Fahrrad abstellen vor dem Hauseingang.

30. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
tormaz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrrad abstellen vor dem Hauseingang.

Hallo zusammen,

ich wohne als Mieter in einem Mehrparteienhaus. In unserem Haus gibt es einen Fahrradkeller, der jedoch nicht besonders bequem ist, und dort stehen in der Regel die Fahrräder. Vor dem Hauseingang haben wir einen großen überdachten Vorraum, in dem sich unter anderem die Briefkästen befinden. Früher konnten dort auch Autos parken.

Bei einer kürzlichen Eigentümerversammlung wurde beschlossen, dass dort keine Autos mehr abgestellt werden dürfen, und stattdessen wurden einige Pflanzenkübel aufgestellt. Da ich mein Fahrrad tagsüber oft benutze, stelle ich es gelegentlich in diesem Vorraum ab. Über Nacht steht es jedoch immer im Fahrradkeller.

Nun hat sich jemand bei der Hausverwaltung beschwert, dass die Pflanzenkübel angeblich beschädigt werden und dass dies kein Parkplatz sei, weswegen ich mein Fahrrad dort nicht abstellen soll. Vor dem Haus gibt es jedoch kaum geeignete Abstellmöglichkeiten, da der Platz sehr eng und unpraktisch ist.

Mein Sohn, der nach der Schule oft verschiedene AGs besucht, stellt sein Fahrrad ebenfalls vorübergehend in diesem Bereich ab. Da er nach dem Mittagessen häufig wieder los muss, ist es für uns praktischer, wenn sein Fahrrad dort bereitsteht. Auch sein Fahrrad wird über Nacht im Fahrradkeller untergebracht.

Die Fahrräder versperren nicht den Durchgang, bei der Beschwerde ging es fast nur um die Optik unseres Schicki-micki Hauses.


Bitte um Klarstellung, ob uns das verboten werden kann oder nicht?

Danke an euch!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1379 Beiträge, 153x hilfreich)

Zitat (von tormaz):
Nun hat sich jemand bei der Hausverwaltung beschwert, dass die Pflanzenkübel angeblich beschädigt werden und dass dies kein Parkplatz sei, weswegen ich mein Fahrrad dort nicht abstellen soll.


Die Pflanzkübel wurden nicht ohne Grund dort platziert.

Und ob da nun ein Auto oder ein Fahrrad abgestellt wird, halte ich für eher zweitrangig...

Zitat (von tormaz):
Vor dem Haus gibt es jedoch kaum geeignete Abstellmöglichkeiten, da der Platz sehr eng und unpraktisch ist.


Das ist Pech.

Zitat (von tormaz):
Mein Sohn, der nach der Schule oft verschiedene AGs besucht, stellt sein Fahrrad ebenfalls vorübergehend in diesem Bereich ab. Da er nach dem Mittagessen häufig wieder los muss, ist es für uns praktischer, wenn sein Fahrrad dort bereitsteht.


Die Eigentümergemeinschaft muss sich nicht danach richten, was für euch praktisch oder bequem ist.

Entweder sucht man sich einen anderen Platz, an dem es erlaubt ist, das Fahrrad abzustellen, oder man muss es eben jedes Mal in den Fahrradkeller bringen.

Zitat (von tormaz):
Die Fahrräder versperren nicht den Durchgang, bei der Beschwerde ging es fast nur um die Optik unseres Schicki-micki Hauses.


Stell dir einfach mal vor, das würde jeder machen...dann sähe das schon wieder anders aus.

Außerdem spielt es auch keine Rolle, aus welchem Grund das untersagt ist.

Zitat (von tormaz):
Bitte um Klarstellung, ob uns das verboten werden kann oder nicht?


Meiner Ansicht nach, ja.



-- Editiert von User am 30. September 2024 12:11

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5366 Beiträge, 663x hilfreich)

Zitat (von tormaz):
Bitte um Klarstellung, ob uns das verboten werden kann oder nicht?


