Hallo zusammen,
ich bin als Fotograf tätig und bearbeite meine Bilder in meinem Privatzimmer, das nicht gewerblich angemeldet ist. Nun habe ich mir einen neuen Stuhl gekauft, den ich hauptsächlich für meine Arbeit nutze.
Darf ich diesen als Betriebsausgabe absetzen, obwohl das Zimmer nicht offiziell als Arbeitszimmer deklariert ist?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Stuhl absetzen trotz privatem Arbeitszimmer?
23. Oktober 2024
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Frage vom 23. Oktober 2024 | 09:18
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
Stuhl absetzen trotz privatem Arbeitszimmer?
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#1
Antwort vom 23. Oktober 2024 | 09:37
Von
Status: Richter (8092 Beiträge, 1668x hilfreich)
Zitatden ich hauptsächlich für meine Arbeit nutze. :
Damit ist die Frage beantwortet.....
#2
Antwort vom 23. Oktober 2024 | 17:46
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDamit ist die Frage beantwortet..... :
Muss ich das nachweisen beim Finanzamt oder geht das so durch ?
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#3
Antwort vom 23. Oktober 2024 | 17:53
Von
Status: Junior-Partner (5166 Beiträge, 1227x hilfreich)
ZitatMuss ich das nachweisen beim Finanzamt oder geht das so durch ? :
Wenn das Finanzamt nachfragt.
Es handelt sich um ein Arbeitsmittel, das unabhängig von dem Arbeitszimmer zu beurteilen ist.
#4
Antwort vom 24. Oktober 2024 | 08:21
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWenn das Finanzamt nachfragt. :
danke dir vielmals!
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