Kein Umgang trotz gerichtlicher Regelung und Beweis von Entfremdung durch Lügen nach Befragung

29. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
vaxine
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Umgang trotz gerichtlicher Regelung und Beweis von Entfremdung durch Lügen nach Befragung

Hallo Mitglieder,

ich versuche mich kurz und knapp zu halten, an einen Rechtsstaat glaube ich nicht mehr, was meint ihr dazu?

2007 geheiratet, 2 Kinder, der Junge ist heute fast 18 und die Tochter gerade 9 geworden, ich war damals Alleinverdiener, aber Gemeinschaftskonto und gemeinsamen Mitvertrag, meine Frau brauchte nicht arbeiten und wollte auch nicht. In der Ehe stellte sich heraus, das die Frau gewalttätig ist, zu den Kindern, aber meist zu mir, das kam mir schon damals nicht normal vor, ziemlich fiese Gemeinheiten, Beleidigungen, Lügen und Gewalt, so richtig übel. Das aber auch nicht immer, zumindest am Anfang, später wurde es immer schlimmer, auch vor den Kindern. Hatte mir deshalb bereits Hilfe gesucht, Jugendamt und AWO, wie ich damit umgehen soll. Mein Lebensinhalt sind meine Kinder, meine Ehefrau wollte eigentlich keine, alle Unternehmungen, Ausflüge, Urlaub usw. hatte ich grösstenteils mit den Kindern alleine, Mutter hatte immer keine Lust, ich bin wichtigste Bezugsperson der Kinder. Auch so, die Einkäufe, Wäsche, Schule (Elternversammlung) usw., erledigte ich alles allein,Habe dann 2016 die Scheidung eingereicht. Jugendamt empfahl damals schon, der Junge sollte beim Vater bleiben, Tochter war ja erst 2 Jahre alt geworden. Daraufhin hat sie gegen den Willen der Kinder beide von fremden Leuten wegbringen lassen und ist abgetaucht. An diesem Sonntag Morgen kamen 8 fremde Leute in unsere Wohnung und nahmen alles auseinander und transportierten in Körben und Säcken den halben Haushalt, Schränke, Kinderklamotten usw. in ihre Transporter. Habe alle durch Polizei rauswerfen lassen, Kinder waren ja schon weg und sie behauptete, sie müsste ins Frauenhaus flüchten. Das war im Dezember 2016. Habe dann durch Ortung der Geräte, welche auf meinen Namen liefen und die ich bezahlte, also Handy und Tablet, die Adresse geortet, es war kein Frauenhaus, sondern die Adresse irgendeiner mir unbekannten Freundin in einem anderen Landkreis, meine Post konnte nun aber wieder an sie zugestellt werden. Daraufhin nahm sie sich eine Anwältin, die ihr klarmachte, dass man so etwas nicht einfach behaupten kann, wenn man dann nicht in ein Frauenhaus geht. Also zog sie zähneknirschend für 3 Tage mit beiden Kindern ins dortige Frauenhaus und danach wieder zurück zur Freundin. Natürlich kam sofort die Forderung zur Zahlung von Unterhalt, was ich auch tat.

Der Eilantrag auf Herausgabe lief bereits, sie meldete beide Kinder nebenbei in den anderen Landkreis um. Auf meinen Hinweis dazu ordnete das Gericht nun ihre Wohnungssuche im alten Landkreis an. Die Monate vergingen, mitlerweile war Konto und Mietvertrag geklärt, ich zog in eine kleinere Wohnung der selben Adresse des gleichen Vermieters. Auf meine eidesstattliche Versicherung kam dann ihre von Lügen durchzogene Antwort, welche sie selbst per Eid abgab. Das meiste konnte ich durch Beweise als Lüge entlarven (Polizeiprotokolle, Krankenakten, Ortungsdaten etc.) so dass dann ihr Kartenhaus zusammenbrach und im Februar 2018 ein Vergleich zum Umgang erzielt werden konnte, welchen sie vorher immer ablehnte. Junge beim Vater, Tochter bei der Mutter, gemeinsames Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht und ein 14-tägig wechselnder Umgang von Donnerstag bis Montag sowie die Regelung der Ferien, gerichtlich und vom Jugendamt gebilligt. Ich selbst hatte bereit zu einer Rechtsanwältin gewechselt, da der männliche Anwalt aus meiner Sich zu wenig tat und einfach nur faul war.