Warum sollte es nicht verboten werden dürfen? Ihr habt einen Fahrradkeller, dann nutzt ihn.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10154 Beiträge, 4544x hilfreich)

Du hast eine Wohnung gemietet. Woraus schließt du, dass damit das Recht zum Abstellen der Fahrräder in diesem Bereich umfasst ist? War das bereits vor Anmietung so oder wurde dir das vom Vermieter zugesichert?

Als Mieter darfst du nicht irgendwelche Bereiche nutzen, nur weil es praktisch ist oder weil es deiner Meinung nach niemanden stört. Die Nutzung müsste vom Mietvertrag umfasst sein und daher meine Fragen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tormaz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja danke erstmal für die Antworten.

Zitat (von Solan196):
Warum sollte es nicht verboten werden dürfen?


weil es ist nicht das erste Mal, dass von mir hier etwas zu unrecht verlangt wurde. Nach etwas Gegenwehr von mir mit Verweisen auf schon existierende Urteile wurden schon die Forderungen zurückgenommen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5366 Beiträge, 663x hilfreich)

Es gibt keine Urteile dazu, dass du dein Fahrrad auf einer Fläche abstellen kannst, die die du nicht gemietet hast., Oder die nicht zu deiner Mietsache gehört. Da gibt es nichts dran zu rütteln.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8536 Beiträge, 4067x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Bitte um Klarstellung, ob uns das verboten werden kann oder nicht?
Ich sehe das hier etwas anderst! Hier braucht nichts verboten zu werden!

Im Gegenteil, ihr müsstet hier eher die Erlaubnis einholen dort die Räder abstellen zu dürfen. Ohne Erlaubnis kein abstellen, da braucht somit nichts verboten zu werden...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124660 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hier braucht nichts verboten zu werden!

Im Gegenteil, ihr müsstet hier eher die Erlaubnis einholen dort die Räder abstellen zu dürfen. Ohne Erlaubnis kein abstellen, da braucht somit nichts verboten zu werden...

So ist es.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1751 Beiträge, 277x hilfreich)

Wo parken Besucher des Hauses wenn diese per Fahrrad ankommen? Genau da könntest Du das Fahrrad auch für kurze Zeit abstellen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(955 Beiträge, 112x hilfreich)

Laut EP standen vor dem WEG-Beschluss auf dieser Fläche Autos. Insofern wäre die Frage ob das Abstellen von Fahrrädern vor dem WEG-Beschluss dort ebenfalls erlaubt war oder nicht. Das ist für mich nicht ausreichend geklärt.

Die WEG hat das Parken für Autos nun verboten. Fraglich bleibt ob dies auch für das Abstellen von Fahrräder gilt. Allerdings ist die WEG (bzw. Hausverwaltung der WEG) nicht der Ansprechpartner des Mieters. Ansprechpartner des Mieters ist einzig und allein sein Vermieter.

Der Mieter sollte sich also mit seinem Vermieter in Verbindung setzen und versuchen die Sache zu klären.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5366 Beiträge, 663x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Allerdings ist die WEG (bzw. Hausverwaltung der WEG) nicht der Ansprechpartner des Mieters. Ansprechpartner des Mieters ist einzig und allein sein Vermieter.


und als Vertreter des Eigentümers verfügt nun die Hausverwaltung. Es ist doch klar, dass dort keine Fahrräder stehen sollten, denn es ist ein

Zitat (von tormaz):
überdachter Vorraum, in dem sich unter anderem die Briefkästen befinden


blau, weil ich den Buchstaben geändert habe

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(955 Beiträge, 112x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
und als Vertreter des Eigentümers verfügt nun die Hausverwaltung

... und noch einmal, die WEG-Beschlüsse sind für den Mieter erst einmal nicht bindend. Dessen Ansprechpartner ist dessen Vermieter. Falls sich aus neuen WEG-Beschlüssen und den mietvertraglichen Regelungen Diskrepanzen ergeben ist das zuerst einmal ein Problem des Vermieters.

Zitat (von Solan196):
Es ist doch klar, dass dort keine Fahrräder stehen sollten, denn es ist ein ...


Woher nimmst du Erkenntnis? Im EP steht:

Zitat (von tormaz):
Früher konnten dort auch Autos parken.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5366 Beiträge, 663x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
und noch einmal, die WEG-Beschlüsse sind für den Mieter erst einmal nicht bindend


Kein Mensch hat das behauptet. Hör doch auf Dinge zu posten, die niemand behauptet hat. Danke.

Zitat (von Gerd61):
Woher nimmst du Erkenntnis? Im EP steht:

Zitat (von tormaz):
Früher konnten dort auch Autos parken.


Und jetzt heißt es:

Zitat (von tormaz):
Bei einer kürzlichen Eigentümerversammlung wurde beschlossen, dass dort keine Autos mehr abgestellt werden dürfen, und stattdessen wurden einige Pflanzenkübel aufgestellt.


Das würde ich mal so interpretieren, dass diese Fläche okupiert wurde. Nur weil man was kann, heißt es nicht, dass dies auch erlaubt ist. Einfach mal nachdenken. Danke.

Es sollte einleuchtend sein, dass der/die Postbote/n/in ungehindert an die Briefkästen kommen sollten.

Soweit der Platz vor den Briefkästen nicht als Fahrradabstellplatz mitvermietet wurde, ist dieser auch frei zu halten.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39584 Beiträge, 14169x hilfreich)

In Ergänzung zu @Solan: man mietet eine Wohnung. Im übrigen das Umfeld der Wohnung zur normalen Nutzung; also das Treppenhaus, um von A nach B zu kommen u.s.w. Alle davon abweichenden zusätzlichen Nutzungen müssen vertraglich vereinbart werden. Und da geht es dann um die Einigung zwischen den Vertragsparteien. Und nur darum. Auch nicht darum, ob genug Platz da ist, ob es lästig ist, eine andere Lösung anzupeilen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(955 Beiträge, 112x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Das würde ich mal so interpretieren, dass diese Fläche okupiert wurde. Nur weil man was kann, heißt es nicht, dass dies auch erlaubt ist. Einfach mal nachdenken. Danke.


Nur gibt es für dieses "okupieren" keine klaren Belege. Per WEG-Beschluß wurde ein ehemaliger Parkplatz umgenutzt. Inwieweit diese Parkmöglichkeit dem Mieter zur Nutzung (auf für Fahrräder) zugesprochen wurde geht aus dem EP nicht hervor.

Zitat (von Solan196):
Es sollte einleuchtend sein, dass der/die Postbote/n/in ungehindert an die Briefkästen kommen sollten.


Und wer hat das abgestritten, bzw. wo wurde im EP thematisiert das der Zugang zu den Briefkästen behindert wurde?

Zitat (von Solan196):
Soweit der Platz vor den Briefkästen nicht als Fahrradabstellplatz mitvermietet wurde, ist dieser auch frei zu halten.


Eben, das ist die Kernfrage.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8028 Beiträge, 1650x hilfreich)

schön gesagt....
Und wenn man möchte, dass man dort Fahrräder abstellen kann, darf man auch fragen und dafür sorgen, dass auf der nächsten Versammlung ein entsprechender Beschluss gefasst wird.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5366 Beiträge, 663x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Und wenn man möchte, dass man dort Fahrräder abstellen kann, darf man auch fragen und dafür sorgen, dass auf der nächsten Versammlung ein entsprechender Beschluss gefasst wird.


Nun ja, der TE scheint ja ein Mieter zu sein und nicht Eigentümer.

Zitat (von tormaz):
ich wohne als Mieter in einem Mehrparteienhaus.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5366 Beiträge, 663x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Nur gibt es für dieses "okupieren" keine klaren Belege. Per WEG-Beschluß wurde ein ehemaliger Parkplatz umgenutzt


Da steht nirgendwo, dass es ein Parkplatz war, dort steht, dass dieser Platz zum Abstellen der Autos mal genutzt wurde.

Zitat (von tormaz):
Bei einer kürzlichen Eigentümerversammlung wurde beschlossen, dass dort keine Autos mehr abgestellt werden dürfen


-- Editiert von User am 5. Oktober 2024 13:17

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 277.879 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.281 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen