Gesetz zur Kostenvermeidung

29. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Kievi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesetz zur Kostenvermeidung

Hallihallo,
als juristischer Laie bin ich nun im Netz schon öfters über die Aussage gestolpert, das alle an einem Prozess Beteiligten zur Kostenvermeidung gesetzlich verpflichtet sind. Ich finde aber dafür keine seriöse Bestätigung, oder einen Paragrafen. Oder steht so etwas in der Prozessordnung?

Und wenn dem so ist... ist es damit möglich einen Unterhaltsprozess abzusagen um das zu Klärende im Rahmen einer Mediation zu klären?

Hintergrund ist, ich muss auf jeden Cent achten. Meine Frau will die Scheidung. Ich habe mehrfach erklärt, mit allen Forderungen einverstanden zu sein. Ich kenne keine einzige Frage, die noch offen ist. Trotzdem versucht mich meine Frau in einen Prozess zu drängen, für den ich einen Rechtsanwalt bräuchte.

Vielen Dank für eine Antwort und die aufgebrachte Zeit.

kievi

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39587 Beiträge, 14170x hilfreich)

Geht es um Kindesunterhalt oder um Unterhalt für die Frau? Kindesunterhalt kann man gratis beim Jugendamt titulieren lassen. Dann ist der begehrte Titel in der Welt.

wirdwerden

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#2
 Von 
Kievi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Geht es um Kindesunterhalt oder um Unterhalt für die Frau? Kindesunterhalt kann man gratis beim Jugendamt titulieren lassen. Dann ist der begehrte Titel in der Welt.


Vielen Dank für die Antwort.
Es geht um meinen Unterhalt. Ich bin 55 Jahre alt, schwerbehindert und deshalb Frührentner. Mein Anwalt und der Anwalt meiner Frau haben über alles Einigkeit erzielt. Allerdings kam es dazu, das ich meinem Anwalt gekündigt habe. Wie ich finde, aus gutem Grund. Tut aber hier nichts zur Sache.

Nun existiert also schriftlich über alles Einigkeit. Trotzdem hält meine Frau an dem Verfahren fest. Was meiner Meinung nach, nur Schikane ist, und für unnötige Kosten sorgt.

kievi

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39587 Beiträge, 14170x hilfreich)

Ich bin etwas irritiert. Okay, es geht um Zahlungen Deiner Frau an Dich, wenn ich das richtig sehe? Okay, sie zahlt für Dich Unterhalt, alles klar? Die Höhe, die Dauer? Dann dürfte ein Rechtsschutzinteresse nicht da sein. Wie soll dann der Antrag lauten, genau, auf den Punkt?

Irgendwo müsst Ihr Euch doch dann nicht einig sein?

wirdwerden

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#4
 Von 
Kievi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich bin etwas irritiert. Okay, es geht um Zahlungen Deiner Frau an Dich, wenn ich das richtig sehe? Okay, sie zahlt für Dich Unterhalt, alles klar? Die Höhe, die Dauer? Dann dürfte ein Rechtsschutzinteresse nicht da sein. Wie soll dann der Antrag lauten, genau, auf den Punkt?


Entschuldigung wenn ich für Verwirrung gesorgt habe.
All das von Dir genannte, wurde zwischen den Anwälten ausgehandelt. Mir ging es nie darum, noch einen Cent mehr zu bekommen, sondern das es so einfach und schnell beendet wird. Mir ist kein Punkt auch nur Ansatzweise bekannt, der nicht geklärt sein soll.

Trotzdem habe ich nun eine Vorladung in der Familiensache bekommen. Weiteres lässt sich der Ladung nicht entnehmen.

Aufgrund meiner gesundheitlichen Situation sehe ich diese Verhandlung als Belastung an. Ich bin auch überzeugt davon, das mich mein Arzt ohne zu schummeln, für den Tag als verhandlungsunfähig Krank schreiben würde.

Ich will aber der Sache gar nicht aus dem Weg gehen, nur würde ich gerne beantragen, das die Sache außergerichtlich zu Ende gebracht wird. Sei es in einem schriftlichen Verfahren, mit einem Mediator oder wie auch immer.

Danke für Deine Zeit

kievi

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39587 Beiträge, 14170x hilfreich)

Man wüsste ja gerne, in welcher Angelegenheit man eine Ladung erhalten hat. Vielleicht mal Deinen Anwalt fragen? Ehe wir hier nicht den Streitgegenstand genau umrissen haben, können wir auch nicht helfen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kievi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Man wüsste ja gerne, in welcher Angelegenheit man eine Ladung erhalten hat. Vielleicht mal Deinen Anwalt fragen? Ehe wir hier nicht den Streitgegenstand genau umrissen haben, können wir auch nicht helfen.


Ich werde das gleich morgen klären und mich dann wieder melden. Bis dahin sage ich dankeschön für die Hilfe und wünsche einen schönen Abend.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124676 Beiträge, 40388x hilfreich)

Zitat (von Kievi):
das alle an einem Prozess Beteiligten zur Kostenvermeidung gesetzlich verpflichtet sind. Ich finde aber dafür keine seriöse Bestätigung, oder einen Paragrafen. Oder steht so etwas in der Prozessordnung?

Das steht nirgendwo, da es so was nicht nicht gibt.
Es gibt eine Schadenminderungspflicht. Um im Verfahrenskostenrecht ist geregelt, das nur notwendige Kosten der Rechtverfolgung erstattet werden müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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