat (von marianne 12):
Habe ich ein Recht auf Einsicht?
Ja, vielleicht, nein. Du weißt doch schon, was im Buch steht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2022 Beiträge, 427x hilfreich)

Mit dem Arzt mal über psychische Probleme reden.

Mein Neffe hatte von Reisen immer Fieber. Erst als ihm nicht schon 2-3 Tage vorher gesagt wurde, dass eine egal wie kleine Reise ansteht, sondern ab ins Auto und los, war das weg. Rein Psychosomatisch.

P.S.: Sei froh, dass die KITA Ihre Arbeit gut macht und dokumentiert.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124734 Beiträge, 40398x hilfreich)

Zitat (von marianne 12):
Dürfen die Notizen über Husten dauerhaft in einem Buch erhoben werden !?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Das könnte sich einem aber erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest, denn da pflegen aufklärende Details zu Thema Datenschutz und Gesundheitsdaten drin zu stehen.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.



Zitat (von marianne 12):
Habe ich ein Recht auf Einsicht?

Selbstverständlich - die DSGVO sieht da ein Auskunftsrecht vor.



Zitat (von marianne 12):
Angeblich stehen da alle Kinder drin und dass dürfen Sie nicht .

Entweder sind die zu faul oder zu dumm das korrekt zu machen.
Das sit aber nicht Dein Problem.

Ich würde da einfach gerichtsfest den Auskunftsanspruch geltend machen und je nach Antwort weiter vorgehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2022 Beiträge, 427x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Entweder sind die zu faul oder zu dumm das korrekt zu machen.

Ich bin da nicht in dem Bereich tätig, kann aber meine Tochter fragen ;)

Dass da ein Buch für derartige Fälle "herumliegt" dürfte aber der "Normalzustand" sein.

Selbstverständlich gibt es einen Auskunftsanspruch. Ob man den durchsetzen will, soll jeder für sich entscheiden. Die Einrichtung müsste es mehr oder weniger digitalisieren und die unwesentlichen Eintragungen unkenntlich machen. Will man den Aufwand für eigentlich uninteressante Informationen verursachen?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124734 Beiträge, 40398x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Dass da ein Buch für derartige Fälle "herumliegt" dürfte aber der "Normalzustand" sein.

Ich kenne es nur so, dass jedes Kind eine eigene Akte hat.
Aber alles eine Frage, wie die Einrichtung sich da organisiert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
larisa123
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

habe das Thema Seele (psychosomatische Husten) gegoogelt, dass anderweitig schon ins Gespräch gebracht wurde. Thema Spannung. Doch gegoogelt und da heisst es dass man es nicht im Schlaf dann hatte.
Für mich war Allergie naheliegend, doch ein Allergiemarker unauffällig und Tests erst ab 6 möglich.

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#7
 Von 
larisa123
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich kenne es nur so, dass jedes Kind eine eigene Akte hat.
Aber alles eine Frage, wie die Einrichtung sich da organisiert.


die eigene Akte ist für die Entwicklung des Kindes . Fotos, Ablegen von Zeichnungen. Auffälligkeiten wie Krankheit ist dann in einem gemeinsames Buch. D.h. Akteneneinsicht bekomme ich nicht, sie waren nur bereit mir aufzunotieren wann Sie krank war. Was noch enthalten ist sieht man dann aber nicht.

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#8
 Von 
larisa123
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Das könnte sich einem aber erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest, denn da pflegen aufklärende Details zu Thema Datenschutz und Gesundheitsdaten drin zu stehen.



nur so viel ich habe persönliclhe Daten oder Fotografien unterschrieben. Doch dass dazu Krankheit etc. zählt war mir nicht bekannt und nicht extra aufgeführt. Doch wenn ich das Netz verstehe dürfen dennoch Daten erhoben werden um Sie für eigene Zwecke zu nutzen. Keine Ahnung ob diese Information innerhalb der Gemeinschaftseinrichtung auf Dauer erforderlich ist (ohne alte Daten zu löschen) Ebenso Keine Ahnung ob Husten dazu zählt wenn Meldungen ans Gesundheitsamt erforderlich sind das ganze Jahr festzuhalten. Doch die erhobenen Daten sind grundlegend falsch. In einem Protokoll an mich wurde festgehalten, dass das Kind das ganze Jahr Husten hatte Was schlichtweg nicht korrekt ist.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39620 Beiträge, 14175x hilfreich)

Während der Zeit, in welcher sich das Kind in der Kita aufhält, hat die Einrichtung eine Garantenstellung gegenüber dem Kind, aber auch gegenüber anderen Kindern. Ein Teil dessen ist mit Sicherheit eine saubere Dokumentation von Auffälligkeiten; in welcher Form auch immer. Auch zum Schutz anderer Kinder. Warum diese Dokumentation nur lückenhaft erfolgen soll, das erschließt sich mir nicht. Wäre nach meiner Ansicht jedenfalls nicht korrekt.

Unklar ist mir ebenfalls, wieso die Fragestellerin hier nicht weiß, wann ihr Kind gehustet hat und wann nicht. Das weiß man doch, es sei denn, das Kind hustet nur in der Kita. Ich würde den weiter oben geäußerten Gedanken aufnehmen, dass auch nicht medizinische Gründe für das Krankheitsbild ursächlich sein können. Mit fällt da mal wieder als erstes die Dyspraxie ein; gibt aber auch noch andere Störungsbilder. Es kann auch einfach sein, dass das Kind eben im ganzen noch nicht "Kita-reif" ist und sich der Körper deshalb wehrt.

Und, nicht jeden Blödsinn glauben, der im www steht.

wirdwerden

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#10
 Von 
ReBo123
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 4x hilfreich)

Gesundheitsdaten gehören unter den personenbezogenen Daten zu den besonders schützenswerten, an die die Anforderungen zu Erhebung, Speicherung und Zugriff noch mal erheblich strenger sind als bei allgemeinen personenbezogenen Daten. Ein gemeinsames Buch, in dem Krankheitserscheinungen aller Kinder erfasst werden, kann meiner Ansicht nach von daher gar nicht rechtskonform sein:
- Wer auf das Buch Zugriff hat, hat immer Zugriff auf die Daten aller Kinder, auch auf die von Kindern, deren Daten er für seine Arbeit nicht benötigt und deshalb nicht einsehen darf.
- Die Kita kann z. B. wenn ein Kind im Lauf des Kita-Jahres wegzieht, die nicht mehr benötigten Daten weder löschen noch den Zugriff sperren.

Was für mich aus dem Eingangspost nicht klar hervorgeht: Treten Husten und andere Symptome in der Kita stärker auf als zu Hause? Dann sollte man eventuell ausloten, inwieweit das Kind in der Kita mit etwas in Berühung kommt, dem es zu Hause nicht ausgesetzt ist.

Davon ab hört es sich für mich auch so an, als hätten Eltern und Kita eine unterschiedliche Einschätzung, inwieweit die Symptome das Kind beeinträchtigen. Auch dazu sollte man sich vielleicht noch mal austauschen. Dass ein Kind in der ersten Kindergartenzeit viele Infekte aufschnappt, ist aber wohl so ungewöhnlich nicht.

Signatur:

Ich bin juristischer Laie, meine Beiträge verstehen sich als Denkanstöße.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124734 Beiträge, 40398x hilfreich)

Zitat (von larisa123):
Doch dass dazu Krankheit etc. zählt war mir nicht bekannt

Das wäre dann schlicht Pech.



Zitat (von larisa123):
und nicht extra aufgeführt.

Das muss es auch nicht.



Zitat (von larisa123):
Doch wenn ich das Netz verstehe dürfen dennoch Daten erhoben werden um Sie für eigene Zwecke zu nutzen.

Wenn Gesetze das erlauben.
Aufgrund der Garantenstellung der Kita, dürfte das durchaus der Fall sein.



Zitat (von larisa123):
In einem Protokoll an mich wurde festgehalten, dass das Kind das ganze Jahr Husten hatte Was schlichtweg nicht korrekt ist.

Man war also immer in der Kita zugegen? Oder wie kommt man darauf, das es in der Kita kein husten gab?



Zitat (von larisa123):
sie waren nur bereit mir aufzunotieren wann Sie krank war. Was noch enthalten ist sieht man dann aber nicht.

