Ladendiebstahl 2.mal

27. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
Anna14
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl 2.mal

Hallo, leider bin ich in 2 Jahre zweimal erwischt. Gestern war das 41 e wert, erstes mal war 60 e. Meine Frage ist, hat jemand schon Erfahrung mit gleichen Fall, wieviel Strafe hat er/sie bekommen ? Als noch bei mir Fahren ohne Erlaubnis aktuell ist, und ich bezahle Strafe in Raten (60 TS), habe Angst dass ich mehr als 30 TS für 2. Ladendiebstahl bekomme und dann steht das in Führungszeugnis. Muss ich einen Anwalt nehmen wenn mehr als 30 TS kommt, bzw.kann er machen dass weniger als 91 TS allgemein ich habe ? Wenn mehr als 91 TS wie lange steht das in Führungszeugnis. Arbeite als Krankenschwester. Wird dann meine Krankenhaus informiert werden ? Bitte um Antwort.

-- Editiert von User am 27. Oktober 2024 04:57

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39704 Beiträge, 14193x hilfreich)

Schau Dir mal die praktisch identische Frage mit allen wirklich erschöpfenden Antworten von vor einigen Tagen an.

wirdwerden

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#2
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3855 Beiträge, 1049x hilfreich)

Zitat (von Anna14):
habe Angst dass ich mehr als 30 TS für 2. Ladendiebstahl bekomme und dann steht das in Führungszeugnis.
Wenn der Ladendiebstahl rechtskräftig durch Strafbefehl oder Urteil geahndet werden sollte, dann kommt das, weil es bereits eine Vorstrafe gibt, auf jeden Fall, zusammen mit dem Fahren ohne Fahrerlaubis, ins Führungszeugnis. DIe Grenze von 90 / 91 Tagessätzen ist nur bei einer einzigen Eintragung relevant.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33441 Beiträge, 17447x hilfreich)

Wenn mehr als 91 TS wie lange steht das in Führungszeugnis. Geldstrafen stehen 3 Jahre im FZ.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Anna14
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
vor einigen Tagen an.

Wo, bei wem ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125114 Beiträge, 40460x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 184x hilfreich)

Der Fall ist natürlich sehr ähnlich, weil es eben auch eine Wiederholungstat war, dort ging es um einen Betrag von 500 Euro hier "zum Glück" nur um 41 Euro - was ja aber eigentlich schon recht ordentlich ist.

Zitat (von Anna14):
Muss ich einen Anwalt nehmen wenn mehr als 30 TS kommt, bzw.kann er machen dass weniger als 91 TS allgemein ich habe ?


Es gibt sowieso keine Pflicht, einen Anwalt zu nehmen, wird sich hier vermutlich auch nicht lohnen.
Über 90 TS erscheint mir hier auch sehr unrealistisch, das dürfte nicht zu erwarten sein.

Trotzdem wird es bei Wiederholungstaten immer verhältnismäßig teuer, da man dann annehmen muss, dass kein Lerneffekt eingetreten ist. Das war also hoffentlich der letzte Ladendiebstahl, außer sie wollen beim nächsten Mal mehrere Monatsgehälter als Strafe zahlen.

Zitat (von Anna14):
. Wird dann meine Krankenhaus informiert werden ?


Ich hab gerade kurz in der MiStra nachgeschaut, in diesem Fall vermutlich nicht.

-- Editiert von User am 28. Oktober 2024 09:32

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