Hallo liebe Gemeinde!
Ich habe eine Frage zu einer fiktiven Situation und ich würde mich sehr über eine Einschätzung freuen!
Herr Mustermann ist Arbeitnehmer und seit fast 18 Monaten krankgeschrieben und bezieht Krankengeld. Das Krankengeld läuft in zwei Wochen aus. Das Arbeitsverhältnis besteht rechtlich betrachtet weiter fort, da Herr Mustermann nicht gekündigt hat und auch der Arbeitgeber keine Kündigung ausgesprochen hat.
Allerdings kann Herr Mustermann nicht zu seinem Arbeitsplatz zurückkehren, da er dort schlecht behandelt wurde, auch von der Geschäftsführung, was zu seiner Erkrankung beigetragen hat.
Herr Mustermann hat bereits einen Termin mit dem Arbeitsamt vereinbart und er stellt sich darauf ein, bald Arbeitslosengeld beziehen zu müssen. da er aus gesundheitlichen Gründen nicht zum alten Arbeitgeber zurückkehren kann. Herr Mustermann spielt mit dem Gedanken das noch bestehende Arbeitsverhältnis zu kündigen, auch sein Arzt und sogar das Arbeitsamt haben dazu geraten, weil der Arbeitgeber einen sehr schlechten Ruf hat und die Mitarbeiter schlecht behandelt. Herr Mustermann hat seinen Arbeitsvertrag durchgelesen und festgestellt, dass seine Kündigungsfrist aufgrund seiner langen Betriebszugehörigkeit (9 Jahre) mittlerweile 3 Monate beträgt.
Im Arbeitsvertrag steht:
Kündigungsfristen
(1) Nach Ablauf der Probezeit gelten die Kündigungsfristen des § 622 Abs.2 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
(2) Soweit sich die vom Arbeitgeber zu beachtenden Kündigungsfristen in Abhängigkeit von der Dauer des Arbeitsverhältnisses verlängern, gilt diese Verlängerung auch für vom Arbeitnehmer ausgesprochene Kündigungen.
Herr Mustermann kommt also vom Vertrag mit einer ordentlichen und fristgerechten Kündigung nicht rechtzeitig vom Arbeitgeber weg.
Da Herr Mustermann durch seinen Arbeitgeber krank geworden ist, erwägt er, fristlos, d.h. außerordentlich zu Kündigen, damit er sich sofort vom Arbeitgeber lösen kann und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann.
Jetzt die entscheidende Frage: kann Herr Mustermann als Arbeitnehmer fristlos kündigen, wenn es um gesundheitliche Gründe geht und eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses bei diesem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist, weil Herr Mustermann erkrankt ist und seine Gesundheit beim jetzigen Arbeitgeber gefährdet ist?
Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen.
Vielen Dank im Voraus!
Fristlose Kündigung als Arbeitnehmer
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Es gibt ja schließlich noch die Form des Auflösungsvertrages, indem man sich mit dem AG auf ein sofortiges Ende des Arbeitsverhältnisses einigt.
Nein.
Da er ja aktuell krank geschrieben ist, besteht ja keine akute Gefahr. Er kann also regulär kündigen.
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Das gehört wohl hierzu:
https://www.123recht.de/forum/sozialrecht-und-staatliche-leistungen/Erneut-Krankengeld-nach-Aussteuerung-__f623835.html
Du könntest möglichst bei einem Thread bleiben. Danke im Voraus.
Der Termin bei der Arbeitsagentur fand bereits statt? Das ging aber schnell. Also wird der fiktive Beinbruch ausgeschlossen.Zitatsogar das Arbeitsamt haben dazu geraten, :
Hat der Arzt ein schriftliches Attest mit Begründung ausgestellt?
Das dürfte kein Grund sein, denn es geht NUR um Herrn M.Zitatweil der Arbeitgeber einen sehr schlechten Ruf hat und die Mitarbeiter schlecht behandelt. :
Wann ist denn rechtzeitig? Warum hat Herr M. nicht gleich die Arbeitsagentur gefragt, ob man nach fristloser Eigenkündigung auch Anspruch auf ALG hätte?ZitatHerr Mustermann kommt also vom Vertrag mit einer ordentlichen und fristgerechten Kündigung nicht rechtzeitig vom Arbeitgeber weg. :
Antwort: Ja, Herr M. kann sein Arbeitsverhältnis selbst fristlos kündigen. Aber sind 4 Wochen nicht rechtzeitig genug? Es gilt ja Absatz 1 des § 622 BGB.ZitatJetzt die entscheidende Frage: :
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Die hier vielfach wiederholten Gründe braucht Herr M. in der Kündigung überhaupt nicht nennen. Es genügt quasi ein Dreizeiler und die Unterschrift und die nachweisliche Zustellung an den AG.
