Hallo Zusammen,
mal wieder ein kleiner Erbfall.
A stirbt und hinterlässt vermutlich kein Testament. Zumindest ist drei Wochen nach dem Tod noch keine Mitteilung durch das Amtsgericht erfolgt. Die Tochter B möchte das Erbe ausschlagen, weil vermutlich überschuldet. Frist wäre nun sechs Wochen nach Kenntnis des Todes von A!? Ein gesetzlicher Erbanspruch wird an den Sohn C von Tochter B weiter gereicht!? Ab wann wird nun die Sechs-Wochen-Frist für den Sohn C / Enkel von A beginnen?
Vielen Dank für Eure geschätzten Anworten!
Viele Grüße
Renrew
Ausschlagung Erbe und Folgegenerationen
2. Oktober 2024
Thema abonnieren
Frage vom 2. Oktober 2024 | 08:45
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausschlagung Erbe und Folgegenerationen
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 3. Oktober 2024 | 16:59
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 3x hilfreich)
Die Frist beginnt mit der Kenntnis vom Anfall und vom Grund des Anfalls. Das kann die Nachricht des Nachlassgerichts sein. Das kann aber auch schon früher der Fall sein. Wenn man eh auf jeden Fall ausschlagen will sollte man dann gar nicht erst auf die Benachrichtigung warten und so früh wie möglich ausschlagen. Wenn Tochter und Sohn gemeinsam zur Ausschlagung erscheinen, kostet das auch nur einmal.
Und jetzt?
Schon
277.882
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten