Ist das Betrug oder muss ich mich damit abfinden?

21. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
Salea
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)
Ist das Betrug oder muss ich mich damit abfinden?

Ich habe bei einem Juwelier einen Ehering in Auftrag gegeben und eine Anzahlung für den Materialwert in Höhe von 250 € geleistet. Er hat den Ring nicht wie vereinbart hergestellt und ich habe den Ring am selben Tag zurückgegeben. Er hat seinen Fehler zugegeben und mir den Kaufpreis erstattet, aber die 250 € für die Anzahlung einbehalten. Er begründet das mit seinem Arbeitsaufwand und seinem Anspruch auf Nachbesserung, weshalb er die Erstattung der Anzahlung verweigert.
Ich war eine Woche vor der Hochzeit gezwungen, einen neuen Ehering zu kaufen. Jetzt habe ich einen anderen Ehering und brauche also weder eine Nachbesserung noch einen neuen Ring von ihm, sondern mein Geld zurück. Ich habe für 250 € keinerlei Gegenwert erhalten, weil er ja den Ring und damit das Material zurückbekommen hat. Da er den Fehler verursacht hat, muss ich doch nicht seinen Arbeitsaufwand bezahlen. Wer hat Recht?

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44 Antworten
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#1
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14518 Beiträge, 4490x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Er hat seinen Fehler zugegeben ...
Und wie hat er gedacht ihn zu korrigieren? Das wäre nämlich seine Pflicht gewesen.
Und falls das nicht möglich war muss er natürlich den gesamten Kaufpreis zurückgeben.

Zitat:
Er begründet das mit seinem Arbeitsaufwand und seinem Anspruch auf Nachbesserung
OK, er wollte also nachbessern - woran ist es gescheitert?

Zitat:
Da er den Fehler verursacht hat, muss ich doch nicht seinen Arbeitsaufwand bezahlen.
Ja, sehe ich auch so. Seinen Arbeitsaufwand kann er gerade nicht verlangen, wenn die Arbeit mangelhaft war.

Und das Material eigentlich auch nicht - und selbst wenn dann müsste es auch ausgehändigt werden.

Stefan

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126135 Beiträge, 40606x hilfreich)

Zitat (von Salea):
eine Anzahlung für den Materialwert in Höhe von 250 € geleistet

Könnte man wie genau beweisen?



Zitat (von reckoner):
OK, er wollte also nachbessern - woran ist es gescheitert?

Das dürfte entscheidend sein ...
Eine Verweigerung der Nachbesserung kann zu Schadenersatzforderungen führen.

Genauso gut kann man da bei der Rückgabe auch einen Aufhebungsvertrag geschlossen haben.
Was dann unmittelbar zu der Frage führt, wie konkret lief das
Zitat (von Salea):
ich habe den Ring am selben Tag zurückgegeben

ab?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Salea
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antworten!

Wir haben die Anzahlung von 250 € für das Gold vor Herstellung bezahlt. Er hat einen völlig anderen Ring hergestellt als vereinbart, sodass er für die Eheschließung nicht infrage kam, was wir mit einem Foto beweisen konnten. Er hat seinen Fehler erkannt, sich entschuldigt, den Ring zurückerhalten und uns den Kaufpreis erstattet. Wir haben ihn auch zur Erstattung der Anzahlung augefordert, er hat aber gesagt, dass er uns nach der Hochzeit einen neuen Ring erstellen will. In dem Stress, eine Woche vor der Hochzeit keinen Ring zu haben, haben wir es zunächst dabei belassen.

Wir haben dann einen anderen Ring gekauft und uns jetzt nach der Hochzeit an ihn gewandt und wollten die Anzahlung zurück.

Er weigert sich und gibt an, dass er ja einen Arbeitsaufwand hatte, ein Recht auf Nachbesserung habe und uns einen neuen Ring herstellen will.

Ich brauche aber keinen zweiten Ehering und habe entsoprechend keinen Bedarf an einem Ring von ihm.
Da er den Ring zurück hat, erübrigt sich der Materialwert und seine Arbietsleistung ist nicht mein Problem, wenn ich dafür keinerlei Gegenwert habe.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126135 Beiträge, 40606x hilfreich)

Zitat (von Salea):
er hat aber gesagt, dass er uns nach der Hochzeit einen neuen Ring erstellen will. In dem Stress, eine Woche vor der Hochzeit keinen Ring zu haben, haben wir es zunächst dabei belassen.

