Hallo zusammen,
folgende Situation:
- Ich habe einen Mietvertrag per App zur Verfügung gestellt bekommen, den ich ausdrucken und im Original unterschrieben per Post zurückschicken soll
- Der Vermieter ist ein sehr großes Unternehmen, der Vertragsabschluss findet außerhalb der Geschäftsräume (also Unterschrift bei mir Zuhause) und als Fernabsatzgeschäft statt
- Ich habe die exakte Wohnung NICHT gesehen. Es gibt 3 Wohnungen, die laut Vermieter alle exakt gleich sind, nur anderes Stockwerk. Eine davon hab ich gesehen, ich bekomme aber eine andere
Im Mietvertrag steht folgendes: https://imgur.com/a/H1jUjCv
Hab ich hier ein Widerrufsrecht oder nicht? Ich vermute eindeutig ja.
Aber die entscheidende Frage ist: Erlischt dieses Widerrufsrecht wenn ich die exakte Wohnung vor meiner Unterschrift noch besichtige, OBWOHL dieses Widerrufsrecht so im Vertrag steht? An Fernabsatzvertrag und außerhalb der Geschäftsräume ändert sich dabei nichts.
Das Widerrufsrecht wäre sehr wichtig hier für mich, da der Vertrag eine sehr kurze Deadline (11.10.) hat, ich aber noch eine andere Antwort einer anderen Wohnung erwarte, die allerdings etwas dauern könnte noch.
Vielen Dank für jede Hilfe!
Hab ich hier ein Widerrufsrecht beim Mietvertrag oder nicht?
30. September 2024
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Frage vom 30. September 2024 | 09:54
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hab ich hier ein Widerrufsrecht beim Mietvertrag oder nicht?
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#1
Antwort vom 30. September 2024 | 10:32
Von
Status: Richter (8036 Beiträge, 1655x hilfreich)
ZitatAber die entscheidende Frage ist: Erlischt dieses Widerrufsrecht wenn ich die exakte Wohnung vor meiner Unterschrift noch besichtige, OBWOHL dieses Widerrufsrecht so im Vertrag steht? An Fernabsatzvertrag und außerhalb der Geschäftsräume ändert sich dabei nichts. :
Das kommt darauf an, was DAVOR im Mietvertrag steht. Wird da eine konkrete Wohnung genannt oder nicht. Ich tendiere aber dazu: 14 Tage gelten egal, welche Wohnung man konkret gesehen hat
#2
Antwort vom 30. September 2024 | 10:38
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas kommt darauf an, was DAVOR im Mietvertrag steht. Wird da eine konkrete Wohnung genannt oder nicht. :
Ja. Es wird genau die exakte Wohnung genannt die ich bekomme. Diese habe ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesehen.
Es könnte aber sein, dass ich sie noch innerhalb der nächsten 1-2 Wochen zu sehen bekomme. Würde dann das Widerrufsrecht erlischen, obwohl es im Vertrag steht? Wenn ich bis dahin noch nicht unterschrieben hab?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 30. September 2024 | 11:26
Von
Status: Lehrling (1463 Beiträge, 257x hilfreich)
Nein.ZitatWürde dann das Widerrufsrecht erlischen, obwohl es im Vertrag steht? :
Das dürfte ein Problem werden. Der Mietvertrag wird laut erstem Beitrag erst geschlossen, wenn die Papierform mit Unterschrift vorliegt.ZitatWenn ich bis dahin noch nicht unterschrieben hab? :
#4
Antwort vom 30. September 2024 | 11:43
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas dürfte ein Problem werden. Der Mietvertrag wird laut erstem Beitrag erst geschlossen, wenn die Papierform mit Unterschrift vorliegt. :
Das heißt also im Umkehrschluss, damit ich ein Widerrufsrecht bekomme, muss ich unterschreiben, bevor ich die exakte Wohnung besichtige. Richtig?
Ich brauche dieses Widerrufsrecht, weil diese 14 Tage mir genau den Spielraum geben, den ich benötige um auf eine weitere Antwort zu warten.
Sagen wir mal das Unternehmen meldet sich jetz diese Woche bei mir und bietet mir ein Termin zur Besichtigung am 9.10. an. Ich unterschreibe den Vertrag am 7.10. und schicke den per Einschreiben weg. Besichtige die Wohnung am 9.10., dann sollte ja mein Widerrufsrecht bestehen bleiben oder?
#5
Antwort vom 30. September 2024 | 15:46
Von
Status: Lehrling (1463 Beiträge, 257x hilfreich)
Ja.ZitatBesichtige die Wohnung am 9.10., dann sollte ja mein Widerrufsrecht bestehen bleiben oder? :
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