Minijob vor SV Pflichtiger Stelle antreten

26. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
Lisa0390
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Minijob vor SV Pflichtiger Stelle antreten

Guten Tag,

ich hätte da eine Frage.
Ich beginne zum 15.11.2024 eine Teilzeitstelle.
Allerdings möchte ich zusätzlich noch einen Minijob machen auf 538 Euro Basis.
Wie verhält es sich wenn ich vor antritt der Teilzeitstelle mit dem Minijob anfangen?
Wenn ich dann mit der Teilzeitstelle anfange, wäre ich dann in Steuerklasse 6 bei der Teilzeitstelle?
Ich hatte leider noch nie die Situation und mache zum ersten Mal einen Minijob daher kann mir vielleicht jemand berichten. Denn beim Minijob wäre ich ja nicht krankenversichert etc. Müsste mich also auch bis ich die Teilzeitstelle beginne, mich selbst versichern?


-- Editiert von Moderator topic am 26. Oktober 2024 14:49

-- Thema wurde verschoben am 26. Oktober 2024 14:49

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18133 Beiträge, 6656x hilfreich)

a) das ist eine Frage des Steuerrechts, nicht des Arbeitsrechts
b) wie bist du denn jetzt krankenversichert?

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34607 Beiträge, 5941x hilfreich)

Zitat (von Lisa0390):
Denn beim Minijob wäre ich ja nicht krankenversichert etc.
Doch, aber evtl. hättest du Beitragsschulden. Es gilt aber der Monatsbeitrag.

Wie bist du denn jetzt kranken-/pflegeversichert?
Du könntest evtl. den *Nachversicherungs-Monat* (nachgehender Leistungsanspruch) deiner KV beanspruchen...und ab November über die TZ-Beschäftigung sv-pflichtig beschäftigt und krankenversichert sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lisa0390
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie bist du denn jetzt kranken-/pflegeversichert?
Du könntest evtl. den *Nachversicherungs-Monat* (nachgehender Leistungsanspruch) deiner KV beanspruchen...und ab November über die TZ-Beschäftigung sv-pflichtig beschäftigt und krankenversichert sein.


Ich bin momentan freiwillig versichert, da ich arbeitslos bin und keine Leistungen erhalte da mein Partner arbeitet und "genug" verdient.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lisa0390
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
das ist eine Frage des Steuerrechts, nicht des Arbeitsrechts


Ups.. Entschuldige das ich es ins falsche Forum gepostet habe..
Momentan bin ich freiwillig versichert, da ich keine Leistungen wie Bürgergeld erhalte da mein Partner arbeitet und bei seinem Verdienst kein Anspruch auf Bürgergeld besteht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34607 Beiträge, 5941x hilfreich)

Zitat (von Lisa0390):
Ich bin momentan freiwillig versichert,
Aber ab Monat November bist du dann als TZ-Beschäftigte kranken-und pflegepflichtversichert.

Ich tippe auf Steuerklasse 6...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33440 Beiträge, 17446x hilfreich)

Wird der Minijob vom AG pauschalversteuert? Dann ist man in gar keiner Steuerklasse, weil der Minijob für den AN steuerfrei ist.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48473 Beiträge, 17096x hilfreich)

Zitat (von Lisa0390):
Wenn ich dann mit der Teilzeitstelle anfange, wäre ich dann in Steuerklasse 6 bei der Teilzeitstelle?

Nicht wenn der Minijob pauschal versteuert wird. Die Pauschalversteuerung sollte man im Arbeitsvertrag für den Minijob vereinbaren. Der Teilzeitjob ist dann in Steuerklasse 1.

Zitat (von Lisa0390):
Müsste mich also auch bis ich die Teilzeitstelle beginne, mich selbst versichern?

Ja

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