Esta Antrag -Vorstrafe wegen ladendiebstahl

28. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Wuehlmaus
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)
Esta Antrag -Vorstrafe wegen ladendiebstahl

Hallo vielleicht kann mir jemand hier etwas helfen. Ich wurde vor drei Jahren wegen bes. schwerwiegenden Ladendiebstahl angezeigt. Der Wert lag bei 60 Euro. Das ganze ging als Geldstrafe auf zu 90 tagessätzen. Lief alles über mein Anwalt. War auch nie vor Gericht.
Jetzt wollten wir nächstes Jahr in die usa einreisen und bei Esta steht ja diese tolle Frage ::::
Wurden sie jemals aufgrund eines Verbrechens verhaftet oder verurteilt, das zu einer schweren Sachbeschädigung, einer schweren Schädigung einer anderen Person oder Behörde geführt haate?
Was mache ich denn da?! Wenn ich das mit ja beantworte kann ich Esta vergessen. Zählt meine Straftat denn so?! es ist bei mir nix km Führungszeugnis eingetragen. Ich Google soviel und immer wieder steht was anderes

-- Editiert von Moderator topic am 28. September 2024 23:28

-- Thema wurde verschoben am 28. September 2024 23:28

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124738 Beiträge, 40398x hilfreich)

Da wäre doch mal als erstes zu prüfen, ob es da eine Anleitung gibt und wie dort Worte wie z.B. "Verbrechen" definiert werden.
In DE ist Ladendiebstahl nichts was dem Verbrechen im juristischen Sinne unterfällt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Wuehlmaus
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Beim Esta Antrag steht Nix direkt auf der deutschen Seite. Allerdings bei den Amerikanern wohl
Da steht halt auch das Ladendiebstahl darunter fällt. Das habe ich aber auch nur durch ein Amerika Forum herausgefunden.

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#3
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1393 Beiträge, 156x hilfreich)

Zitat (von Wuehlmaus):
Wurden sie jemals aufgrund eines Verbrechens verhaftet oder verurteilt, das zu einer schweren Sachbeschädigung, einer schweren Schädigung einer anderen Person oder Behörde geführt haate?


Ich sehe hier weder ein Verbrechen, noch die schwere Schädigung einer anderen Person...es sollte also in Ordnung sein, wenn du "nein" ankreuzt.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17328 Beiträge, 9542x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Ich sehe hier weder ein Verbrechen,

Das Problem ist, dass die englische Fassung maßgeblich ist, und da steht einfach "crime", also keine Unterscheidung zwischen Vergehen und Verbrechen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2646 Beiträge, 1206x hilfreich)

Stelle Dir mal die Frage, ob Deine Straftat so gesehen werden kann...

Zitat (von Wuehlmaus):
Wurden sie jemals aufgrund eines Verbrechens verhaftet oder verurteilt, das zu einer schweren Sachbeschädigung, einer schweren Schädigung einer anderen Person oder Behörde geführt haate?
Steht das so in der Erklärung/Ausfüllhilfe? Wenn JA ist IMO NEIN anzukreuzen.


Zitat (von drkabo):
Das Problem ist, dass die englische Fassung maßgeblich ist, und da steht einfach "crime", also keine Unterscheidung zwischen Vergehen und Verbrechen.
Na ja, die Behörde stellt freundlicherweise eine deutsche Version zur Verfügung. Man sollte denen schon zutrauen, dass sie in der Lage und willens sind damit auszudrücken, was sie meinen.


@Wuehlmaus
Wenn Du es ganz korrekt machen willst - und Du hast ja noch Zeit, teil der Behörde mit, dass Du eine Verurteilung zu 90 Tagessätzen wegen Ladendiebstahls hast. Bitte um Auskunft wie Du die Frage korrekt beantworten sollst.
Mit JA zu antworten würde ich nicht empfehlen. Hier läufst Du tatsächlich das maximale Risiko eine Ablehnung zu bekommen.



VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#6
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1393 Beiträge, 156x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Das Problem ist, dass die englische Fassung maßgeblich ist, und da steht einfach "crime", also keine Unterscheidung zwischen Vergehen und Verbrechen.


Das mag sein, aber es gibt ja auch noch einen Zusatz, den ich hier nicht erfüllt sehe:

Zitat (von Wuehlmaus):
Wurden sie jemals aufgrund eines Verbrechens verhaftet oder verurteilt, das zu einer schweren Sachbeschädigung, einer schweren Schädigung einer anderen Person oder Behörde geführt haate?


Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8036 Beiträge, 1656x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Mit JA zu antworten würde ich nicht empfehlen. Hier läufst Du tatsächlich das maximale Risiko eine Ablehnung zu bekommen.


sehe ich auch so. Und mit den Mitarbeitern der Boarder Control kann man auch nicht diskutieren. Die sitzen letztendlich am längeren Hebel

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#8
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1463 Beiträge, 257x hilfreich)

Die relevanten Fragen:

Have you ever been arrested or convicted for a crime that resulted in serious damage to property, or serious harm to another person or government authority?
=> No

Have you ever violated any law related to possessing, using, or distributing illegal drugs?
=> No

Do you seek to engage in or have you ever engaged in terrorist activities, espionage, sabotage, or genocide?
=> No

1x Hilfreiche Antwort

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