Hallo,
folgendes Problem: ich erhielt vor kurzem ein Schreiben vom Jobcenter, es werden Leistungen für das Jahr 2022 zurück verlangt. Derzeit beziehe ich keine Leistungen vom Jobcenter, mein Partner arbeitet daher würde mir auch keine Leistungen zustehen. Ich beziehe derzeit nur ALG I. Dies ist jedoch eine sehr geringe Summe. (Habe erst meine Ausbildung beendet, wurde jedoch leider nicht vom Betrieb übernommen.)
Im Schreiben bisher werde ich aufgefordert, mich zum Sachverhalt zu äußern. Ansonsten steht dabei, dass der Betrag in der Regel in einer Summe zurückgezahlt werden muss. Dies ist mir jedoch aufgrund meines geringen Einkommens durch ALG I (keine sonstigen Einnahmequellen) nicht möglich.
Besteht trotzdem die Möglichkeit, eventuell mit dem Inkasso Service des Jobcenters eine Ratenzahlung zu vereinbaren?
-- Editiert von User am 1. Oktober 2024 15:51
Jobcenter verlangt Geld zurück - Abzahlung in Raten ?
Bescheid anfechten?
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Besteht trotzdem die Möglichkeit, eventuell mit dem Inkasso Service des Jobcenters eine Ratenzahlung zu vereinbaren? "In der Regel" heißt ja, dass es Ausnahmen von der Regel gibt. Und bei nachgewiesenem niedrigem Einkommen und grundsätzlicher Zahlungsbereitschaft dürften Sie da gute Karten haben.
Ich beziehe derzeit nur ALG I. Dies ist jedoch eine sehr geringe Summe. Und die können Sie nicht mit ergänzendem Bürgergeld oder alternativ mit Wohngeld aufstocken?
ZitatUnd die können Sie nicht mit ergänzendem Bürgergeld oder alternativ mit Wohngeld aufstocken? :
Tatsächlich nicht. Bürgergeld steht mir wie gesagt nicht zu, beziehungsweise wäre ein Antrag nutzlos. Mein Partner verdient zu viel. Bei Wohngeld wäre es höchst wahrscheinlich dasselbe Problem
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Ja, das ist möglich und gar nicht so selten.Zitates werden Leistungen für das Jahr 2022 zurück verlangt. :
Dann kannst und solltest du das auch tun. Es gilt immer die Regel, wenn es keine Ausnahmen gibt.ZitatIm Schreiben bisher werde ich aufgefordert, mich zum Sachverhalt zu äußern. :
Hast du denn von diesem das Schreiben erhalten?Zitateventuell mit dem Inkasso Service des Jobcenters :
Dein Partner kommt für nix auf...trotz deines geringen ALG?
Erinnerst du dich an deinen Thread von vor 5 Wochen?
https://www.123recht.de/forum/sozialrecht-und-staatliche-leistungen/Jobcenter-verlangt-Gehaltsnachweise-vom-Partner-__f623323.html
Also, ich werde erstmal hellhörig, wenn ich lese, dass jetzt, im Jahr 2024, Leistungen für das Jahr 2022 zurückgefordert werden sollen und dazu jetzt eine Anhörung ergeht.
In dem Anhörungsschreiben muss eigentlich stehen, wie es zu einer Überzahlung gekommen sein soll. Kannst Du das mal bitte konkret wiedergeben? Oder - noch besser - das Anhörungsschreiben anonymisiert hochladen und verlinken?
Hergeleitet aus dem älteren Thread:
Soll es zu Überzahlungen gekommen sein, weil das Jobcenter damals eine WG angenommen hat, heute aber von einer BG ausgeht?
Welche - im Vergleich zu 2022 - neuen Erkenntnisse hat das Jobcenter wann erlangt?
Waren Leistungen in 2022 vorläufig bewilligt worden, oder abschließend?
Was hat dazu geführt, dass es nach der derzeitigen Auffassung des Jobcenters im Jahr 2022 zu Überzahlungen gekommen ist und ab wann hatte das Jobcenter nachweislich Kenntnis von diesen Umständen?
Gruß,
Axel
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