Vorab: ich brauche keine Belehrung, wie unsinnig solch ein Service ist oder welche Konsequenzen es mit sich birgt!
Mal angenommen, man würde sich dafür entscheiden, eine Online-Klausur mit einem Ghostwriter anzutreten. Konkret geht es um diese Agentur: https://ghosts-of-writers.de/
Scrollt man da nur ein bisschen runter, steht da:
Zitat:Eine BESTEHENSGARANTIE bei Online-Klausuren (Geld-zurück-Garantie)!
Die Frage ist jetzt, inwieweit könnte man da rechtlich vorgehen, sollte doch der Fall eintreten, dass die Klausur nicht bestanden ist? Und die Aussage in der Klammer kann man wohl als Hintertürchen sehen? Nach dem Motto, dass eher eine Geld-zurück-Garantie beim Nichtbestehen gemeint ist, als eine richtige Bestehensgarantie bei Klausurantritt.
-- Editiert von User am 27. September 2024 23:44