Leider hielt sie sich nicht an die Regelung des Umgangs, schon 2019 ging es mit den Ausreden los, wir wurden im März des Jahres gerade erst geschieden. Beim ersten mal des verweigerten Umgangs am Wochenende mit meiner Tochter, unternahm ich noch nichts. Beim 2. mal stellte ich einen Antrag auf Ordnungsgeld, welcher mit der Begründung abgelehnt wurde, dass ich den beim 1. mal hätte stellen müssen. Okay, habe ich mir gemerkt, jedesmal sofort vors Gericht. Dann 2021 Antrag auf Ordnungsgeld wegen Umgangsverweigerung, nichts passiert, 2022 wegen wiederholter Umgangsverweigerung, nichts passiert, nicht mal eine Ermahnung, 2023 erneut, diesmal auf Änderung zum Wechselmodell, gelang nicht, nur die Änderung, dass Krankheitsausfall nachgeholt werden muss, ist ja schon mal was. Die Krönung kam dieses Jahr, also 2024 nachdem bereits vor den Ferien der Umgag verwehrt wurde. Ich hatte meinen Jahresurlaub immer für die Ferien verplant, ich fahre seit Jahren mt beiden Kindern in den Urlaub und wir unternehmen viel, weil die Mutter nur zu Hause bleibt (kein Schul- und Berufsabschluss, aus Faulheit Bürgergeldempfänger) und nix mit ihnen unternimmt.

Eine andere Mutter aus der Schulklasse meiner Tochter teilte mir bereits die Absicht der Verweigerung im Vorfeld mit, so dass ich 2 Tage zuvor mit einer Nachricht im Briefkasten und dann noch per E-Mail die Mutter meiner Tochter höflich an die Einhaltung der Umgangsregelung erinnerte mit dem Hinweis, sonst wieder das Gericht einschalten zu müssen. Auf dem Handy (Family-Link), welches die Tochter bereits seit über einem Jahr hat, auch um unabhängig Kontakt mit Vater und Bruder zu halten, war sie schon seit dem letzten Umgang vor den Ferien nicht erreichbar. Andere Kinder aus der Klasse berichteten mir, meine Tochter hätte von der Schrottung des Handys durch die Mutter erzählt, aber sie fehlte ja wiederholt in der Schule.

Also erneut vors Gericht, diesmal per Eilantrag, das Gericht setzte jedoch den Termin auf die die letzte Ferienwoche, also 7 Wochen später. Daraufhin wurde der Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, das wurde mit Begründung von Überlastung des Gerichts abgelehnt und der Anhörungstermin wurde nochmal auf 11 Wochen nach Antragstellung verschoben. Durch die Anzeige bei der Polizei wegen Sachbeschädigung und Schadensersatz wegen des vermutlich zerstörten Handys, sorgte die Post über die Anzeige darüber, dafür, dass das Gerät plötzlich wieder erreichbar war. SIM war natürlich schon gesperrt, neue SIM mit gleicher Nummer lag schon bereit, Kommunikation war aber immer noch nicht möglich, nur über die Family-App konnte man die Bildschirmzeit täglich beobachten, welche zeitweise auf über 12 Stunden anstieg.

Hier muss auch erwähnt werden, dass meine Tochter in jedem Schuljahr mehr als 50 Tage fehlt, das wurde in jedem Antrag vor dem Gericht erwähnt und die Schule durch das Jugendamt schon vor 2 Jahren auf ihre Mitteilungspflicht hingewiesen. Auch die Gewaltausbrüche und das seit Jahren beobachtbare kontraproduktive Verhalten der Mutter bei Bringung und Abholung der Kinder, durch Beschimpfungen, Beleidigungen, Handgreiflichkeiten oder auch das Bespucken in der Öffentlichkeit mir gegenüber, aber auch bei fremden Personen immer vor den Kindern, blieb nie unerwähnt und sorgte schon bei Tochter und Sohn für Verängstigung. Im Laufe der Zeit kam immer mal wieder heraus, dass die Kindesmutter hinterm Rücken Lügen erzählt und mich schlecht macht. Besonders unser Sohn, welcher durch den ungewollten Kindesentzug in der 3. Klasse über 7 Wochen in der Schule fehlte, kannte dieses Auftreten schon und hatte es sich selbst gegenüber bereits des öfteren erleben müssen. Seit Jahren informierte ich mich schon über das Thema, weil mir so ein Verhalten der Mutter nicht normal vorkam. Ihre eigene Mutter hatte sich in ihrer Kindheit bereits das Leben genommen, der alkoholabhängige Vater war vor Jahren ebenfalls verstorben. Ihre Kindheit war gewiss nicht einfach, ständige Wechsel in andere Pflegefamilien sicher auch nicht, obwohl sie selbst durch ihr eigenes Auftreten und den Umstand, sich nicht an Regeln halten zu wollen, mit dazu beitrug.

Meine seit Jahren gesammelten Informationen über dieses Verhalten der Mutter, endeten nun in meiner eigenen Feststellung der Diagnose, auch wenn ich kein Fachexperte bin. Ich hätte meine Ehe gerne gerettet, ab bei dieser Frau fehlte ja die Einsicht. Immer schön austeilen, aber nicht einstecken können, Gemeinheite und Beleidigungen auf das übelste, Täter-Opfer-Umkehr, also selbst zuschlagen und dann behaupten, dass ich es war, der schlägt, Intrigen schmieden und hinter dem Rücken Lügen verbreiten usw.
Mein Sohn hat es mal gesehen, wie sie es macht, also wie sie mir ins Gesicht schlägt und dann in die Hand klatscht, um dann Richtung Kinderzimmer zu rufen: "Aua, er hat mich geschlagen." Dass er da aufs Klo musste, damit hatte sie nicht gerechnet. Er selbst kennt diese fiesen Spielchen, ich war ja berufstätig, er hatte viel Mist durch seine Mutter erlebt. Beim Auszug habe Zettel mit seiner Handschrift gefunden: "Papa ist ein A...loch." So musste er z. B. das Schreiben lernen, wenn er zu Hause war. Meine Erkentniss ist jedenfalls, dass es sich bei der Mutter um eine verdeckte Narzisstin handelt. Alle Merkmale sind so eindeutig und schlimm erfüllt, dass wir Jahre brauchen werden, das Erlebte zu verarbeiten.

In den jedes Jahr gestellten Anträgen wegen der Verweigerung des Umgangs mit meiner Tochter vor dem Gericht, weise ich stets auf eine befürchtete Entfremdung durch die Mutter hin. Selbst dem Richter fiel in verheriegen Anhörungen eine gewisse Diktiertheit in den Antworten meiner Tochter auf, im vergangenen Jahr konnte ich nachweisen, dass die Antworten bei der Befragung immer total das Gegenteil sind, abhängig davon, bei wem sich meine Tochter zuvor befand. War sie bei uns, war sie happy, wir hatten viel Spass und unternahmen wirklich sehr viel. Fast immer war sie vor dem Gerichtstermin tagelang bei der Mutter und fehlte in der Schule, erzählte dann überwiegend auch schlechtes und nicht der Wahrheit entsprechendes. In diesem Jahr wurden ALLE Stellen um Hilfe gebeten, also auch der Kinderschutz und das Jugendamt etc, da es ja gar keinen Kontakt mehr zu meiner Tochter gab. Bis heute gab es keinerlei Reaktion, also ich habe auch nicht mal eine Termin bekommen können. Trotz mehrfacher Anrufe und schriftlicher Anzeigen gab es wirklich keine Reaktion auf irgendwas davon. Die Vorgeschichte ist schon so krass, zum Beispiel auch, dass keine Informationen von der Schule zu Elternversammlungen oder Fehlzeiten kamen. Ich habe Monate gebraucht, bis ich mit im Verteiler war, obwohl der Sohn bereits dort zur Schule ging und das Theater dort schon bekannt war. Und dass sich Richter, unsere Anwälte, der Verfahrensbeistand usw. auch früher beim Bruder schon, viele Jahre mit diesem Fall beschäftigen müssen, ohne dass es jemals Konsequenzen bei einem Verstoss gegen die Umgangregelung durch die Mutter gegeben hätte, ist schon ein Unding. Der Knaller kommt aber jetzt noch und dazu auch meine Bitte um Rat.

Bei der 1. Anhörung vergangene Woche wurde wieder unsere Tochter befragt. Dort erzählte sie, dass sie von mir als Vater nicht mehr so gut denkt, da ihre Mama ja ins Frauenhaus flüchten musste. Deswegen möchte sie nun auch den Umgang auf 1 bi 2 Tage reduzieren. Ich war schockiert. Nicht nur dass diese erlogene Story der Mutter schon damals durch die Ortung der Geräte enttarnt wurde und zur Regelung des Umgangs führte, auch ist es ein "geborgtes Szenario", weil sie das auf Grund des Alters gar nicht wissen könnte, es sei denn, es wurde ihr von der Mutter mit dem Ziel, sie zu manipullieren und über mich als Vater ein schlechtes Bild zu bekommen, eingeredet. Es ist ja auch der Grund, weswegen ich immer wieder darauf in den Anträgen hinweise, die Anzeichen einer induzierten Eltern-Kind-Entfremdung durch die Mutter sind seit Jahren erkennbar. Das sich das Verhalten der Mutter durch ihre verdeckt narzisstischen Züge in ihrer Persönlichkeit damit deckelt, wird natürlich von allen ignoriert. Unser Sohn wird im Januar 18 Jahre alt, er lebt ja seit 2018 bei mir und ist auch heilfroh darüber. Ich musste ihn oft genug motivieren, dort hin zu gehen. Die Sommerferien hat er selbst seit Jahren abgelehnt, da auch er keinen Bock auf Beleidigungen, Kränkungen und Gemeinheiten hat, er kennt diese Psychospiele seiner Mutter und das agressive und herrische Auftreten. Und selbst wenn er hingegangen ist, ging es für ihn dort dann los, dass er er sich Nachts hilfesuchend an mich gewandt hat, weil er dort mit Gewalt festgehalten wurde, aber wieder weg wollte. Alle Chat-Protokolle usw. zu solchen Sachen, die das toxische Verhalten der Mutter belegen, liegen seit Jahren dem Jugendamt, Gericht, Verfahrensbeistand usw. vor. Auch kann genau der Bruder bestätigen, dass es weder eine Notwendigkeit zur Flucht in ein Frauenhaus gab, noch dass die Mutter dieses direkt aufgesucht hatte. Er war ja selbst dabei. Er weiss, wie seine Mutter mit ihrer in der Öffentlichkeit aufgesetzten Maske lügend durch die Welt marschiert.

Nach der Anhörung letzte Woche durfte ich dann für 2 Stunden mit meiner Tochter Eis essen gehen. Ich stand kurz davor, ohnmächtig zu werden und nahm noch wahr, dass es irgendwie um einen Gutachter usw. gehen wird. Ich hatte doch alle gerichtlichen Beweise dabei, dass die Mutter meiner Tochter eine Lüge auftischt, um sich auf dem Rücken ihres eigenen Kindes einen Vorteil zu ergaunern, welche bereits 2018 dem gleichen Gericht als Nachweis einer unwahren Behauptung der Mutter diente und welche diese zu jener Zeit zum Aufgeben ihrer ausgedachten Behauptungen gezwungen hatte. Es gab auch weder einen Beschluss oder ein Urteil. Auf die in meinem Antrag genannte erneute Verweigerung des Umgangs durch die Mutter laut Regelung, mein sinnlos genommener Jahresurlaub für die meiner Tochter und mir rechtlich zugesicherte Zeit des Umgangs während ihrer Ferien, den von der Mutter herbeigeführten totalen Kontaktabbruch über ihr Handy und die Isolation meiner Tochter oder auch die vielen Fehltage in der Schule wurden überhaupt nicht erwähnt oder angesprochen. Das es ein vermutlich familienpsychologisches Gutachten geben wird, finde ich ja wichtig und richtig, da es die Erziehungsfähigkeit der Mutter in Frage stellen wird. Aber alleine schon die Aussage der Verfahrensbeiständin, dass das Kind erstmal zur Ruhe kommen muss, widerspricht doch bekannterweise total dem Kindeswohl. Die weitere Manipulation und der Verlust des anderen Elternteils durch die Lügen der Mutter und deren Gehirnwäsche wird nun gerichtlich unterstützt. Von den Langzeitschäden und zu erwartenden Störungen in der Entwicklung meiner Tochter mal ganz zu schweigen und auch davon, dass das Gericht selbst, durch die wochenlange Verschleppung des Termins hier selbst zum Mittäter wird.

Was kann ich hier noch tun? Der Umgang wurde doch schon längst gerichtlich geregelt. Die Mutter hält sich wiederholt nicht daran und entzieht durch Verweigerung des Umgangs mir als Vater erneut meine Tochter. Ich habe mich anschließend bereits schriftlich an die Verfahrensbeiständin gewandt und um einen Rückruf gebeten. Dieser wird wohl nicht kommen, denn ich habe sie auch gefragt, wer meiner Tochter jetzt erklärt, dass sie von ihrer Mutter angelogen wird, damit meine Tochter schlecht über ihren Vater denkt, damit sich ihre Mutter selbst einen Vorteil ergaunert. Dass es hier schon lange nicht mehr um das Wohl eines Kindes geht, ist für mich offensichtlich. Meine Tochter wird hier bewusst in den Loyalitätskonflikt getrieben, der sellische Missbrauch und die massive Kindeswohlgefährdung mit Unterstützung genau der staatlichen Werkzeuge, die das eigentlich verhindern sollen, sind für mich unerträglich. Auf die einzelnen Gesetze, gegen die die Mutter verstösst, die Pflichten die sie nicht einhält und die Urteile, die genau das bereits regeln (z. B. geäusserter Wille und Kindeswohl), wurde in meinen Anträgen bereits hingewiesen. Was kann ich zielführend tun, damit der Umgang eingehalten wird und die Entfremdung nicht weiter fortschreiten kann? Ich bin für jeden Hinweis oder Tip wirklich dankbar. Es kann doch nicht sein, dass es im Familienrecht soviel Unrecht gibt. Darüber bin ich wirklich fassungslos. Bitte helft mir mit Informationen, was ich noch tun könnte, meine regionale Anwältin ist jedenfalls keine Hilfe mehr.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39620 Beiträge, 14175x hilfreich)

Für alle, die sich den Beitrag nicht antun möchten (nachvollziehbar) hier die Reduzierung auf das juristisch Wesentliche: Eltern sind geschieden; ein Kind beim Vater, das Kind (9), um das es hier geht, lebt bei der Mutter. Es kommt seit Jahren zu Störungen im Umgang; deshalb mehrfach Gerichtsverfahren; es läuft wieder ein Verfahren; Gericht will - was in so Fällen ja üblich ist - ein familienpsychologisches Gutachten einholen.

Die Fronten sind extrem verhärtet; Vater behauptet, Mutter sei psychisch gestört und fühlt sich ungerecht behandelt, was ja nicht sein könne. Er hat offensichtlich keinen Anwalt.

So, nun zu Dir. Bei so verhärteten Fronten ist es sinnvoll, einen eigenen Anwalt zu mandatieren; das in geordnete juristische Bahnen zu bringen, das dürfte Dir schwer fallen. Insbesondere die Konzentration auf das Wesentliche, bzw. juristisch Wesentliche. Noch ein Hinweis: bei Kämpfen um Umgangsrecht/Sorgerecht sind 50% aller gerichtlichen Entscheidungen falsch bzw. ungerecht. Überleg mal, woran das liegen mag. Und, noch etwas: bei so einer Situation können weder Jugendamt noch andere Stellen helfen. Über diese Phase seid Ihr seit langem hinaus.