Die entscheidenden Fragen dürften meiner Meinung nach eher sein,
-ob er in 2 Wochen wieder arbeitsfähig geschrieben wird.
-ob er bei weiterer AU trotzdem ALG-Anspruch hat zB nach § 145 SGB III.
-ob es eine Sperrzeit nach § 159 SGB III gäbe.
Es geht ja wohl fiktiv ums Geld?
Im positiven Fall wird ALG frühestens ab Tag der Arbeitslos-Meldung gezahlt.
Die Auszahlung aufs Konto erfolgt immer zum Monatsende, hier vermutlich frühestens Ende November.
Das sind alles keine arbeitsrechtlichen Fragen. Das ist Sozialrecht.
Die Moderation verschiebt den Beitrag sicher dorthin.
@anami
... bitter weiterlesen: auf (1) folgt (2) unter Kündigungsfristen.
Allen Ratschlägen zum Trotz sollte @norbert sich auf die Kündigungsfrist von 3 Monaten einstellen.
Eine fristlose Kündigung kommt m.E. gar nicht infrage, nachdem @norbert es bei diesem als mies bekannten AG, der zudem zu seiner Erkrankung beigetragen haben soll, am Ende 9 lange Jahre ausgehalten hat ...
Und, wenn schon bekannt mieser AG: Wozu sollte so ein AG ihm entgegenkommen mit einem Aufhebungsvertrag (und wozu würde dieser helfen)?
Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen!
ZitatDu könntest möglichst bei einem Thread bleiben. Danke im Voraus. :
Ich hätte es auch in meinem anderen Beitrag einstellen können. Beim nächsten Mal weiß ich es besser.
ZitatDer Termin bei der Arbeitsagentur fand bereits statt? Das ging aber schnell. Also wird der fiktive Beinbruch ausgeschlossen. Hat der Arzt ein schriftliches Attest mit Begründung ausgestellt? :
Der Termin bei der Arbeitsagentur fand bereits statt. Der fiktive Beinbruch ist erst einmal ausgeschlossen. Herr Mustermann hat von seinem Hausarzt ein Attest bekommen, in welchem zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses geraten wird. Die Arbeitsagentur hat das Attest bereits erhalten und die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch Herrn Mustermann abgesegnet, das heißt, es wird keine Sperre beim Arbeitslosengeld geben. Zwar rechtlich nicht relevant, aber trotzdem wissenswert: der Arbeitgeber hat einen sehr schlechten Ruf, selbst bei der Arbeitsagentur.
ZitatWann ist denn rechtzeitig? Warum hat Herr M. nicht gleich die Arbeitsagentur gefragt, ob man nach fristloser Eigenkündigung auch Anspruch auf ALG hätte? :
Mit rechtzeitig ist gemeint, schnellstmöglich aus dem Vertrag zu kommen, damit Herr Mustermann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann. Herr Mustermann ist arbeitswillig und auch fähig dazu, nur nicht mehr beim aktuellen Arbeitgeber, da dort seine Gesundheit ernsthaft gefährdet wäre und der Umgang mit den Mitarbeitern unmenschlich ist. Die Arbeitsagentur weiß das und hat Verständnis dafür gezeigt. Herr Mustermann hat erst später (leider), also nach dem Termin festgestellt, dass er wohl nicht so schnell aus dem Arbeitsvertrag herauskommt, wegen der Kündigungsfrist.
ZitatAntwort: Ja, Herr M. kann sein Arbeitsverhältnis selbst fristlos kündigen. Aber sind 4 Wochen nicht rechtzeitig genug? Es gilt ja Absatz 1 des § 622 BGB. :
Gut zu wissen, dass Herr Mustermann fristlos kündigen kann. Aber: Herr Mustermann steht seit neun Jahren unter Vertrag. Vier Wochen Kündigungsfrist? Das war auch mein Gedanke. Im Arbeitsvertrag wird im Abschnitt "Kündigungsfristen" im ersten Absatz nur auf § 622 Abs.2 Satz 1 BGB Bezug genommen. Das ist mir auch aufgefallen. Erst im zweiten Absatz steht, dass die Kündigungsfrist des Arbeitgebers auch die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers ist und mit der Betriebszugehörigkeit verlängert wird. Da aber im ersten Absatz nur auf § 622 Abs.2 Satz 1 Bezug genommen wird, bedeutet das, dass die Kündigungsfrist von Herrn Mustermann gar nicht 3 Monate beträgt? Er ist seit 9 Jahren in dieser Firma unter Vertrag. Verstehe ich es richtig, dass die Kündigungsfrist also doch nur vier Wochen beträgt?
Falls es dazu beiträgt: Herr Mustermann ist rechtlich nur ein "normaler" Angestellter.
ZitatAllen Ratschlägen zum Trotz sollte @norbert sich auf die Kündigungsfrist von 3 Monaten einstellen. :
Eine fristlose Kündigung kommt m.E. gar nicht infrage, nachdem @norbert es bei diesem als mies bekannten AG, der zudem zu seiner Erkrankung beigetragen haben soll, am Ende 9 lange Jahre ausgehalten hat ...
Und, wenn schon bekannt mieser AG: Wozu sollte so ein AG ihm entgegenkommen mit einem Aufhebungsvertrag (und wozu würde dieser helfen)?
Das sind bittere Aussichten. Herr Mustermann war hart im Nehmen und hat es sehr lange mit sich machen lassen, bis es gesundheitlich nicht mehr ging. Er hat immer Leistung gezeigt und war nie krank. Als er dann für andere Kollegen noch mitarbeiten musste und von den Vorgesetzten gemobbt wurde, ist er gesundheitlich zusammengebrochen. Es ist zwar rechtlich nicht relevant aber: er wurde nicht einmal fair bezahlt. Der Arbeitgeber hat sich in den 18 Monaten nicht ein einziges Mal nach dem Gesundheitszustand von Herrn Mustermann erkundigt. Der Arbeitgeber wird ihn sehr wahrscheinlich auch nicht mit einem Aufhebungsvertrag entgegen kommen, da die Geschäftsführung die Mitarbeiter alle schlecht behandelt und Macht haben wil.
Dann sehe ich die fristlose K als für Herrn M. mögliche Variante. Der AG wird Herrn M. und die Arbeitsagentur vermutlich zögerlich *bedienen.* (Arbeitsbescheinigung). Und ohne diese kann die Agentur kein ALG berechnen, auch nicht auszahlen.ZitatMit rechtzeitig ist gemeint, schnellstmöglich aus dem Vertrag zu kommen, damit Herr Mustermann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann. :
@blaubär+:
Ist diese Knebel-Kü-Frist-Klausel in diesem AV wirksam?
Warum sollte eine fristlose nicht möglich sein? Weil sie im AV und im BGB nicht aufgeführt ist?
In der fristlosen K. könnte dann (statt hier) auf die ungeheuerlichen Schikanen des AG und die 18monatiger AU hingewiesen werden. Das wäre mE die Unzumutbarkeit
https://rightmart.de/ratgeber/fristlose-kuendigung-arbeitnehmer
@TE:
Schnellstmöglich der Vermittlung zur Verfügung stehen? Herr M. konnte doch längst selbst nach einer Beschäftigung suchen und sich bewerben. Das hätte er längst tun können, damit er jetzt nicht Zeit/Geld mit solchen Überlegungen zu fiktiven Beinbrüchen und Eigenkündigungen und anderen umständlichen Gedankenkonstruktionen verliert.
Die Arbeitsagentur hat jetzt bzw. dann ab echter Arbeitslosigkeit garantiert nicht plötzlich einen Haufen passender V-Vorschläge für Herrn M.
Herr M. kann also mE alles parallel machen.
Jaha, es ist angekommen.Zitatda dort seine Gesundheit ernsthaft gefährdet wäre und der Umgang mit den Mitarbeitern unmenschlich ist. :
Oder: Man riskiert es ab 1.Tag der Arbeitsfähigkeit, sich wieder frisch und munter und gesund und arbeitswillig =arbeitsfähig im Betrieb vorzustellen.
Ob der AG Herrn M. vom Hof jagt oder Herr M ob dieser Gefahr gleich in sein altes Krankheitsbild zusammenbricht, stellt sich alsbald heraus.
