Folgender fiktiver Fall:
AN kündigt, AG fordert Arbeitsmittel zurück. AN hat dafür zwar unterschrieben, sie tatsächlich aber nie ausgehändigt bekommen.
Im Übergabeprotokoll steht nur (wörtlich!):
iPad
Stift
Tastatur
Kann der AG aus solch rudimentären Angaben eine konkrete Forderung ableiten?
Rückgabe von nie erhaltenen Arbeitsmitteln
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatKann der AG aus solch rudimentären Angaben eine konkrete Forderung ableiten? :
Selbstverständlich.
ZitatAN hat dafür zwar unterschrieben, sie tatsächlich aber nie ausgehändigt bekommen. :
Wie geht das denn?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ohne nähere Beschreibung der Gegenstände? Ohne Modellbezeichnung? Ohne Seriennummern?
Oder anders gefragt: Warum haben Sie das unterschrieben?
Zitat:
Wie geht das denn?
Indem ohne groß nachzudenken x Anhänge zum Arbeitsvertrag unterschrieben wurden.
-- Editiert von User am 1. Oktober 2024 16:25
Seit wann und wie lange war man dort beschäftigt?ZitatIndem ohne groß nachzudenken x Anhänge zum Arbeitsvertrag unterschrieben wurden. :
Mit welchen Arbeitsmitteln hat man stattdessen während der Beschäftigungszeit gearbeitet?
Ja, er wird ganz rudimentär auf die Unterschrift dieses Anhanges zum AV verweisen.ZitatKann der AG aus solch rudimentären Angaben eine konkrete Forderung ableiten? :
Gibts im AV *Ausschlussfristen*?
Dir bleibt wohl nur eine Möglichkeit: schriftlich erklären, dass du entgegen allem Augenschein diese Arbeitsmittel niemals erhalten hast und folglich nicht zurückgeben kannst.
Möglicherweise als eidesstattgliche Erklärung abzugeben.
Wenn das nicht fruchtet, kannst du es evtl. auf einen gerichtlichen Streit ankommen lassen.
NIcht lange, etwa ein Jahr. Ausschlussfristen haben m.W. hinsichtlich Überlassung und Rückgabe von Arbeitsmitteln keine Bedeutung.
Die angesprochenen Arbeitsmittel wurden nicht benötigt und deshalb auch nicht vermisst.
Wir haben hier das Problem, dass der AN ein "Nichts" beweisen soll. Ob das hier zu einer Umkehr der Beweislast führt, kann ich nicht abschätzen. Und die Lücke, die kann man auch nicht mit einer EV schließen. Das sind andere Fälle.
Ich würde darauf hinweisen, dass man nie etwas erhalten hat, es sei zwar geplant gewesen, man möge doch mal dahingehend aufklären, welche Geräte man wann übergeben bekommen haben soll. Damit hat man dann zumindest den AG in die Ecke gedrängt, er muss was nachweisen. Und dann sieht man weiter.
wirdwerden
ZitatMöglicherweise als eidesstattgliche Erklärung abzugeben. :
Das würde ich mal zu 99,9% ausschießen ...
ZitatDamit hat man dann zumindest den AG in die Ecke gedrängt, er muss was nachweisen. :
Was für eine Ecke?
Da zeigt er einfach das Übergabeprotokoll mit der Originalunterschrift des TS ...
Und dann wird der TS substantiiert und zur Überzeugung des Gerichtes darlegen müssen, warum das nicht stimmen soll.
ZitatAusschlussfristen haben m.W. hinsichtlich Überlassung und Rückgabe von Arbeitsmitteln keine Bedeutung. :
Nicht ganz.
Aber es ist herrschende Meinung, dass absolute Rechte - wie z. B. Herausgabeanspruch des Eigentums - nicht von arbeitsvertraglichen Ausschluss- und Verfallklauseln erfasst werden.
Insofern kann man die Finte versuchen, wie weit man damit kommt ist jedoch fraglich.
Aber was ist mit dem "Übergabeprotokoll"? Nochmal: Da stehen weder konkrete Gerätebezeichnungen noch Seriennummern oder sonstige Informationen zur Identifikation der vermeintlich ausgehändigten Geräte. Für mich ist das zu unbestimmt. Da kann der AN auch einfach "irgendwas" zurückgeben.
-- Editiert von User am 1. Oktober 2024 20:18
ZitatNochmal: Da stehen weder konkrete Gerätebezeichnungen noch Seriennummern oder sonstige Informationen zur Identifikation der vermeintlich ausgehändigten Geräte. :
Das Vorhandensein solcher Informationen wäre sicherlich nützlich, aber die können noch nachgeliefert werden
ZitatDa kann der AN auch einfach "irgendwas" zurückgeben. :
Ja, das könnte er natürlich.
Die Frage ist, wie erfolgreich er damit wäre ...
Ich kam zu meinem Konstrukt ja aus nachfolgender Überlegung: man kauft ja auch kein Auto, laut Vertrag bzw. Übergabeprotokoll, sondern einen PKW der Marke XY, mit weiterer Konkretisierung. Die mag jetzt hier im Protokoll nicht angegeben sein, der AG sollte aber genau definieren können, welche Teile er übergeben hat. Und die müssten ja in seinem Bestand fehlen.
wirdwerden
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
17 Antworten
-
14 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten