Hallo zusammen,
es ist mir ein Ärgernis , von dem ich berichten will. Die Firma Playfair-Parking e.K. fordert unangemessen hohe Gebühren, weil ich in einer Notaufnahme einer Klinik war. Sie verlangen wegen Nichtlösen eines Parktickets eine Vertragsstrafe von 30€. Mittlerweile ist das deutlich höher, weil das Kennzeichen erfragt wurde, wer der Halter ist.
Meine Ablehnung zu der Zahlung, weil ich es als asozial empfinde, an Kliniken solche Parkgesellschaften zu installieren, wurde mit folgenden Worten beantwortet:
"Sie haben auf Privatgelände geparkt und gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von PLAYFAIR-PARKING verstoßen bzw. nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung den Tatbestand der Besitzstörung gemäß § 858 BGB erfüllt. Hinweisschilder und AGB-Schilder, die das rechtfertigen befinden sich ersichtlich auf dem Gelände. PLAYFAIR-PARKING ist beauftragt, die Einhaltung dieser Regelungen durchzusetzen."
Ich habe das abgelehnt, auch nachdem ich aufgefordert wurde, den Halter zu nennen. Denn dann darf ein Nutzungsverbot ausgesprochen werden. Nun kommt das Königs Inkasso und fordert diese Kosten zusätzlich mit seinen Gebühren. Der übliche Text: Wir wurden beauftragt, etc.blabla.
Frage: Wie ist die Chance, diese Sache an dieser Klinik ( und nicht nur hier, auch bei anderen Kliniken, siehe Webseite Verbraucherschutz.de) abzulehnen und zu verweigern?
Kann man dieses Geschäftstreiben wegen Abzocke, Wegelagerei und Wucher ablehnen?
Parkgebühren am Krankenhaus
30. September 2024
Thema abonnieren
Frage vom 30. September 2024 | 18:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Parkgebühren am Krankenhaus
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 30. September 2024 | 19:07
Von
Status: Unbeschreiblich (34389 Beiträge, 5920x hilfreich)
Nein, nicht deswegen---sondern weil du (oder ein Mitfahrer) kein Ticket für den Parkplatz gelöst hast.Zitatunangemessen hohe Gebühren, weil ich in einer Notaufnahme einer Klinik war. :
30,- dürfte der ganz normale Tarif sein, gilt auch bei Supermärkten und Behörden.
Auch klar, weil der Betreiber die Forderung nicht selbst eintreibt, sondern ein Inkassobüro beauftragt hat, welches nicht gratis arbeitet.ZitatMittlerweile ist das deutlich höher, weil das Kennzeichen erfragt wurde, wer der Halter ist. :
Wieso nicht? Kliniken haben vorrangig andere Aufgaben als Parkplatzwächter.Zitatan Kliniken solche Parkgesellschaften zu installieren, :
Nutzungsverbot von was?ZitatDenn dann darf ein Nutzungsverbot ausgesprochen werden. :
Außerordentlich gering.ZitatWie ist die Chance, diese Sache an dieser Klinik ( und nicht nur hier, auch bei anderen Kliniken, siehe Webseite Verbraucherschutz.de) abzulehnen und zu verweigern? :
Das Ablehnen geht, die Folgen sind idR viel teurer.ZitatKann man dieses Geschäftstreiben wegen Abzocke, Wegelagerei und Wucher ablehnen? :
Dieses Geschäftstreiben, wie du es nennst, ist sehr weit verbreitet. Für irgendwen, der einen Parkplatz braucht und nicht die Regeln einhält, ist es immer Abzocke usw.
Im Allgemeinen ist es das aber nicht und vermutlich für jeden, der 1x 30,- +x gezahlt hat, wird es einmalig gewesen sein.
#2
Antwort vom 30. September 2024 | 21:05
Von
Status: Lehrling (1386 Beiträge, 154x hilfreich)
ZitatMeine Ablehnung zu der Zahlung, weil ich es als asozial empfinde, an Kliniken solche Parkgesellschaften zu installieren, wurde mit folgenden Worten beantwortet: :
Ob du das als asozial empfindest, muss und wird niemanden interessieren.
Bei einem Notfall ruft man die 112 an und bestellt einen RTW.
ZitatKann man dieses Geschäftstreiben wegen Abzocke, Wegelagerei und Wucher ablehnen? :
Kann man so machen, aber dann wirds in der Regel teurer.
-- Editiert von User am 30. September 2024 21:08
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Inkasso" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 30. September 2024 | 21:30
Von
Status: Lehrling (1921 Beiträge, 1026x hilfreich)
Direkt bei der Notaufnahme sollten keine Parkplätze sein. Wenn man selbst der Notfall ist, kann man darüber reden, ob man irgendwo in der Einfahrt stehen darf (und niemanden behindert!!), aber auf dem Parkplatz gibt es keine Chance.
-- Editiert von User am 30. September 2024 21:30
#4
Antwort vom 30. September 2024 | 22:30
Von
Status: Unbeschreiblich (124686 Beiträge, 40389x hilfreich)
ZitatWie ist die Chance, diese Sache an dieser Klinik ( und nicht nur hier, auch bei anderen Kliniken, siehe Webseite Verbraucherschutz.de) abzulehnen :
ZitatKann man dieses Geschäftstreiben wegen Abzocke, Wegelagerei und Wucher ablehnen? :
100%, denn bekanntermaßen kann man ja fast alles ablehnen.
Probleme gibt es meist erst beim durchsetzen, denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, Gesetze, Verordnungen, …) mit.
Falls dann - so wie hier - keine Rechtsgrundlage erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.
Die 30 EUR Vertragsstrafe für illegales parken sind im allgemein üblichen Rahmen.
Bei Inkassokosten könnte man - wie immer - drüber diskutieren.
Ansonsten sollte man auch bedenken, das hier noch die Straftat des Betruges im Raume steht.
Zitatund zu verweigern? :
Mit dem verweigern wird es spätestens dann problematisch, wenn es vor Gericht geht bzw. zur Vollstreckung kommt
Insbesondere wenn man das eigenen versagen beim legalen handeln dann mit so lächerlichen Argumenten wie "Abzocke, Wegelagerei und Wucher" zu verbergen sucht.
Und jetzt?
Schon
277.953
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
15 Antworten
-
1 Antworten
-
Aufforderung einer Inkassofirma zur Zahlung einer US-Krankenhaus Rechnung, obwohl diese schon bezahl7 Antworten
Top Inkasso Themen
-
12 Antworten
-
11 Antworten