Rückgabe von nie erhaltenen Arbeitsmitteln

1. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
saturnine666
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückgabe von nie erhaltenen Arbeitsmitteln

Folgender fiktiver Fall:

AN kündigt, AG fordert Arbeitsmittel zurück. AN hat dafür zwar unterschrieben, sie tatsächlich aber nie ausgehändigt bekommen.

Im Übergabeprotokoll steht nur (wörtlich!):

iPad
Stift
Tastatur

Kann der AG aus solch rudimentären Angaben eine konkrete Forderung ableiten?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von saturnine666):
Kann der AG aus solch rudimentären Angaben eine konkrete Forderung ableiten?

Selbstverständlich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18084 Beiträge, 6641x hilfreich)

Zitat (von saturnine666):
AN hat dafür zwar unterschrieben, sie tatsächlich aber nie ausgehändigt bekommen.

Wie geht das denn?

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#3
 Von 
saturnine666
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ohne nähere Beschreibung der Gegenstände? Ohne Modellbezeichnung? Ohne Seriennummern?

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33396 Beiträge, 17433x hilfreich)

Oder anders gefragt: Warum haben Sie das unterschrieben?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
saturnine666
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):

Wie geht das denn?


Indem ohne groß nachzudenken x Anhänge zum Arbeitsvertrag unterschrieben wurden.

-- Editiert von User am 1. Oktober 2024 16:25

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34364 Beiträge, 5919x hilfreich)

Zitat (von saturnine666):
Indem ohne groß nachzudenken x Anhänge zum Arbeitsvertrag unterschrieben wurden.
Seit wann und wie lange war man dort beschäftigt?
Mit welchen Arbeitsmitteln hat man stattdessen während der Beschäftigungszeit gearbeitet?
Zitat (von saturnine666):
Kann der AG aus solch rudimentären Angaben eine konkrete Forderung ableiten?
Ja, er wird ganz rudimentär auf die Unterschrift dieses Anhanges zum AV verweisen.

Gibts im AV *Ausschlussfristen*?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18084 Beiträge, 6641x hilfreich)

Dir bleibt wohl nur eine Möglichkeit: schriftlich erklären, dass du entgegen allem Augenschein diese Arbeitsmittel niemals erhalten hast und folglich nicht zurückgeben kannst.
Möglicherweise als eidesstattgliche Erklärung abzugeben.
Wenn das nicht fruchtet, kannst du es evtl. auf einen gerichtlichen Streit ankommen lassen.

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#8
 Von 
saturnine666
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

NIcht lange, etwa ein Jahr. Ausschlussfristen haben m.W. hinsichtlich Überlassung und Rückgabe von Arbeitsmitteln keine Bedeutung.

Die angesprochenen Arbeitsmittel wurden nicht benötigt und deshalb auch nicht vermisst.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39584 Beiträge, 14169x hilfreich)

Wir haben hier das Problem, dass der AN ein "Nichts" beweisen soll. Ob das hier zu einer Umkehr der Beweislast führt, kann ich nicht abschätzen. Und die Lücke, die kann man auch nicht mit einer EV schließen. Das sind andere Fälle.

Ich würde darauf hinweisen, dass man nie etwas erhalten hat, es sei zwar geplant gewesen, man möge doch mal dahingehend aufklären, welche Geräte man wann übergeben bekommen haben soll. Damit hat man dann zumindest den AG in die Ecke gedrängt, er muss was nachweisen. Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Möglicherweise als eidesstattgliche Erklärung abzugeben.

Das würde ich mal zu 99,9% ausschießen ...



Zitat (von wirdwerden):
Damit hat man dann zumindest den AG in die Ecke gedrängt, er muss was nachweisen.

Was für eine Ecke?
Da zeigt er einfach das Übergabeprotokoll mit der Originalunterschrift des TS ...
Und dann wird der TS substantiiert und zur Überzeugung des Gerichtes darlegen müssen, warum das nicht stimmen soll.



Zitat (von saturnine666):
Ausschlussfristen haben m.W. hinsichtlich Überlassung und Rückgabe von Arbeitsmitteln keine Bedeutung.

Nicht ganz.
Aber es ist herrschende Meinung, dass absolute Rechte - wie z. B. Herausgabeanspruch des Eigentums - nicht von arbeitsvertraglichen Ausschluss- und Verfallklauseln erfasst werden.

Insofern kann man die Finte versuchen, wie weit man damit kommt ist jedoch fraglich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
saturnine666
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber was ist mit dem "Übergabeprotokoll"? Nochmal: Da stehen weder konkrete Gerätebezeichnungen noch Seriennummern oder sonstige Informationen zur Identifikation der vermeintlich ausgehändigten Geräte. Für mich ist das zu unbestimmt. Da kann der AN auch einfach "irgendwas" zurückgeben.

-- Editiert von User am 1. Oktober 2024 20:18

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von saturnine666):
Nochmal: Da stehen weder konkrete Gerätebezeichnungen noch Seriennummern oder sonstige Informationen zur Identifikation der vermeintlich ausgehändigten Geräte.

Das Vorhandensein solcher Informationen wäre sicherlich nützlich, aber die können noch nachgeliefert werden



Zitat (von saturnine666):
Da kann der AN auch einfach "irgendwas" zurückgeben.

Ja, das könnte er natürlich.

Die Frage ist, wie erfolgreich er damit wäre ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39584 Beiträge, 14169x hilfreich)

Ich kam zu meinem Konstrukt ja aus nachfolgender Überlegung: man kauft ja auch kein Auto, laut Vertrag bzw. Übergabeprotokoll, sondern einen PKW der Marke XY, mit weiterer Konkretisierung. Die mag jetzt hier im Protokoll nicht angegeben sein, der AG sollte aber genau definieren können, welche Teile er übergeben hat. Und die müssten ja in seinem Bestand fehlen.

wirdwerden

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