Man hat sich also auf eine Nachbesserung bzw. Neuvertrag geeinigt.

Der Auftraggeber eines Werkvertrages kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen, dem Auftragnehmer steht dann jedoch Schadenersatz zu. Laut Gesetz wird vermutet das dies 5% der vereinbarten Vergütung sind. Jeder Seite steht es frei, höheren bzw. niedrigeren Schaden nachzuweisen.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14518 Beiträge, 4490x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wir haben dann einen anderen Ring gekauft
Das könnte der entscheidende Fehler gewesen sein.

Warum habt ihr einen anderen gekauft, anstatt den Juwelier seine Arbeit erneut machen zu lassen?
Eine Woche hätte dafür doch vermutlich ausgereicht.

Zitat:
... er hat aber gesagt, dass er uns nach der Hochzeit einen neuen Ring erstellen will.
Wenn das seine Worte waren, also ausdrücklich "nach der Hochzeit", dann musstet ihr euch meiner Ansicht nach nicht darauf einlassen (vorausgesetzt, das Datum war von vorn herein bekannt und akzeptiert, und ihr habt auch nichts verzögert).
Nochmal: Warum hat er nicht sofort mit der Arbeit angefangen? (diese Frage müsste er sich auch vor Gericht stellen lassen)

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Salea
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke!

Wir haben deshalb einen neuen Ring gekauft, weil wir bei der Hochzeit einen Ring brauchten.

Der Termin war ihm bekannt und eine Woche war ihm zu knapp, er wollte drei Wochen Bearbeitungszeit.
Und da ich jetzt einen Ehering habe, brauche ich keinen zweiten. Eine Nachbesserung ist also weder nötig noch gewollt.

Und jetzt soll ich für nichts auf 250 € verzichten!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126135 Beiträge, 40606x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Warum hat er nicht sofort mit der Arbeit angefangen?

Weil er mit dem Kunden ganz offenbar anderes vereinbart hatte ...


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#8
 Von 
Salea
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Es war nichts vereinbart. Wir haben sofort auf die Herausgabe der Anzahlung bestanden, die er uns aber verweigert hat, weil er nachbessern wollte.

Ist es nicht selbsterklärend, das man drei Wochen nach der Hochzeit keinen Ehering mehr braucht?

Wir wollten eine Woche vor der Hochzeit keinen zusätzlichen Stress. Aber jetzt wollen wir unser Geld zurück.
Ich könnte mich höchstens darauf einlassen, dass er uns den Ring herausgibt und wir wenigstens den Goldwert haben. Genau dafür (den Materialwert) war ja auch die Anzahlung gedacht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126135 Beiträge, 40606x hilfreich)

Zitat (von Salea):
Es war nichts vereinbart.

Doch, hier
Zitat (von Salea):
Wir haben ihn auch zur Erstattung der Anzahlung augefordert, er hat aber gesagt, dass er uns nach der Hochzeit einen neuen Ring erstellen will. In dem Stress, eine Woche vor der Hochzeit keinen Ring zu haben, haben wir es zunächst dabei belassen.

wurde vereinbart, dass nach der Hochzeit ein neuer Ring erstellt wird.



Zitat (von Salea):
Ist es nicht selbsterklärend, das man drei Wochen nach der Hochzeit keinen Ehering mehr braucht?

Richtig - aber vereinbart war ja offenbar auch nur ein Ring und kein Ehering.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35139 Beiträge, 6002x hilfreich)

Zitat (von Salea):
Ist es nicht selbsterklärend, das man drei Wochen nach der Hochzeit keinen Ehering mehr braucht?
NÖ. Völlig lebensfremd. Nach der Hochzeit und solange man verheiratet bleibt, kann man Eheringe 24/7 tragen. Auch handgemachte wertvolle oder billigste.
Es soll sogar vielfach passiert sein, dass man sich ---für die Minute--- Eheringe ausgeliehen hat, oder zur Not mal eben 2 für 1,99 bei Tedi geholt hat... nur wegen der blöden Zeremonie.

Zitat (von Salea):
Es war nichts vereinbart
Euer Pech.
Zitat (von Salea):
Ich könnte mich höchstens darauf einlassen, dass er uns den Ring herausgibt und wir wenigstens den Goldwert haben.
Dazu musst du ihn fragen.

Betrug oder Betrugsabsicht kann ich nicht erkennen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Salea
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn es schon als Vereinbarung gilt, dass wir ohne die Anzahlung gegangen sind und gesagt haben, dass wir uns nach der Hochzeit melden, dann hast du Recht. Einen schriftlichen Vertrag gab es nicht.

Es ging von Anfang an um einen Ehering und der Hochzeitstermin war ihm bekannt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Salea
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
NÖ. Völlig lebensfremd. Nach der Hochzeit und solange man verheiratet bleibt, kann man Eheringe 24/7 tragen. Auch handgemachte wertvolle oder billigste.
Es soll sogar vielfach passiert sein, dass man sich ---für die Minute--- Eheringe ausgeliehen hat, oder zur Not mal eben 2 für 1,99 bei Tedi geholt hat... nur wegen der blöden Zeremonie.


Das mag sein, ich trage den Ehering, den ich zur Hochzeit getragen habe, weshalb ich keinerlei Verwendung für einen zweiten Ehering habe. Abgesehen davon hält sich mein Vertrauen in diesen Juwelier stark in Grenzen, weshalb ich ihn sowieso nicht beauftragen würde.

Zitat (von Anami):
Euer Pech.


Sehe ich anders.

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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17503 Beiträge, 5967x hilfreich)

Zitat (von Salea):
die er uns aber verweigert hat, weil er nachbessern wollte.
Das ist sein gutes Recht.

Zitat (von Salea):
Es war nichts vereinbart.
Das ist auch nicht nötig. Der Händler hat das Recht auf Nachbesserung. Ihr wolltet damals keinen Stress also wurde die Nachbesserung auf nach der Hochzeit verschoben. Alles völlig in Ordnung.

Zitat (von Salea):
Ist es nicht selbsterklärend, das man drei Wochen nach der Hochzeit keinen Ehering mehr braucht?
Nein. Ich habe meinen Ehering schon über 30 Jahre und würde nie auf die Idee kommen zu sagen, dass ich diesen nicht mehr benötigen würde.

Zitat (von Salea):
Ich könnte mich höchstens darauf einlassen, dass er uns den Ring herausgibt und wir wenigstens den Goldwert haben
Dann solltest du ihm diesen Vorschlag unterbreiten.

Zitat (von Salea):
Einen schriftlichen Vertrag gab es nicht.
Im Fall hier unnötig, auch mündliche Verträge sind bindend.

Aktuelle Situation ist folgende:
- Es existiert ein Vertrag über die Herstellung eines Eherings
- Der zuerst erstellte Ring war mangelhaft und der Juwelier hat das Recht nachzubessern.
- Ihr seid aktuell im Annahmeverzug, der Juwelier ist bereit einen anderen Ring herzustellen
- Wenn ihr ihm keine Ringe mehr abnehmen möchtet, dann macht ihr euch schadenersatzpflichtig. Wie hoch der Schaden ist, das kann ich nicht einschätzen. Der Goldwert ist allerdings ganz sicher kein Schaden, denn er kann dieses ja für andere Ringe verwenden.
Evtl. möchte deine Holde ja gerne einfach nur einen schönen Ring. Ich könnte mir vorstellen, dass sich ein Juwelier auf die Änderung eines Auftrags einlassen würde und der Holden einen Ring herstellen würde, der im gleichen Preissegment liegt wie der Ehering.

Was ich etwas seltsam finde: Du schreibst immer nur von einem Ehering. Habt ihr für euch unterschiedliche Ringe bei unterschiedlichen Juwelieren bestellt?



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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35139 Beiträge, 6002x hilfreich)

