Erbmasse nachmelden beim Finanzamt

28. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
BigT123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbmasse nachmelden beim Finanzamt

Hallo,
vor 2,5 Jahren ist mein Vater verstorben, die Auflösung des Kontos mit Auszahlung meines Erbanteils hat mein Bruder veranlaßt, diese Geldsumme hatte ich dann zeitnah dem Finanzamt mitgeteilt.

Die Summe ist sehr weit davon entfernt ab der ich hätte Erbschaftssteuer zahlen müssen.

Nun hatte ich allerdings vergessen den ebenfalls geerbten Krügerrand anzugeben.

Selbst mit deren Wert komme ich nicht annähernd in den Bereich wo Erbschaftssteuer fällig wäre.

Nun meine Frage die mich umtreibt:

Kann ich den Krügerrand dem Finanzamt nachmelden ohne mich damit strafbar zu machen?

Oder wie sieht die Rechtslage dazu aus?

Kann mir jemand bei der Frage Licht ins Dunkel bringen, würde mich sehr freuen :-)

Mit freundlichem Gruß,
BigT123





-- Editiert von Moderator topic am 28. Oktober 2024 11:40

-- Thema wurde verschoben am 28. Oktober 2024 11:40

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34636 Beiträge, 5946x hilfreich)

:forum:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48485 Beiträge, 17099x hilfreich)

Zitat (von BigT123):
Kann ich den Krügerrand dem Finanzamt nachmelden ohne mich damit strafbar zu machen?

Ja

Und wenn Du ihn nicht nachmeldest, machst Du Dich auch nicht strafbar.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigT123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort
Ich hatte Bedenken für den Fall das ich den Krügerrand irgendwann einmal verkaufen möchte.

Der Wert ist momentan stark am steigen und liegt bei ca 2500€, wird nicht alles über 2000€, was der Goldhändler auszahlt, ans/vom Finanzamt auf Herkunft überprüft?

Erbschaft könnte ich doch gar nicht angeben weil im Finanzamt dazu keine Meldung meinerseits vorliegt?‍♂

Oder habe ich mich verrannt mit meinen Gedanken und es stellt sich ganz anders dar

Mit freundlichem Gruß,
BigT123

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigT123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke fürs Verschieben

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48485 Beiträge, 17099x hilfreich)

Zitat (von BigT123):
wird nicht alles über 2000€, was der Goldhändler auszahlt, ans/vom Finanzamt auf Herkunft überprüft?

Nein, der Goldhändler muss die Herkunft dokumentieren, sie aber nicht an das Finanzamt weiterleiten.

Zitat (von BigT123):
Erbschaft könnte ich doch gar nicht angeben

Doch, klar kannst Du das angeben.

Zitat (von BigT123):
Oder habe ich mich verrannt mit meinen Gedanken und es stellt sich ganz anders dar

Die Gedanken sind dem Grunde nach schon richtig, nur schätzt Du die Rechtsfolgen völlig falsch ein.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigT123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Welche Folgen wären es die ich falsch einschätze?
Mit freundlichem Gruß,
BigT123

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14438 Beiträge, 4477x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die Summe ist sehr weit davon entfernt ab der ich hätte Erbschaftssteuer zahlen müssen.
Und da machst du dir wegen vielleicht 2.000 Euro Gedanken?

Soweit du unter dem Freibetrag bleibst interessiert das praktisch niemanden.

Zitat:
Der Wert ist momentan stark am steigen und liegt bei ca 2500€, wird nicht alles über 2000€, was der Goldhändler auszahlt, ans/vom Finanzamt auf Herkunft überprüft?
Selbst wenn das Finanzamt davon erfahren würde, bei einer einzigen Münze würdest du nicht einmal aufgefordert den Gewinn zu versteuern, geschweige denn nachweisen müssen woher der Krügerrand stammt.

Zitat:
Erbschaft könnte ich doch gar nicht angeben weil im Finanzamt dazu keine Meldung meinerseits vorliegt?‍
Im ersten Beitrag hast du noch geschrieben, dass du die Summe dem Finanzamt mitgeteilt hättest. Wenn du unbedingt willst dann kannst du genau so nachmelden.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48485 Beiträge, 17099x hilfreich)

Zitat (von BigT123):
Welche Folgen wären es die ich falsch einschätze?

Du befürchtest strafrechtliche Konsequenzen.
Ich sage: Es passiert gar nichts.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14438 Beiträge, 4477x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Du befürchtest strafrechtliche Konsequenzen.
Ich sage: Es passiert gar nichts.
Richtig. Strafbar wäre nur eine Steuerhinterziehung, und die liegt hier offensichtlich nicht vor.

Allenfalls könnte ein sehr kleinlicher Sachbearbeiter daraus eine Ordnungswidrigkeit stricken (die vor Gericht höchstwahrscheinlich auch nicht standhalten würde).
Dieser Sachbearbeiter würde imho aber direkt von seinem Vorgesetzen einen auf den Deckel bekommen - wenn sich sowas rumspricht würden die Finanzämter ja mit Belanglosigkeiten zugeschüttet ...

Wohlgemerkt, es geht um Fälle unter dem Freibetrag (=Null Steuern), nicht das sich jemand aus meinem Text einen Freibrief für andere Fälle bastelt.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BigT123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke Euch,
nun bin ich im Bilde
Mit freundlichem Gruß,
BigT123

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 278.933 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.646 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen