Hallo liebe User,
ich habe ein dringendes Anliegen: mein Partner und ich sind kürzlich mit unserer kleinen Tochter in eine 3-Zimmer-Wohnung gezogen. Da es nun wahrscheinlich auf eine Trennung hinausläuft meine Frage: Der Vermieter hatte uns ein einseitiges handgeschriebenes Blatt als Mietvertrag vorgelegt, das wir beide unterschrieben hatten. Jetzt behauptet der Vermieter, dass nur mein Partner für ihn der Hauptmieter wäre und dieser Vertrag nicht rechtlich bindend ist.
Meiner Meinung nach haben wir gemeinsam den Vertrag unterschreiben und sind daher beide Hauptmieter.
Was stimmt denn jetzt?
Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße,
-- Editiert von User am 30. September 2024 18:34
Handschriftlicher Mietvertrag
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Einmal vorausgesetzt, daß aus diesem unterschriebenen Blatt die Tatsache der Anmietung der Wohnung zu einem bestimmten Termin zu einer bestimmten Miete hervorgeht, also die wesentlichen Bedingungen eines Mietverhältnisses festgelegt wurden:
Ob handschriftlich erstellter Mietvertrag oder vorgedruckt, ist letztlich egal, und rechtsverbindlich ist er sowieso. Man kann Mietverträge sogar mündlich oder durch schlüssiges Handeln abschließen.
Ist im Mietvertrag denn nicht, wie üblich, am Anfang ausdrücklich angegeben, wer Vermieter und wer Mieter ist?
Wenn dazu nichts steht, sind die Personen, die den Vertrag unterschrieben haben, die Vertragsparteien.
Ich würde mich schnell um eine Kopie bemühen!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatJetzt behauptet der Vermieter, dass nur mein Partner für ihn der Hauptmieter wäre und dieser Vertrag nicht rechtlich bindend ist. :
Wie kommt der Vermieter darauf, dass der Vertrag sozusagen "ungültig" ist?
ZitatWie kommt der Vermieter darauf, dass der Vertrag sozusagen "ungültig" ist? :
Weil er wohl lieber den Ex weiter als Mieter hätte ... ?
ZitatDer Vermieter hatte uns ein einseitiges handgeschriebenes Blatt als Mietvertrag vorgelegt, das wir beide unterschrieben hatten. :
Wer wird auf dem Blatt Papier denn als Mieter aufgeführt?
Wenn der Vertrag die grundlegenden Parameter enthält: Wer mietet von wem, was, wo, ab wann zu welchen monetären Konditionen, dann ist es ein wirksamer Vertrag.
Und wer steht als Mieter auf dem Zettel?ZitatDer Vermieter hatte uns ein einseitiges handgeschriebenes Blatt als Mietvertrag vorgelegt, das wir beide unterschrieben hatten. :
Lass uns doch bitte mal im Wortlaut lesen, was da steht----ZitatWas stimmt denn jetzt? :
also bitte das Zettelchen abschreiben.
Es kann durchaus ein gültiger, rechtlich bindender Mietvertrag sein.
Worum geht es der TE überhaupt? Will sie in der Wohnung bleiben?
Selbst wenn beide die rechtlichen Hauptmieter sind, wird sie über kurz oder lang die Wohnung verlieren, wenn der Vermieter den Ex bevorzugt.
Zitat, wird sie über kurz oder lang die Wohnung verlieren, wenn der Vermieter den Ex bevorzugt. :
Dein Ernst? Wie kommst du darauf?
Entweder kündigt der Ex mit der TE einvernehmlich oder er klagt auf Zustimmung zur Kündigung.
Mietvertrag endet -Vermieter schliesst mit dem Ex einen neuen.
Nicht?
Nö. Warum sollte der enden?ZitatMietvertrag endet -Vermieter schliesst mit dem Ex einen neuen. :
Noch weiß niemand, was auf dem Zettelchen MV steht und warum der Vermieter den Vertrag als nicht bindend betrachtet.
...was nu stimmt, will sie wissen...
Deshalb, habe ich auch nur eine kurze grundsätzliche Frage gestellt: Worum geht es überhaupt?
Bei einer Trennung, könnte es schon darum gehen, wer in der Wohnung bleiben/sie "behalten" darf -nicht darum, wer in der nächsten Nebenkostenabrechnung im Briefkopf steht!
ZitatEntweder kündigt der Ex mit der TE einvernehmlich oder er klagt auf Zustimmung zur Kündigung. :
Mietvertrag endet -Vermieter schliesst mit dem Ex einen neuen.
So ist es - ganz einfach und schnell kann die Wohnung weg sein.
ZitatWeil er wohl lieber den Ex weiter als Mieter hätte ... ? :
Was nützt ihm das?
Wenn der Mann auszieht (und dann vermutlich auch aus dem Mietvertrag raus will), erfordert das eh eine gemeinsame Kündigung.
Mit wem der Vermieter einen neuen Vertrag schließt (oder auch nicht), bleibt ihm überlassen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
14 Antworten
-
14 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
39 Antworten