Vater in Deutschland verstorben, Vermögenswerte in den USA

24. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
Lilylou
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater in Deutschland verstorben, Vermögenswerte in den USA

Hallo, folgendes Problem haben wir aktuell. Mein Vater (doppelte Staatsbürgerschaft USA/D) hat jahrelang in Deutschland gelebt und ist nun auch dort verstorben. Er hatte allerdings diverse Bankkonten, Aktien, Altervorsorgepläne in den USA. Da mein Vater nur ein deutsches notariell beglaubigtes Testament hinterlassen hat, haben wir Erbinnen, d.h. meine Mutter (Staaatsangehörigkeit D) und ich (doppelte Staatsangehörigkeit USA/D) nun Schwierigkeiten, auf das US-Erbe zuzugreifen. Die Finanzinstitute haben uns bereits umfangreiche Formulare zugesandt. Diese sind aber schwer auszufüllen, zumal wir inhaltlich auch nichts falsch machen wollen. Die tatsächliche Höhe des Erbes kennen wir nicht.
Unserem Grundverständnis nach sollte doch eigentlich das Erbrecht des Staates, in dem der Erblasser verstorben ist (also Deutschland), angewendet werden. D.h. wir hatten erwartet, dass das Erbe, wie in Deutschland üblich, mit dem Tod automatisch auf die Erben übergeht. Nun haben uns Anwälte mitgeteilt, dass dies wohl nicht der Fall ist. Und wir wahrscheinlich ein sogenanntes Probate Verfahren in den USA durchlaufen müssen, um als rechtmäßige Erben anerkannt zu werden. Dies ist aber zeitraubend und kostenintensiv durch Gerichtskosten sowie Anwaltskosten in beiden Ländern.
Bis dato hatte ich die Hoffnung, dass man den US Finanzinstituten doch irgendwie erklären können muss, dass in Deutschland ein gänzlich anderes Erbrecht gilt, und ein Probate Verfahren demnach unnötig ist. Ihre Meinung diesbezüglich würde mich interessieren.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48506 Beiträge, 17106x hilfreich)

Zitat (von Lilylou):
Unserem Grundverständnis nach sollte doch eigentlich das Erbrecht des Staates, in dem der Erblasser verstorben ist (also Deutschland), angewendet werden.

Das ist in Deutschland und den meisten Staaten in Europa so, aber international keineswegs.

In den USA besteht zudem das Problem, dass jeder Bundesstaat sein eigenes Erbrecht hat und es daher auch noch darauf ankommt, in welchem Bundesstaat der USA sich das Erbe befindet. Der Regelfall in den USA ist jedoch, dass das bewegliche Vermögen nach dem letzten Wohnsitz des Erblasers vererbt wird und das unbewegliche Vermögen nach dem Belegenheitsstaat.

Zitat (von Lilylou):
Bis dato hatte ich die Hoffnung, dass man den US Finanzinstituten doch irgendwie erklären können muss, dass in Deutschland ein gänzlich anderes Erbrecht gilt, und ein Probate Verfahren demnach unnötig ist.

Wenn nach US-Recht ein Probate Verfahren durchzuführen ist, dann gilt das auch für den Fall, dass deutsches Erbrecht anwendbar ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125264 Beiträge, 40478x hilfreich)

Zitat (von Lilylou):
Bis dato hatte ich die Hoffnung, dass man den US Finanzinstituten doch irgendwie erklären können muss, dass in Deutschland ein gänzlich anderes Erbrecht gilt

Da braucht man nichts groß zu erklären, das wissen die.



Zitat (von Lilylou):
und ein Probate Verfahren demnach unnötig ist

Ich fürchte, das man die Banken nicht überreden kann, illegale Handlungen zu begegnen die sie am Ende sogar die Banklizenz kosten könnte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39748 Beiträge, 14196x hilfreich)

Hier sind die Weichen von vornherein falsch gestellt worden. Das ist jetzt nicht mehr zu korrigieren. Das hätte der Vater regeln müssen. Und nein, das US-Land, welches zuständig ist, wird seine Gesetzgebung nicht wegen eines Todesfalls in Deutschland ändern.

Wenn der Verstorbene GI in Deutschland war, dann der Liebe wegen hier geblieben ist, dann kann es sein, dass die Mutter noch eine ID-Card hat. Wenn dem so ist, hat sie eventuell noch einen Anspruch auf Unterstützung aus der nächsten US-Beratungsstelle der Army (OSJA). Und das sogar gratis. Mal überprüfen, ob ein solcher Anspruch besteht. Die helfen dann zumindest beim ausfüllen der Formulare.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 279.231 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.781 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen