Zeugenentschädigung bei Fahrgastrechteformular

1. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
go340627-84
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeugenentschädigung bei Fahrgastrechteformular

Hallo,
ich war gestern als Zeuge geladen und habe meine Bahnfahrt vor Ort direkt abrechnen lassen. Nun meine Frage: Ich bin mehr als eine Stunde zu spät am Zielort angekommen. Im Nachhinein fiel mir ein, dass ich daher ja Anspruch auf eine Teilrückzahlung von 25 Prozent habe. Muss ich dies Rückwirkend beim Gericht angeben, da sie mir die Fahrtkosten ja erstattet haben? Falls ja, würde ich mir das Fahrgastrechteformular sparen, wenn ich die Rückzahlung ohnehin abgeben müsste.
Danke.

-- Editiert von Moderator topic am 1. Oktober 2024 17:32

-- Thema wurde verschoben am 1. Oktober 2024 17:32

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ReBo123
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 4x hilfreich)

Im guten Fall darfst Du die Erstattung behalten, weil Du ja auch die Verspätung ausgebadet hast. Ich will aber auch nicht völlig ausschließen, dass es umgekehrt heißt, dass es Deine Pflicht ist, die Kosten gering zu halten, und Du dann die Entschädigung einfordern musst, um sie dem Gericht zurückzuzahlen. Das kann Dir wahrscheinlich die Geschäftsstelle des Gerichts sagen.

Signatur:

Ich bin juristischer Laie, meine Beiträge verstehen sich als Denkanstöße.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1915 Beiträge, 1025x hilfreich)

Um wie viel gehts denn eigentlich?
Bei einer Verspätung von über einer Stunde gibs nämlich nochmal mindestens 4€ bis 17€ (ggf. sogar bis 25€) obendrauf (wie für jede Stunde). Wenn das gegengerechnet wird, dürfte eigentlich nichts mehr zurückzuzahlen sein.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go340627-84
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten. Tatsächlich dürfte es sich im Bereich von 20 Euro bewegen. Darauf hingewiesen wurde ich jedenfalls nicht. Ich habe aber zur Kostenreduzierung auch eine möglichst "günstige" Verbindung gewählt und die private Bahncard angewendet. Aber eine Fahrt quer durch das Land kostet nunmal etwas.

-- Editiert von User am 1. Oktober 2024 21:44

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17307 Beiträge, 9531x hilfreich)

Zitat (von go340627-84):
Muss ich dies Rückwirkend beim Gericht angeben, da sie mir die Fahrtkosten ja erstattet haben?

Nein - denn die Erstattung der Bahn soll ja die Unannehmlichkeiten der Reise kompensieren. Und die hatten Sie, nicht das Gericht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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