Hallo zusammen,
ich bräuchte dringend euren Rat zu einer schwierigen Situation, bei der ich mit meinem Wissen am Ende bin.
Ich habe die rechtliche Betreuung meines Halbbruders übernommen, der seit seiner Kindheit unter einer Autismus-Spektrum-Störung leidet. Aufgrund seiner Erkrankung hat er immer wieder Schwierigkeiten, soziale und rechtliche Normen richtig zu erfassen, was bereits zu Konflikten mit dem Gesetz geführt hat (z. B. Ordnungswidrigkeiten, Missverständnisse mit Behörden). Momentan sitzt er eine sechsmonatige Freiheitsstrafe ab.
Im Gefängnis hat sich die Situation weiter verschärft: Aufgrund seiner extremen Empfindlichkeit gegenüber Reizüberflutung (vor allem Lärm) kam es bei ihm zu einem Impulsdurchbruch. Der Fernseher seines Zellenkollegen lief, was er nicht ertragen konnte, und in der Folge hat er den Fernseher zerstört. Ihm droht nun ein erneutes Strafverfahren.
Problematisch ist, dass er aufgrund seiner Autismus-Erkrankung die Situation und die Gründe für seine Inhaftierung nicht vollständig versteht. Zudem kann er sich nicht ausreichend gegenüber den Justizbeamten oder dem Anstaltsarzt äußern, was er benötigt. Auch die Anstaltsärzte und das JVA-Personal scheinen nicht geschult zu sein, wie mit einem Menschen mit Autismus umzugehen ist, was die Lage für alle Beteiligten schwierig macht. Ich sehe die Gefahr, dass es durch erneute Reizüberflutung zu weiteren Impulsdurchbrüchen und möglicherweise Eigen- oder Fremdgefährdung kommt.
Nun zu meinen Fragen:
Ist es möglich, meinen Halbbruder von der JVA in eine forensische Klinik verlegen zu lassen, um seine Strafe dort unter besseren Bedingungen für ihn abzusitzen? Ich habe gehört, dass es solche Möglichkeiten gibt, wenn medizinische oder psychologische Gründe vorliegen (§ 64 StGB?). Welche Schritte wären notwendig, um dies zu beantragen?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Verlegung zu erreichen? Würde ein Gutachten eines Psychiaters oder Arztes helfen, der bestätigt, dass er aufgrund seiner Erkrankung nicht in einer normalen JVA untergebracht sein sollte?
Wie kann ich ihn rechtlich bestmöglich in dieser Situation vertreten? Ich bin rechtlicher Betreuer, habe aber wenig Erfahrung im Strafrecht und überlege, ob es sinnvoll wäre, die Betreuung an einen professionellen Betreuer zu übergeben. Hat jemand Erfahrungen damit?
Wie steht es um die Pflichten der JVA bezüglich der angemessenen Unterbringung und Betreuung meines Halbbruders? Kann ich verlangen, dass er besser betreut wird, oder liegt das außerhalb der Einflussmöglichkeiten der JVA?
Ich danke euch für jede Hilfe oder Hinweise, wie ich in dieser Situation am besten vorgehen kann. Es geht mir nicht darum, seine Taten zu entschuldigen, sondern um eine menschenwürdige und angemessene Unterbringung, die seiner Erkrankung gerecht wird.
-- Editiert von Moderator topic am 9. Oktober 2024 17:37
-- Thema wurde verschoben am 9. Oktober 2024 17:37
Betreuung von autistischem Halbbruder in der JVA – Antrag auf Verlegung in forensische Klinik?
Notfall?
Notfall?
Wie viel Zeit der 6 Monate hat er denn schon abgesessen?
wirdwerden
ZitatWie viel Zeit der 6 Monate hat er denn schon abgesessen? :
2 Wochen
sorry, sind 2 1/2, er hat seine Strafe am 11.09 angetreten
-- Editiert von User am 30. September 2024 17:08
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Ehe man 6 Monate absitzen muss, da ist schon eine ganze Menge passiert. Dein Bruder ist (eingeschränkt?) schuldfähig und offensichtlich auch haftfähig.
Die Eingewöhnungsphase ist nicht nur für Autisten, sondern für jeden Neuinhaftierten extrem schwierig. Und 2 Wochen sind gar nichts. Die geschlossene Psychiatrie wird von vielen ja auch noch belastender empfunden. Ich denke, bei der kurzen Dauer bringt ein entsprechender Antrag mit Begutachtung und was weiß ich gar nichts. Man kann natürlich einen Anwalt seines Vertrauens mandatieren, aber den muss man dann auch bezahlen (können).
wirdwerden
Ich habe gehört, dass es solche Möglichkeiten gibt, wenn medizinische oder psychologische Gründe vorliegen (§ 64 StGB?). Schlichtes Lesen des § wäre sinnvoller gewesen - der § 64 befasst sich mit Suchtkranken. Und auch § 63 hilft Ihnen nicht weiter - das Gericht hat ihn ja offenbar als schuldfähig eingestuft: Da ist keine Unterbringung in der Forensik möglich. Im Übrigen sollte man nicht davon ausgehen, dass es da keinen Lärm gibt...
... und es gibt auch Kopfhörer, die Lärm abschirmen und vieles andere mehr. Auch in einer JVA. Abgesehen davon, er ist noch in der Einweisungsphase. Das sollte man auch realisieren.
wirdwerden
Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass es in der Forensik auch nicht gerade idyllisch ist: https://www.fr.de/politik/forensische-kiniken-deutschland-massregelvollzug-zusammenbruch-katastrophale-zustaende-zr-90172766.html
Ich bin rechtlicher Betreuer, habe aber wenig Erfahrung im Strafrecht und überlege, ob es sinnvoll wäre, die Betreuung an einen professionellen Betreuer zu übergeben. Hat jemand Erfahrungen damit? Berufsbetreuer haben zig Betreute und kümmern sich daher eher wenig um den einzelnen Betreuten... Kurzum - damit würden Sie entlastet, aber Ihrem Bruder tun Sie damit keinen Gefallen.
-- Editiert von User am 30. September 2024 18:07
Zitatund es gibt auch Kopfhörer, die Lärm abschirmen und vieles andere mehr. Auch in einer JVA. Abgesehen davon, er ist noch in der Einweisungsphase. Das sollte man auch realisieren. :
Ich habe tatsächlich nicht daran gedacht, dass es auch solche einfachen Hilfsmittel wie lärmabschirmende Kopfhörer geben könnte, die ihm in der aktuellen Situation helfen würden. Das wäre auf jeden Fall eine Option, die ich mal ansprechen werde, falls das in der JVA möglich ist.
ZitatEhe man 6 Monate absitzen muss, da ist schon eine ganze Menge passiert. Dein Bruder ist (eingeschränkt?) schuldfähig und offensichtlich auch haftfähig....... :
ich verstehe, dass eine Inhaftierung generell eine große Belastung für jeden ist, und dass zwei Wochen als Eingewöhnungsphase kurz erscheinen mögen. Allerdings ist mein Bruder aufgrund seiner Autismus-Spektrum-Störung in vielen Dingen deutlich empfindlicher und reagiert extrem auf sensorische Reizüberflutungen, was es ihm noch schwerer macht, sich an die Umgebung in einer JVA zu gewöhnen. Die Situation mit dem zerstörten Fernseher war leider nur eine Folge davon.
Was mich beunruhigt, ist weniger die Frage, ob er die Haft absitzen kann, sondern vielmehr, ob durch die anhaltende Reizüberflutung und mangelnde Betreuung weitere Vorfälle oder Eskalationen drohen könnten. Dadurch könnte sich seine Situation verschlechtern, was dann ja auch zusätzliche rechtliche Folgen haben könnte.
Was die Schuldfähigkeit betrifft, so ist mein Bruder nach meiner Kenntnis nur eingeschränkt schuldfähig. Dennoch wäre es für mich beruhigend, wenn zumindest seine besonderen Bedürfnisse in der Haftumgebung berücksichtigt würden, sei es durch Anpassungen vor Ort oder durch eine Verlegung. Allerdings wurde die Schuldfähigkeit nicht richtig geprüft vom Gericht. bzw. ich habe es vor Gericht nicht vernünftig vorgetragen, das der Richter die notwendigen Schritte einleitet, da ich Unerfahren in solchen gerichtlichen Dingen bin.
Du erwähnst, dass die geschlossene Psychiatrie auch belastend sein kann. Das ist ein Punkt, über den ich weiter nachdenken werde, aber mir geht es vor allem darum, dass er in einer Umgebung ist, wo mit seiner Erkrankung fachkundig umgegangen wird.
Bezüglich des Anwalts bin ich mir bewusst, dass dies Kosten verursachen wird, aber ich frage mich, ob es Möglichkeiten gibt, diese Kosten zumindest teilweise durch Verfahrenskostenhilfe oder andere Unterstützung zu decken. Haben Sie oder jemand hier im Forum Erfahrungen mit der Verfahrenskostenhilfe in solchen Fällen?
ZitatBerufsbetreuer haben zig Betreute und kümmern sich daher eher wenig um den einzelnen Betreuten... Kurzum - damit würden Sie entlastet, aber Ihrem Bruder tun Sie damit keinen Gefallen. :
Das ist genau der Punkt, der mich auch zögern lässt, die Betreuung abzugeben. Einerseits fühle ich mich überfordert, insbesondere bei rechtlichen Fragen und der Kommunikation mit Behörden. Andererseits möchte ich natürlich sicherstellen, dass mein Bruder die bestmögliche Betreuung erhält.
Die Sorge, dass ein Berufsbetreuer ihm nicht die notwendige Aufmerksamkeit widmen könnte, ist definitiv berechtigt. Gerade wegen seiner besonderen Bedürfnisse durch den Autismus ist er auf jemanden angewiesen, der ihn gut kennt und entsprechend reagieren kann.
ZitatMan sollte sich darüber im Klaren sein, dass es in der Forensik auch nicht gerade idyllisch ist: https://www.fr.de/politik/forensische-kiniken-deutschland-massregelvollzug-zusammenbruch-katastrophale-zustaende-zr-90172766.html :
Oh jeh, das klingt für mich nach einer Kapitulation des Rechtsstaates. Habe nach dem zweiten Absatz aufgehört zu lesen.
-- Editiert von User am 30. September 2024 19:06
Ja, das kann durchaus so sein. Die JVA ist dann gehalten, mögliche Alternativen selbst zu suchen. Die lassen Gefangene nicht einfach so dauerhaft gewähren.Zitatob durch die anhaltende Reizüberflutung und mangelnde Betreuung weitere Vorfälle oder Eskalationen drohen könnten. :
Ich fürchte, du verwechselst JVA mit Therapie. Das Gericht hat auf Schuldfähigkeit erkannt und er hatte nicht mal einen Anwalt?
Nein, das ist leider nicht zu erwarten. Er ist im Vollzug.Zitatwo mit seiner Erkrankung fachkundig umgegangen wird. :
Ja, aber du kannst das nicht leisten, solange er im Vollzug ist.Zitatdass mein Bruder die bestmögliche Betreuung erhält. :
Keine Ahnung, es geht immer nur um Einzelfall. Und für welches Verfahren??ZitatHaben Sie oder jemand hier im Forum Erfahrungen mit der Verfahrenskostenhilfe in solchen Fällen? :
Man fragt ganz einfach und preiswert hier nebenan--- bei ---frag einen Anwalt---
Hier ist (nur) das Meinungs-und Diskussionsforum.
ZitatNein, das ist leider nicht zu erwarten. Er ist im Vollzug. :
Also hat er praktisch gesehen keinen Anspruch darauf angemessen medizinisch betreut zu werden und es ist auch für mich unmöglich eine Betreuung zu leisten, so lange er im Vollzug ist? OK, ist eine sehr bittere Pille, aber besser die Wahrheit als Schönwischerei.
ZitatDie JVA ist dann gehalten, mögliche Alternativen selbst zu suchen. Die lassen Gefangene nicht einfach so dauerhaft gewähren. :
evtl. dauerhafte Separation von anderen Gefangenen? Ich gehe mal davon aus das er dann auch mögliche Vergünstigungen wegen "guter Führung" komplett verwirkt hat und bis zum Ende seine Strafe absitzen muss.
ZitatDas Gericht hat auf Schuldfähigkeit erkannt und er hatte nicht mal einen Anwalt? :
Das ging alles irgendwie so schnell und ich habe selber den Überblick verloren. Er war beim Amtsgericht und der Richter hatte die Schuldfähigkeit gar nicht überprüft. Der Richter stand unter Zeitdruck und ich hatte das Gefühl das er so wenig Arbeit wie möglich mit dem Fall haben wollte. Ich vermute, wenn das Gericht die erforderlichen Gutachten eingeholt hätte, wäre eine Schuldunfähigkeit dabei raus gekommen.
Ist es denn so das bei geringfügigen Straftaten auf die Einholung eines solchen Gutachten verzichtet wird, weil es mit viel Aufwand für das Gericht verbunden ist?
ZitatDas wäre auf jeden Fall eine Option, die ich mal ansprechen werde, falls das in der JVA möglich ist. :
Dein Betreuter ist seit über 2 Wochen in Haft, und du hast noch nicht einmal mit der JVA gesprochen?
ZitatDas ging alles irgendwie so schnell und ich habe selber den Überblick verloren. :
Du bist offensichtlich völlig ungeeignet als Betreuerin.
Vielleicht solltest du dringend professionelle Hilfe dazu nehmen.
Nun, 2 Wochen ist ja nun wirklich keine Zeit. Bei der Höhe der Strafe und das bei verminderter Schuldfähigkeit können wir davon ausgehen, dass er einen Verteidiger hatte. Eine Begutachtung ist dann nicht erforderlich, wenn das Gericht die eigene Sachkunde hat, ohnehin nur eine verminderte Schuldfähigkeit in Betracht kommt und das Gericht eben dieselbe annimmt.
Und wenn da schon so eine hohe Strafe raus kommt, dann haben wir es mit einem richtigen Kriminellen zu tun; ich hoffe, dass diese Erkenntnis vielleicht auch mal bei der Schwester ankommt. Und Autismus schafft keine rechtsfreie Räume für Täter.
Anami hat hier etwas sehr wahres geschrieben. Du verwechselst Behandlung mit Therapie. Behandlungen von Inhaftierten werden auf dem Standard der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt, im Minimum, sei es nun in den JVA-eigenen Krankenhäusern oder extern.
Nun zu den derzeitigen Bedingungen: es ist absolut üblich, Ankömmlinge mit jemandem zusammen zu legen; nicht nur aus räumlichen Gründen, sondern auch, um das alles abzupuffern, eben bei der Eingewöhnung zu helfen. Wie er endgültig untergebracht wird, das wird sich jetzt in den nächsten Tagen/Wochen entscheiden. Und eine JVA ist nun mal kein Hotel, welches man sich aussuchen kann, wo man eigene Bequemlichkeit und Komfort selbst definieren kann und sich entsprechend einrichten kann. Es ist nun mal so, dass einige Häftlinge unter den Bedingungen mehr leiden, einige weniger. Das ist der Vollzugsalltag. Auch Dein Bruder wird sich daran gewöhnen.
Und - bei dem Strafmaß und verringerter Schuldfähigkeit von geringfügigen Straftaten zu sprechen, sorry, da bin selbst ich sprachlos. Das Gericht ist offensichtlich gezielt auf über 2 Jahre gegangen; weil man es für dringend erforderlich hielt, dem Kriminellen deutlich vor Augen zu halten, was passiert, wenn er so weiter macht; dass er in keinem rechtsfreien Raum lebt nur wegen einer Entwicklungsstörung, die Einstein übrigens auch hatte, eines meiner Kinder auch, letztere Personen ganz ohne kriminelle Handlungen.
Und die Inhaftierung ist auch nicht vom Himmel gefallen. Es gab ein Ermittlungsverfahren, eine Gerichtsentscheidung, bis zur Inhaftierung sind also viele Monate vergangen, in denen man sich auf die Situation einstellen konnte. Da kam wirklich nichts wahnsinnig schnell und unerwartet.
wirdwerden
Zitateines meiner Kinder auch, letztere Personen ganz ohne kriminelle Handlungen. :
Es gibt dieses Sprichwort : "Wenn du einen Autisten kennst, dann kennst du einen Autisten – nicht alle". Da das Spektrum so groß ist, sollte man nicht generell vergleichen.
Doch nun zu meiner Antwort:
Ich möchte ein paar Missverständnisse ausräumen, da mir scheint, dass einige Aspekte der Situation meines Bruders nicht ganz richtig aufgefasst wurden.
Zunächst einmal, mir ist vollkommen bewusst, dass Autismus keine rechtsfreien Räume schafft. Niemand, auch nicht ich, behauptet, dass er für seine Taten keinen Konsequenzen ins Auge sehen sollte. Dennoch halte ich es für wichtig, zu betonen, dass seine Taten im Kontext seiner Erkrankung betrachtet werden müssen. Es geht hier nicht um "Bequemlichkeit" oder darum, ihm eine Sonderbehandlung zu verschaffen, sondern darum, dass er in einer Umgebung untergebracht wird, in der er seine Strafe verbüßen kann, ohne durch seine Autismus-Spektrum-Störung zusätzliche Schwierigkeiten oder Gefährdungen zu erleben – für sich selbst und andere.
Sie haben recht, das ist keine geringe Strafe, aber wir reden nicht über eine Straftat, die über zwei Jahre Haft nach sich gezogen hätte, wie in Ihrer Antwort angedeutet. Es geht hier nicht um schwerwiegende, vorsätzliche kriminelle Handlungen, sondern um ein Verhalten, das stark von seiner Erkrankung beeinflusst ist, und ja, er hat dabei Gesetze übertreten. Es handelte sich nicht um Verbrechen im klassischen Sinne, sondern um Verstöße, die durch seine Impulskontrollstörungen zustande gekommen sind.
Was ich in der aktuellen Situation problematisch finde, ist nicht, dass er die Strafe absitzt, sondern dass die Bedingungen in der JVA seine Erkrankung verschlimmern könnten und es bereits zu einem Vorfall gekommen ist, bei dem er aus Reizüberflutung den Fernseher seines Zellengenossen zerstört hat. Es geht mir um die Frage, ob er in einer forensischen Klinik besser aufgehoben wäre, wo man mit solchen Fällen und Krankheitsbildern routinierter umgeht. Es handelt sich um einen Versuch, sowohl ihn als auch die anderen Beteiligten zu schützen.
Was das Thema "Eingewöhnung" betrifft: Ich verstehe den Ablauf in der JVA und sehe, dass eine Eingewöhnung oft schwierig ist. Allerdings wird es für Menschen mit seiner spezifischen Erkrankung nicht zwangsläufig einfacher, nur weil Zeit vergeht. Ich mache mir Sorgen um mögliche weitere Eskalationen, die sich aus seiner besonderen Sensibilität gegenüber Lärm und anderen Reizen ergeben.
Abschließend: Ich möchte nur klarstellen, dass es mir hier nicht darum geht, die Inhaftierung meines Bruders infrage zu stellen. Ich akzeptiere die Strafe, die er bekommen hat. Aber ich möchte sicherstellen, dass er in einer Umgebung ist, in der seine Krankheit angemessen berücksichtigt wird, um sowohl seine als auch die Sicherheit der anderen zu gewährleisten.
Vielen Dank für Ihre Anmerkungen, auch wenn wir in manchen Punkten unterschiedlicher Meinung sind.
-- Editiert von User am 1. Oktober 2024 09:22
Nochmals, es waren keine "so geringfügigen" Straftaten, wie Du schreibst. Ich denke, es würde auch Dir mental guttun, wenn Du das realisierst. Und es ist dem "Compound" Autismus/Straftaten doch Rechnung getragen worden.
Und jetzt solltest Du versuchen, raus zu finden, wie die Haftbedingungen bei der endgültigen Zuweisung sind. Das wäre sinnvoll.
wirdwerden
Nö.ZitatDas Gericht ist offensichtlich gezielt auf über 2 Jahre gegangen :
ZitatMomentan sitzt er eine sechsmonatige Freiheitsstrafe ab. :
Demonio, das wurde korrigiert von der Fragestellerin auf 2,5 Jahre.
wirdwerden
Hmm, das hatte ich anders interpertiert:
Das hatte ich als, "er hat die Strafe vor 2 Wochen, nein, schon vor 2,5 Wochen angetreten".Zitat2 Wochen :
sorry, sind 2 1/2, er hat seine Strafe am 11.09 angetreten
Demonio, ich war deshalb auf die zwei Jahre Knast gekommen, weil 6 Monate ohne Bewährung bei Erstverurteiltem doch - vorsichtig formuliert - sehr, sehr ungewöhnlich ist.
wirdwerden
Demonio, ich war deshalb auf die zwei Jahre Knast gekommen, weil 6 Monate ohne Bewährung bei Erstverurteiltem doch - vorsichtig formuliert - sehr, sehr ungewöhnlich ist. Der § 47 StGB beschränkt hier Freiheitsstrafen sogar auf Fälle, wo sie "zur Verteidigung der Rechtsordnung" notwendig sind. Dennoch denke ich, dass hier 6 Monate gemeint sind.
Und jetzt solltest Du versuchen, raus zu finden, wie die Haftbedingungen bei der endgültigen Zuweisung sind. Das wäre sinnvoll. Konkreter: Den Sozialdienst der JVA anrufen, sich dort als Betreuerin des Inhaftierten X vorstellen und das Problem vortragen.
-- Editiert von User am 1. Oktober 2024 16:19
Da, wenn meine Lesart zutreffend sein sollte, der Bruder nicht durch einen Anwaltvertreten wurde, können es nicht über 2 Jahre gewesen sein.
Fragestellerin hat aber auch nicht widersprochen bzw. aufgeklärt, als ich den Verteidiger ansprach.
wirdwerden
ZitatDen Sozialdienst der JVA anrufen, sich dort als Betreuerin des Inhaftierten X vorstellen und das Problem vortragen. :
Ihr Tipp, den Sozialdienst der JVA zu kontaktieren, klingt sehr sinnvoll. Ich werde mich direkt an die JVA wenden, um mehr über die Bedingungen nach der endgültigen Zuweisung zu erfahren und auch mein Anliegen bezüglich seiner besonderen Bedürfnisse dort zu besprechen. Es wäre wirklich hilfreich, wenn sich die Haftbedingungen entsprechend anpassen ließen, damit solche Vorfälle wie der mit dem zerstörten Fernseher vermieden werden können.
Meine Sorge ist, dass er aufgrund seiner Krankheit immer wieder in ähnliche Konflikte gerät, was zu neuen Strafen und möglicherweise einer Verlängerung der Haft führen könnte. Durch wiederholte Regelverstöße und daraus resultierende Sanktionen sehe ich die Gefahr eines Teufelskreises, aus dem er nicht mehr herauskommt.
Ich hoffe das wird sich bis zum nächsten Besuchstermin irgendwie klären lassen.
Und was muss er nun absitzen? 2,5 Jahre oder 0,5 Jahre?
wirdwerden
ZitatUnd was muss er nun absitzen? 2,5 Jahre oder 0,5 Jahre? :
6 Monate, also 0.5 Jahre
2 1/2 Wochen hat er bereits abgesessen.
-- Editiert von User am 1. Oktober 2024 16:46
Wer soll *angemessene medizinische Betreuung* definieren und feststellen? Du kannst es jedenfalls nicht.Zitatangemessen medizinisch betreut zu werden :
Ich gehe davon aus, dass die JVA und die dort Bediensteten wissen, was mit Personen zu tun ist, die sich derart *benehmen*, sei es aus Gründen einer Behinderung/Einschränkung oder aus anderen Gründen.
Ich empfehle dir diesen Thread (aus Sicht eines Strafgefangenen):
https://www.123recht.de/forum/plauderecke/Ekelhafte-Erlebnisse-aus-meiner-Haft-__f622736.html
Oder dieses aus Sicht von Bediensteten in JVA, zB in NRW:
https://www.jvv.nrw.de/anzeigeText.jsp?daten=922&daten2=Vor
Das ist unglaubwürdig. iaR vergehen zwischen der Straftat und der Verurteilung Monate. Eine geringfügige Straftat wird nicht mit 6 Monaten Freiheitsstrafe bestraft. u.a. , weil auch Richter wissen, dass die JVA allerorten VOLL sind, jedenfalls nach dt. Maßstäben. Woanders siehts bei VOLL anders aus.ZitatDas ging alles irgendwie so schnell :
NÖ. Die Uhr ist leider abgelaufen, denn jetzt ist das Urteil rechtskräftig und er sitzt bereits ein. Die Zeit bis zum *Haftantritt* hat man wie genutzt? Direkt weg vom Fleck marschiert ---niemand--- in die JVA.Zitatdass seine Taten im Kontext seiner Erkrankung betrachtet werden müssen. :
Gern nochmal: Du kannst das nicht. Das JVA-Personal veranlasst ggf., was nötig ist.ZitatEs handelt sich um einen Versuch, sowohl ihn als auch die anderen Beteiligten zu schützen. :
Merkst du, dass du dich in einer Wiederholungsspirale befindest, obwohl schon gestern alle Leser mehrfach gelesen UND verstanden hatten, was dein Halbbruder hat und was du befürchtest/sicherstellen willst.ZitatAber ich möchte sicherstellen, ... :
Sorry, du kannst das ganz einfach nicht bringen.
ZitatMerkst du, dass du dich in einer Wiederholungsspirale befindest, obwohl schon gestern alle Leser mehrfach gelesen UND verstanden hatten, was dein Halbbruder hat und was du befürchtest/sicherstellen willst. :
Sorry, du kannst das ganz einfach nicht bringen.
Ich würde jetzt gerne die Woche abwarten und dann gff. hier nochmal berichten. Weil wie sie sagten, ich drehe mich aktuell im Kreis.
ZitatIch habe gehört, dass es solche Möglichkeiten gibt, wenn medizinische oder psychologische Gründe vorliegen (§ 64 StGB?). Schlichtes Lesen des § wäre sinnvoller gewesen - der § 64 befasst sich mit Suchtkranken. Und auch § 63 hilft Ihnen nicht weiter - das Gericht hat ihn ja offenbar als schuldfähig eingestuft: Da ist keine Unterbringung in der Forensik möglich. Im Übrigen sollte man nicht davon ausgehen, dass es da keinen Lärm gibt... :
Spannend auch, dass die Betreuerin bei ihrem eigenen Halbbruder dem theoretisch zeitlich unbegrenzten 63er der sechsmonatigen Freiheitsstrafe Vorzug geben will.
Entweder mangelt es da an grundlegenden Kenntnissen oder die Familienverhältnisse sind noch angespannter, als es ihre Texte erahnen lassen.
Cousupp, volle Zustimmung, was die strafrechtlichen Grundkenntnisse der Betreuerin angeht. Diese Kenntnisse muss sie ja aber auch nicht haben. Wir wissen nicht, welchen Umfang die Betreuung hat. Wahrscheinlich strafrechtliche Belange ohnehin nicht. Aber kann auch dahingestellt bleiben. Wenn es denn nur um eine 6-monatige Freiheitsstrafe geht, und die ohne Bewährung, dann haben wir da eine Vorgeschichte, die die Betreuerin ja auch nicht kennen muss. Und vielleicht auch noch eine Nachgeschichte, die Grund für einen Bewährungswiderruf war.
Jedenfalls lohnt es sich bei 6 Monaten nicht, hier einen Riesenaufstand zu machen. Bis etwas entschieden ist, ist er schon längst wieder draußen. Einfache Erleichterungen wie etwa Kopfhörer, Oropax, was weiß ich, das ist doch einfach zu regeln und gut ist.
wirdwerden
Irgendwie vermisse ich hier einen gewissen Kontext.
Als jemand der selbst einige Zeit gesessen hat und einige psychische Probleme hatte, die mit den Straftaten zusammen hingen, kann ich sagen dass die wenigsten in Haft psychisch gesund sind. Dort gibt es viele Suchtkranke, depressive, Menschen mit gestörter Impulskontrolle die dann auch dünnhautig und schnell zu Gewaltausbruch neigen. In jeder JVA wird bereits bei der Ankunft nach psychische Erkranken gefragt, da jede JVA auch eine Fürsorge Pflicht hat und keiner der Beamten Interesse hat dass sich Menschen anzünden oder erhängen. Der neue Gefangene wird auch schnellstmöglich dem Arzt der JVA vorgeführt, der ebenfalls nach psychischen Erkrankungen fragt und Medikamente bereitstellt. In meiner JVA war jeden Freitag auch ein Psychiater vor Ort der sich ebenfalls versucht mit Gefangenen auseinander zu setzen und gegebenfalls Medikamente freigibt. Viel mehr ist auch selten zu erwarten. Im offenen Vollzug gibt es noch einige zusätzliche Möglichkeiten, in einer geschlossenen JVA haben die Beamten einfach keine Zeit sich ausgiebig mit Gefangenen auseinander zu setzen bzw sind die nicht geschult solche Erkrankungen festzustellen, und offensichtlich wurde die JVA im Vorfeld des Antritts des Verurteilten auch nicht über Vorerkrankungen unterrichtet.
Und genau da sehe ich das Problem. Wenn jemand aufgrund Straftaten in Haft kommt, die unmittelbar mit einer psychischen Erkrankung zusammen hängt, stellt sich die Frage ob er denn vorher überhaupt therapeutische Hilfe oder Medikante erhalten hat. Das sind Fragen die sich in der Regel auch Staatsanwaltschaft und Gericht stellen. In meinem Fall wurde für 2 unterschiedliche Verhandlungen im Vorfeld, vom Gericht aus, 2 Gutachten in Auftrag gegeben die eine verminderte Schuldfähigkeit attestieren. Statt die Chancen der Bewährung zu nutzen und mich therapeutisch behandeln zu lassen und das durchzuziehen bin ich wieder straffällig und schlussendlich in Haft gelandet, wo ich mich selbst erkundet habe welche Möglichkeiten es gibt und am Ende beim Psychiater und einer Selbsthilfegruppe gelandet bin.
