Neue Heizkosten, somit massive Mieterhöhung

25. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
Bertone-Fahrerin
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 9x hilfreich)
Neue Heizkosten, somit massive Mieterhöhung

Hallo alle miteinander.
Ich bin vor ziemlich genau zwei Jahren in meine jetzige Wohnung eingezogen.
Miete damals 581€ plus eigener Gasvertrag in Höhe von 82€ monatlich.
In diesem Jahr bekamen wir dann eine Mieterhöhung auf 697,95€ plus Gas.
In der Zwischenzeit kam der Vermieter dann auf die glorreiche Idee, unsere Gasetagenheizung gegen eine Fernwärmezentralheizung auszutauschen, angeblich, damit wir alle Geld sparen.
Es wurde nichts modernisiert, die alte Heizung wurde einfach nur ans Fernwärmenetz angeschlossen.
Ich habe vorher nachgefragt, wie hoch die Kosten etwa sein würden, da konnte der VM nie eine Antwort drauf geben, weil er das selbst nicht wüsste.
Heute bekam ich dann Post, den Abschlag für die Fernwärme, und auf einmal sind wir bei einer Warmmiete von 920€ gelandet, zahlbar ab 1.11..
Sorry, diese Miete kann ich mir nicht mehr leisten.
Darf er das einfach so spontan ändern?
Hätte er das Anfang des Jahres schon gesagt, wie teuer es werden wird, hätte ich mich schon längst nach was anderem umgesehen.
Wo soll ich jetzt in einer Woche mal eben über 300€ mehr Miete her nehmen, und dann auch noch Geld für Kaution und Umzug zusammen kriegen?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



47 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125392 Beiträge, 40486x hilfreich)

Zitat (von Bertone-Fahrerin):
die alte Heizung wurde einfach nur ans Fernwärmenetz angeschlossen.

Das ist technisch gar nicht möglich.



Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Heute bekam ich dann Post, den Abschlag für die Fernwärme

Von wem?



Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Darf er das einfach so spontan ändern?

Die Änderung der Energiequelle dürfte doch alles andere als "spontan" erfolgen.
Aber ja, der Vermieter darf durchaus bestimmen was da zur Verfügung gestellt wird.

Ob der Vorgang nun rechtlich komplett Wasserdicht war, darf bei diesem Vermieter bezweifelt werden.
Aber man scheint da nach der Ankündigung auch keine Gegenmaßnahmen (Widerspruch, Gerichtsverfahren) eingeleitet zu haben?



Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Hätte er das Anfang des Jahres schon gesagt, wie teuer es werden wird,

Es könnte sein, das es ihm dazu schlicht an den hellseherischen Fähigkeiten mangelte.



Zitat (von Bertone-Fahrerin):
hätte ich mich schon längst nach was anderem umgesehen.

Das hatten doch schon vor längere Zeit diverse User angeregt sich von diesem Problemvermieter schnellstens zu trennen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bertone-Fahrerin
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist technisch gar nicht möglich

Anscheinend ist das schon möglich.
Es wurde im Keller der Verteiler eingebaut und ans Fernwärmenetz angeschlossen, und von da aus ging man über die alte Erdgasleitung bis in unsere Wohnung.
Zitat (von Harry van Sell):
Von wem

Den Brief habe ich vom VM bekommen, anbei eine Kopie des Schreibens von der Fernwärme AG an ihn.
Zitat (von Harry van Sell):
Aber man scheint da nach der Ankündigung auch keine Gegenmaßnahmen (Widerspruch,
Gerichtsverfahren) eingeleitet zu haben?

Ich habe dazu nie etwas schriftliches bekommen, wogegen hätte ich da Einspruch, Widerspruch, Beschwerde, was auch immer einlegen sollen?
Das ist jetzt das erste Schriftstück, das mir bezüglich der Heizung zugestellt wurde.
Zitat (von Harry van Sell):
Das hatten doch schon vor längere Zeit diverse User angeregt sich von diesem Problemvermieter schnellstens zu trennen?

Ja, ist richtig, aber leider mangelt es an geeignetem Wohnraum, oder man wurd schlicht nicht ausgewählt bei der riesigen Menge an Bewerbern.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5509 Beiträge, 681x hilfreich)

Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Es wurde im Keller der Verteiler eingebaut und ans Fernwärmenetz angeschlossen, und von da aus ging man über die alte Erdgasleitung bis in unsere Wohnung.


Nicht möglich, da du doch eine

Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Gasetagenheizung


und selbst mit dem GasVersorger abgerechnet hattest.

Nun habt ihr durch die Fernwärme eine Zentralheizung, da müssen doch erst einmal die Rohre verlegt und an die "Zentrale" angeschlossen werden.

Also stimmt da was nicht mit deiner Erzählung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125392 Beiträge, 40486x hilfreich)

Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Den Brief habe ich vom VM bekommen, anbei eine Kopie des Schreibens von der Fernwärme AG an ihn.

Dann wäre doch mal als erstes zu prüfen, ob der Abschlag korrekt berechnet wurde.



Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Ich habe dazu nie etwas schriftliches bekommen, wogegen hätte ich da Einspruch, Widerspruch, Beschwerde, was auch immer einlegen sollen?

Gegen das mündliche, gegen die Tätigkeiten in der Wohnung, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bertone-Fahrerin
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Nun habt ihr durch die Fernwärme eine Zentralheizung, da müssen doch erst einmal die Rohre verlegt und an die "Zentrale" angeschlossen werden.

Also stimmt da was nicht mit deiner Erzählung.

Was soll daran nicht stimmen?
Der Gaszähler ist ausgebaut worden und die Gasuhren auch, und an die Rohrgeschichte davon wurde der Verteiler von der Fernwärme angeschlossen.

Zitat (von Harry van Sell):
Gegen das mündliche, gegen die Tätigkeiten in der Wohnung, ...

Da habe ich seinerzeits einen Anwalt zu befragt, der mir sagte, ohne was schriftliches könnte er nicht tätig werden.
Es fanden ja auch ausser dem Gasthermenausbau keinerlei Umbauten in meiner Wohnung statt.
Die Hauptbaustelle war vor dem Haus um von der Straße in den Keller zu kommen, und vom Keller aus ging man über die alten Leitungen, an denen die Gasuhr hing.
Logischerweise war die Gasuhr ja mit meiner Gastherme verbunden, und die Gastherme betrieb dann meine Heizkörper.
Bedeutet, es gab genau zwei Leitungen aus dem Keller, und an denen ist jetzt der Fernwärmeverteiler angeschlossen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5509 Beiträge, 681x hilfreich)

Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Der Gaszähler ist ausgebaut worden und die Gasuhren auch, und an die Rohrgeschichte davon wurde der Verteiler von der Fernwärme angeschlossen.


Du meist also, dass man das heiße Wasser der Fernwärme jetzt durch die Gasrohre laufen lässt? Ja klar, sicher sicher ...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(968 Beiträge, 113x hilfreich)

Austausch Gasetagenheizung gegen Fernwärme!

Das ist im Prinzip eine versteckte Erhöhung der Kaltmiete. Zuvor waren Kosten für Reparatur, Austausch nach Lebensdauer, etc. der Heizung kalkulatorisch in die Kaltmiete "eingepreist". Nun entfallen diese Kosten für den VM und die kompletten Kosten werden nun Bestandteil der Nebenkosten. Das ist eine Riesensauerei, und eine noch größere Sauerei ist das der Gesetzgeber dies zulässt.

Nur hilft das dem TE leider nicht weiter.

Denn EP entnehme ich das er in der Vergangenheit ca. 82€ monatlich an Gas gezahlt hat und nun ca. 220€ für einen Fernwärmeabschlag zahlen soll.

Mit stellen sich da folgende Fragen:
1.) Welche Wärmemenge wird im Abschlag angesetzt und stimmt das mit den alten Gasverbrauchswerten ungefähr überein
2.) Wie wird den nun die Wärmemenge für die Wohnung selbst erfasst. Gibt es für die Wohnung einen individuellen Wärmemengenzähler?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125392 Beiträge, 40486x hilfreich)

Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Da habe ich seinerzeits einen Anwalt zu befragt, der mir sagte, ohne was schriftliches könnte er nicht tätig werden.

Ja, auch da gibt es Nieten in Nadelstreifen ...



Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Es fanden ja auch ausser dem Gasthermenausbau keinerlei Umbauten in meiner Wohnung statt.

Das dürfte schon mehr gewesen sein, denn da muss auch die Fernwärme an den Heizkreislauf angeschlossen werden.



Zitat (von Solan196):
Du meist also, dass man das heiße Wasser der Fernwärme jetzt durch die Gasrohre laufen lässt? Ja klar, sicher sicher ...

Ich habe mal meinen Heizungsbauer gefragt und sein Kommentar dazu war "man kann viel idiotisches machen, aber man muss es nicht"


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5509 Beiträge, 681x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich habe mal meinen Heizungsbauer gefragt und sein Kommentar dazu war "man kann viel idiotisches machen, aber man muss es nicht"


Imho schon des Materials wegen unmöglich, aber gut.

Zitat (von Gerd61):
Austausch Gasetagenheizung gegen Fernwärme!

Das ist im Prinzip eine versteckte Erhöhung der Kaltmiete.


Klar, weil der Einbau des FWZ ja bekanntlich kostenfrei ist und, tja und was? Keine Ahnung was du dir hier zusammengemuschelt hast.

Aber mal Butter bei die Fische, WO genau ist das eine versteckte Erhöhung der Kaltmiete??

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(968 Beiträge, 113x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Du meist also, dass man das heiße Wasser der Fernwärme jetzt durch die Gasrohre laufen lässt? Ja klar, sicher sicher ...


Nun ja, eine Gasetagenheizung hat neben den Anschlüssen für den Heizwasserkreis in der Wohnung eine Rohrzuführung für das Gas und einen Schornsteinanschluss für das Abgas.

Wer weiß wie die Fernwärme in die Wohnung kommt, das ich eine letztendlich eine technische Frage. Ich vermute das durch den nicht mehr benötigten Schornsteinzug neue Zuleitungen von der Fernwärmeverteilstelle im Keller gelegt wurden.

Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Da habe ich seinerzeits einen Anwalt zu befragt, der mir sagte, ohne was schriftliches könnte er nicht tätig werden.


Komischer Anwalt!

Rechtlich sehe ich folgende Punkte:
1.) der Mieter hat hat eine Wohnung mit Gasetagenheizung gemietet. Da kann der VM nicht so ohne weiteres und ohne ausreichenden zeitlichen Vorlauf (z.B. ohne Modernisierungsankündigung) auf Fernwärme umstellen.
2.) der Mieter hat einen individuellen Vertrag mit den Gasversorger, dieser muss auch nit Vorlauf gekündigt werden. (ggf. Schadensersatzansprüche?)
3.) wie soll die neue Abrechnung der Fernwärme erfolgen? Über VM oder direkt beim Fernwärmeversorger?


-- Editiert von User am 26. Oktober 2024 13:30

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125392 Beiträge, 40486x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Ich vermute das durch den nicht mehr benötigten Schornsteinzug neue Zuleitungen von der Fernwärmeverteilstelle im Keller gelegt wurden.


Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Es wurde im Keller der Verteiler eingebaut und ans Fernwärmenetz angeschlossen, und von da aus ging man über die alte Erdgasleitung bis in unsere Wohnung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(968 Beiträge, 113x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):


Zitat (von Gerd61):
Ich vermute das ...


Um mit deinen Worten zu sprechen, "finde den Widerspruch".

Eine Gasetagenheizung hat ein Gaszuführungsrohr, für ein einen Heizkreis über die Fernwärme aus den Keller braucht man aber zwingend zwei Rohre und diese sollte dann idealerweise auch noch gut wärmeisoliert sein. Es gibt gibt also berechtigen Anlass für Vermutungen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5509 Beiträge, 681x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Nun ja, eine Gasetagenheizung hat neben den Anschlüssen für den Heizwasserkreis in der Wohnung eine Rohrzuführung für das Gas und einen Schornsteinanschluss für das Abgas.


Ich kann deinem Gedankengang nicht folgen. Die FW benötigt doch keinen Kamin?

