Formalität bei schriftlicher Zeugenaussage

28. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Kaski383
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Formalität bei schriftlicher Zeugenaussage

Hallo & guten Abend!

Ich habe letzte Woche eine Verleumdung bzw. üble Nachrede gegen mich angezeigt und habe heute (wow, das ging schnell) von der örtlichen Polizei einen Anhörungsbogen zur schriftlichen Zeugenvernehmung bekommen.
Da werden mir drei Fragen zum Sachverhalt gestellt. Als dritte Frage soll ich Angeben, wie der bereits ermittelte Tatverdächtige (der mir völlig unbekannt ist, danach wird unter 2) gefragt) zu der aufgestellten Behauptung kommt.

Nun steht in dem Bogen, dass ich leserlich und möglichst in Druckschrift schreiben soll. Für jede Frage sind drei Antwortzeilen vorgesehen. Zur dritten Frage kann ich zwar was sagen, aber das kann ich unmöglich in drei Zeilen ausdrücken.

Wäre es jetzt möglich, dass ich dahin schreibe "Siehe angehängtes Blatt" und dahinter eine per Computer bedruckte Seite hänge, auf der ich die dritte Frage beantworte? Natürlich dann auch mit Unterschrift und Datum.


Danke für eure hilfreichen Antworten!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1922 Beiträge, 1026x hilfreich)

Natürlich. Ist jetzt auch nicht so besonders unüblich.
Eventuell noch zusammenheften/tackern. Das erspart etwaige Probleme.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124702 Beiträge, 40393x hilfreich)

Zitat (von Kaski383):
Wäre es jetzt möglich, dass ich dahin schreibe "Siehe angehängtes Blatt" und dahinter eine per Computer bedruckte Seite hänge, auf der ich die dritte Frage beantworte? Natürlich dann auch mit Unterschrift und Datum.

Ja, das wäre die üblichen Vorgehensweise.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kaski383
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6494 Beiträge, 1531x hilfreich)

Zitat (von Kaski383):
Nun steht in dem Bogen, dass ich leserlich und möglichst in Druckschrift schreiben soll. Für jede Frage sind drei Antwortzeilen vorgesehen. Zur dritten Frage kann ich zwar was sagen, aber das kann ich unmöglich in drei Zeilen ausdrücken.

Dann fügt man dem Anhörungsbogen einfach eine Ergänzung bei, sinnvollerweise angeheftet. Und mit PC geschrieben und ausgedruckt, dann kann das auch jeder lesen.

Man kann auch statt den Anfang der Aussage in das Formular zu quetschen gleich die ganze Aussage sauber auf ausreichend Platz ausdrucken und auf dem Anhörungsbogen auf den beiliegenden Anhang verweisen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

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