Guten Tag,
ich hätte da eine Frage.
Ich beginne zum 15.11.2024 eine Teilzeitstelle.
Allerdings möchte ich zusätzlich noch einen Minijob machen auf 538 Euro Basis.
Wie verhält es sich wenn ich vor antritt der Teilzeitstelle mit dem Minijob anfangen?
Wenn ich dann mit der Teilzeitstelle anfange, wäre ich dann in Steuerklasse 6 bei der Teilzeitstelle?
Ich hatte leider noch nie die Situation und mache zum ersten Mal einen Minijob daher kann mir vielleicht jemand berichten. Denn beim Minijob wäre ich ja nicht krankenversichert etc. Müsste mich also auch bis ich die Teilzeitstelle beginne, mich selbst versichern?
-- Editiert von Moderator topic am 26. Oktober 2024 14:49
-- Thema wurde verschoben am 26. Oktober 2024 14:49
Minijob vor SV Pflichtiger Stelle antreten
26. Oktober 2024
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Frage vom 26. Oktober 2024 | 10:17
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 26. Oktober 2024 | 11:21
Von
Status: Legende (18133 Beiträge, 6656x hilfreich)
a) das ist eine Frage des Steuerrechts, nicht des Arbeitsrechts
b) wie bist du denn jetzt krankenversichert?
#2
Antwort vom 26. Oktober 2024 | 11:30
Von
Status: Unbeschreiblich (34607 Beiträge, 5941x hilfreich)
Doch, aber evtl. hättest du Beitragsschulden. Es gilt aber der Monatsbeitrag.ZitatDenn beim Minijob wäre ich ja nicht krankenversichert etc. :
Wie bist du denn jetzt kranken-/pflegeversichert?
Du könntest evtl. den *Nachversicherungs-Monat* (nachgehender Leistungsanspruch) deiner KV beanspruchen...und ab November über die TZ-Beschäftigung sv-pflichtig beschäftigt und krankenversichert sein.
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#3
Antwort vom 26. Oktober 2024 | 12:18
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWie bist du denn jetzt kranken-/pflegeversichert? :
Du könntest evtl. den *Nachversicherungs-Monat* (nachgehender Leistungsanspruch) deiner KV beanspruchen...und ab November über die TZ-Beschäftigung sv-pflichtig beschäftigt und krankenversichert sein.
Ich bin momentan freiwillig versichert, da ich arbeitslos bin und keine Leistungen erhalte da mein Partner arbeitet und "genug" verdient.
#4
Antwort vom 26. Oktober 2024 | 12:19
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitatdas ist eine Frage des Steuerrechts, nicht des Arbeitsrechts :
Ups.. Entschuldige das ich es ins falsche Forum gepostet habe..
Momentan bin ich freiwillig versichert, da ich keine Leistungen wie Bürgergeld erhalte da mein Partner arbeitet und bei seinem Verdienst kein Anspruch auf Bürgergeld besteht.
#5
Antwort vom 26. Oktober 2024 | 13:38
Von
Status: Unbeschreiblich (34607 Beiträge, 5941x hilfreich)
Aber ab Monat November bist du dann als TZ-Beschäftigte kranken-und pflegepflichtversichert.ZitatIch bin momentan freiwillig versichert, :
Ich tippe auf Steuerklasse 6...
#6
Antwort vom 26. Oktober 2024 | 14:49
Von
Status: Unbeschreiblich (33440 Beiträge, 17446x hilfreich)
Wird der Minijob vom AG pauschalversteuert? Dann ist man in gar keiner Steuerklasse, weil der Minijob für den AN steuerfrei ist.
#7
Antwort vom 26. Oktober 2024 | 22:59
Von
Status: Unbeschreiblich (48473 Beiträge, 17096x hilfreich)
ZitatWenn ich dann mit der Teilzeitstelle anfange, wäre ich dann in Steuerklasse 6 bei der Teilzeitstelle? :
Nicht wenn der Minijob pauschal versteuert wird. Die Pauschalversteuerung sollte man im Arbeitsvertrag für den Minijob vereinbaren. Der Teilzeitjob ist dann in Steuerklasse 1.
ZitatMüsste mich also auch bis ich die Teilzeitstelle beginne, mich selbst versichern? :
Ja
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