!! Herr M. könnte noch heute diesen 3 Zeiler schreiben, fristlos, hilfsweise zum nächst möglichen Termin kündigen...und dem AG zustellen.
Morgen ist der 30.9....falls doch auf 3 Monate geschielt würde.
Ich frage nochmal: Ab wann ist Herr M. wieder --arbeitsfähig-- geschrieben durch den Arzt?
ZitatKnebel-Kü-Frist-Klausel in diesem AV :
Im ernst? Das ist doch eine absolut übliche Klausel; was soll diese Diffamierung??
Und für die Fristlose eine neunjährige Leidensgeschichte bemühen? Darin sehe ich keinen brauchbaren Ansatz.
ZitatDann sehe ich die fristlose K als für Herrn M. mögliche Variante. Der AG wird Herrn M. und die Arbeitsagentur vermutlich zögerlich *bedienen.* (Arbeitsbescheinigung). Und ohne diese kann die Agentur kein ALG berechnen, auch nicht auszahlen. :
Herr Mustermann wird dann die fristlose Kündigung in Betracht ziehen müssen, aus gesundheitlichen Gründen, weil die Gesundheit bei diesem Arbeitgeber ernsthaft gefährdet ist. Sein Arzt ist übrigens der gleichen Meinung und hat wie bereits erwähnt auch ein Attest dafür ausgestellt. Eine Sperre würde es vom Arbeitsamt nicht geben, das wurde beim ersten Termin bereits bestätigt. Die Geschäftsführung wird in jeder Situation die Oberhand wahrscheinlich behalten, und die Ausstellung der Arbeitsbescheinigung wird wahrscheinlich bewusst hinausgezögert werden. Das wäre in dieser Firma nicht das erste Mal. Andere Kollegen mussten beispielsweise auch Monate später nach der Kündigung der Geschäftsführung hinterherlaufen, weil diese sich geweigert hat, ein Arbeitszeugnis auszustellen. Es ist vielleicht nicht für diesen Fall relevant, aber: einige Wochen vor seiner Erkrankung hatte Herr Mustermann höflich nach einer Gehalsterhöhung gefragt, weil er überdurchschnittlich viel geleistet hat und er der Meinung war endlich anständig bezahlt zu werden (er wurde weit unter Marktwert bezahlt), die Geschäftsführung wurde während des Gesprächs frech und beleidigend, leider gab es keinen Zeugen. Das sagt alles über diese Firma aus.
ZitatSchnellstmöglich der Vermittlung zur Verfügung stehen? Herr M. konnte doch längst selbst nach einer Beschäftigung suchen und sich bewerben. Das hätte er längst tun können, damit er jetzt nicht Zeit/Geld mit solchen Überlegungen zu fiktiven Beinbrüchen und Eigenkündigungen und anderen umständlichen Gedankenkonstruktionen verliert. Die Arbeitsagentur hat jetzt bzw. dann ab echter Arbeitslosigkeit garantiert nicht plötzlich einen Haufen passender V-Vorschläge für Herrn M. :
Herr M. kann also mE alles parallel machen.
Herr Mustermann hat sich seit Beginn seiner Krankschreibung nach neuer Arbeit umgesehen und sich mehrfach beworben. Das tut er auch jetzt noch. Er hatte auch schon mehrere Vorstellungsgespräche gehabt, leider ist nichts daraus geworden. Zu dem Zeitpunkt wusste er noch nicht, dass sein Arbeitsvertrag eine für ihn ungünstige Klausel zur Kündigungsfrist hat (ja, er hat einen Fehler gemacht weil er es übersehen hat). Würde er jetzt bei einem anderen Betrieb eine Zusage bekommen, dann muss er einen Weg finden, aus dem jetzigen Arbeitsvertrag herauszukommen. Eventuell wäre es möglich bei einer Firma in der Nähe anzufangen, und zwar zum 01. November. Es muss also einen Weg geben aus dem Vertrag schnell herauszukommen, auch deshalb weil Herr Mustermann nicht arbeitslos sein will. Falls es relevant ist: Herr Mustermann ist nur ein "einfacher" Angestellter. Keine Führungskraft oder eine vergleichbare "hohe" Position.
ZitatJaha, es ist angekommen. :
Oder: Man riskiert es ab 1.Tag der Arbeitsfähigkeit, sich wieder frisch und munter und gesund und arbeitswillig =arbeitsfähig im Betrieb vorzustellen.
Ob der AG Herrn M. vom Hof jagt oder Herr M ob dieser Gefahr gleich in sein altes Krankheitsbild zusammenbricht, stellt sich alsbald heraus.
Eine Rückkehr in diese Firma, oder sollte man besser sagen Absteige, ist für Herrn Mustermann keine Option. Während der Krankschreibung konnte Herr Mustermann sich etwas erholen. Es ist auch möglich, dass Herr Mustermann vom Hof gejagt werden würde. Einem Kollegen, der ernsthaft erkrankte, erging es so, Herr Mustermann hat es selbst miterlebt. Die Firma hat übrigens sehr viele Mitarbeiter verloren.
Zitat!! Herr M. könnte noch heute diesen 3 Zeiler schreiben, fristlos, hilfsweise zum nächst möglichen Termin kündigen...und dem AG zustellen. :
Morgen ist der 30.9....falls doch auf 3 Monate geschielt würde.
Wenn es tatsächlich in diesem Fall möglich ist, fristlos zu kündigen, dann wird er diesen Weg gehen müssen.
ZitatIch frage nochmal: Ab wann ist Herr M. wieder --arbeitsfähig-- geschrieben durch den Arzt? :
Mit Ende des Krankengeldes ist Herr Mustermann wieder arbeitsfähig.
-- Editiert von User am 29. September 2024 18:47
ZitatIm ernst? Das ist doch eine absolut übliche Klausel; was soll diese Diffamierung? :
Bei Anami ist die Unfug-Quote mitunter recht hoch ....
ZitatUnd für die Fristlose eine neunjährige Leidensgeschichte bemühen? Darin sehe ich keinen brauchbaren Ansatz. :
Völlig richtig.
Aber wenn der AG nichts gegen die fristlose unternimmt, dann dürfte diese durchaus Gültigkeit entfalten.
ZitatWenn es tatsächlich in diesem Fall möglich ist, fristlos zu kündigen, dann wird er diesen Weg gehen müssen :
So viele Worte....dann kündigen sie doch einfach fristlos, spätestens wenn sie einen neuen Job haben. Glauben sie ernsthaft, ihr AG wird ihnen Steine in den Weg legen? 18 Monate krank, Forderung nach Gehaltserhöhung, wenn Sie dann da auch so auftreten wie hier.....der hält Ihnen eher doch noch das Hoftor auf.
ZitatSo viele Worte....dann kündigen sie doch einfach fristlos, spätestens wenn sie einen neuen Job haben. Glauben sie ernsthaft, ihr AG wird ihnen Steine in den Weg legen? 18 Monate krank, Forderung nach Gehaltserhöhung, wenn Sie dann da auch so auftreten wie hier.....der hält Ihnen eher doch noch das Hoftor auf. :
Haben Sie den Text überhaupt gründlich gelesen? Herr Mustermann hat vor seiner Erkrankung nach einer Gehaltserhöhung gefragt! Er hat neun Jahre dort gearbeitet und stets überdurchschnittliche Leistungen gezeigt und er war nie krank. Als er verständlicherweise nach mehr Gehalt fragte, wurde er beleidigt und beschimpft. Nach diesem Vorfall hat er noch Monate weiter gearbeitet, bevor er nicht mehr konnte, weil das Mobbing durch die Vorgesetzten und das Miteinander unerträglich wurde.
ZitatHerr Mustermann hat vor seiner Erkrankung nach einer Gehaltserhöhung gefragt! :
Na, sowas aber auch! Dieser Alarmismus, der sich in Rufzeichen ausdrückt! ---
Die bei so einer miesen Firma doch wohl eher erwartbare Ablehnung gibt wahrlich einen Grund, in Depression zu verfallen, oder wie?
Gegen Beleidigungen freilich hätte M. vorgehen können.
Mobbing wäre nachzuweisen oder mindestens plausibel zu machen, hätte M. denn ein Mobbingtagebuch geführt. So ist es nur ein Wort für jedwedes schlechte Benehmen oder sonst zu Missbilligendes.
ZitatHaben Sie den Text überhaupt gründlich gelesen? :
Habe ich. Obwohl aus Ihren Worten in praktisch jeder Zeile das gekränkte Ego und eine völlig einseitige SIchtweise herauszulesen ist, habe ich es mir angetan. Von dem fast schon schmerzhaften Wegdrücken der Verantwortung ganz zu schweigen - es sind eben immer die anderen.