Zitat (von Salea):
Abgesehen davon hält sich mein Vertrauen in diesen Juwelier stark in Grenzen, weshalb ich ihn sowieso nicht beauftragen würde.
Schon klar, aber darum gehts jetzt doch nicht mehr. Du willst die 250,- haben.
Zitat (von Salea):
Sehe ich anders.
Ja, dann bring das dem Juwelier bei.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#15
 Von 
Salea
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Aktuelle Situation ist folgende:
- Es existiert ein Vertrag über die Herstellung eines Eherings
- Der zuerst erstellte Ring war mangelhaft und der Juwelier hat das Recht nachzubessern.
- Ihr seid aktuell im Annahmeverzug, der Juwelier ist bereit einen anderen Ring herzustellen
- Wenn ihr ihm keine Ringe mehr abnehmen möchtet, dann macht ihr euch schadenersatzpflichtig. Wie hoch der Schaden ist, das kann ich nicht einschätzen. Der Goldwert ist allerdings ganz sicher kein Schaden, denn er kann dieses ja für andere Ringe verwenden.
Evtl. möchte deine Holde ja gerne einfach nur einen schönen Ring. Ich könnte mir vorstellen, dass sich ein Juwelier auf die Änderung eines Auftrags einlassen würde und der Holden einen Ring herstellen würde, der im gleichen Preissegment liegt wie der Ehering.

Was ich etwas seltsam finde: Du schreibst immer nur von einem Ehering. Habt ihr für euch unterschiedliche Ringe bei unterschiedlichen Juwelieren bestellt?


Da hast du was falsch verstanden.

Ich bin die Ehefrau.
Die Hochzeit war vor drei Wochen mit einem anderen Ehering.
Ich will keinen weiteren Ehering und auch keinen anderen Schmuckring.
Wir haben den Schaden, nicht der Juwelier. Er hat nämlich die Anzahkung von 250 € und den Ring (also auch den Goldwert!)
Mein Mann hat einen anderen Ring als ich.



-- Editiert von User am 22. Oktober 2024 15:38

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#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17503 Beiträge, 5967x hilfreich)

Zitat (von Salea):
Wir haben den Schaden, nicht der Juwelier. Er hat nämlich die Anzahkung von 250 € und den Ring

Der Juwelier hat einen Betrag einbehalten der ihm so nicht zusteht. Ihr wollt den Vertrag nicht erfüllen, also macht ihr euch schadenersatzpflichtig. In welcher Höhe ein Schaden entstanden ist, das kann ich nicht beurteilen. Wie bereits geschrieben, der Geldwert ist ganz sicher nicht der Schaden. Da ihr den Schaden verursacht habt werden ihr diesen auch tragen müssen. Natürlich wird das dann euer Schaden sein, aber so ist das nun einmal wenn man einen Schaden verursacht, man muss diesen ausgleichen.
Noch einmal: Die Höhe des Schadens ist bisher nicht bekannt. Im Zweifelsfall wird das ein Richter entscheiden.

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#17
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17503 Beiträge, 5967x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Wie bereits geschrieben, der Geldwert ist ganz sicher nicht der Schaden.
Sorry, soll natürlich lauten: .....der Goldwert......

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#18
 Von 
Salea
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Da ihr den Schaden verursacht habt werden ihr diesen auch tragen müssen.


Wie genau haben wir einen Schaden verursacht? Wir haben einen Auftrag erteilt, bezahlt und keinen Gegenwert dafür erhalten. Wir haben unsere vertraglichen Pflichten erfüllt. Er nicht! Den Schaden haben wir.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17503 Beiträge, 5967x hilfreich)

Zitat (von Salea):
Wie genau haben wir einen Schaden verursacht?
Indem ihr dem Juwelier sein Recht auf Nachbesserung verweigert und den Vertrag brecht.

Nicht nur Kunden haben Rechte, auch die Lieferanten haben Rechte welche sie geltend machen können. Ich bin mir sicher, dass auch du auf dein Recht bestehen würdest wenn eines verletzt werden würde und die Schaden entstehen würde.

Zitat (von Salea):
Wir haben unsere vertraglichen Pflichten erfüllt.
Nein! Ihr verweigert dem Juwelier dessen Recht auf Nacherfüllung.

Du hast nur deshalb keinen Ring erhalten weil du die Nacherfüllung abgelehnt hast. Damit hast du den Vertrag gebrochen.

-- Editiert von User am 23. Oktober 2024 10:01

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#20
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1021 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Du hast nur deshalb keinen Ring erhalten weil du die Nacherfüllung abgelehnt hast. Damit hast du den Vertrag gebrochen.


Wieso hat der TE hier den Vertrag gebrochen? Bei einem Ehering mit Liefertermin kann man davon ausgehen, dass der vereinbarte Übergabetermin fix vereinbart ist.

Eine Nachbesserung die dann auf einem Termin fällt der NACH der Hochzeit liegt dürfte in Deutschland durchaus im Bereich des für den Vertragspartner Unzumutbaren liegen. Noch ist es durchaus verankertes Brauchtum den Ehering auch bei der Hochzeit zu tragen.

Sofern sich das beweisen lässt, hat der Handwerker nicht nur keinen Anspruch gegenüber seinem Vertragspartner sondern wäre sogar noch für etwatige Mehrkosten Schadensersatzpflichtig.

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8306 Beiträge, 1733x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Eine Nachbesserung die dann auf einem Termin fällt der NACH der Hochzeit liegt dürfte in Deutschland durchaus im Bereich des für den Vertragspartner Unzumutbaren liegen. Noch ist es durchaus verankertes Brauchtum den Ehering auch bei der Hochzeit zu tragen.


Es gibt genug Brautpaare die einen Dummyring bei der Hochzeit tragen und den Ehering dann nach der Zeremonie erhalten.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35139 Beiträge, 6002x hilfreich)

Zitat (von Salea):
Den Schaden haben wir.
Dann versucht doch, Schadensersatz zu erhalten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17503 Beiträge, 5967x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Wieso hat der TE hier den Vertrag gebrochen? Bei einem Ehering mit Liefertermin kann man davon ausgehen, dass der vereinbarte Übergabetermin fix vereinbart ist.
Und dieser Termin wurde auch eingehalten. Es wäre überhaupt kein kein Problem gewesen den mangelhaften Ring bei der Zeremonie zu tragen um diesen danach nachzubessern.
Die Fragestellerin hat sich dagegen entschieden. Der Mangel scheint auch nicht so gravierend gewesen zu sein, denn sie hat den Ring anscheinend zuerst ja auch mitgenommen und dann wieder zurückgegeben.
Ich sehe hier aktuell nichts was die Auftraggeberin dazu berechtigen würde vom Vertrag zurückzutreten.

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14518 Beiträge, 4490x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Es gibt genug Brautpaare die einen Dummyring bei der Hochzeit tragen und den Ehering dann nach der Zeremonie erhalten.
Es gibt auch genug Menschen die eine Ehe ohne den richtigen Ring als nicht geschlossen ansehen.
Ich weiß auch nicht was solche Argumente sollen, aus §242 BGB ergibt sich ziemlich klar, dass der Juwelier keine Ansprüche hat. Schließlich war es er, der die Nachbesserung abgelehnt hat ("... eine Woche war ihm zu knapp, er wollte drei Wochen Bearbeitungszeit.").

Zitat:
Und dieser Termin wurde auch eingehalten. Es wäre überhaupt kein kein Problem gewesen den mangelhaften Ring bei der Zeremonie zu tragen um diesen danach nachzubessern.
Nein, der Termin wurde nicht eingehalten, dazu hätte ein einwandfreier Ring ausgehändigt werden müssen.
Und bei einer Hochzeit einen mangelhaften Ring zu tragen ist genauso abwegig wie ein Dummy [oder anstelle des Brautkleides ein weißes Kostüm].

Ich würde den Juwelier zur Herausgabe der Anzahlung auffordern (nachweisbar, und mit einer Frist von 14 Tagen), und falls das ohne Ergebnis bleibt einen Anwalt einschalten (zum gesetzlichen Tarif - sonst bringt es am Ende vielleicht gar nichts).
In der Aufforderung kann man den Anwalt durchaus schon ankündigen, manchmal ist das der Tritt der die Gegenseite zum Einlenken bewegt.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126135 Beiträge, 40606x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Nein, der Termin wurde nicht eingehalten

Ja, aber nicht nur mit Kenntnis, sondern sogar mit Zustimmung des TS.
Wenn man auf das bestehen der Nachbesserung mitteilt, dass man sich nach der Hochzeit melden wird und dann ohne die Anzahlung geht, ist der ursprünglich vereinbarte Termin hinfällig.



Zitat (von Tehlak):
Eine Nachbesserung die dann auf einem Termin fällt der NACH der Hochzeit liegt dürfte in Deutschland durchaus im Bereich des für den Vertragspartner Unzumutbaren liegen.

Das tragen eines Dummyrings oder mangelhaften Ringes kann durchaus unzumutber gelten. Nur wenn man dann dem Termin zustimmt, hat man kein wirklich valides Argument mehr ...



Zitat (von reckoner):
aus §242 BGB ergibt sich ziemlich klar, dass der Juwelier keine Ansprüche hat.

Nö, daraus ergibt sich das Gegenteil.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17503 Beiträge, 5967x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Schließlich war es er, der die Nachbesserung abgelehnt hat
Nö, wie du sogar selbst geschrieben hast hat er Nachbesserung angeboten, das ist sein gutes Recht. Die Fragestellerin hat das Angebot angenommen. Fertig.
Da gibt es doch gar nichts mehr zu diskutieren.
Jetzt möchte die Fragestellerin aber plötzlich das Geld zurück. Darauf hat sie keinen Anspruch. Der Juwelier hat das Recht auf Nachbesserung, genau wie es auch vereinbart wurde.

Signatur:

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#27
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14518 Beiträge, 4490x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nö, wie du sogar selbst geschrieben hast hat er Nachbesserung angeboten, das ist sein gutes Recht.
Das Angebot war jedoch unzumutbar.
Aber gut, anbieten darf er das trotzdem, und annehmen darf man das dann auch.

Zitat:
Die Fragestellerin hat das Angebot angenommen. Fertig.
Ja, das ist das Einzige was für den Juwelier spricht (ich hatte in # 5 schon angedeutet, das man vielleicht auf die Nachbesserung innerhalb der Frist hätte bestehen müssen, anstatt einen anderen Ring zu besorgen).
Da wäre aber auch der genaue Wortlaut dieser Verhandlung interessant.

Außerdem: Wenn überhaupt dann kann er seinen Schaden ersetzt verlangen. Das ist aber gerade nicht der vergeblicher Arbeitsaufwand, und auch nicht das Material (das hat er ja noch), folglich nur Gemeinkosten und Gewinn (was aber sogar mehr als die 250 Euro sein können).
Was sollte der Ring denn eigentlich insgesamt kosten? Dieser Betrag minus 250 Euro begrenzt den Schaden schon mal würde ich sagen.

Fazit: Den Juwelier zur Rückzahlung auffordern würde ich immer noch, Anwalt und Klage aber aufgrund der ungewissen Höhe des Schadenersatzes eher nicht weiter verfolgen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3859 Beiträge, 625x hilfreich)

.

Zitat (von Salea):
Er hat einen völlig anderen Ring hergestellt als vereinbart, sodass er für die Eheschließung nicht infrage kam,.

Sie hätten doch für die Trauung den Ring verwenden können und hinterher wäre er nachgebessert geworden.
Warum immer nur ein Ring? In der Regel sind es doch zwei, also ging es Ring mäßig nicht so genau.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14518 Beiträge, 4490x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Sie hätten doch für die Trauung den Ring verwenden können und hinterher wäre er nachgebessert geworden.
Wieso sollte man das müssen? Siehst du das bei einem nicht passenden Brautkleid genauso?

Ich will übrigens schon von Anfang an darauf hinaus, dass ich es absolut nicht nachvollziehen kann, warum ein Juwelier 3 Wochen braucht um einen Ring anzufertigen. Jeder andere hätte sich so ins Zeug gelegt (es war ja sein Fehler), dass er natürlich termingerecht fertig wäre.
Und ich denke, dass ihm das auch vor Gericht auf die Füße fallen könnte (erst mangelhaft gearbeitet, und dann noch utopische 3 Wochen brauchen - da hat es sich dann mit Schadenersatz erledigt).

Was ich oben übrigens noch vergessen hatte ist der Schadenersatz in die andere Richtung. Es musste ja ein alternativer Ring besorgt werden. Also, wenn Nachbesserung nach der Hochzeit, dann auch das.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17503 Beiträge, 5967x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Siehst du das bei einem nicht passenden Brautkleid genauso?
Ähm, in aller Regel trägt man das Brautkleid ein einziges mal und nicht ein Eheleben lang.
Zitat (von reckoner):
dass ich es absolut nicht nachvollziehen kann, warum ein Juwelier 3 Wochen braucht um einen Ring anzufertigen
Urlaub, Krankheitsfälle, Personalmangel, Lieferschwierigkeiten des Zulieferers..........
Zitat (von reckoner):
Es musste ja ein alternativer Ring besorgt werden.
Nein, musste nicht, der hergestellte Ring war ja verwendbar

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