Nun kann ich natürlich nicht einschätzen wie selbstständig der Gefangene agieren kann bzw ob er überhaupt morgens einen Antrag schreiben und abgeben kann, um einen Termin mit dem sozialen Dienst zu bekommen bzw sich dann überhaupt ausdrücken kann. Das kann hier sicher keiner beurteilen. Ich frage mich allerdings wie es nach der Haft weitergeht. 6 Monate sind relativ schnell abgesessen, wenn man sich in den "Knast Alltag" eingelebt hat, und je nach Bundesland wäre bei Erstinhaftierten auch der offene Vollzug der normale Vollzug bzw viele kommen dann bereits auf 2/3, also in dem Fall, 4 Monate raus. Die Frage ist aber wieso ein Gericht jemanden für 6 Monate sofort in Haft schickt. Gab es da bereits Vorgeschichten bzw war er vorbestraft oder hat vor Gericht einen ähnlichen Ausbruch gehabt, aufgrund möglichen Stress, und war dann ausfallend oder aggressiv? Das sind auch Details die wichtig sind im zukünftige Haftbesuche zu vermeiden. Wenn ich das alles so lese könnte es ja sein dass er auf offener Straße, wenn es auch dann eine ähnliche Situation gibt wie in der Zelle, einen Ausbruch hat. Als Vorbestrafter, der jetzt auch noch eine Strafe verbüßt, werden solche Kleinigkeiten - egal ob diese mit der Erkrankung in Verbindung stehen - immer härter bestraft, weil das Gericht irgendwann davon ausgeht dass der Straftäter beratungsresistent ist. Es gibt viele Süchtige, die wegen ihrer Sucht und der Beschaffungskriminalität, immer wieder straffällig werden. Natürlich nicht 1:1 vergleichbar, dennoch gilt eine Sucht offiziell als eine psychische Erkrankung. Das bedeutet am Ende dass Staatsanwaltschaft und Gerichte so etwas in Urteilen berücksichtigen, am Ende muss der Verurteilte aber in der Lage sein in einer Gesellschaft zu leben. Und da kenne ich einige die immer wieder wegen geringen Strafen in Haft landeten, relativ schnell nach der Entlassung wieder einfuhren und das Gericht klar gemacht hat dass irgendwann eine Sicherheitsverwahrung in Betracht gezogen werden muss.
Bei der kurzen Haftzeit bringt es meiner Meinung nach wenig jetzt viel erreichen zu wollen, selbst eine Verlegung in eine forensische Klinik würde Monate dauern. Das müsste erst per Gutachter geprüft werden, und bis die Zeit zur Begutachtung und das Gutachten fertig geschrieben haben vergehen in der Regel 2 Monate, dann müsste die Staatsanwaltschaft und am Ende auch ein Gericht entscheiden bzw zustimmen, dann müsste eine Klinik gefunden und der Gefangene verlegt werden. Und nach meinem Kenntnisstand versucht eher jeder Gefangene nicht in eine forensische Klinik zu kommen, weil dort die 6 Monate Freiheitsstrafe keine Relevanz mehr haben sondern die Ärzte in der Klinik entscheiden ob jemand entlassen wird. Da können auch 6 Monate dann Jahre werden, wenn die psychische Erkrankung nicht so behandelt werden kann, dass der Patient keine Gefahr für sich oder der Gesellschaft ist. Einige Verurteilte, die wegen langen Strafen sitzen, haben eher ein Interesse sich verlegen zu lassen weil sie hoffen dass es dort einfacher ist auszubrechen.
Zum Schluss nochmal der Hinweis dass kein Beamter oder Mitarbeiter in einer JVA Interesse hat dass es einem Inhaftierten schlecht geht. Meine Erfahrung war dass die sich immer bemüht haben Gefangenen bestmöglich zu helfen, da es aber auch dort "Fachkräftemangel" und meist eine Überbelegung in den Haftanstalten gibt, bleibt oft wenig Zeit Gefangene zu fragen ob sie was brauchen. Da ist es wirklich sinnvoll als Betreuung aktiv Kontakt mit der JVA zu suchen. Das hätte aber auch vorher schon passieren können und eigentlich müssen, so ein Haftantritt wird in der Regel ja schriftlich zugestellt und meist in der Ladung auch drauf hingewiesen dass bei Erkrankungen jeglicher Art Atteste, Arztunterlagen und Medikamente mitgebracht werden sollen um einen möglichst reibungslosen Haftantritt zu haben. Das mag aber auch je nach JVA und Bundesland unterschiedlich aussehen was in so einem Schreiben steht und soll auch kein Vorwurf sein, die wenigsten haben Erfahrungen mit JVAs und Gerichten. Viel wichtiger ist aber jetzt Kontakt aufzunehmen und sich Gedanken zu machen wie es weitergeht, wenn die Haft überstanden ist, damit es nicht zu erneuten Straftaten und einer erneuten Verurteilung kommt. Auch hier sei gesagt dass kein Staatsanwalt oder Gericht Interesse hat Menschen hinter Gitter zu bringen, da muss der Angeklagte aber auch ein Mindestmaß an eigenen Willen mitbringen aktiv an der eigenen Situation zu arbeiten um zukünftige Straftaten zu vermeiden.
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