Und was willst du damit jetzt sagen? Begründet das eine "versteckte Erhöhung der Kaltmiete"?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34749 Beiträge, 5955x hilfreich)

Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Es wurde nichts modernisiert, die alte Heizung wurde einfach nur ans Fernwärmenetz angeschlossen.
Es war sehr wohl eine Modernisierungsmaßnahme... der VM hat sie euch auch angekündigt.
https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Neue-Heizungsanlage-soll-eingebaut-werden-__f621631.html

Er kann nun 8% p.a. der M-kosten auf die Kaltmiete umlegen und musste das vorab den Mietern mitteilen--- mit Datum, mit €-Summe--->damit der Mieter uU Zeit hat, noch selbst fristgerecht zu kündigen, falls es ihm zu teuer würde.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__555c.html

Es fehlt etwas an der Geschichte. Wenn du keine schriftliche Ankündigung der Modernisierungsmaßnahme nach BGB (und mit allem dazugehörigen pi-pa-po) erhalten hast, dann ist eigene Suche in deinen Unterlagen und dann evtl. Belegeinsicht zu empfehlen, bevor du zahlst, bevor du dich hier erregst und bevor wieder dein Lamento mit der Wohnungssuche und über Vermieter und Bruchbuden allgemein anhebt.

Wonach ergab sich denn die 1. Mieterhöhung in 2024 ?...Nach Mietspiegel? Nach Mietvertrag? Galt für euch max 20% ?

581,- (nettokalt?) bei Einzug Ende 2022. Extravertrag über Gas mit anfangs 82,- Abschlag.
Dann 698,- ab ??Juni 24. Noch Extravertrag über Gas, aber neuer höherer Abschlag für Gas von X € ???

Nun Mieterhöhung ab 1.11. wegen Modernisierung/FW ... der Abschlag Fernwärme ... X € :???:

Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Den Brief habe ich vom VM bekommen,
Da wäre evtl. mal der Wortlaut interessant.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125392 Beiträge, 40486x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Die FW benötigt doch keinen Kamin?

Nö, aber das verlegen eines Rohrs durch den ungenutzten Kamin ist meist deutlich einfacher zu bewerkstelligen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Bertone-Fahrerin
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Du meist also, dass man das heiße Wasser der Fernwärme jetzt durch die Gasrohre laufen lässt? Ja klar, sicher sicher ...

Ich bin kein Gas-Wasser-Installateur, aber wir sollen eine funktionierende Heizung haben, ohne das irgendwelche Bauarbeiten in unserer Wohnung stattgefunden haben.
Ich hab zwar selbst noch keinen warmen Heizkörper feststellen können, aber da die Leitungen zur Heizung warm sind, und laut der Zentrale mit 110 Grad Vorlaufleistung anstehen, scheint es wohl zu funktionieren.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125392 Beiträge, 40486x hilfreich)

Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Ich hab zwar selbst noch keinen warmen Heizkörper feststellen können

Dann würde ich das doch mal testen ...



Zitat (von Bertone-Fahrerin):
ohne das irgendwelche Bauarbeiten in unserer Wohnung stattgefunden haben.

Wo hing denn eure Gas-Therme? Im Treppenhaus?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Bertone-Fahrerin
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Mit stellen sich da folgende Fragen:
1.) Welche Wärmemenge wird im Abschlag angesetzt und stimmt das mit den alten Gasverbrauchswerten ungefähr überein
2.) Wie wird den nun die Wärmemenge für die Wohnung selbst erfasst. Gibt es für die Wohnung einen individuellen Wärmemengenzähler?

1. Über die Wärmemenge kann ich nichts sagen, daß wird aus der Abschlagsrechnung des VM nicht deutlich.
Wir hatten einen ziemlich hohen Gasverbrauch, da das Haus extrem undicht ist, hier wird mehr nach draußen geheizt, als das es Wärme in der Wohnung bringt.
2. Wir haben jetzt digitale Zähler an jedem Heizkörper, und die Sende bzw. Empfangseinheit dazu ist im Treppenhaus angebracht.
Also Techem oder so ähnlich.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Bertone-Fahrerin
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Klar, weil der Einbau des FWZ ja bekanntlich kostenfrei ist und, tja und was? Keine Ahnung was du dir hier zusammengemuschelt hast

Kleiner Tip: der Eibbau der Fernwärme ist nicht kostenfrei, aber wird derzeit zu 70% subventioniert......

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Bertone-Fahrerin
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das dürfte schon mehr gewesen sein, denn da muss auch die Fernwärme an den Heizkreislauf angeschlossen werden.

Es ist an die alten Rohre, die zur Gastherme führten angeschlossen worden, ansonsten hätte ich das ja wohl mitbekommen, außer denen von Techem mit dem Ablesegedöns hat hier keiner in meiner Wohnung gearbeitet, das weiß ich ganz genau

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Bertone-Fahrerin
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
1.) der Mieter hat hat eine Wohnung mit Gasetagenheizung gemietet. Da kann der VM nicht so ohne weiteres und ohne ausreichenden zeitlichen Vorlauf (z.B. ohne Modernisierungsankündigung) auf Fernwärme umstellen.
2.) der Mieter hat einen individuellen Vertrag mit den Gasversorger, dieser muss auch nit Vorlauf gekündigt werden. (ggf. Schadensersatzansprüche?)
3.) wie soll die neue Abrechnung der Fernwärme erfolgen? Über VM oder direkt beim Fernwärmeversorger?

1. Anscheinend kann er.
Der VM hat das mal mündlich erwähnt, erst hieß es, da kommen neue Gasthermen, und auf einmal war es Fernwärme.
2. Der Vertrag mit dem Gasanbieter wurde automatisch aufgelöst, nachdem die Stadtwerke gemeldet hatten: hier gibbet kein Gas mehr.
3.die neue Abrechnung erfolgt über den VM.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Bertone-Fahrerin
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wonach ergab sich denn die 1. Mieterhöhung in 2024 ?...Nach Mietspiegel? Nach Mietvertrag? Galt für euch max 20% ?

Die Mieterhöhung war laut Mietspiegel.
Das war eine Kaltmietenerhöhung um knapp 30 bis 40€.
Für die Heizung gibt es noch keine Erhöhung, da geht es rein um den Abschlag.
Im Grunde habe ich sogar eine verdammt niedrige Kaltmiete, aber mehr als die Kaltmiete noch mal an Nebenkosten dazu.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Bertone-Fahrerin
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Anami):
581,- (nettokalt?) bei Einzug Ende 2022. Extravertrag über Gas mit anfangs 82,- Abschlag.
Dann 698,- ab ??Juni 24. Noch Extravertrag über Gas, aber neuer höherer Abschlag für Gas von X € ???

581€ war die Kaltmiete inklusive Nebenkosten als ich eingezogen bin.
Dazu 82€ Gas (obwohl da mußte ich auch nachzahlen, ich hatte einen Verbrauch von knapp 20.000 kWh Gas im Jahr)
697,95€ betrug die Miete nach der Mieterhöhung, KM und NK wurden dabei erhöht.
Also 697,95€ plus 82€ Gas.
Und jetzt ist nur der Abschlag für die Fernwärme anstatt dem Gas, also 697,85€ plus 220,20€.
Berechnet hat er das, weil er einen Gesamtabschlag fürs Haus bekommen hat, den hat er durch alle Quadratmeter geteilt, mal die Quadratmeter meiner Wohnung = mein monatlicher Abschlag.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Bertone-Fahrerin
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann würde ich das doch mal testen ...

Würde ich gerne, aber ich habe keine Ahnung wie diese Heizung funktioniert.
So weit mir gesagt wurde, würde die automatisch angehen, sobald die Außentemperatur eine bestimmte Gradzahl unterschreitet, anscheinend ist es noch warm genug, denn ich kann die Heizung auf 5 stellen, da passiert nichts, auch auf der Verbrauchsanzeige steht nach wie vor 0, außer im Wohnzimmer, die hat jetzt 7 Einheiten ohne jemals angewesen zu sein.

Zitat (von Harry van Sell):
Wo hing denn eure Gas-Therme? Im Treppenhaus?

Nein, die Gastherme war in einem Wandschrank in meinem Flur, direkt neben der Wohnungstür.
Dazu müsste man also die Wohnung betreten, hier war aber kein Handwerker drin, außer um die Gastherme auszubauen und dann hat Techem für die Ablesedinger.
Deswegen, ich weiß auch nicht, wie das ganze genau funktioniert, ich hab halt nur mal die neue Einheit im Keller gesehen, und wir hatten knapp 4 Wochen eine Baustelle vor der Tür, um die Fernwärme ins Haus zu bringen.
Die Heizkörper sind original 60er Jahre, genau wie das Haus, die Gastherme stammte aus den 80ern bis frühen 90ern.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Bertone-Fahrerin
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Es fehlt etwas an der Geschichte. Wenn du keine schriftliche Ankündigung der Modernisierungsmaßnahme nach BGB (und mit allem dazugehörigen pi-pa-po) erhalten hast, dann ist eigene Suche in deinen Unterlagen und dann evtl. Belegeinsicht zu empfehlen, bevor du zahlst, bevor du dich hier erregst und bevor wieder dein Lamento mit der Wohnungssuche und über Vermieter und Bruchbuden allgemein anhebt.


Da brauche ich nicht zu suchen, das einzige Schreiben das ich habe, war die Mietanpassung letztes Jahr anhand des Mietspiegels, da stand nix zum Thema Heizung drin.
Das hat er nur mal mündlich erwähnt, und wollte erst unbedingt die Gasheizung modernisieren, danach hieß es dann mal Fernwärme, dann doch wieder Gas, und im Endeffekt haben wir dann vom Umbau erfahren, als die Handwerker im Haus waren.
Handwerker haben bei uns immer die Angewohnheit einfach vor der Tür zu stehen: ich wurde beauftragt dies und das und jenes zu tun.
Auch der VM kündigt sich nie vorher an, sondern steht dann einfach vor der Tür: ich wollte mal eben gucken.
Und ich habe ihn mehrfach nach den zu erwartenden Heizkosten gefragt.
Seine Antwort: ich hab keine Ahnung. Ich denke mal so um die 100€.
100€ wäre ja noch ganz okay, weil der Gasabschlag war ja jetzt auch nicht so viel anders.
Aber die Abschlagsrechnung, die er jetzt bekommen hat für 7 Wohnungen beträgt halt mal eben 1300€ im Monat.
Wie das berechnet wurde weiß ich nicht.
Ob die nach Quadratmeter gingen, nach Wohnungsanzahl, was eine einzelne Einheit kosten soll, ich weiß es nicht.
Da steht nix in der Kopie die wir bekommen haben.
Anscheinend hat er auch nicht den kompletten Brief kopiert, sondern nur das, wo der gesamte Betrag steht.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34749 Beiträge, 5955x hilfreich)

Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Das war eine Kaltmietenerhöhung um knapp 30 bis 40€.
Dann verstehe ich deine Zahlen nicht.
Bei Einzug 581€ +82€ für Gas. Dann 1. Mieterhöhung nach Mietspiegel, um 30-40€.
Das sind etwa 615€ +82€. Evtl. ca 700€ warm.
Aber NIEMALS 697,95 +Gas.

Der 1. Gasabschlag war nur für 2023 bei 82,- ,weil ihr viel mehr als *üblich* verbraucht hattet.
Deswegen Nachzahlung und höherer Gasabschlag ab ca Anfang 2024.
Wie hoch war dieser Abschlag ?

Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Für die Heizung gibt es noch keine Erhöhung, da geht es rein um den Abschlag.
Richtig. Es gibt so oder so keine Erhöhung für Heizung.

Die 1. gab es nach Mietspiegel (30-40,-)
Die 2. gibt es für Modernisierung X €---irgendwann

Und wie hoch ist der neue mtl. Abschlag für FW?

Eine mündliche *Erwähnung* muss man zunächst gar nicht bedienen. Ergo auch (noch) nichts an den Vermieter zahlen. Weder für die Modernisierung noch für die gelieferte Fernwärme.

Du könntest nochmal in deinen Unterlagen suchen...oder die anderen Mieter fragen. DIE haben garantiert eine Ankündigung der Modernisierung vom VM erhalten...aber fragen geht nicht, weil... ?

Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Im Grunde habe ich sogar eine verdammt niedrige Kaltmiete, aber mehr als die Kaltmiete noch mal an Nebenkosten dazu.
Das gehört sich bei solch einer Bruchbude auch so. :augenroll:
Es geht jetzt überhaupt nicht um Kaltmiete.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125392 Beiträge, 40486x hilfreich)

Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Handwerker haben bei uns immer die Angewohnheit einfach vor der Tür zu stehen: ich wurde beauftragt dies und das und jenes zu tun.

Dann teilt man den Leuten einfach mit, das sie das nach ordentlicher Terminvereinbarung gerne machen können und schließt die Türe wieder



Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Auch der VM kündigt sich nie vorher an, sondern steht dann einfach vor der Tür: ich wollte mal eben gucken.

Dann teilt man dem Herren einfach mit, das man mal eben gar keine Zeit hat, das er gerne eine ordentlicher Terminvereinbarung machen könne und schließt die Türe wieder.



Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Wie das berechnet wurde weiß ich nicht.
Ob die nach Quadratmeter gingen, nach Wohnungsanzahl, was eine einzelne Einheit kosten soll, ich weiß es nicht.
Da steht nix in der Kopie die wir bekommen haben.
Anscheinend hat er auch nicht den kompletten Brief kopiert, sondern nur das, wo der gesamte Betrag steht.

Der Vermieter hat durchaus das Recht auf angemessene Abschlagszahlungen.
Die Beweislast für die Angemessenheit liegt bei ihm ... irgendwie sehe ich die Beweislast da als nicht erfüllt an.




-- Editiert von User am 26. Oktober 2024 17:35

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Bertone-Fahrerin
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dann verstehe ich deine Zahlen nicht.
Bei Einzug 581€ +82€ für Gas. Dann 1. Mieterhöhung nach Mietspiegel, um 30-40€.
Das sind etwa 615€ +82€. Evtl. ca 700€ warm.
Aber NIEMALS 697,95 +Gas.


Da war auch eine Erhöhung von den Nebenkosten noch bei, die hab ich auch nicht ganz verstanden, er hat das Wassergeld um 32€ pro Person (wir sind 3) erhöht.
Wie genau unsere NK aufgestellt sind weiß ich bis heute nicht.
Steht nicht im Mietvertrag aufgeschlüsselt, steht auch in dem Mieterhöhungsschreiben nicht.
Und als er mir die Mietbescheinigung fürs Wohngeld ausgefüllt hat, hat er einfach 54€ Wassergeld rein geschrieben, und Gesamtbetrag 697,75€.
Achso, die Garage habe ich vergessen, die ist auch in dem Betrag mit drin 55€.
Zitat (von Anami):
Der 1. Gasabschlag war nur für 2023 bei 82,- ,weil ihr viel mehr als *üblich* verbraucht hattet.
Deswegen Nachzahlung und höherer Gasabschlag ab ca Anfang 2024.
Wie hoch war dieser Abschlag ?

Das war der Abschlag für 2023, wur hatten den Anbieter gewechselt, weil wir ja zu Coronazeiten eingezogen waren, da war der Abschlag richtig richtig teuer.
Ich meine 282€ im Monat.
Den haben wir auch extra mit monatlicher Kündigung abgeschlossen und die Gaspreise beobachtet und beim günstigen Angebot dann gewechselt.
Das heißt, es gab keine Abrechnung vorher, die 82€ waren eine Schätzung anhand der Quadratmeter, und wir haben das doppelte verbraucht.
Hab mich letztens noch mit einem unterhalten, der hat ein Haus, doppelt so groß wie unsere Wohnung und fragte ob 10.000 kWh zu viel wäre dafür im Jahr.
Ich hab gelacht, aber eigentlich hätte ich lieber geweint, weil wir mit der halbtrocken Wohnung das doppelte verbraucht haben.
Neuen Abschlag weiß ich nicht, daß war die Endabrechnung, und da sollte ich 400€ nachzahlen.

Zitat (von Anami):
Du könntest nochmal in deinen Unterlagen suchen...oder die anderen Mieter fragen. DIE haben garantiert eine Ankündigung der Modernisierung vom VM erhalten...aber fragen geht nicht, weil... ?


Weil die Nachbarn auch keine Ankündigung haben.
Warum genau sollte nur ich keine bekommen?
Keiner hat eine bekommen, das war auch da immer nur mündlich, mit ein bißchen keine Ahnung, ach, ist mir auch egal (O-Ton meiner Nachbarin)
Zitat (von Anami):
Das gehört sich bei solch einer Bruchbude auch so.
Es geht jetzt überhaupt nicht um Kaltmiete


Das das so ne Bruchbude ist war leider nicht zu erwarten, aber was wur hier schon an Mängeln hatten und haben.
Heizungsrohr war defekt, ganzer Boden und Wand im Kinderzimmer verschlimmert, Risse an den Fenstern, also fließend Wasser wenn es regnet, die Fassade hatte einen Riss (nicht gedämmt, Riss wurde mit Silikon erst mal geflickt, dadurch hatte ich fließend Wasser von der Wohnzimmerdecke, die mit Holz verkleidet war und sich vollgesogen hatte, und irgendwann tropfte es.
Widerwillig wurde diese Decke letzte Woche entfernt, und eine Schimmelbehandlung durchgeführt (jetzt möchte der VM auch nicht mehr mit uns reden, weil DAS vollkommen unnötig gewesen wäre, und wir ihm auf die Nerven gehen)

Und als letztes : Nein, es geht nicht um die Kaltmiete, da wurde ja erst mal nix erhöht, das kommt wohl nächstes Jahr.
Es geht um den Heizkostenabschlag, weil der VM immer erzählt hat, das wurd alles günstiger für uns, und auf einmal haben wir über 220€ Abschlag.
Das es günstiger wurd, wage ich eh zu bezweifeln, weil immer noch keine Dämmung, undichte Fenster, mehr heizen nach draußen wie alles andere.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Bertone-Fahrerin
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann teilt man den Leuten einfach mit, das sie das nach ordentlicher Terminvereinbarung gerne machen können und schließt die Türe wieder

Das habe ich schon so oft versucht: aber die anderen machen doch auch kein Theater.
Nörgel Nörgel, Querulant.
Merke: wenn man defekte Dinge repariert haben möchte, irgendwelche Beschwerden hat, und den VM dann noch nicht rein lässt, dann wird man angeschrien und Querulant und schlimmeres genannt.
Und nein, ich möchte hier gar nicht mehr wohnen, allerdings sind die Alternativen bei uns entweder genauso schlimm, noch schlimmer oder nicht mehr zu bezahlen.
Ich bin gezwungenermaßen Hausfrau, weil ich keinen Kindergartenplatz für meinen Sohn bekam, mein Mann ist im Krankengeld nach einer schweren Herzerkrankung Anfabg des Jahres, deshalb habe ich ein Problem mit diesen Nebenkosten.
Ich kann Zuschüsse beantragen, das habe ich auch getan, aber in der Berechnung zählt immer nur die Kaltmiete, und ein kleines bißchen die Nebenkosten.
Ich bekomme also nicht mehr Zuschuß wegen höherer Heizkosten.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(968 Beiträge, 113x hilfreich)

Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Das war der Abschlag für 2023, wur hatten den Anbieter gewechselt, weil wir ja zu Coronazeiten eingezogen waren, da war der Abschlag richtig richtig teuer.
Ich meine 282€ im Monat.


Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Es geht um den Heizkostenabschlag, weil der VM immer erzählt hat, das wurd alles günstiger für uns, und auf einmal haben wir über 220€ Abschlag.


Ich werde aus den Angaben nicht wirklich schlau. Was habt ihr denn nun 2023 inklusive der Nachzahlung für das Gas gezahlt? Die oben erwähnten 282 €/Monat?

Bei 20.000 kWh Verbrauch erscheint ein Abschlag von 220€ auch erst einmal nicht ungewöhnlich.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 279.462 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.864 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12