Stuhl absetzen trotz privatem Arbeitszimmer?

23. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
Michael Konfott
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Stuhl absetzen trotz privatem Arbeitszimmer?

Hallo zusammen,

ich bin als Fotograf tätig und bearbeite meine Bilder in meinem Privatzimmer, das nicht gewerblich angemeldet ist. Nun habe ich mir einen neuen Stuhl gekauft, den ich hauptsächlich für meine Arbeit nutze.
Darf ich diesen als Betriebsausgabe absetzen, obwohl das Zimmer nicht offiziell als Arbeitszimmer deklariert ist?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8092 Beiträge, 1668x hilfreich)

Zitat (von Michael Konfott):
den ich hauptsächlich für meine Arbeit nutze.


Damit ist die Frage beantwortet.....

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael Konfott
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Damit ist die Frage beantwortet.....


Muss ich das nachweisen beim Finanzamt oder geht das so durch ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5166 Beiträge, 1227x hilfreich)

Zitat (von Michael Konfott):
Muss ich das nachweisen beim Finanzamt oder geht das so durch ?

Wenn das Finanzamt nachfragt.


Es handelt sich um ein Arbeitsmittel, das unabhängig von dem Arbeitszimmer zu beurteilen ist.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael Konfott
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Wenn das Finanzamt nachfragt.


danke dir vielmals!

0x Hilfreiche Antwort

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