Parkgebühren am Krankenhaus

30. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
RedWalter
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Parkgebühren am Krankenhaus

Hallo zusammen,
es ist mir ein Ärgernis , von dem ich berichten will. Die Firma Playfair-Parking e.K. fordert unangemessen hohe Gebühren, weil ich in einer Notaufnahme einer Klinik war. Sie verlangen wegen Nichtlösen eines Parktickets eine Vertragsstrafe von 30€. Mittlerweile ist das deutlich höher, weil das Kennzeichen erfragt wurde, wer der Halter ist.
Meine Ablehnung zu der Zahlung, weil ich es als asozial empfinde, an Kliniken solche Parkgesellschaften zu installieren, wurde mit folgenden Worten beantwortet:
"Sie haben auf Privatgelände geparkt und gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von PLAYFAIR-PARKING verstoßen bzw. nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung den Tatbestand der Besitzstörung gemäß § 858 BGB erfüllt. Hinweisschilder und AGB-Schilder, die das rechtfertigen befinden sich ersichtlich auf dem Gelände. PLAYFAIR-PARKING ist beauftragt, die Einhaltung dieser Regelungen durchzusetzen."
Ich habe das abgelehnt, auch nachdem ich aufgefordert wurde, den Halter zu nennen. Denn dann darf ein Nutzungsverbot ausgesprochen werden. Nun kommt das Königs Inkasso und fordert diese Kosten zusätzlich mit seinen Gebühren. Der übliche Text: Wir wurden beauftragt, etc.blabla.
Frage: Wie ist die Chance, diese Sache an dieser Klinik ( und nicht nur hier, auch bei anderen Kliniken, siehe Webseite Verbraucherschutz.de) abzulehnen und zu verweigern?
Kann man dieses Geschäftstreiben wegen Abzocke, Wegelagerei und Wucher ablehnen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34389 Beiträge, 5920x hilfreich)

Zitat (von RedWalter):
unangemessen hohe Gebühren, weil ich in einer Notaufnahme einer Klinik war.
Nein, nicht deswegen---sondern weil du (oder ein Mitfahrer) kein Ticket für den Parkplatz gelöst hast.
30,- dürfte der ganz normale Tarif sein, gilt auch bei Supermärkten und Behörden.
Zitat (von RedWalter):
Mittlerweile ist das deutlich höher, weil das Kennzeichen erfragt wurde, wer der Halter ist.
Auch klar, weil der Betreiber die Forderung nicht selbst eintreibt, sondern ein Inkassobüro beauftragt hat, welches nicht gratis arbeitet.
Zitat (von RedWalter):
an Kliniken solche Parkgesellschaften zu installieren,
Wieso nicht? Kliniken haben vorrangig andere Aufgaben als Parkplatzwächter.
Zitat (von RedWalter):
Denn dann darf ein Nutzungsverbot ausgesprochen werden.
Nutzungsverbot von was?
Zitat (von RedWalter):
Wie ist die Chance, diese Sache an dieser Klinik ( und nicht nur hier, auch bei anderen Kliniken, siehe Webseite Verbraucherschutz.de) abzulehnen und zu verweigern?
Außerordentlich gering.
Zitat (von RedWalter):
Kann man dieses Geschäftstreiben wegen Abzocke, Wegelagerei und Wucher ablehnen?
Das Ablehnen geht, die Folgen sind idR viel teurer.

Dieses Geschäftstreiben, wie du es nennst, ist sehr weit verbreitet. Für irgendwen, der einen Parkplatz braucht und nicht die Regeln einhält, ist es immer Abzocke usw.
Im Allgemeinen ist es das aber nicht und vermutlich für jeden, der 1x 30,- +x gezahlt hat, wird es einmalig gewesen sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1386 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von RedWalter):
Meine Ablehnung zu der Zahlung, weil ich es als asozial empfinde, an Kliniken solche Parkgesellschaften zu installieren, wurde mit folgenden Worten beantwortet:


Ob du das als asozial empfindest, muss und wird niemanden interessieren.

Bei einem Notfall ruft man die 112 an und bestellt einen RTW.

Zitat (von RedWalter):
Kann man dieses Geschäftstreiben wegen Abzocke, Wegelagerei und Wucher ablehnen?


Kann man so machen, aber dann wirds in der Regel teurer.

-- Editiert von User am 30. September 2024 21:08

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1921 Beiträge, 1026x hilfreich)

Direkt bei der Notaufnahme sollten keine Parkplätze sein. Wenn man selbst der Notfall ist, kann man darüber reden, ob man irgendwo in der Einfahrt stehen darf (und niemanden behindert!!), aber auf dem Parkplatz gibt es keine Chance.

-- Editiert von User am 30. September 2024 21:30

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124686 Beiträge, 40389x hilfreich)

Zitat (von RedWalter):
Wie ist die Chance, diese Sache an dieser Klinik ( und nicht nur hier, auch bei anderen Kliniken, siehe Webseite Verbraucherschutz.de) abzulehnen

Zitat (von RedWalter):
Kann man dieses Geschäftstreiben wegen Abzocke, Wegelagerei und Wucher ablehnen?

100%, denn bekanntermaßen kann man ja fast alles ablehnen.
Probleme gibt es meist erst beim durchsetzen, denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, Gesetze, Verordnungen, …) mit.
Falls dann - so wie hier - keine Rechtsgrundlage erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.

Die 30 EUR Vertragsstrafe für illegales parken sind im allgemein üblichen Rahmen.
Bei Inkassokosten könnte man - wie immer - drüber diskutieren.
Ansonsten sollte man auch bedenken, das hier noch die Straftat des Betruges im Raume steht.



Zitat (von RedWalter):
und zu verweigern?

Mit dem verweigern wird es spätestens dann problematisch, wenn es vor Gericht geht bzw. zur Vollstreckung kommt

Insbesondere wenn man das eigenen versagen beim legalen handeln dann mit so lächerlichen Argumenten wie "Abzocke, Wegelagerei und Wucher" zu verbergen sucht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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