Ist die Erteilung einer Bank-Vollmacht mit einer Schenkung gleichzusetzen?

27. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
Robi2701
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist die Erteilung einer Bank-Vollmacht mit einer Schenkung gleichzusetzen?

Nachdem mehrere Lebensversicherungen ausgezahlt wurden, habe ich die Auszahlungsbeträge bei verschiedenen Banken angelegt.
Hierzu möchte ich meiner Frau und meinen beiden Söhnen Vollmachten erteilen. Dabei ist es jedoch wichtig, dass daraus steuerrechtlich keine Schenkungen werden.
Die Beträge bleiben weiterhin auf meinen Namen, es wird kein Geld bewegt?
Ist eine Vollmacht mit einer Schenkung gleichzusetzen oder wird daraus erst dann eine Schenkung, wenn Gelder übertragen werden?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8313 Beiträge, 4575x hilfreich)

Zitat (von Robi2701):
Ist eine Vollmacht mit einer Schenkung gleichzusetzen

Nein. Die Erteilung einer Vollmacht ist keine Schenkung.
Zitat:
wird daraus erst dann eine Schenkung, wenn Gelder übertragen werden?

Ja.

Was hat das eigentlich mit Familienrecht zu tun?

-- Editiert von User am 27. Oktober 2024 16:26

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6531 Beiträge, 1536x hilfreich)

Zitat (von Robi2701):
Nachdem mehrere Lebensversicherungen ausgezahlt wurden, habe ich die Auszahlungsbeträge bei verschiedenen Banken angelegt.
Hierzu möchte ich meiner Frau und meinen beiden Söhnen Vollmachten erteilen. Dabei ist es jedoch wichtig, dass daraus steuerrechtlich keine Schenkungen werden.

Werden sie auch nicht.
Zitat:
Ist eine Vollmacht mit einer Schenkung gleichzusetzen oder wird daraus erst dann eine Schenkung, wenn Gelder übertragen werden?

Eine Kontovollmacht ist die Bevollmächtigung, im Namen (und im Sinne) des Kontoinhabers gegenüber der kontoführenden Bank Verfügungen über das Konto zu erlassen. Nicht mehr, nicht weniger.

Eine Kontovollmacht berechtigt den Vollmachtinhaber nicht, nach eigenem Gutdünken über das Vermögen des Vollmachtgebers zu verfügen, damit bewegt sich der Vollmachtinhaber ganz schnell auf den Straftatbestand der Untreue zu.

Was der Vollmachtgeber dem Vollmachtinhaber gegenüber erlaubt, müssen die beiden im Binnenverhältnis klären. Der Bank ist das egal, die darf (und muss) Verfügungen des Vollinhabers genau so behandeln wie Verfügungen des Kontoinhabers.
(In dem Rahmen natürlich, den die Vollmacht festlegt. Üblicherweise kann man mit einer Kontovollmacht als Vollmachtinhaber das Konto z.B. nicht auflösen.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6531 Beiträge, 1536x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Was hat das eigentlich mit Familienrecht zu tun?

Frau, Söhne.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125132 Beiträge, 40462x hilfreich)

Zitat (von Robi2701):
Ist eine Vollmacht mit einer Schenkung gleichzusetzen

Nein.



Zitat (von Robi2701):
wird daraus erst dann eine Schenkung, wenn Gelder übertragen werden?

Nö, nicht mal dann, siehe § 516 BGB


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39707 Beiträge, 14194x hilfreich)

Eine Vollmacht bedeutet, dass man über fremdes Vermögen verfügen kann. Eine Schenkung bedeutet, dass das Vermögen den Eigentümer wechselt.

wirdwerden

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8111 Beiträge, 1672x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Eine Vollmacht bedeutet, dass man über fremdes Vermögen verfügen kann. Eine Schenkung bedeutet, dass das Vermögen den Eigentümer wechselt.


so ist es. Und im Rahmen einer Vollmacht sollte man nach dem Willen des Vollmachtsgebers agieren

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39707 Beiträge, 14194x hilfreich)

Und man kann eine Vollmacht ja auch beschränken. Was mitunter sehr sinnvoll ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Robi2701
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank für alle Antworten und Hinweise!

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