Sie allerdings scheinen nicht nachvollziehen zu können, wie ein AG denkt. Sie fragen nach einer Gehaltserhöhung, offenbar wurde Ihnen diese - trotz Ihrer Meinung nach überdurchschnittlicher Leistung- nicht von alleine gewährt. Dann werden Sie irgendwann krank - und das 18 Monate lang.
Für den AG heißt das: bestenfalls normal durchschnittlicher Mitarbeiter, dann soll es mehr Geld geben = unzufriedener Mitarbeiter. Gibt es nicht, dann wird er krank. Nach 18 Monaten hat sich das Unternehmen umorganisiert, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit braucht man Sie gar nicht mehr so richtig, jedenfalls muss man aber erstmal wieder gucken, wohin mit Ihnen. Und ob Sie wohl nochmal krank werden? Jemand der so lange krank war, könnte durchaus wieder erkranken bzw. in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt sein.
Ja, vielleicht ist das ein Sauladen, mag sein. Vielleicht verkennt der AG auch die Situation und ihre Qualitäten. Machen Sie sich aber klar, dass ihr AG vielleicht einfach nur eine ganz andere Sicht auf die Dinge hat. Die könnte durchaus so sein, wie von mir beschrieben.
Aber Sie machen lieber drölfhundert Worte, statt zu handeln. Ihnen geht es zuvörderst um die Botschaft, dass Sie jedenfalls an der misslichen Situation keinerlei Verantwortung tragen. Deswegen stellen sie auch Kleinigkeit "richtig" und untermauern die mit Ausrufezeichen. Sie tragen aber Verantwortung, für sich selbst. Erst in zweiter Linie geht es Ihnen wohl um Inhaltliches. Hören Sie lieber auf damit, machen Sie sich davon frei und kommen Sie mit dem Hintern hoch, das bringt sonst alles nichts. Sie werden nämlich den AG, mit dem sie offenbar unzufrieden sind, nicht ändern.
JA. Es bringt nichts mehr, das hier weiter vor sich herzutragen. Liest du überhaupt, was hier geschrieben wird? Entscheiden---und dann TUN.Zitatweil die Gesundheit bei diesem Arbeitgeber ernsthaft gefährdet ist. :
Zur Arbeitsagentur: Keine Sperrzeit? OK.
Wenn man --arbeitsfähig-- geschrieben ist vom Arzt, gilt die ALG-Sonderregelung § 145 SGB III nicht.
Wenn man --arbeitsfähig-- geschrieben ist vom Arzt, und nicht gekündigt hat/gekündigt wurde, ist man nicht arbeitslos nach § 138 SGB III. Man steht noch im Beschäftigungsverhältnis.
In seiner gesundh. Verfassung? Es wundert nicht, dass daraus nie etwas wurde. Oder es wundert, dass man volle18 Monate --arbeitsunfähig-- war. Lohn unter Marktwert gibts nicht, aber sich woanders zu bewerben, wo man *wertgeschätzt* wird, das geht immer.ZitatHerr Mustermann hat sich seit Beginn seiner Krankschreibung nach neuer Arbeit umgesehen :
Dann tut die Arbeitsagentur, was zu tun ist.ZitatArbeitsbescheinigung wird wahrscheinlich bewusst hinausgezögert werden. :
Es ist möglich, diese Kündigung zu schreiben, sie nachweislich dem AG zuzustellen.ZitatWenn es tatsächlich in diesem Fall möglich ist, fristlos zu kündigen, dann wird er diesen Weg gehen müssen. :
Alles weitere ergibt sich. SPÄTER.
Dieser Zusammenhang ist nicht nachvollziehbar und außerdem falsch. Es gibt nur kein Geld von der KK, egal wie krank man sich fühlt. Deine Konstruktion ist fehler-und lückenhaft, teilweise unglaubwürdig. Unwichtiges wiederholst du bis zum *** und Fakten umschreibst du aus deiner engen Weltsicht.ZitatMit Ende des Krankengeldes ist Herr Mustermann wieder arbeitsfähig. :
Vielen Dank für diese Sicht.ZitatGlauben sie ernsthaft, ihr AG wird ihnen Steine in den Weg legen? :
Völlig richtig.ZitatAber wenn der AG nichts gegen die fristlose unternimmt, dann dürfte diese durchaus Gültigkeit entfalten. :
Fazit: Wenn es gar nicht um GELD geht--- ist wohl alles geklärt und vielfach geschrieben.
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