Hallo,
vor 2,5 Jahren ist mein Vater verstorben, die Auflösung des Kontos mit Auszahlung meines Erbanteils hat mein Bruder veranlaßt, diese Geldsumme hatte ich dann zeitnah dem Finanzamt mitgeteilt.
Die Summe ist sehr weit davon entfernt ab der ich hätte Erbschaftssteuer zahlen müssen.
Nun hatte ich allerdings vergessen den ebenfalls geerbten Krügerrand anzugeben.
Selbst mit deren Wert komme ich nicht annähernd in den Bereich wo Erbschaftssteuer fällig wäre.
Nun meine Frage die mich umtreibt:
Kann ich den Krügerrand dem Finanzamt nachmelden ohne mich damit strafbar zu machen?
Oder wie sieht die Rechtslage dazu aus?
Kann mir jemand bei der Frage Licht ins Dunkel bringen, würde mich sehr freuen :-)
Mit freundlichem Gruß,
BigT123
-- Editiert von Moderator topic am 28. Oktober 2024 11:40
-- Thema wurde verschoben am 28. Oktober 2024 11:40
Erbmasse nachmelden beim Finanzamt
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
ZitatKann ich den Krügerrand dem Finanzamt nachmelden ohne mich damit strafbar zu machen? :
Ja
Und wenn Du ihn nicht nachmeldest, machst Du Dich auch nicht strafbar.
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Vielen Dank für die Antwort
Ich hatte Bedenken für den Fall das ich den Krügerrand irgendwann einmal verkaufen möchte.
Der Wert ist momentan stark am steigen und liegt bei ca 2500€, wird nicht alles über 2000€, was der Goldhändler auszahlt, ans/vom Finanzamt auf Herkunft überprüft?
Erbschaft könnte ich doch gar nicht angeben weil im Finanzamt dazu keine Meldung meinerseits vorliegt?♂
Oder habe ich mich verrannt mit meinen Gedanken und es stellt sich ganz anders dar
Mit freundlichem Gruß,
BigT123
Danke fürs Verschieben
Zitatwird nicht alles über 2000€, was der Goldhändler auszahlt, ans/vom Finanzamt auf Herkunft überprüft? :
Nein, der Goldhändler muss die Herkunft dokumentieren, sie aber nicht an das Finanzamt weiterleiten.
ZitatErbschaft könnte ich doch gar nicht angeben :
Doch, klar kannst Du das angeben.
ZitatOder habe ich mich verrannt mit meinen Gedanken und es stellt sich ganz anders dar :
Die Gedanken sind dem Grunde nach schon richtig, nur schätzt Du die Rechtsfolgen völlig falsch ein.
Welche Folgen wären es die ich falsch einschätze?
Mit freundlichem Gruß,
BigT123
Hallo,
Und da machst du dir wegen vielleicht 2.000 Euro Gedanken?Zitat:Die Summe ist sehr weit davon entfernt ab der ich hätte Erbschaftssteuer zahlen müssen.
Soweit du unter dem Freibetrag bleibst interessiert das praktisch niemanden.
Selbst wenn das Finanzamt davon erfahren würde, bei einer einzigen Münze würdest du nicht einmal aufgefordert den Gewinn zu versteuern, geschweige denn nachweisen müssen woher der Krügerrand stammt.Zitat:Der Wert ist momentan stark am steigen und liegt bei ca 2500€, wird nicht alles über 2000€, was der Goldhändler auszahlt, ans/vom Finanzamt auf Herkunft überprüft?
Im ersten Beitrag hast du noch geschrieben, dass du die Summe dem Finanzamt mitgeteilt hättest. Wenn du unbedingt willst dann kannst du genau so nachmelden.Zitat:Erbschaft könnte ich doch gar nicht angeben weil im Finanzamt dazu keine Meldung meinerseits vorliegt?
Stefan
ZitatWelche Folgen wären es die ich falsch einschätze? :
Du befürchtest strafrechtliche Konsequenzen.
Ich sage: Es passiert gar nichts.
Hallo,
Richtig. Strafbar wäre nur eine Steuerhinterziehung, und die liegt hier offensichtlich nicht vor.Zitat:Du befürchtest strafrechtliche Konsequenzen.
Ich sage: Es passiert gar nichts.
Allenfalls könnte ein sehr kleinlicher Sachbearbeiter daraus eine Ordnungswidrigkeit stricken (die vor Gericht höchstwahrscheinlich auch nicht standhalten würde).
Dieser Sachbearbeiter würde imho aber direkt von seinem Vorgesetzen einen auf den Deckel bekommen - wenn sich sowas rumspricht würden die Finanzämter ja mit Belanglosigkeiten zugeschüttet ...
Wohlgemerkt, es geht um Fälle unter dem Freibetrag (=Null Steuern), nicht das sich jemand aus meinem Text einen Freibrief für andere Fälle bastelt.
Stefan
Ich danke Euch,
nun bin ich im Bilde
Mit freundlichem Gruß,
BigT123
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