Muss ich Vermieterin um "Erlaubnis" für Untermieter bitte?

28. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Rechtler-laie123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)
Muss ich Vermieterin um "Erlaubnis" für Untermieter bitte?

Moin,

ich habe folgenden Auszug aus dem Mietvertrag unter Punkt 3 und 4:
3. Eine Gebrauchsüberlassung der Mieträume oder Teile davon an Dritte bedarf der ausdrücklichen Erlaubnis des Vermieters.
Der Mieter kann die Erteilung der Erlaubnis vom Vermieter verlangen, wenn nach Abschluss des Mietvertrages ein berechtigtes Interesse des Mieters entsteht, Teile der Mieträume einem Dritten zu überlassen. Es sei denn, in der Person des Dritten liegt ein wichtiger Grund vor, die Wohnräume würden übermäßig belegt oder die Gebrauchsüberlassung wäre dem Vermieter aus sonstigen Gründen nicht zuzumuten. In solchen Fällen ist der Vermieter berechtigt, die Erlaubnis zu verweigern.
Der Vermieter kann die Erteilung der Erlaubnis von einer angemessenen Erhöhung der Miete bzw. der Betriebskostenzahlungen abhängig machen, wenn ihm die Gebrauchsüberlassung ohne diese Erhöhung nicht zumutbar ist.
Im Fall der Untervermietung tritt der Mieter dem Vermieter die ihm gegen den Untermieter zustehenden Forderungen nebst Pfandrecht bei Zahlungsverzug sofort nach Anforderung ab. Über diese Abtretung hat der Mieter dem Vermieter eine Urkunde zu erteilen.

4. Jeder Ein- oder Auszug von Personen, denen der Mieter die Mieträume untervermietet oder zur Nutzung überlassen hat (dies gilt auch für Lebenspartner, Kinder, Ehegatten, Eltern und Hauspersonal), ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

FRAGE: Muss ich laut Mietvertrag den Vermieter um Erlaubnis bitten oder ihn lediglich unverzüglich mitteilen, dass ich die Wohunung untervermiete (Mein kleiner Bruder soll für sein erstes Semester zu mir ziehen, da Uni um die Ecke)

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5374 Beiträge, 664x hilfreich)

Zitat (von Rechtler-laie123):
FRAGE: Muss ich laut Mietvertrag den Vermieter um Erlaubnis bitten oder ihn lediglich unverzüglich mitteilen, dass ich die Wohunung untervermiete (Mein kleiner Bruder soll für sein erstes Semester zu mir ziehen, da Uni um die Ecke)


JA, du musst um Erlaubnis bitten.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34399 Beiträge, 5920x hilfreich)

Zitat (von Rechtler-laie123):
Muss ich laut Mietvertrag
JA.
3. Eine Gebrauchsüberlassung der Mieträume oder Teile davon an Dritte bedarf der ausdrücklichen Erlaubnis des Vermieters.

d.h. nachdem der Vermieter die Erlaubnis gegeben hat, ist gem. Nr.4 der Einzug/Auszug unverzüglich anzuzeigen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Rechtler-laie123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten, dann kontaktiere ich mal die Vermieterin!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1751 Beiträge, 277x hilfreich)

Familienabgehörige brauchen die Erlaubnis vom VM nicht um in der Wohnung zu wohnen, d.h. der Mieter muss den VM um diese nicht bitten. Es soll aber der VM vom Wohnungszuwachs informiert werden, er darf schon wissen, wer in seinem Haus/Wohnung wohnt.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#5
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5374 Beiträge, 664x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Familienabgehörige brauchen die Erlaubnis vom VM nicht um in der Wohnung zu wohnen


Da gilt nur für Eltern, Verlobte und eigene Kinder. Geschwister gelten nicht als enge Familienangehörige.

-- Editiert von User am 28. September 2024 17:35

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1751 Beiträge, 277x hilfreich)


Zitat (von Solan196):
Geschwister gelten nicht als enge Familienangehörige.

Stimmt. Hätte ich nicht gedacht, dass Geschwister zu den weiter entfernten Familienangehörigen zählen und so der Zustimmung des Vermieters bedürfen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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