Folgende Situation.
Neue Stelle wurde angetreten ohne schriftlichen Vertrag. Entwurf sieht Vollzeit und unbefristet vor.
Ich habe mehrfach betont, dass ich Teilzeit arbeiten möchte in den ersten 2 Monaten, da Anstellung sehr spontan war.
1. Arbeitstag normal gearbeitet, Ausweis bekommen, Sofortanmeldung Sozialversicherung etc.
Dann bin ich krank geworden, ordnungsgemäß gemeldet und AU vorgelegt.
Am 3. Tag kommt die Nachricht per Mail, dass der AG kein Arbeitsverhältnis eingehen möchte aufgrund meines Teilzeitwunsches und ich solle den Ausweis etc per Post zusenden.
Hab ich gemacht wie gewünscht.
Nun hab ich Gehalt ausgezahlt bekommen für den 1. Arbeitstag und AG sieht die Sache als erledigt an.
ABER: Müsste das Arbeitsverhältnis dann nicht erst noch schriftlich gekündigt werden ? Mail reicht ja nicht aus und durch die Gehaltszahlung ist ja ein Arbeitsverhältnis nachgewiesen. Dass der Arbeitgeber den Ausweis zurückfordert ist ja auch nicht als fehlender Arbeitswille meinerseits auszulegen.
Und die Meldung bei der Krankenkasse müsste auch noch bestehen und ich kann Krankengeld für die AU-Zeit beantragen?
Fragen über Fragen
Und nun? Ja nein vielleicht weiß nicht?
30. September 2024
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Frage vom 30. September 2024 | 11:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Und nun? Ja nein vielleicht weiß nicht?
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#1
Antwort vom 30. September 2024 | 11:54
Von
Status: Junior-Partner (5653 Beiträge, 2520x hilfreich)
ZitatDass der Arbeitgeber den Ausweis zurückfordert ist ja auch nicht als fehlender Arbeitswille meinerseits auszulegen. :
Nein, aber das du es gemacht hast, dürfte als Zustimmung zu dem unterbreiteten Aufhebungsvertrag gewertet werden.
#2
Antwort vom 30. September 2024 | 11:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNein, aber das du es gemacht hast, dürfte als Zustimmung zu dem unterbreiteten Aufhebungsvertrag gewertet werden. :
Der aber widerum der Schriftform und meiner Unterschrift bedarf ... Was beides nicht geschehen ist.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 30. September 2024 | 12:23
Von
Status: Unbeschreiblich (34411 Beiträge, 5925x hilfreich)
Woraus leitest du das ab?ZitatDer aber widerum der Schriftform und meiner Unterschrift bedarf :
Ja.Zitatund ich kann Krankengeld für die AU-Zeit beantragen? :
#4
Antwort vom 30. September 2024 | 12:56
Von
Status: Lehrling (1463 Beiträge, 257x hilfreich)
Waren die Antworten im alten Thread nicht passend? Oder warum hast Du den alten Account gelöscht?
https://www.123recht.de/forum/arbeitsrecht/Schadensersatzanspruch-oder-so-erlaubt-__f623560.html
#5
Antwort vom 30. September 2024 | 19:54
Von
Status: Unbeschreiblich (124737 Beiträge, 40398x hilfreich)
ZitatABER: Müsste das Arbeitsverhältnis dann nicht erst noch schriftlich gekündigt werden ? :
Was für ein Arbeitsverhältnis denn? Dazu hätte es doch wohl erst mal einer gültige vertraglichen Vereinbarung über ein Arbeitsverhältnis bedurft.
ZitatDer aber widerum der Schriftform und meiner Unterschrift bedarf :
Und die Rechtsgrundlage dafür sollte was konkret sein?
Zitatdurch die Gehaltszahlung ist ja ein Arbeitsverhältnis nachgewiesen. :
Ja, für diesen einen Tag ...
ZitatNun hab ich Gehalt ausgezahlt bekommen für den 1. Arbeitstag und AG sieht die Sache als erledigt an. :
Ich würde sagen zu recht.
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