Also, Gutachten abwarten, vielleicht mit Anwalt vorbereiten, wie man sich selbst gegenüber dem Gutachter benimmt; und dann kann man auch die weitere Vorgehensweise planen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124734 Beiträge, 40398x hilfreich)

Sehe ich genau so, ohne einen versierten Fachanwalt wird man da nicht weiterkommen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vaxine
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Anwort und dass ihr Euch mit meinem Thema befasst. Ich hatte seit 2016 von Beginn der Scheidung an, einen Fachanwalt, ab 2017 dann eine Fachanwältin, jeweils für Familienrecht, beide regional gewählt. Zwingend erwähnen muss ich hier, dass bisher alle Verfahren über Prozesskostenhilfe abgegolten wurden. Dass sich ein Fachanwalt für diese Ausbeute nicht ins Zeug legen wird, habe ich verstanden. Gegen den aktuellen und seit 2018 gültigen, gerichtlich gebilligten Vergleich zum Umgang, der auch alle Voraussetzungen zur Vollstreckung erfüllt, wird doch aber seit Jahren, wiederholt und einseitig nur durch die Mutter verstoßen. Ich habe mich ausschließlich an diese Regeln gehalten. Die Verweigerung des Umgangs durch die Mutter trotz gerichtlicher Regelung, machen das Einschalten eines Gerichts ja erst nötig. Meine Tochter fehlt dann auch immer sehr lange in der Schule und wird isoliert. Diesen Manipulationen war bereits der ältere Bruder ausgesetzt, er ist heute fast 18 Jahre alt und lebt seit 2018 nach dem unfreiwilligen KIndesentzug durch die Mutter bei mir. Auch kann er sich genau an alles erinnern, wer die Wahrheit sagt und wer hier Märchen erzählt, denn er war selbst dabei und anwesend, er ist selbst Zeuge seines Erlebten. Auf die Gefahr meiner von Eltern-Kind-Entfremdung gefährdeten Tochter und der Manipulation durch die Mutter, habe ich in meinen Anträgen stets hingewiesen. Bei der Befragung meiner Tochter durch den Richter und im Beisein der Verfahrensbeiständin bestägt sie nun unbewusst die Manipulation der Mutter durch eingeredete Unwahrheiten, welche bereits zur Zeit der Einigung zur Regelung des Ungangs als Lüge nachgewiesen wurde und maßgeblich mitentscheident zur Umgangsregelung führte. Es gab hier jetzt bei der Anhörung auch keinen Beschluss oder ein Urteil, ein Gutachter wird jedenfalls bestellt. Daher meine Frage anders formuliert:

Warum wird der Umgang laut bestehender Regelung, an die sich die Mutter durch andauernde Verweigerung des Umgangs nicht hält, bis zum Gutachten nicht fortgesetzt? Genau dieser Kontakt zu beiden Eltern ist doch wichtig. Im Gegensatz dazu wird doch hier eine weiter fortschreitende Entfremdung noch gefördert, es sind hier schon einige Rechte und Pflichten, die gesetzlich verankert und rechtlich zusichert sind, von der Mutter verletzt und ignoriert worden, regelmäßig und seit vielen Jahren. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird mir und meiner Tochter unser Recht auf Umgang miteinander verwehrt und gibt es denn gar keine Rechtsmittel, die man dagegen im Alleingang einlegen kann, wenn die eigene Anwältin unmotiviert oder nicht qualifiziert genug ist? Was passiert mit den doch eigentlich geregelten Herbsferien, beide sind ja auch sorge- und aufenthalsbestimmungsberechtigt. Dass es so schlimm um unser Familienrecht steht, war mir nicht bewusst, aber nun bin ich und meine Kinder selbst betroffen...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39620 Beiträge, 14175x hilfreich)

Es bringt nichts, wenn Du hier alles wiederholst, wirklich nicht. Bitte versuche doch mal, Dich aufs juristisch Erhebliche zu reduzieren.

Also, wenn ein Gutachten eingeholt wird, dann weiß man nicht, was dem Kindeswohl entspricht. Deshalb wird man schauen, wie die Einschätzung des Fachmannes aussieht.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34411 Beiträge, 5925x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
wenn ein Gutachten eingeholt wird,
Ich werfe hier mal ein K hinein... wenn kein Gutachten eingeholt wird, weiß man nicht...
Zitat (von vaxine):
ein Gutachter wird jedenfalls bestellt.
O.K. Abwarten, was der feststellt.

Offenbar gehts nur noch um die 9jährige Tochter. Der fast 18jährige Sohn darf selbst wählen...mit wem er Umgang pflegt und mit wem nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

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