Ghostwriter bietet Bestehensgarantie - wie viel Wahrheit steckt dahinter?

27. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.10.2024 19:45:03
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)
Ghostwriter bietet Bestehensgarantie - wie viel Wahrheit steckt dahinter?

Vorab: ich brauche keine Belehrung, wie unsinnig solch ein Service ist oder welche Konsequenzen es mit sich birgt!

Mal angenommen, man würde sich dafür entscheiden, eine Online-Klausur mit einem Ghostwriter anzutreten. Konkret geht es um diese Agentur: https://ghosts-of-writers.de/
Scrollt man da nur ein bisschen runter, steht da:

Zitat:
Eine BESTEHENSGARANTIE bei Online-Klausuren (Geld-zurück-Garantie)!

Die Frage ist jetzt, inwieweit könnte man da rechtlich vorgehen, sollte doch der Fall eintreten, dass die Klausur nicht bestanden ist? Und die Aussage in der Klammer kann man wohl als Hintertürchen sehen? Nach dem Motto, dass eher eine Geld-zurück-Garantie beim Nichtbestehen gemeint ist, als eine richtige Bestehensgarantie bei Klausurantritt.


-- Editiert von User am 27. September 2024 23:44

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125307 Beiträge, 40480x hilfreich)

Zitat (von melihtozlu):
Die Frage ist jetzt, inwieweit könnte man da rechtlich vorgehen, sollte doch der Fall eintreten, dass die Klausur nicht bestanden ist?

Ich stelle mir das gerade vor ...

"Ja, genau Herr Richter, ich wollte betrügen und habe einen Profi beauftragt.
Der Helfer hat garantiert, das der Betrug erfolgreich sein wird. Jetzt will er nicht haften und ich verklage ihn jetzt wegen der Garantie"
" ... "
"Wie meinen sie das, ich bekomme Post von der Staatsanwaltschaft???"


In DE ist das verklagen der Komplizen der illegalen Tätigkeiten also weder eine gute Idee, noch erfolgreich möglich. Egal welche Versprechen da getätigt wurden.



Zitat (von melihtozlu):
Und die Aussage in der Klammer kann man wohl als Hintertürchen sehen? Nach dem Motto, dass eher eine Geld-zurück-Garantie beim Nichtbestehen gemeint ist, als eine richtige Bestehensgarantie bei Klausurantritt.

So wäre es wohl zu lesen.

Wenn man in Detail wissen will, was für Rechte sich aus der Garantie bzw. den Garantieversprechen ergeben, da sollte man sich mal als erstes die uns unbekannten Garantiebedingungen durchlesen, was dort zu dem Thema steht.
Kennen wir diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12312.10.2024 19:45:03
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
In DE ist das verklagen der Komplizen der illegalen Tätigkeiten also weder eine gute Idee, noch erfolgreich möglich. Egal welche Versprechen da getätigt wurden.

Also, wenn du das so genau sehen willst, dann ist Ghostwriting nicht illegal.

Zitat (von Harry van Sell):
da sollte man sich mal als erstes die uns unbekannten Garantiebedingungen durchlesen, was dort zu dem Thema steht.

Habe ich, sonst würde ich hier kein Thread aufmachen. Da steht nichts dazu. Höchstens nur das, aber das bezieht sich auf Musterlagen (damit habe ich nichts zu tun): "Bei den Mustervorlagen handelt es sich nicht um Werke nach den Paragrafen §§ 635 ff BGB. Ein Anspruch auf eine Erfolgsgarantie oder Mindestnote besteht nicht."

-- Editiert von User am 28. September 2024 12:18

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39754 Beiträge, 14201x hilfreich)

Es geht nicht um die Frage, ob man sich eines Ghostwriters bedient; es geht um die Frage, zu welchem Zweck. Und der ist illegal. Deshalb sittenwidriger Vertrag. Garantien zu Betrug (die der Anbieter ja nicht mal gibt) sind nun mal nicht einklagbar, bzw. nicht erfolgreich einklagbar.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39754 Beiträge, 14201x hilfreich)

Es geht nicht um die Frage, ob man sich eines Ghostwriters bedient; es geht um die Frage, zu welchem Zweck. Und der ist illegal. Deshalb sittenwidriger Vertrag. Garantien zu Betrug (die der Anbieter ja nicht mal gibt) sind nun mal nicht einklagbar, bzw. nicht erfolgreich einklagbar.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8152 Beiträge, 1680x hilfreich)

Zitat (von melihtozlu):
Also, wenn du das so genau sehen willst, dann ist Ghostwriting nicht illegal.


nicht in jedem Fall...aber in dem von Dir vorgebrachten Fall eindeutig

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39754 Beiträge, 14201x hilfreich)

cirius, da muss ich Dir energisch widersprechen. Auch da ist das schreiben nicht illegal, aber das verwenden.

wirdwerden

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#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6544 Beiträge, 1538x hilfreich)

Zitat (von melihtozlu):
Die Frage ist jetzt, inwieweit könnte man da rechtlich vorgehen, sollte doch der Fall eintreten, dass die Klausur nicht bestanden ist?

Gar nicht.
Erstens würde es sich um ein sittenwidriges Rechtsgeschäft handeln. Da kann man keine Ansprüche einklagen.
Zweitens könnte es obendrein strafrechtliche Konsequenzen haben, falls man bei der Abgabe/Einreichung der Klausur an Eides statt versichert, daß man sie selbst verfasst hat.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125307 Beiträge, 40480x hilfreich)

Zitat (von melihtozlu):
Also, wenn du das so genau sehen willst, dann ist Ghostwriting nicht illegal.

Ghostwriting ist nicht illegal, aber der Zweck um das Ghostwriting einzusetzen ist nicht legal.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8152 Beiträge, 1680x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
cirius, da muss ich Dir energisch widersprechen. Auch da ist das schreiben nicht illegal, aber das verwenden.


Da muss ich Dir besitimmen. So habe ich es gedacht als ich es geschrieben, aber nicht so formuliert.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39754 Beiträge, 14201x hilfreich)

cirius, da bin ich bei Dir von ausgegangen. Ich wollte nur verhindern, dass aus Deiner Formulierung jemand falsche Schlüsse zieht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12312.10.2024 19:45:03
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok, der Vollständigkeit halber: Ghostwriting ist nur dann illegal, wenn ich die Lösung des Autors nehme und als meine ausgebe. Ich kann und würde in der Klausur die Lösungen natürlich umschreiben (was aber sowieso nicht nachgewiesen werden kann). Aus "der Hund ist tot" wird z.B. "der Hund lebt nicht mehr". Das wäre meine Lösung und so wäre das definitiv nicht illegal.

Aber ja, habe jetzt verstanden, dass das rechtlich nichts bringen würde. Übrigens habe ich heute mit dem Besitzer telefoniert: tatsächlich ist es eine Geld-zurück-Garantie, wenn ich die Klausur nicht bestehe und es deren Verschulden ist (z.B. Autor erscheint nicht oder gibt mir falsche Antworten).

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#12
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1389 Beiträge, 523x hilfreich)

Zitat (von melihtozlu):
Ich kann und würde in der Klausur die Lösungen natürlich umschreiben (was aber sowieso nicht nachgewiesen werden kann). Aus "der Hund ist tot" wird z.B. "der Hund lebt nicht mehr". Das wäre meine Lösung und so wäre das definitiv nicht illegal.


Das macht es nicht besser, ehrlich gesagt. IMO hat man dann immer noch nicht etwas aus eigener Leistung erbracht. Zu meinen Studienzeiten wurden bei Klausuren die Ausweise kontrolliert und bei Hausarbeiten oder Diplomarbeiten mussten wir an Eides statt versichern, dass wir die Arbeit ohne Hilfe andere selbständig gemacht haben.

Möchtest du wirklich in der Konsequenz einen Arzt haben, der sein Wissen aus umformulierten Ghostwriterwissen besteht oder einen Statiker, der nicht selber rechnen kann, sondern für Rrüfungen rechnen hat lassen?

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1389 Beiträge, 523x hilfreich)

Zitat (von melihtozlu):
tatsächlich ist es eine Geld-zurück-Garantie, wenn ich die Klausur nicht bestehe und es deren Verschulden ist (z.B. Autor erscheint nicht oder gibt mir falsche Antworten).


ist ja niedlich. Dann hast du evtl. das Geld zurück, aber immer noch keine bestandene Prüfung.
Ok, wenn man sie eh nicht bestehen würde ist es kein großer Verlust und man arbeitet dann nicht in einem Beruf für den man ungeeignet ist

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125307 Beiträge, 40480x hilfreich)

Zitat (von melihtozlu):
Das wäre meine Lösung und so wäre das definitiv nicht illegal.

Das ist selbstverständlich weiterhin Betrug, da nichts auf eigenen prüfungsrechtlich relevanten Leistungen basiert - und Betrug ist definitiv illegal.



Zitat (von melihtozlu):
Da steht nichts dazu.

Dann wäre es wohl als eine reine "Geld-zurück-Garantie" (§133 BGB, § 157 BGB, § 242 BGB).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12312.10.2024 19:45:03
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist selbstverständlich weiterhin Betrug, da nichts auf eigenen prüfungsrechtlich relevanten Leistungen basiert

Ok und wie soll das nachgewiesen werden?

Zitat (von Harry van Sell):
Dann wäre es wohl als eine reine "Geld-zurück-Garantie" (§133 BGB, § 157 BGB, § 242 BGB).

Ja, ok. Spätestens mit der Antwort vom Betreiber ist es das definitiv.

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#16
 Von 
ReBo123
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von melihtozlu):
Ok und wie soll das nachgewiesen werden?

Du kannst ruhig davon ausgehen, dass die Prüfer auch nicht von gestern sind. Davon ab sehe ich eine nicht so kleine Wahrscheinlichkeit, dass sie gar nichts nachzuweisen brauchen, weil Du trotz Ghostwriter durch die Prüfung rasselst. Ob der Ghostwriter, den man Dir zuteilt, wirklich vom Fach ist, darauf würde ich nämlich nicht wetten, was Du aber nicht überprüfen kannst, wenn Du Dir das Wissen nicht selbst aneignest.

Auch wenn Du im Eingangspost geschrieben hast, dass Du lediglich die rechtliche Einschätzung haben willst: Mit etwas Glück magst Du durch die Prüfung kommen, aber damit ist der Schiffbruch nur aufgeschoben. Die Prüfung wird schließlich kein Selbstzweck sein, Du brauchst Sie, um was auch immer tun zu dürfen. Dieses "Was auch immer" bedeutet dann aber, das Wissen anzuwenden, dessen Vorhandensein die Prüfung sicherstellen soll, und dass Du dieses Wissen nicht hast, fliegt früher oder später auf. Das kann extrem bitter für Dich werden, wenn andere durch Dein Nichtwissen zu Schaden kommen.

Signatur:

Ich bin juristischer Laie, meine Beiträge verstehen sich als Denkanstöße.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14455 Beiträge, 4481x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
cirius, da muss ich Dir energisch widersprechen. Auch da ist das schreiben nicht illegal, aber das verwenden.
Doch, hier schon.
Und zwar durch die Garantie. Mindestens ist es dadurch eine Anstiftung, ich sehe aber sogar eine Mittäterschaft als gegeben.

Zitat:
Ok und wie soll das nachgewiesen werden?
Das lässt sich schon statistisch anhand der verwendeten Wörter belegen. So wird auch eine KI sehr schnell entlarvt.

Außerdem weiß es doch der Ghostwriter. Will man sich wirklich sein Leben lang erpressbar machen?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8152 Beiträge, 1680x hilfreich)

Bei einer Klausur kennt man die Aufgaben doch garnicht vorher. Will man ernsthalft in Browserfenster A der Kalusur beiwohnen und in Fenster B dem Ghostwriter die Aufgaben schreiben?

https://www.unicum.de/studium-organisieren/online-klausur

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6544 Beiträge, 1538x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von melihtozlu):
Das wäre meine Lösung und so wäre das definitiv nicht illegal.


Das ist selbstverständlich weiterhin Betrug, da nichts auf eigenen prüfungsrechtlich relevanten Leistungen basiert - und Betrug ist definitiv illegal.

"Betrug" setzt einen Vermögensschaden voraus. (§263 StGB)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1940 Beiträge, 1027x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von melihtozlu):
Das wäre meine Lösung und so wäre das definitiv nicht illegal.


Das ist selbstverständlich weiterhin Betrug, da nichts auf eigenen prüfungsrechtlich relevanten Leistungen basiert - und Betrug ist definitiv illegal.


"Betrug" setzt einen Vermögensschaden voraus. (§263 StGB)


Jo. Plagiat trifft es eher.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14455 Beiträge, 4481x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
"Betrug" setzt einen Vermögensschaden voraus. (§263 StGB)
Nee, es reicht schon ein Vermögensvorteil, und der ist hier klar gegeben (ohne bestandene Prüfung verdient man deutlich weniger, oft sogar gar nichts).

Außerdem ist auch Vermögensnachteil gegeben.
Einerseits bei der Schule/Uni, denn deren Ruf und damit der Geschäftsbetrieb könnte beschädigt werden. Und andererseits bei den zukünftigen Auftraggebern/Kunden, denn die zahlen dann ja viel zu viel für eine mangelhafte* Leistung.

*für mich ist es schon alleine dadurch mangelhaft, dass der Leistende nicht das nötige Wissen hat - auf die konkrete Leistung kommt es dann nicht mehr an

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125307 Beiträge, 40480x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
"Betrug" setzt einen Vermögensschaden voraus. (§263 StGB)

Wir sind hier aber im Bereich des Leistungsbetruges im Rahmen einer Klausur - da gelten andere Definitionen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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