Mahnbescheid Amtsgericht Wedding KSP Kanzlei Seegers

6. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 1x hilfreich)
Mahnbescheid Amtsgericht Wedding KSP Kanzlei Seegers

Habe einen Mahnbescheid bekommen.

Kann mir die Forderung nicht erklären.
HF :"Darlehen" 63,95 Paypal

Gerichtskosten 36,00
RVG Gebühr 26,95
Auslagen 9,80

Auskünfte 12,24
Anwaltsvergütung 52,92
Zinsen

Was das genau für eine Forderung sein soll steht nicht

Was ist zu den kosten zu sagen?

Ich bin gehalten, "Widerspruch Insgesamt" einzulegen und nichts zu zahlen.





-- Editiert von User am 6. Oktober 2024 13:42

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35113 Beiträge, 5999x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Ich bin gehalten, "Widerspruch Insgesamt" einzulegen und nichts zu zahlen.
Von wem bist du gehalten?
Darlehen Paypal--- daraus resultiert die Hauptforderung. Steht da kein Datum dabei?
Du hast am xxDatum etwas über paypal bezahlt/oder nicht bezahlt.

Frag doch bitte deinen Betreuer... oder gib wieder eine EV ab...
Das Procedere für Schuldner dürfte dir doch mittlerweile und noch bekannt sein.
:augenroll:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Von wem bist du gehalten?
Darlehen Paypal--- daraus resultiert die Hauptforderung. Steht da kein Datum dabei?
Du hast am xxDatum etwas über paypal bezahlt/oder nicht bezahlt.

Frag doch bitte deinen Betreuer... oder gib wieder eine EV ab...
Das Procedere für Schuldner dürfte dir doch mittlerweile und noch bekannt sein.


Ich habe in meinen Unterlagen geschaut und nichts gefunden.
Anscheinend scheint dieses Inkassobüro nicht wirklich das seriöseste zu sein.

Betreuer werde ich nicht fragen, die macht alles schlimmer.
Eine EV abzugeben ist völlig unnötig.
Habe ich vor 6 Jahren gemacht,da kam auch ein unnötig nicht widersprochener MB.Die EV wird wahrscheinlich gelöscht sein.
Ich will hier keinen Gerichtsvollzieher sehen,und keine EV abgeben und nichts zahlen.Irgendwann ist auch mal gut.Von daher kompletter Widerspruch fristgerecht.


-- Editiert von User am 6. Oktober 2024 14:46

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1762 Beiträge, 697x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Frag doch bitte deinen Betreuer... oder gib wieder eine EV ab...
Das Procedere für Schuldner dürfte dir doch mittlerweile und noch bekannt sein.

Huii, da scheint sich was zu wiederholen. Man könnte ggf darüber nachdenken, ob hier sogar eine strafrechtliche Komponente vorhanden ist.
Wider Wissen kein Geld zu haben trotzdem etwas auf Pump zu bestellen, nennt sich Warenkreditbetrug.

Die Betreuung wird garantiert auch was mit der ständigen "Vergesslichkeit" zu tun haben...

Achja, an den TS: auch wenn die EV gelöscht wurde, die Forderung besteht immer noch.

-- Editiert von User am 6. Oktober 2024 14:48

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Albarion):
Huii, da scheint sich was zu wiederholen. Man könnte ggf darüber nachdenken, ob hier sogar eine strafrechtliche Komponente vorhanden ist.
Wider Wissen kein Geld zu haben trotzdem etwas auf Pump zu bestellen, nennt sich Warenkreditbetrug.

Die Betreuung wird garantiert auch was mit der ständigen "Vergesslichkeit" zu tun haben...

Achja, an den TS: auch wenn die EV gelöscht wurde, die Forderung besteht immer noch.



Für Eine vollendete 263 StGB müsste schon Vorsatz gegeben sein.
Dann müsste ja jeder der Schulden hat ein Betrüger sein...

Und das sind Millionen...

Das mag sein,die EV ist aber gelöscht und auch die Eintragung dieser in etwaigen Registern.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35113 Beiträge, 5999x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Ich habe in meinen Unterlagen geschaut und nichts gefunden.
Das wundert mich nicht. Der MB ist ja der vorerst letzte Schritt des IB.
Zitat (von go498533-45):
Anscheinend scheint dieses Inkassobüro nicht wirklich das seriöseste zu sein.
Witzig... sind die nicht alle unseriös, die von deinen Gläubigern beauftragt werden?...
Zitat (von go498533-45):
Irgendwann ist auch mal gut.Von daher kompletter Widerspruch fristgerecht.
Tja, dann mach das und stell hier nicht immer wieder solche ** Fragen.
Du weißt nicht, woher eine Paypal-Hauptforderung von 63,95 stammen soll, kannst ohne Betreuer das Kreuz beim Widerspruch gegen den MB setzen... und ab damit.

So wie bisher auch.
Du bist geübt... also übe weiter nach deinem Plan.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126040 Beiträge, 40589x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Was das genau für eine Forderung sein soll steht nicht

Dann den Gläubiger / Anwalt gerichtsfest auffordern, man möge seinen gesetzlichen Informationspflichten nachkommen und die Forderung entsprechend substantiiert nachweisen.

Wenn da nichts rechtzeitig kommt, Widerspruch.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 1x hilfreich)

Was ist denn mit den Posten?Wären die überhaupt gerechtfertigt?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126040 Beiträge, 40589x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Was ist denn mit den Posten?Wären die überhaupt gerechtfertigt?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 1x hilfreich)

Gerichtskosten: 36,00EUR
Gebühr 3305 VVRVG 26,95 EUR
Auslagen 9,80 EUR
Auskünfte 12,24 EUR
Anwaltsvergütung 52,92

Was ist hierzu zu sagen?

Wie sieht es aus mit Portokosten für Widerspruch?Wer zahlt mir die?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126040 Beiträge, 40589x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Wie sieht es aus mit Portokosten für Widerspruch?Wer zahlt mir die?

Die zahlt man selber.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 1x hilfreich)

Reicht als Nachweis des Widerspruchs kopie des widerspruchsformulars mit dem einlieferungsbeleg?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126040 Beiträge, 40589x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Reicht als Nachweis des Widerspruchs kopie des widerspruchsformulars mit dem einlieferungsbeleg?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 1x hilfreich)

Auf den Widerspruch kam folgende mail:

"Wir haben Ihnen vor kurzem einen Mahnbescheid zustellen lassen. Hiergegen haben Sie Widerspruch erhoben, ohne dass Sie auf unsere vorherigen Schreiben bislang reagiert bzw. erhebliche Einwendungen gegen die zum obigen Aktenzeichen geltend gemachte Forderung erhoben haben.

Hierzu möchten wir auf Folgendes hinweisen: Obsiegt unsere Mandantin in einem nach Widerspruch durchgeführten Gerichtsprozess, so gehen die hierdurch entstandenen weiteren Kosten zu Ihren Lasten.

Sofern es Ihnen nicht möglich sein sollte, die Gesamtforderung in Höhe von aktuell EUR 203,32 in einer Summe zu zahlen, bieten wir Ihnen zur Vermeidung des Rechtsstreits an, die Gesamtforderung in 6 Monatsraten auszugleichen. Die monatliche Rate beträgt in diesem Fall EUR 40,00.Sollten Ihnen die Zahlungen in der angebotenen Ratenhöhe nicht möglich sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, so dass wir eine an Ihre finanziellen Möglichkeiten angepasste Ratenzahlung vereinbaren können.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Anne Pietsch


Gesamtforderung: EUR 203,32
Hinzu tritt bei Zustandekommen der Ratenzahlungsvereinbarung eine Einigungsgebühr gemäß Ziffer 1003 VV RVG in Höhe von EUR 34,30"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126040 Beiträge, 40589x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
ohne dass Sie auf unsere vorherigen Schreiben bislang reagiert bzw. erhebliche Einwendungen gegen die zum obigen Aktenzeichen geltend gemachte Forderung erhoben haben.

Liest sich so, als hätte man den Rat aus #6 nicht umgesetzt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 280.985 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
113.422 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen