Eine befreundete Arbeitskollegin hatte mich und meinen Mann letztens darum gebeten ihr Zigaretten aus Polen mitzubringen. Wir waren vor kurzem in Polen im Urlaub. Da wir zu zweit waren (mein Mann und ich), hat jeder von uns 4 Stangen, also insgesamt 8 Stangen, zurück nach Deutschland mitgebracht.
An der Grenze wurden wir vom Zoll herausgefischt. Zigaretten wurden beschlagnahmt, Strafe in Höhe von über 300€. Als Begründung wurde uns genannt, dass die Freigrenzen (4 Stangen pro Person) nur für den Eigenbedarf gelten würden und nicht für sonstige Freundinnen / Arbeitskolleginnen / anderweitige Personen in Deutschland. Mit Strafverfahren wurde uns gedroht.
Ist es so rechtens?
Vermutlich wäre es schlauer gewesen zu sagen, dass die Zigaretten für uns selbst und nicht für eine Arbeitskollegin in Deutschland bestimmt waren.
Andererseits ist es meine Meinung, dass in einem EU-Binnenmarkt mit weitestgehender Zollfreiheit es mir überlassen sein sollte Zigaretten von Polen nach Deutschland mitzubringen, auch wenn diese für Arbeitskolleginnen gedacht sind. Der Staat kann zur Abwechslung auch bei den Ausgaben sparen und auf Einnahmenoptimierung verzichten. Zumutbar, der Wegelagerei vorziehbar.
Zitat:Aus Polen dürfen pro erwachsener Person maximal 4 Stangen à 200 Zigaretten (insgesamt 800 Stück) für den Eigenbedarf zollfrei nach Deutschland eingeführt werden. - Quelle: https://zedaco.de/blog/wie-viele-stangen-zigaretten-darf-man-nach-deutschland-einfuehren
-- Editiert von User am 28. September 2024 22:32
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