Kredit von 86 Jährigem an Neffen

24. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
MarcoPoloFR
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 13x hilfreich)
Kredit von 86 Jährigem an Neffen

Wenn ein 86-jähriger Mann seinem Neffen einen Kredit über 25000 Euro gibt und in einem Vertrag vereinbart, dass er 25 Jahre lang jährlich 1000 € zurückzahlt, betrifft das irgendwie den Bereich der Schenkungssteuer oder Erbschaftssteuer? Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

-- Editiert von Moderator topic am 24. Oktober 2024 14:32

-- Thema wurde verschoben am 24. Oktober 2024 14:32

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34599 Beiträge, 5941x hilfreich)

Zitat (von MarcoPoloFR):
betrifft das irgendwie den Bereich der Schenkungssteuer oder Erbschaftssteuer?
Nö, weder noch. Das betrifft den Bereich *Kredit unter Verwandten*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1013 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nö, weder noch. Das betrifft den Bereich *Kredit unter Verwandten*.


Steuerrechtlich könnte das Finanzamt da aber eine Schenkung daraus machen, da die Rückzahlungsmodalitäten so gewählt wurden, dass sie für eine verdeckte Schenkung sprechen.

Andererseits ist die Frage ob das Finanzamt da jetzt großartig anfängt Arbeit in diesen Fall zu investieren, da der Freibetrag für den Neffen bei 20.000 Euro liegt....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34599 Beiträge, 5941x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Steuerrechtlich könnte das Finanzamt da aber eine Schenkung daraus machen,
Wann könnte das FA sowas tun?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11257 Beiträge, 4302x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
da die Rückzahlungsmodalitäten so gewählt wurden, dass sie für eine verdeckte Schenkung sprechen.

Sehe ich (erstmal) nicht.
Das der Kreditgeber die vollständige Rückzahlung vermutlich nicht mehr erleben wird, erscheint wohl wahrscheinlich, aber die Forderungen aus dem Kredit erlöschen ja nicht mit dem Tod des Kreditgeber, sondern gehen auf dessen Erben über, so dass sich für den Neffen dann nur der Gläubiger ändern wird, sofern der Mann nicht alle anderen überlebt.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11257 Beiträge, 4302x hilfreich)

Ich glaube, ich weiß worauf Tehlak hinaus wollte.

Bei den (genannten) Modalitäten ist es schon mal ein zinsfreies Darlehen.
Da zitiere ich mal Haufe:

Zitat:
Die zinslose Gewährung eines Darlehens unter nahen Angehörigen und die Einräumung eines (zu) niedrig verzinslichen Darlehens unter nahen Angehörigen – wie unter fremden Dritten – stellt eine steuerpflichtige freigiebige Zuwendung der erlassenen Zinsen i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG dar

Quelle:https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/13-zinsloses-darlehen-unter-nahen-angehoerigen-b-schenkungsteuer_idesk_PI17574_HI15020011.html
Zitat (von Tehlak):
Andererseits ist die Frage ob das Finanzamt da jetzt großartig anfängt Arbeit in diesen Fall zu investieren, da der Freibetrag für den Neffen bei 20.000 Euro liegt....

Davon darf man immer ausgehen....



-- Editiert von User am 24. Oktober 2024 15:01

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48471 Beiträge, 17095x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Bei den (genannten) Modalitäten ist es schon mal ein zinsfreies Darlehen.

Richtig, die ersparten Zinsen unterliegen der Schenkungssteuer. Dabei werden die ersparten Zinsen alleine aber nicht zu einer Schenkungssteuer führen, da man damit dem Freibetrag nicht überschreitet.

Interessant wird das dann, wenn der Neffe gleichzeitig auch Erbe des 86-jährigen wird. Dann wird nämlich die Erbschaft mit den Schenkungen der letzten 10 Jahre zusammen gerechnet.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2200 Beiträge, 756x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nö, weder noch. Das betrifft den Bereich *Kredit unter Verwandten*.

Ehrlich?
Jetzt auch noch im Steuerrecht?
Für sinnvolle Beiträge siehe die Antworten der anderen User, insbesondere, wie so oft, die von @hh.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125066 Beiträge, 40445x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Ehrlich?
Jetzt auch noch im Steuerrecht?

Inkompetenz lässt sich universell einsetzen.
Kennt man doch schon aus Politik und Wirtschaft ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34599 Beiträge, 5941x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Für sinnvolle Beiträge siehe die Antworten der anderen User, insbesondere, wie so oft, die von @hh.
Ja, gern.
Aber das käme doch erst zum Tragen, wenn der Neffe tatsächlich auch Erbe des Onkels wird... und das Finanzamt ins Spiel käme...Oder?
Der Onkel und der Neffe könnten zu Lebzeiten noch ganz was anderes vereinbaren. Ohne Finanzamt. Würde es dann auch für die TE-Frage interessant?

zB wenn dem Onkel siedendheiß einfällt, dass er vermutlich die vollständige Rückzahlung gar nicht mehr erleben wird?
zB wenn der Neffe nicht monatlich 1000,- an den Onkel zahlt?
oderoderoder

Ist hier nicht eher die Fragestellung des TE universell und zu endlosen Varianten (was wäre, wenn) verwertbar?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1013 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Bei den (genannten) Modalitäten ist es schon mal ein zinsfreies Darlehen.


Nein... eigentlich wollte ich darauf hinaus, dass bei den gewählten Summen, dem Alter des Kreditgebers und der gewählten Rückzahlungsdauer das Finanzamt schon mal genauer hinschaut ob der "Kreditgeber" überhaupt einen echten Kredit gegeben hat oder das ganze als Scheindarlehen zur Steuervermeidung einstuft.

Eine Kreditlaufzeit von 25 Jahren - nicht Monaten @Anami - bei einem 86 Jährigen Kreditgeber ist schon sehr auffällig. Ob das F-Amt dann wirklich genauer prüft hängt dann von deren Personalausstattung ab. Das hiesige F-Amt würde das wahrscheinlich eher ignorieren....

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34599 Beiträge, 5941x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Eine Kreditlaufzeit von 25 Jahren - nicht Monaten @Anami - bei einem 86 Jährigen Kreditgeber ist schon sehr auffällig
ja, richtig. Danke. --->1000,- p.a.
Ja, ist auffällig. Sogar mir ists aufgefallen.

Wer aber als TE solche universellen oder spackmagere Fragen stellt, bekommt eine grundsätzliche Antwort.
Und darüber hinaus kann man noch Nebenschauplätze diskutieren, bis das Forum glüht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2492 Beiträge, 659x hilfreich)

Auch wenn @spatenklopper bereits darauf hingewiesen hat, noch einmal!

Durch den Tod des Darlehensgebers hat der Darlehensnehmer keinerlei (steuerliche) Vorteile! Der „alte" Darlehensgeber wird nur durch einen „neuen" Darlehensgeber, den Erben, ersetzt.

Warum sollte das FA hier „einsteigen"?

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 278.767 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.634 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen