Differenzbesteuerung / Wertermittlung

26. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
wieoderwas
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Differenzbesteuerung / Wertermittlung

Hallo,

wir sind ein kleiner Store der mit Sammelkarten handelt.
Wir beziehen unsere Ware von verschiedenen Lieferanten wo die Umsatzsteuer ausgewiesen ist und wo wir somit die Vorsteuer geltend machen bzw. die Regelbesteuerung anwenden.

Ab und an kaufen wir Sammlungen von Privatpersonen an wo wir dann die Differenzbesteuerung anwenden.
Wir geben dann ein Angebot für den Einkaufspreis ab und halten alles mittels Ankaufsbelegt fest. Bei kleineren Sammlungen ist das auch kein Problem.
z.B. Karte X ist 10€ Wert. Wenn wir diese Karte X für 15€ Verkaufen machen wir eine Differenzbesteuerung von 5€

Nun zu meinen Fragen.
Wir kaufen z.B. aus sogenannte Displays an. In einem Display sind 540 Karten. Gibt es eine Möglichkeit auch den kompletten Inhalt als einen posten zu bewerten?

Denn nun für jede der 540 Karten einen Preis zu ermitteln würde den Rahmen sprengen.

Außderem verstehen wir nicht wie wir die Differenzbesteuerung anwenden müssten.
Display eingekauft für z.B. 100€ wenn ich nun eine Karte von diesen 540 für 20€ verkaufe wie sieht dann die Rechnung aus?

Wie verhält es sich mit Warenlieferungen aus Ländern die keine Umsatzsteuer ausweisen und wir somit keine Vorsteuer ziehen können? Kann man auch dort die Differenzbesteuerung anwenden? Beispiel Display eingekauft und geöffnet um dann alle 540 Karten einzelnt zu verkaufen.

Vielen Dank und schönen Abend noch.





-- Editiert von User am 26. Oktober 2024 20:51

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5168 Beiträge, 1228x hilfreich)

Zitat (von wieoderwas):
Wir kaufen z.B. aus sogenannte Displays an. In einem Display sind 540 Karten. Gibt es eine Möglichkeit auch den kompletten Inhalt als einen posten zu bewerten?

Da der EKP < 500 EUR ist, kann die Marge nach der Gesamtdifferenz berechnet werden.
Wie hoch ist der EKP für die 540 Karten?
Zitat (von wieoderwas):
Außderem verstehen wir nicht wie wir die Differenzbesteuerung anwenden müssten.
Display eingekauft für z.B. 100€ wenn ich nun eine Karte von diesen 540 für 20€ verkaufe wie sieht dann die Rechnung aus?

In dem Fall ist die Marge null EUR, wenn das der einzige Verkauf in 2024 wäre. Verkaufen Sie den REst in 2025, ohne einzukaufen, wären dann die kompletten zu versteuern.

Zitat (von wieoderwas):
Wie verhält es sich mit Warenlieferungen aus Ländern die keine Umsatzsteuer ausweisen und wir somit keine Vorsteuer ziehen können? Kann man auch dort die Differenzbesteuerung anwenden?

Nur, wenn die Gegenstände im Gemeinschaftsgebiet geliefert wurden und der Verkäufer einer der in § 25a Abs. 1 UStG genannten Personen ist.
Evtl. ist der Verkäufer auch ein Unternehmer und behandelt die Lieferung als steuerfreie innergem. Lieferung, die hier als innergem. Erwerb zu versteuern ist.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wieoderwas
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Da der EKP < 500 EUR ist, kann die Marge nach der Gesamtdifferenz berechnet werden.
Wie hoch ist der EKP für die 540 Karten?


Vielen Dank für die Rückmeldung.

Man kann keinen EKP für diese 540 Karten bestimmen denn es handelt sich um zufällige Karten in dem Display die unterschiedlichen Wert haben. Man müsste dann alle 540 Karten einzelnt im Internet suchen, um einen EKP Preis zu ermitteln. Aber das ist ja genau das, was wir versuchen zu umgehen, da es absolut den Rahmen sprengen würde.

Genau das ist auch mein Verständnis Problem. Ich finde immer nur erklärungen zur Differenzbesteuerung wo es sich genau um einen Artikel handelt. Aber das wäre bei uns ja nicht der Fall. Wir haben einen Artikel (Display) was geöffnet wird um dann die 540 Einzelkarten zu verkaufen.


-- Editiert von User am 26. Oktober 2024 23:35

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5168 Beiträge, 1228x hilfreich)

Nochmal die Frage: Wie hoch ist der EKP für die Karten?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wieoderwas
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Was bedeutet EKP? Einkaufspreis?

Das kann man nicht pauschal sagen, da die Karten bei jedem Display ein unterschiedlichen Preis haben.

-- Editiert von User am 27. Oktober 2024 05:19

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2142 Beiträge, 1218x hilfreich)

Zitat (von wieoderwas):
Was bedeutet EKP? Einkaufspreis?
Ja.
Zitat (von wieoderwas):
Das kann man nicht pauschal sagen, da die Karten bei jedem Display ein unterschiedlichen Preis haben.
EKP für das gesamte Display.
Lesen Sie bitte mal Abschnitt 25a des UStAE, insbesondere die Ausführungen zur Gesamtdifferenz (ab Absatz 12):

https://usth.bundesfinanzministerium.de/usth/2022/A-Umsatzsteuergesetz/VI-Sonderregelungen/Paragraf-25a/inhalt.html

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14427 Beiträge, 4474x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das kann man nicht pauschal sagen, da die Karten bei jedem Display ein unterschiedlichen Preis haben.
Warum kann man das nicht sagen? Ihr kauft den Posten doch für einen fixen Preis.

Was du (noch) nicht kennst ist der Verkaufserlös. Aber den brauchst du doch auch erst beim Verkauf - und dann kennst du ihn auch.

Zitat:
Display eingekauft für z.B. 100€ wenn ich nun eine Karte von diesen 540 für 20€ verkaufe wie sieht dann die Rechnung aus?
Achso, du möchtest schon vorher aufteilen. Ja, grundsätzlich darfst du realistische Gruppen und Pakete bilden. Entweder alle Karten zusammen (s.u.), oder mehrere Gruppen anlegen, etwa "Top", "normal", "unverkäuflich", und dafür dann Preise festlegen die in Summe wieder die 100 Euro ergeben).

Ich würde in dem Beispiel einfach pro Karte einen EK von 19 Cent ansetzen, alles andere kann ziemlich unübersichtlich werden.
Bei dem Verkauf für 20 Euro wären das dann 19,81 Euro Gewinn, und bei denen die du entsorgen musst 0,19 Euro Verlust. Unterm Strich gleicht sich das aus.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 278.813 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.647 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen