Second Hand Mode gekauft vor Gewerbeanmeldung ohne Rechnung

28. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
vintagevault
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Second Hand Mode gekauft vor Gewerbeanmeldung ohne Rechnung

Hey also meine Frage ist vielleicht etwas dumm aber ich habe vor kurzem mein Gewerbe angemeldet um zukünftig Second Hand Mode zu verkaufen. Jedoch habe ich schon die letzten 2 Jahre privat Second Hand verkauft und hatte dementsprechend sehr viele Klamotten zu hause, die ich auf Flohmärkten und so gekauft habe (selbstverständlich ohne Rechnung). Was gebe ich nun in der Buchhaltung als Einkaufspreis für diese Klamotten an? Muss ich die Preise schätzen oder wie kann ich mir das vorstellen? haha ich hoffe jemand kann mir möglichst schnell antworten

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5155 Beiträge, 1226x hilfreich)

Wahrscheinlich hatten Sie auch vorher schon gewerblich gehandelt und einge- und verkauft. Entsprechend sollten Sie auch Einnahmen und Ausgaben dieser Zeit zusammentragen.
Für den Abzug der Kosten muss der Zahlungsempfänger genannt werden.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14367 Beiträge, 4460x hilfreich)

Hallo,

es kommt durchaus vor, dass etwas privates plötzlich gewerblich wird (typisch bei Hobbys, im Vereinsleben, bei Interessensgemeinschaften etc.).
In dem Fall wäre die Ware dann eine Sacheinlage (aber nicht mit dem Wert beim Kauf, sondern dem aktuellen Wert auf Privatniveau - praktisch ist das meist nichts).

Zitat:
Jedoch habe ich schon die letzten 2 Jahre privat Second Hand verkauft und hatte dementsprechend sehr viele Klamotten zu hause, die ich auf Flohmärkten und so gekauft habe
Das dürfte aber ziemlich sicher nicht privat gewesen sein.

Auf welchem Weg hast du denn in diesen 2 Jahren verkauft?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 277.997 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.314 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen