Wie mit der Rechnung umgehen ?

30. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Rolaand
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie mit der Rechnung umgehen ?

Hallo, ich habe ein Problem.

Ich hatte bei Otto einen Artikel bestellt, dieser war auch als lieferbar mit 2 - 3 Werktage angezeigt.

Die Bestellung wurde umgehend bearbeitet.

Nun ist der Status auf Versand wird vorbereitet, und dies nun seit 35 Tagen.

Otto selber konnte nach mehreren Telefonaten und Mails ebenso keine Auskunft geben wann der Artikel bei mir ankommt.

Laut Otto heißt es du hast 30 Tage Zeit die Rechnung zu zahlen sobald dein Artikel Versand wurde.

Laut Status wird der Versand jedoch immernoch vorbereitet.

Dennoch habe ich die Rechnung direkt bei statusänderung erhalten, also von bestellt auf Versand wird vorbereitet.

Worweg: eine Stornierung war wegen dem geänderten Staus nicht mehr möglich.

Heute habe ich eine Mahnung erhalten da ich die Rechnung nicht gezahlt habe.

Nach Rücksprache von Otto meinte man nur die Rechnung müsse dennoch bezahlt werden und ggf. Kriege ich dann eine Rückzahlung.

Nun blicke ich da ehrlich nicht mehr durch. Den einerseits habe ich bis heute die Ware weder erhalten noch wurde diese Versand. Zudem soll die Rechnung ja innerhalb von 30 Tagen nach Versand gezahlt werden.


Also somit hmmm......

Bevor ich nun etwas falsch mache hoffe ich auf euren Rat. Wie sollte ich hier am besten agieren ?

PS. Der Artikel ist weiterhin vorrätig und lieferbar.

-- Editiert von User am 30. September 2024 16:37

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124734 Beiträge, 40398x hilfreich)

Zitat (von Rolaand):
Ich hatte bei Otto einen Artikel bestellt

Wäre mir neu, das Otto selber was verkauft ...



Zitat (von Rolaand):
du hast 30 Tage Zeit die Rechnung zu zahlen sobald dein Artikel Versand wurde.

Das ist dann doch recht eindeutig.



Zitat (von Rolaand):
Worweg: eine Stornierung war wegen dem geänderten Staus nicht mehr möglich.

Ja, das kann gut sein.

Ich würde da überlegen, von meinem gesetzlichen Widerrufsrecht gebrauch zu machen.

Oder alternativ, mal den Verkäufer kontaktieren, was er denn dazu zu sagen habe.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1393 Beiträge, 156x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wäre mir neu, das Otto selber was verkauft ...


Na, klar.

OTTO verkauft u.a. selber.

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist dann doch recht eindeutig.


Sehe ich auch so.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1924 Beiträge, 1026x hilfreich)

Ist halt auch die Frage, ob man weiter dort bestellen möchte. Dann kann man eskalieren und eventuelle Forderungen ignorieren. Nur Gerichtspost muss beachtet werden und bei Auskunfteien sollte man regelmäßig kontrollieren und gegebenenfalls intervenieren.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rolaand
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, schon mal danke für die Antworten. Ja es handelt sich tatsächlich um einen Artikel den Otto selbst verkauft.

Bisher bei ca. 50 Bestellungen war löes immer top. Dies Problem habe ich das erste mal.

Der Otto Kundenservice hatte mir heute noch per Mail bestätigt das diese bezüglich des Artikels und des Status selber nachforschen müssen und ich Geduld haben soll.

Die Frage bezüglich der Rechnung wurde leider nicht beantwortet.

Danke somit werde ich mal vorsichtshalber vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Danke.

0x Hilfreiche Antwort

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