Handschriftlicher Mietvertrag

30. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Amandarecht123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handschriftlicher Mietvertrag

Hallo liebe User,

ich habe ein dringendes Anliegen: mein Partner und ich sind kürzlich mit unserer kleinen Tochter in eine 3-Zimmer-Wohnung gezogen. Da es nun wahrscheinlich auf eine Trennung hinausläuft meine Frage: Der Vermieter hatte uns ein einseitiges handgeschriebenes Blatt als Mietvertrag vorgelegt, das wir beide unterschrieben hatten. Jetzt behauptet der Vermieter, dass nur mein Partner für ihn der Hauptmieter wäre und dieser Vertrag nicht rechtlich bindend ist.
Meiner Meinung nach haben wir gemeinsam den Vertrag unterschreiben und sind daher beide Hauptmieter.
Was stimmt denn jetzt?
Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße,


-- Editiert von User am 30. September 2024 18:34

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
famulus77
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 6x hilfreich)

Einmal vorausgesetzt, daß aus diesem unterschriebenen Blatt die Tatsache der Anmietung der Wohnung zu einem bestimmten Termin zu einer bestimmten Miete hervorgeht, also die wesentlichen Bedingungen eines Mietverhältnisses festgelegt wurden:

Ob handschriftlich erstellter Mietvertrag oder vorgedruckt, ist letztlich egal, und rechtsverbindlich ist er sowieso. Man kann Mietverträge sogar mündlich oder durch schlüssiges Handeln abschließen.

Ist im Mietvertrag denn nicht, wie üblich, am Anfang ausdrücklich angegeben, wer Vermieter und wer Mieter ist?

Wenn dazu nichts steht, sind die Personen, die den Vertrag unterschrieben haben, die Vertragsparteien.

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#2
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1940 Beiträge, 1027x hilfreich)

Ich würde mich schnell um eine Kopie bemühen!

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8318 Beiträge, 4575x hilfreich)

Zitat (von Amandarecht123):
Jetzt behauptet der Vermieter, dass nur mein Partner für ihn der Hauptmieter wäre und dieser Vertrag nicht rechtlich bindend ist.

Wie kommt der Vermieter darauf, dass der Vertrag sozusagen "ungültig" ist?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125417 Beiträge, 40487x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Wie kommt der Vermieter darauf, dass der Vertrag sozusagen "ungültig" ist?

Weil er wohl lieber den Ex weiter als Mieter hätte ... ?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5519 Beiträge, 682x hilfreich)

Zitat (von Amandarecht123):
Der Vermieter hatte uns ein einseitiges handgeschriebenes Blatt als Mietvertrag vorgelegt, das wir beide unterschrieben hatten.


Wer wird auf dem Blatt Papier denn als Mieter aufgeführt?

Wenn der Vertrag die grundlegenden Parameter enthält: Wer mietet von wem, was, wo, ab wann zu welchen monetären Konditionen, dann ist es ein wirksamer Vertrag.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34763 Beiträge, 5956x hilfreich)

Zitat (von Amandarecht123):
Der Vermieter hatte uns ein einseitiges handgeschriebenes Blatt als Mietvertrag vorgelegt, das wir beide unterschrieben hatten.
Und wer steht als Mieter auf dem Zettel?
Zitat (von Amandarecht123):
Was stimmt denn jetzt?
Lass uns doch bitte mal im Wortlaut lesen, was da steht----
also bitte das Zettelchen abschreiben.
Es kann durchaus ein gültiger, rechtlich bindender Mietvertrag sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Lou4
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 2x hilfreich)

Worum geht es der TE überhaupt? Will sie in der Wohnung bleiben?

Selbst wenn beide die rechtlichen Hauptmieter sind, wird sie über kurz oder lang die Wohnung verlieren, wenn der Vermieter den Ex bevorzugt.

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#8
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5519 Beiträge, 682x hilfreich)

Zitat (von Lou4):
, wird sie über kurz oder lang die Wohnung verlieren, wenn der Vermieter den Ex bevorzugt.


Dein Ernst? Wie kommst du darauf?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lou4
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 2x hilfreich)

Entweder kündigt der Ex mit der TE einvernehmlich oder er klagt auf Zustimmung zur Kündigung.

Mietvertrag endet -Vermieter schliesst mit dem Ex einen neuen.

Nicht?

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34763 Beiträge, 5956x hilfreich)

Zitat (von Lou4):
Mietvertrag endet -Vermieter schliesst mit dem Ex einen neuen.
Nö. Warum sollte der enden?
Noch weiß niemand, was auf dem Zettelchen MV steht und warum der Vermieter den Vertrag als nicht bindend betrachtet.
...was nu stimmt, will sie wissen... :wink:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Lou4
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 2x hilfreich)

Deshalb, habe ich auch nur eine kurze grundsätzliche Frage gestellt: Worum geht es überhaupt?

Bei einer Trennung, könnte es schon darum gehen, wer in der Wohnung bleiben/sie "behalten" darf -nicht darum, wer in der nächsten Nebenkostenabrechnung im Briefkopf steht!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125417 Beiträge, 40487x hilfreich)

Zitat (von Lou4):
Entweder kündigt der Ex mit der TE einvernehmlich oder er klagt auf Zustimmung zur Kündigung.

Mietvertrag endet -Vermieter schliesst mit dem Ex einen neuen.

So ist es - ganz einfach und schnell kann die Wohnung weg sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1427 Beiträge, 162x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Weil er wohl lieber den Ex weiter als Mieter hätte ... ?


Was nützt ihm das?

Wenn der Mann auszieht (und dann vermutlich auch aus dem Mietvertrag raus will), erfordert das eh eine gemeinsame Kündigung.

Mit wem der Vermieter einen neuen Vertrag schließt (oder auch nicht), bleibt ihm überlassen.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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