Arbeitsvertrag mit nehmen

27. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Mal Hallo
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag mit nehmen

Frage: Wenn es um einen Arbeitsvertrag geht, kann ich den mit nach Hause nehmen und den In Ruhe durchsehen. Mir hat mal ein Anwalt gesagt: „Ja, das stehe mir zu 48 Stunden lang."

Ist das richtig, weiß das jemand?.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18088 Beiträge, 6643x hilfreich)

... ob 48 h, weiß ich nicht. Sicher ist, dass AN die Möglichkeit haben muss, einen AV auch zu prüfen.

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#2
 Von 
Mal Hallo
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
... ob 48 h, weiß ich nicht. Sicher ist, dass AN die Möglichkeit haben muss, einen AV auch zu prüfen.


Man wollte mal das ich einen Vertrag sofort am gleichen Tag der Vorstellung Unterschreibe, ich hab ja wohl das recht ein Arbeitsvertrag vorher mit zu nehmen.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18088 Beiträge, 6643x hilfreich)

Ich formuliere es anders: du hast das Recht einen Vertrag zu prüfen - jeden Vertrag. Bei manchen mag es einfach sein, bei anderen umfangreicher - und dann mag auch angesagt sein, dass man ihn mit nach Hause nimmt. Insbesondere wenn Fragen womöglich nicht umgehend zu klären sind.
AV sind i.d.R. nicht sonderlich komplex. Aber nachlesen, ob sich alles findet, was besprochen worden ist, sollte allemal möglich sein.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124737 Beiträge, 40398x hilfreich)

Zitat (von Mal Hallo):
Mir hat mal ein Anwalt gesagt: „Ja, das stehe mir zu 48 Stunden lang."

Dummerweise fehlt es da an jedweder Rechtsgrundlage zu.



Zitat (von Mal Hallo):
ich hab ja wohl das recht ein Arbeitsvertrag vorher mit zu nehmen.

Nö.

Man hat nur ein Recht zu prüfen, ob einem das zusagt was da drin steht. Also durchaus lesen, darüber nachdenken, Passagen googlen, Notizen machen und dann im Nachgang weitere Prüfungen zu tätigen etc.
Für eine Mitnahme - egal wie lange - fehlt es an einer validen Rechtsgrundlage.

Seriöse Unternehmen haben allerdings keine Probleme damit, Verträge - zumindest in Kopie - zwecks Prüfung zuzusenden. Viele machen es sogar unaufgefordert und senden ENTWÜRFE ZU:



Zitat (von Mal Hallo):
Man wollte mal das ich einen Vertrag sofort am gleichen Tag der Vorstellung Unterschreibe

Ein AG, der schon mit solchen Methoden anfängt, wird vermutlich auch später nicht auf manipulative Methoden verzichten wollen.
Da würde ich sagen "Finger weg".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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