Man hat einen allumfassenden Auskunftsanspruch.
Ich würde den notfalls gerichtsfest einfordern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34411 Beiträge, 5925x hilfreich)

Zitat (von larisa123):
habe das Thema Seele (psychosomatische Husten) gegoogelt,
Doppelaccounts???
Wenn das Kind häufig außer Husten auch Niesen+Schnupfen+glasige Augen+evtl. erhöhte Temp. hat---könnte es häufig erkältet sein.
Zitat (von larisa123):
Thema Spannung. Doch gegoogelt und da heisst es dass man es nicht im Schlaf dann hatte.
Was soll das bedeuten? Es geht nicht ums Internet, sondern um Eintragungen zu *Fiebermessung* in öffentl. Einrichtungen.
Zitat (von larisa123):
sie waren nur bereit mir aufzunotieren wann Sie krank war. Was noch enthalten ist sieht man dann aber nicht.
Geht dich vermutlich nichts an.
Wann deine Tochter*krank* war, wirst du hoffentlich selbst wissen oder auch der Kinderarzt. Was sagt/verordnet der Kinderarzt deinem Kind...außer über das zu lachen, was du ihm erzählst?
Zitat (von larisa123):
Keine Ahnung ob diese Information innerhalb der Gemeinschaftseinrichtung auf Dauer erforderlich ist
Dein Kind wird vermutlich nicht auf Dauer *krank* sein, deshalb wird nicht auf Dauer *Fieber gemessen* und das notiert. :augenroll:
Zitat (von larisa123):
Doch die erhobenen Daten sind grundlegend falsch.
Und das weißt du alles ohne ohne Akten-oder *Buch*-Einsicht?

Und was hat das jetzt mit einer Meldung ans G-Amt zu tun? Wer hat oder will?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
ReBo123
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Geht dich vermutlich nichts an.

Ich verstehe den Satz der TE, auf den Du Dich beziehst, so, dass die Kita lediglich eine Aufstellung herauszugeben bereit ist, für welche Zeitpunkte sie einen Vermerk gemacht hat, dass die Tochter krank ist, nicht aber, ob und was sie jeweils vermerkt hat zu wahrgenommenen Symptomen und ggf. getroffenen Maßnahmen. Das ist schon mit dem in der DSGVO verankerten Recht auf Datenauskunft nicht vereinbar, und es sollte mich wundern, wenn sich nicht auch noch aus anderen gesetzlichen Normen heraus parallel dazu eine Informationspflicht den Personensorgeberechtigten gegenüber ergibt.

Signatur:

Ich bin juristischer Laie, meine Beiträge verstehen sich als Denkanstöße.

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34411 Beiträge, 5925x hilfreich)

Zitat (von ReBo123):
Ich verstehe den Satz der TE, auf den Du Dich beziehst, so,
Das mag sein. Ich verstehe das Kauderwelsch der Doppel-TE anders:

1. Was zu anderen Kindern in diesem Buch steht, geht die TE ganz einfach nichts an.
2. Die zur Tochter gehörenden Buch-Einträge hat sie bereits lesen können.
3. Das mit dem google zu *Fiebermessen* ist vermutlich ein Recherchefehler.

Zitat (von ReBo123):
Das ist schon mit dem in der DSGVO verankerten Recht auf Datenauskunft nicht vereinbar,
Was denn nicht?
Zitat (von ReBo123):
eine Informationspflicht den Personensorgeberechtigten gegenüber ergibt.
Die KiTa vermerkt seit ca 9 Monaten im Buch: Kind X erscheint häufig *kränklich* mit gleichen Symptomen.
-Eltern wurden informiert und aufgefordert, das Kind auf Keuchhusten testen zu lassen, Test negativ.
-Eltern wurden informiert, dass Fieber gemessen wurde,
-Eltern wurden informiert, dass *Auffälligkeiten* in einem gemeinsamen Buch notiert werden.
-Eltern wurden informiert, was zu ihrem Kind notiert wurde.
-Eltern wurden evtl./vllt. darüber informiert, dass bestimmte Daten ans G-Amt gehen müssen.

Eltern behaupten, das Kind ist fit. Der Kinderarzt lacht über die KiTa und kann es mit Anwalt klären.

Ich meine: Hauptsache GESUND.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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