Hallo,
mein Vater ist gerade verstorben. Der Kontakt zu meinem Vater wurde mir 30 Jahre untersagt, da sie ein Gold digger ist.Sie drohte ihm sich scheiden zu lasssen, wenn er weiter zu mir Kontakt hält.
Soweit mir bekannt ist haben sie das Berliner Testament gemacht. Die Eröffnung findet bald statt. Ihr Interesse wird sein, mich außen vor zu lassen. Somit werde ich den Pflichteil einfordern müssen. Nun meine Frage. Ich weiß, dass die Zwei einen Ehevertrag hatten. Diesen wird meine Stiefmutter partout nicht rausgeben, sondern behaupten, dass es keinen gab. Die Beiden waren über 40 Jahre verheiratet. Die Aufbewahrung im Nachlaßgericht beträgt nur zehn Jahre. An die Unterlagen des Ehevertrag werde ich nicht rankommen. Meine Stiefmutter wird sicherlich behaupten, dass es eine Zugewinngemeinschaft gab, was mir meinem Pflichteil verringern wird.
Wie komme ich jetzt an diesen alten Ehevertrag ran? Der Notar, der diesen aufgesetzt hat, ist mir nicht bekannt. Es kann auch gut sein, dass es diesen Notar gar nicht mehr gint, weil 40 Jahre vergangen sind. Was soll ich tun? Wo bekomme ich den Ehevertrag her? Wie kann ich ersehen welche Immobikien und Grundstücke meinem Vater gehörten? Gibt mir das ansässige Grundstückamt Auskunft darüber, was meinem Vater gehörte, wenn ich nachweise, dass ich sein leibliches Kind bin.
Für Ideen und Ratschläge wäre ich extrem dankbar.
Herzlichen Danknim Vorraus
Mit freundlichen Grüßen,
Tim
Wie komme ich an den Ehevertrag meines Vater ran, , wenn sie ihn selber nicht rausgibt?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
ZitatWie komme ich jetzt an diesen alten Ehevertrag ran? :
Gar nicht.
Er geht Dich schlicht nichts an.
ZitatMeine Stiefmutter wird sicherlich behaupten, dass es eine Zugewinngemeinschaft gab :
Das kann gut sein.
Es wäre an Dir das Gegenteil zu beweisen.
ZitatGibt mir das ansässige Grundstückamt Auskunft darüber, was meinem Vater gehörte, wenn ich nachweise, dass ich sein leibliches Kind bin. :
Nö, der Status "Kind" reicht dafür nicht aus.
Einsicht erhält, wer ein "berechtigtes Interesse" darlegen kann. Da reicht "böse Stiefmutter" auch nicht wirklich aus, da braucht es schon was substantiiertes.
Und oft sind die Grundbuchämter trotz substantiiertem Vortrag unwillig, dann müsste man die Grundbuchämter per Gericht zwingen Auskünfte zu erteilen. Das kann ganz schön aufwändig sein, zeitlich und finanziell, immerhin gibt es da ein paar Hundert von.
ZitatWas soll ich tun? :
Abwarten bis das Testament eröffnet wurde.
Zitatda sie ein Gold digger ist :
Wenn sie ordentlich gearbeitet hat, gehört ihr schon längst alles.
Dann langt der Pflichtteil für einmal Eis essen und das wars.
Außerdem kann ein Vertrag, der 40 Jahre alt ist, inzwischen X mal geändert worden sein. Und aus dem dürfte sich zusätzlich nicht ergeben, was im Laufe der letzten 40 Jahre geschehen ist, was Grunderwerb u.s.w. angeht.
Und na ja, was Geldgier angeht, scheint das ja wohl ein edles Kopf an Kopf Rennen sein, was die Witwe und Dich angeht, wenn man nicht mal die Testamentseröffnung abwartet.
wirdwerden
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ZitatMeine Stiefmutter wird sicherlich behaupten, dass es eine Zugewinngemeinschaft gab, was mir meinem Pflichteil verringern wird. :
Gibt es weitere Kinder Deines Vaters?
ZitatDie Aufbewahrung im Nachlaßgericht beträgt nur zehn Jahre. :
Wie kommt man jetzt darauf?
ZitatDiesen wird meine Stiefmutter partout nicht rausgeben, sondern behaupten, dass es keinen gab. Die Beiden waren über 40 Jahre verheiratet. Die Aufbewahrung im Nachlaßgericht beträgt nur zehn Jahre. :
Der Ehevertrag wird gar nicht beim Nachlassgericht aufbewahrt. Der Vertrag wird durch den Notar verwahrt. Eine Mitteilung ging (bei so einem Altvertrag) an die jeweiligen Geburtsstandesämter der Ehegatten (heute an das zentrale Testamentsregister). Die informieren im Todesfall das Nachlassgericht, dass es Verträge gibt, die Auswirkungen auf das Erbrecht haben.
Der Güterstand wurde bis zum 01.01.2023 im Regelfall in das Güterrechtsregister eingetragen. Für Altfälle gilt noch eine Übergangsfrist von 15 Jahren bis die Eintragung gelöscht wird.
Wer berechtigtes Interesse hat, kann Einblick in das Güterrechtsregister nehmen. Dieses berechtigte Interesse liegt nach meiner Auffassung beim Pflichtteilosberechtigten vor.
-- Editiert von User am 24. Oktober 2024 10:10
Man weiß doch gar nicht, welche Position er inne hat. Vielleicht mal einfach die Testamentseröffnung abwarten?
wirdwerden
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