Hallo liebes Forum,
ich bin hier unterwegs, um für einen guten Freund etwas zu klären. Da er in der Schweiz lebt, sicht mit dem deutschen Erbrecht nicht auskennt und ihn die ganze Situation überfordert, habe ich angeboten, ihn zu unterstützen.
Es geht um den folgenden Sachverhalt. Seine Grossmutter ist letztes Jahr verstorben und hinterlässt ein Erbe von ca. 300'000 Euro. Nun gibt es ein handschriftliches Testament, in dem zu lesen ist, dass die beiden Töchter die Haupterben sind und mein Freund mit einer Summe von 10'000 Euro bedacht wird. Das Testament ist meines Erachtens nach gültig, da alle Angaben (bis auf den Geburtsort der Grossmutter) vorhanden sind. Eine anwaltliche oder notarielle Beglaubigung zum Testament gibt es allerdings nicht.
Meine Frage ist, tritt nicht mein Freund, als Erbe seines verstorbenen Vaters, das dritte Kind der verstorbenen Oma, auch beim Nachlass der Oma in die Erbfolge ein? Oder ist dies mit seiner Erwähung und dem Erbe von 10'000 Euro im Testament abgegolten? Stände ihm nicht wenigstens der Pflichteil des Vaters zu?
Er hatte bereits Kontakt mit einem deutschen Anwalt, der ihm beschieden hat, dass es an dem Testament nichts zu rütteln gibt. Die Erbfolge über den Vater und ein eventueller Pflichteil wurden gar nicht von dem Anwalt erwähnt.
Mir ist bewusst, dass mein persönliches Rechtsverständnis nicht unbedingt viel mit dem tatsächlichen Recht zu tun hat, aber dennoch macht mich die Situation etwas stutzig. Bisher konnte ich im Netz allerdings nichts zu diesem speziellen Fall finden und würde mich freuen, wenn ich hier eine Rückmeldung bekommen kann.
Vielen Dank schon einmal und liebe Grüsse
Olli
Pflichteil trotz Erwähnung im Testament?
30. September 2024
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Frage vom 30. September 2024 | 09:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichteil trotz Erwähnung im Testament?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 30. September 2024 | 12:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo
ich sehe das genau so wie Du, dass Dein Freund an die Stelle seines vorverstorbenen Vaters gerückt ist. Damit wäre er zusammen mit den beiden Schwestern des Vaters gesetzlicher Erbe und ist durch das Vermächtnis enterbt worden. Meiner laienhaften Meinung nach sollte er somit Anspruch auf den Pflichtteil haben.
Da es hier um eine Differenz von ca. 40.000 € geht würde ich an seiner Stelle einen auf Erbrecht spezialisierten Anwalt explizit dazu befragen.
Gruß
#2
Antwort vom 30. September 2024 | 15:58
Von
Status: Richter (8281 Beiträge, 4564x hilfreich)
ZitatMeine Frage ist, tritt nicht mein Freund, als Erbe seines verstorbenen Vaters, das dritte Kind der verstorbenen Oma, auch beim Nachlass der Oma in die Erbfolge ein? :
Der Enkel wurde durch das Testament enterbt und hat somit einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Zitat:Oder ist dies mit seiner Erwähung und dem Erbe von 10'000 Euro im Testament abgegolten?
Nein.
Zitat:Stände ihm nicht wenigstens der Pflichteil des Vaters zu?
Korrekt.
Da der Enkel lediglich ein Vermächtnis in Höhe von EUR 10.000 erhalten hat, steht ihm ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zu, den er innerhalb von drei Jahren gegenüber den Erben geltend machen kann. Um den genauen Anspruch zu beziffern, sollte der Enkel ein Nachlassverzeichnis fordern.
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