Wieviele Stangen Zigaretten darf man aus Polen für eine Arbeitskollegin in Deutschland mitbringen?

28. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Malik1988
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wieviele Stangen Zigaretten darf man aus Polen für eine Arbeitskollegin in Deutschland mitbringen?

Eine befreundete Arbeitskollegin hatte mich und meinen Mann letztens darum gebeten ihr Zigaretten aus Polen mitzubringen. Wir waren vor kurzem in Polen im Urlaub. Da wir zu zweit waren (mein Mann und ich), hat jeder von uns 4 Stangen, also insgesamt 8 Stangen, zurück nach Deutschland mitgebracht.

An der Grenze wurden wir vom Zoll herausgefischt. Zigaretten wurden beschlagnahmt, Strafe in Höhe von über 300€. Als Begründung wurde uns genannt, dass die Freigrenzen (4 Stangen pro Person) nur für den Eigenbedarf gelten würden und nicht für sonstige Freundinnen / Arbeitskolleginnen / anderweitige Personen in Deutschland. Mit Strafverfahren wurde uns gedroht.

Ist es so rechtens?

Vermutlich wäre es schlauer gewesen zu sagen, dass die Zigaretten für uns selbst und nicht für eine Arbeitskollegin in Deutschland bestimmt waren.

Andererseits ist es meine Meinung, dass in einem EU-Binnenmarkt mit weitestgehender Zollfreiheit es mir überlassen sein sollte Zigaretten von Polen nach Deutschland mitzubringen, auch wenn diese für Arbeitskolleginnen gedacht sind. Der Staat kann zur Abwechslung auch bei den Ausgaben sparen und auf Einnahmenoptimierung verzichten. Zumutbar, der Wegelagerei vorziehbar.

Zitat:
Aus Polen dürfen pro erwachsener Person maximal 4 Stangen à 200 Zigaretten (insgesamt 800 Stück) für den Eigenbedarf zollfrei nach Deutschland eingeführt werden. - Quelle: https://zedaco.de/blog/wie-viele-stangen-zigaretten-darf-man-nach-deutschland-einfuehren


-- Editiert von User am 28. September 2024 22:32

-- Editiert von User am 28. September 2024 22:57

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5 Antworten
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#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2520x hilfreich)

Das Zitat sagt doch schon alles.

Für andere darf man exakt 0 mitbringen.

Zitat (von Malik1988):
Andererseits ist es meine Meinung, dass in einem EU-Binnenmarkt mit weitestgehender Zollfreiheit es mir überlassen sein sollte Zigaretten von Polen nach Deutschland mitzubringen, auch wenn diese für Arbeitskolleginnen gedacht sind. Der Staat kann zur Abwechslung auch bei den Ausgaben sparen und auf Einnahmenoptimierung verzichten. Zumutbar, der Wegelagerei vorziehbar.


Mag sein, dass du Steuerhinterziehung befürwortest, die meisten finden das aber eher asozial.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124740 Beiträge, 40398x hilfreich)

Zitat (von Malik1988):
Ist es so rechtens?

Ja.

Hätte man sie mitgebracht, um sie an einen nahen Familienangehörigen zu verschenken, wäre man durchaus noch im Bereich des Eigenbedarf geblieben (Erwerb von Waren in der Absicht, Eigenbesitz an ihnen zu begründen).

Bei einer entgeltlichen Weitegabe an Dritte ist man da jedoch unzweifelhaft raus. Da hat man den Sachverhalt des Erwerb von Waren in der Absicht, Fremdbesitz an ihnen zu begründen.



Zitat (von Malik1988):
Vermutlich wäre es schlauer gewesen zu sagen, dass die Zigaretten für uns selbst und nicht für eine Freundin in Deutschland bestimmt waren.

Straftaten durch mitunter leicht zu entlarvende Lügen verstuschen zu wollen ist nicht unbedingt schlau ...

Schlau ist es, sich an die Gesetze zu halten, auch wenn sie nicht die eigene Meinung widerspiegeln.



Zitat (von Malik1988):
Andererseits ist es meine Meinung, ...

Solange sich die Staaten der Meinung nicht anschließen, hast man schlicht Pech gehabt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Malik1988
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Mag sein, dass du Steuerhinterziehung befürwortest, die meisten finden das aber eher asozial.


Wieso ist es Steuerhinterziehung? Ich zahle Steuern beim Kauf in der EU, nämlich in Polen. Die Zigaretten werden auch in der EU geraucht.


-- Editiert von User am 28. September 2024 23:14

Signatur:

In Zukunft nur noch die Alternativen. Das große Reinemachen beginnt bald...

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#4
 Von 
Malik1988
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Schlau ist es, sich an die Gesetze zu halten, auch wenn sie nicht die eigene Meinung widerspiegeln.


Es gibt in Deutschland vermutlich Hunderttausende Seiten an Gesetzen und Rechtsverordnungen. Halten Sie es für realistisch, dass der Laie diese alle kennt?


-- Editiert von User am 28. September 2024 23:33

Signatur:

In Zukunft nur noch die Alternativen. Das große Reinemachen beginnt bald...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124740 Beiträge, 40398x hilfreich)

Zitat (von Malik1988):
Es gibt in Deutschland vermutlich Hunderttausende Seiten an Gesetzen und Rechtsverordnungen.

Zum Stichtag 24. Mai 2024 waren alleine auf Bundesebene 1.797 Gesetze mit 52.401 Einzelnormen sowie 2.866 Rechtsverordnungen mit 44.475 Einzelnormen existent.



Zitat (von Malik1988):
Halten Sie es für realistisch, dass der Laie diese alle kennt?

Nö, wozu auch.
Ich habe z.B. keine Wertpapiere, habe damit nichts zu tun. Also wozu Gesetze und Rechtsverordnungen diesbezüglich kennen?

Hätte ich Wertpapiere, sollte ich Gesetze und Rechtsverordnungen diesbezüglich kennen oder muss mit den negativen Konsequenzen meiner Inkompetenz leben - selbst wenn ich Hoeneß heiße.
Denn mit der öffentlichen Bekanntmachung der Gesetze etc. gelten sie als "jedermann bekannt". Ob man sie dann tatsächlich kennt oder verstanden hat, ist bei Verstoß völlig irrelevant.

In übrigen muss man ja nur wissen wo es steht - dank Suchmaschinen kein wirklich unüberwindliches Problem.
Oder man beauftragt - wie immer wenn man etwas nicht kann - die Profis. Hier dann Juristen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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