Jobcenter verlangt Geld zurück - Abzahlung in Raten ?

1. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.10.2024 16:29:36
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter verlangt Geld zurück - Abzahlung in Raten ?

Hallo,

folgendes Problem: ich erhielt vor kurzem ein Schreiben vom Jobcenter, es werden Leistungen für das Jahr 2022 zurück verlangt. Derzeit beziehe ich keine Leistungen vom Jobcenter, mein Partner arbeitet daher würde mir auch keine Leistungen zustehen. Ich beziehe derzeit nur ALG I. Dies ist jedoch eine sehr geringe Summe. (Habe erst meine Ausbildung beendet, wurde jedoch leider nicht vom Betrieb übernommen.)

Im Schreiben bisher werde ich aufgefordert, mich zum Sachverhalt zu äußern. Ansonsten steht dabei, dass der Betrag in der Regel in einer Summe zurückgezahlt werden muss. Dies ist mir jedoch aufgrund meines geringen Einkommens durch ALG I (keine sonstigen Einnahmequellen) nicht möglich.

Besteht trotzdem die Möglichkeit, eventuell mit dem Inkasso Service des Jobcenters eine Ratenzahlung zu vereinbaren?

-- Editiert von User am 1. Oktober 2024 15:51

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33396 Beiträge, 17433x hilfreich)

Besteht trotzdem die Möglichkeit, eventuell mit dem Inkasso Service des Jobcenters eine Ratenzahlung zu vereinbaren? "In der Regel" heißt ja, dass es Ausnahmen von der Regel gibt. Und bei nachgewiesenem niedrigem Einkommen und grundsätzlicher Zahlungsbereitschaft dürften Sie da gute Karten haben.
Ich beziehe derzeit nur ALG I. Dies ist jedoch eine sehr geringe Summe. Und die können Sie nicht mit ergänzendem Bürgergeld oder alternativ mit Wohngeld aufstocken?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
guest-12301.10.2024 16:29:36
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Und die können Sie nicht mit ergänzendem Bürgergeld oder alternativ mit Wohngeld aufstocken?


Tatsächlich nicht. Bürgergeld steht mir wie gesagt nicht zu, beziehungsweise wäre ein Antrag nutzlos. Mein Partner verdient zu viel. Bei Wohngeld wäre es höchst wahrscheinlich dasselbe Problem

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34378 Beiträge, 5919x hilfreich)

Zitat (von Van0203):
es werden Leistungen für das Jahr 2022 zurück verlangt.
Ja, das ist möglich und gar nicht so selten.
Zitat (von Van0203):
Im Schreiben bisher werde ich aufgefordert, mich zum Sachverhalt zu äußern.
Dann kannst und solltest du das auch tun. Es gilt immer die Regel, wenn es keine Ausnahmen gibt.
Zitat (von Van0203):
eventuell mit dem Inkasso Service des Jobcenters
Hast du denn von diesem das Schreiben erhalten?
Dein Partner kommt für nix auf...trotz deines geringen ALG?

Erinnerst du dich an deinen Thread von vor 5 Wochen?
https://www.123recht.de/forum/sozialrecht-und-staatliche-leistungen/Jobcenter-verlangt-Gehaltsnachweise-vom-Partner-__f623323.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13117 Beiträge, 4457x hilfreich)

Also, ich werde erstmal hellhörig, wenn ich lese, dass jetzt, im Jahr 2024, Leistungen für das Jahr 2022 zurückgefordert werden sollen und dazu jetzt eine Anhörung ergeht.

In dem Anhörungsschreiben muss eigentlich stehen, wie es zu einer Überzahlung gekommen sein soll. Kannst Du das mal bitte konkret wiedergeben? Oder - noch besser - das Anhörungsschreiben anonymisiert hochladen und verlinken?

Hergeleitet aus dem älteren Thread:

Soll es zu Überzahlungen gekommen sein, weil das Jobcenter damals eine WG angenommen hat, heute aber von einer BG ausgeht?
Welche - im Vergleich zu 2022 - neuen Erkenntnisse hat das Jobcenter wann erlangt?
Waren Leistungen in 2022 vorläufig bewilligt worden, oder abschließend?
Was hat dazu geführt, dass es nach der derzeitigen Auffassung des Jobcenters im Jahr 2022 zu Überzahlungen gekommen ist und ab wann hatte das Jobcenter nachweislich Kenntnis von diesen Umständen?

Gruß,

Axel

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